Warum werden Psychotiker nicht zwangseingewiesen?
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??? Was soll das heißen? Gibt's denn Situationen wo ein Kind nicht unnütz, also nützlich zu Tode kommt?Lieblingsuli hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 10:00 Und ich möchte hinzufügen, dass hier ein Kind vollkommen unnütz zu Tode kam.
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Also ehrlich, ich verstehe hier langsam überhaupt nicht mehr, was hier diskutiert wird. Wenn's um Habte A. geht, ist doch die Lage sowieso klar: Der wurde mit Haftbefehl gesucht und nur nicht rechtzeitig gefunden, passiert manchmal, und es ist schlimm, wenn solche Menschen dann Straftaten begehen, aber was hat das jetzt damit zu tun, ob er psychisch krank war oder nicht?
Auch ein psychisch gesunder flüchtiger Straftäter kann auf der Flucht weitere Straftaten begehen, ist halt immer blöd, wenn jemand nicht rechtzeitig gefunden wird. Das hat aber nix mit "Gefährdung" oder "Risiko für Fremdgefährdung" also prophylaktische Maßnahmen zu tun, Habte A. hatte ja schon Straftaten zu Hause in der Schweiz begangen und andere Menschen gefährdet und wurde deshalb gesucht, also verstehe ich nicht, warum man diesen Fall zum Anlass nehmen muss um über die potentielle Gefährlichkeit psychisch Kranker Menschen und deren prophylaktische Zwangseinweisung oder Zwangsbehandlung zu diskutieren. Dafür gibt's bereits ausreichende Regelungen.
Gesuchte Straftäter gehören natürlich in Haft - ob im Gefängnis oder Maßregelvollzug kann man dann ja entscheiden, aber das hat nix damit zu tun, ob die jetzt psychisch krank sind oder nicht.
Mir rollen sich da echt die Zehennägel hoch, wenn das direkt wieder genutzt wird um so zu tun, als wenn das nur ein Problem psychisch kranker Menschen wäre und man diese quasi vorsorglich wegsperren müsste.
Auch ein psychisch gesunder flüchtiger Straftäter kann auf der Flucht weitere Straftaten begehen, ist halt immer blöd, wenn jemand nicht rechtzeitig gefunden wird. Das hat aber nix mit "Gefährdung" oder "Risiko für Fremdgefährdung" also prophylaktische Maßnahmen zu tun, Habte A. hatte ja schon Straftaten zu Hause in der Schweiz begangen und andere Menschen gefährdet und wurde deshalb gesucht, also verstehe ich nicht, warum man diesen Fall zum Anlass nehmen muss um über die potentielle Gefährlichkeit psychisch Kranker Menschen und deren prophylaktische Zwangseinweisung oder Zwangsbehandlung zu diskutieren. Dafür gibt's bereits ausreichende Regelungen.
Gesuchte Straftäter gehören natürlich in Haft - ob im Gefängnis oder Maßregelvollzug kann man dann ja entscheiden, aber das hat nix damit zu tun, ob die jetzt psychisch krank sind oder nicht.
Mir rollen sich da echt die Zehennägel hoch, wenn das direkt wieder genutzt wird um so zu tun, als wenn das nur ein Problem psychisch kranker Menschen wäre und man diese quasi vorsorglich wegsperren müsste.
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Lieblingsuli, unterlasse du es bitte, mir provokante PNs zu schreiben. Wenn du was zu sagen hast, kannst du das auch öffentlich tun. Ich habe deinen Beitrag kommentiert, weil ich es unerträglich finde, wenn der zweifellos tragische Tod eines Kindes (und der Tod eines Kindes ist immer tragisch !) instrumentalisiert werden soll, um psychisch Kranke Menschen, die noch keine Straftat begangen haben, zu stigmatisieren.
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Wie die Situation in der Schweiz ist bzgl. Zwangseinweisungen (dort fürsorgerische Unterbringung genannt): Scheint relativ ähnlich zu sein.Wie ist die Situation in der Schweiz?
Hier z.B.: https://www.humanrights.ch/de/menschenr ... cher-sicht
Eigen- und Fremdgefährdung sind auch relevant. Genannt sind folgende Beispiele:
Und der Anteil an Einweisungen scheint recht hoch zu sein:Demnach sollen nur schwerwiegende oder besonders akute Situationen von Fremd- oder Eigengefährdung eine Einweisung gegen den Willen der betroffenen Person rechtfertigen können. Beispielsweise könnte ein unter Schizophrenie leidender Mann, der im Wahn seine Frau mit einem Messer bedroht, aufgrund von akuter Fremdgefährdung fürsorgerisch untergebracht werden. Erleidet eine Frau aufgrund ihrer Spielsucht dramatische Geldverluste, nimmt in der Folge zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente ein und droht sich umzubringen, wäre eine fürsorgerische Unterbringung wegen Selbstgefährdung wohl auch in diesem Fall angezeigt. Dagegen reicht laut bundesgerichtlicher Rechtsprechung eine rein finanzielle Gefährdung durch unkontrollierte Ausgaben nicht für eine FU.
Dort heißt es sogar explizit: "Die Belastung und der Schutz von Angehörigen und Dritten sind zu berücksichtigen" (Zivilgesetzbuch). Eben. Besonders im Falle von Fremdgefährdung geht es nicht mehr nur um den Kranken.Die Schweiz hat im Vergleich zu anderen europäischen Ländern einen der höchsten Anteile an psychiatrischen Zwangseinweisungen: Fast ein Viertel aller Psychiatrie-Patiententinnen und Patienten in der Schweiz werden laut einer Untersuchung aus dem Jahre 2009 unfreiwillig hospitalisiert.
Spirit habe ich gerade auch nicht gelesen btw.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 21.08.2019, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
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Was ist an der Frage, ob jemand auf Krawall aus ist, provokant?spirit-cologne hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 11:01 Lieblingsuli, unterlasse du es bitte, mir provokante PNs zu schreiben. Wenn du was zu sagen hast, kannst du das auch öffentlich tun. Ich habe deinen Beitrag kommentiert, weil ich es unerträglich finde, wenn der zweifellos tragische Tod eines Kindes (und der Tod eines Kindes ist immer tragisch !) instrumentalisiert werden soll, um psychisch Kranke Menschen, die noch keine Straftat begangen haben, zu stigmatisieren.
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Dann stelle ich mir erst recht die berechtigte Frage, warum Habte A. nach Deutschland reisen kann, um dann seinen Stimmen zu gehorchen. Hat die Schweizer Polizei hier versagt?
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Als ob ein Kind auch nützlich zu Tode kommen könnte...Lieblingsuli hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 10:00 Und ich möchte hinzufügen, dass hier ein Kind vollkommen unnütz zu Tode kam.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Nun, in der Schweiz wurde darauf verzichtet, ihn international bzw. europaweit zur Fahndung auszuschreiben. Deutschland wusste also nichts davon. Und selbst wenn: Mit Kontrollen ist es ja auch so eine Sache... also das geht zumindest nicht beliebig, sondern ist ja auch wieder voraussetzungsgebunden (z.B. auffälliges Verhalten). Ich weiß nicht, ob besonders sicherheitsbewusste Politiker wie die Horsthofers dieser Welt solche Taten dann wieder nutzen, um Grenzkontrollen verschärfen zu wollen. Zu Wort meldete er sich, glaube ich.
Im Grunde geht es immer wieder um die Abwägung, inwieweit man Rechte des Einzelnen beschneidet bzw. beschneiden kann zum Schutz der Allgemeinheit.
Nachträglich sehe als Versagen an, dass er nicht international gesucht wurde... aber wenn es zu dem Zeitpunkt ausreichend erschien, ihn national suchen zu lassen...
Im Grunde geht es immer wieder um die Abwägung, inwieweit man Rechte des Einzelnen beschneidet bzw. beschneiden kann zum Schutz der Allgemeinheit.
Nachträglich sehe als Versagen an, dass er nicht international gesucht wurde... aber wenn es zu dem Zeitpunkt ausreichend erschien, ihn national suchen zu lassen...
Liebe Grüße
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Ein zu Tode gekommener Adolf Hitler in jungen Jahren hätte der Welt viel Leid erspart.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 11:35Als ob ein Kind auch nützlich zu Tode kommen könnte...Lieblingsuli hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 10:00 Und ich möchte hinzufügen, dass hier ein Kind vollkommen unnütz zu Tode kam.
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In diesen unruhigen Zeiten hätte ich nichts dagegen.
Nachtrag: Ja, klar. Seehofer will bis September ein Konzept vorlegen:
Schleierfahndung heißt verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch verdeckte Ermittler (nicht immer nur die Identität). Und das tangiert wieder den Punkt: Aber muss man sich das gefallen und schränkt das nicht "unnötig" Rechte und Freiheiten ein, wenn man nichts getan hat und das auch nicht vorhat. Im Grunde also einen wesentlichen Streitpunkt im Thread. Dazu gibt es eben nicht nur eine Meinung.
https://www.tagesschau.de/inland/seehof ... n-111.htmlVor dem Hintergrund der tödlichen Gleis-Attacke am Frankfurter Hauptbahnhof will Bundesinnenminister Seehofer die Schleierfahndung an der schweizerischen Grenze verstärken. Kritiker werfen ihm Aktionismus vor.
Schleierfahndung heißt verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch verdeckte Ermittler (nicht immer nur die Identität). Und das tangiert wieder den Punkt: Aber muss man sich das gefallen und schränkt das nicht "unnötig" Rechte und Freiheiten ein, wenn man nichts getan hat und das auch nicht vorhat. Im Grunde also einen wesentlichen Streitpunkt im Thread. Dazu gibt es eben nicht nur eine Meinung.
Liebe Grüße
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Ob man es glaubt oder nicht, es gibt Fälle, wo ein Mord keine Konsequenzen hat, keine strafrechtlichen jedenfalls.
Da ich zu faul bin, die Voraussetzungen zu erläutern, falls jemand gewisse Wünsche hegt, in diesem Buch gibt es einen Fall mit ausführlicher Begründung:
Will man den Tod eines Kindes verhindern, verhindert man am besten seine Geburt. Wirkt, garantiert und 100 %. Ansonsten ist sowas nicht zu verhindern. Der Typ dürfte früher dadurch aufgefallen sein, dass er seine Familie bedroht und geschlagen hat und mit einem einstweiligen Betretungsverbot belegt wurde.
Also wenn das Grund genug sein soll, müsste in meiner Nähe mindestens die halbe Nachbaarschaft weg.
Aber mir jedenfalls geht es nicht um den Maßnahmenvollzug, wo, abgesehen von der Problematik psychiatrischer Diagnosen, ein gefährlicher Mensch weggesperrt wird. Es empfiehlt sich ein grundsätzlich misstrauischer Umgang mit psychiatrischen Gutachtern, die sich in Hellseherei üben, um Fälle wie Mollath zu verhindern.
Viel mehr Menschen sind nur für sich eine Gefahr und das dürfen sie auch sein. Oder sie sind eigentlich völlig harmlos. Aber wenn mich jemand in der Psychiatrie erlebt, würde er mich als aggressiv und unfreundlich wahrnehmen, obwohl ich in Natura ganz anders bin - in der Regel.
Schon nervig, womit man als Suizidaler belästigt wird. In manchen Ländern sollen Menschen davon abgehalten werden, sich Braunkohle zu besorgen, wenn sie sich nicht zusätzlich auch noch Grillgut in den Einkaufswagen gelegt haben.
Da ich zu faul bin, die Voraussetzungen zu erläutern, falls jemand gewisse Wünsche hegt, in diesem Buch gibt es einen Fall mit ausführlicher Begründung:
Will man den Tod eines Kindes verhindern, verhindert man am besten seine Geburt. Wirkt, garantiert und 100 %. Ansonsten ist sowas nicht zu verhindern. Der Typ dürfte früher dadurch aufgefallen sein, dass er seine Familie bedroht und geschlagen hat und mit einem einstweiligen Betretungsverbot belegt wurde.
Also wenn das Grund genug sein soll, müsste in meiner Nähe mindestens die halbe Nachbaarschaft weg.
Aber mir jedenfalls geht es nicht um den Maßnahmenvollzug, wo, abgesehen von der Problematik psychiatrischer Diagnosen, ein gefährlicher Mensch weggesperrt wird. Es empfiehlt sich ein grundsätzlich misstrauischer Umgang mit psychiatrischen Gutachtern, die sich in Hellseherei üben, um Fälle wie Mollath zu verhindern.
Viel mehr Menschen sind nur für sich eine Gefahr und das dürfen sie auch sein. Oder sie sind eigentlich völlig harmlos. Aber wenn mich jemand in der Psychiatrie erlebt, würde er mich als aggressiv und unfreundlich wahrnehmen, obwohl ich in Natura ganz anders bin - in der Regel.
Schon nervig, womit man als Suizidaler belästigt wird. In manchen Ländern sollen Menschen davon abgehalten werden, sich Braunkohle zu besorgen, wenn sie sich nicht zusätzlich auch noch Grillgut in den Einkaufswagen gelegt haben.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
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Lieblingsuli hat geschrieben: ↑Mi., 21.08.2019, 11:46 Ein zu Tode gekommener Adolf Hitler in jungen Jahren hätte der Welt viel Leid erspart.
Hätte er nicht, weil den Job ein anderer gemacht hätte. Damals bestand eine hohe Nachfrage. Das Problem war nicht Hitler, sondern Hinz und Kunz, die ihn an die Spitze befördert und tatkräftig unterstützt haben. Die Opfer mussten ihren Nachbar wie zu allen Zeiten mehr fürchten als alles Andere.
Dazu gibt es ebenfalls gute Literatur:
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]
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