Gesetzentwurf: 'Zuweisung' von Therapieform und Therapeut geplant

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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 18.12.2018, 21:28

Eremit hat geschrieben: Di., 18.12.2018, 21:11 Was meinst Du dann mit wenig vertrauenswürdig, wenn Du diese Berufsgruppe mit keiner anderen vergleichst und somit keinen Bezugspunkt hast?
Es ist für mich unerheblich. Ich misstraue Psychiatern (wenngleich ich vermute, dass es einige wenige gute gibt). Da spielt es keine Rolle, wie ich zu anderen Berufsgruppen stehe.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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Eremit
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Beitrag Di., 18.12.2018, 21:56

Ich nehme mal an, dass Du Psychiatern prinzipiell misstraust, weil Du mit vielen schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen gemacht hast, ist das korrekt? Das Berufsbild wäre dann quasi "verbrannt" …

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Anna-Luisa
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Beitrag Di., 18.12.2018, 22:10

Eremit hat geschrieben: Di., 18.12.2018, 21:56 Ich nehme mal an, dass Du Psychiatern prinzipiell misstraust, weil Du mit vielen schlechte bis sehr schlechte Erfahrungen gemacht hast, ist das korrekt? Das Berufsbild wäre dann quasi "verbrannt" …
Das Thema ist für mich beendet. Ich möchte mich weder dafür erklären noch dafür entschuldigen, dass ich Psychiatern misstraue.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 06:14

Noch was zum Thema Panikmacherrei und Angstverbreitung durch Psychotherapeuten und Klienten, die sich von ihren Therapeuten anstecken und manipulieren lassen:
Die Proteste der Psychotherapeutenverbände und die Botschaft von knapp 200.000 Zeichnern einer Petition gegen den Gesetzentwurf, hat man in der Koalition zur Kenntnis genommen. Sie seien aber verfrüht, hieß es am Dienstag. Was unter der „gestuften Steuerung der Versorgung“ zu verstehen sei, müsse laut Gesetzentwurf ja erst vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt werden.
https://www.aerztezeitung.de/politik_ge ... rapie.html

Also, erst mal abwarten wie die gestufte Steuerung der Versorgung tatsächlich aussehen soll und wird bevor man gegen etwas protestiert, was noch gar nicht entwickelt wurde. Das, wogegen derzeit protestiert wird, ist nichts anderes als das, was man sich selbst zusammeninterpretiert hat.
Lerne aus der Vergangenheit, aber mache sie nicht zu deinem Leben. Wut festhalten ist wie Gift trinken und darauf warten, dass der Andere stirbt. Das Gegenstück zum äußeren Lärm ist der innere Lärm des Denkens.

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lisbeth
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 07:52

Jenny Doe hat geschrieben: Mi., 19.12.2018, 06:14 Also, erst mal abwarten wie die gestufte Steuerung der Versorgung tatsächlich aussehen soll und wird bevor man gegen etwas protestiert, was noch gar nicht entwickelt wurde. Das, wogegen derzeit protestiert wird, ist nichts anderes als das, was man sich selbst zusammeninterpretiert hat.
Nee Jenny. Wir machen mal lustig ein Gesetz und überlassen es danach dem G-BA, wie die Details aussehen sollen? Egal was der G-BA festlegt: Das sind einschneidende Veränderungen und werden zu keiner Verbesserung der Versorgung im psychotherapeutischen Bereich führen. Zu sagen, warten wir mal ab, was der G-BA entscheidet? Sorry, das finde ich blauäugig. Der G-BA hat die Wahl zwischen Pest und Cholera. Und Ergebnis wird so oder so sein, dass Patienten die eine Psychotherapie brauchen, weitere Hürden überwinden müssen als das aktuell schon der Fall ist. Ich möchte nicht, dass ein Gutachter oder sonstige Fachperson festlegt, welche Therapierichtung (und womöglich welcher Therapeut) mir helfen wird. Das wird zu 95% auf verhaltenstherapeutische Kurzinterventionen hinauslaufen. Und womöglich heißt es dann auch: Bei Ihnen reicht der Psychotherapie-Bot völlig aus. gibt dann am Ende noch eine face-to-face Schlussevaluation, das wars.

Und die Begründungen, die Spahn liefert? Sind glatt gelogen (längste Wartezeiten dort, wo es die meisten Psychotherapeuten gibt... häh?) - erinnert mich irgendwie an die Brexit-Diskussion in GB wo die Gründe auch zT frei erfunden wurden.

Oder das Märchen, dass die Psychotherapeuten zu lange (und damit unnötig behandeln):
Mehr als die Hälfte der ambulanten Psychotherapien sind Kurzzeittherapien von bis zu 25 Sitzungen je 50 Minuten (S. 22)
Das genehmigte Sitzungskontingent wurde in Verhaltenstherapie und analytischer Psychotherapie jeweils zu etwa zwei Dritteln ausgeschöpft, in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie wurden etwa drei Viertel der genehmigten Sitzungen durchgeführt.

Quelle: https://www.bptk.de/fileadmin/user_uplo ... erapie.pdf
S. 22

Klar sagt die Bundesregierung (deren Gesetz das ist), dass die Proteste "verfrüht" seien. Die wollen das ja durchboxen. Naja, wenn erstmal alles eingetütet ist, dann ist es zu spät. Dann kann man 'leider' nix mehr ändern...
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 08:22

Ich möchte nicht, dass ein Gutachter oder sonstige Fachperson festlegt, welche Therapierichtung (und womöglich welcher Therapeut) mir helfen wird. Das wird zu 95% auf verhaltenstherapeutische Kurzinterventionen hinauslaufen.
Hatten wir doch schon alles, lisbeth. Das Therapieverfahren kannst du auch jetzt schon nicht mehr frei wählen. Geht mir doch grad auch so, wie ich oben bereits geschrieben habe. Hier kommen immer nur dieselben "Argumente", die völlig unberücksichtigt lassen, dass es auch jetzt schon so ist.

Ich für meinen Teil warte ab, wie genau das Gesetzt inhaltlich aussehen soll. Hier wird nur rumspekuliert.
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lisbeth
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:06

Dann warte eben ab. Das Gesetz selbst wird nix im Detail regeln. Das stellt einen "Blankoscheck" für den G-BA aus. Das Gesetz selbst delegiert die inhaltliche Diskussion fort vom Gesetzgeber (Parlament, Ausschüsse), den Beteiligungsoptionen (Petitionsausschuss) und der Öffentlichkeit hin zu einer "Fachrunde" im G-BA. Die Interventionsmöglichkeiten dort sind gleich Null.
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stern
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:24

Fällt dir das jetzt erst auf? Das ist wiederum nicht der ganze Gesetzesentwurf, auf den ich Bezug genommen habe, nachdem ich ihn auch gelesen hatte... während du Jenny, permanent auf Gruppentherapien, etc. herumgeritten hattest, die gar nicht Gegenstand des Entwurfs sind. Die waren Gegenstand der Novellierung der letzten Richtlinie. Also höre mir auf...

Es ist explizit von Steuerung die Rede... und im Gesetzentwurf bereits grob umrissen, wer steuert. Und als Befürworter der freien Arztwahl lehne ich dann natürlich eine Steuerung im Ganzen ab und warte nicht erst ab, wie die Steuerung dann konkret aussieht. :lol: Und mit mir eine Reihe anderer Leute, die die Petition zeichneten...

Willst du uns jetzt vielmehr erzählen, dass Spahn ein Gesetz erlässt, obwohl er gar nicht ändern will? :lol: Nee, Jenny, auf deine Beiträge wurde schon konkret mit Argumenten eingegangen. Deine Taktik ist wiederum, das zu entwerten.

Eremit ebenso: Beschwert sich über persönlich Bezugsnahmen. Zu sachlichen Rückfragen, kommt dann aber nichts.

Und wer sitzt den im G-BA und stimmt darüber ab. Richtig! Keine Patientenvertretung:
Patientenvertreter im G-BA haben ein Mitberatungs- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Patientenvertretung

Bei der Petitionen haben Patienten ein demokratisches Stimmrecht. Ein Grund mehr also, den Entwurf abzulehnen, wenn man die Steuerung ablehnt und Spahns Katze im Sack, dessen Argumente bislang auch nicht überzeugten, sondern teilweise auf angeblichen Studien basieren, die sich noch nicht einmal rückverfolgen lassen. Zur Erinnerung: https://www.zdf.de/nachrichten/heute/fa ... m-100.html . Bzw. siehe auch lisbeth.
Ich für meinen Teil warte ab, wie genau das Gesetzt inhaltlich aussehen soll. Hier wird nur rumspekuliert.
Auch die zweite Aussage sind daher Fake News: Zur Erinnerung: Der Bundesrat hat den Entwurf begründeterweise abgelehnt. Das ist Faktum. Während du hier Ängste und Spekulationen von Usern weismachen willst, hmmmm. Der Bundesrat sieht das jedenfalls sehr ähnlich. Oder willst du uns hier weismachen, der Bundesrat spekuliert nur herum?
Bundesrat hat geschrieben:Erst Anfang 2017 erfolgte eine umfassende Strukturreform der Psychotherapie-
Richtlinie, die in Teilen mit den Elementen Sprechstunde, Akutversorgung et
cetera bereits eine gestufte Versorgung vorsieht. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen
hierzu noch keine Evaluationsergebnisse vor. Daher erscheint eine erneute
Umstrukturierung, ohne Ergebnisse der aktuellen Strukturreform zu kennen,
nicht zielführend. Die vorgeschlagene Änderung kann nunmehr dazu führen,
dass Patienten mit psychischen Erkrankungen insbesondere in ländlichen Regi-
onen längere Versorgungswege zugemutet werden und der Zugang zur Versor-
gung für diese Patientengruppe damit nicht verbessert, sondern verschlechtert
wird. Die Schaffung hierarchischer Zuweisungswege stellt außerdem die be-
stehende Qualifikation der Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Frage und
spricht diesen die Fähigkeit zur indikationsgerechten Versorgung ab. Nicht zu-
letzt existiert mit dem Gutachterverfahren ein bewährtes Steuerungselement,
um den Zugang zu einer längerfristigen psychotherapeutischen Versorgung zu
regeln.

Mit der vorgesehenen Regelung besteht die Gefahr, dass zusätzliche Hürden
für psychisch kranke Menschen aufgebaut werden und dadurch der Zugang zur
Psychotherapie eher noch erschwert wird. So könnte die wichtige Nieder-
schwelligkeit nicht mehr gegeben sein,
wenn Patienten sich an mehreren Stel-
len offenbaren müssen.
https://www.google.com/url?q=https://ww ... BgDSm7A7HC

Das ist übrigens normal üblich, dass Gesetzentwürfe debattiert werden (insbes. auch im Hinblick auf möglich Auswirkungen)... und es nicht heißt, wartet doch mal ab, was ich euch aufs Auge drücke. Und auch als Bürger gibt es gewisse demokratische Rechte, die hier genutzt wurden und werden.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 19.12.2018, 09:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:37

Deine Taktik ist wiederum, das zu entwerten.
Klar, wenn ihr so einen Blödsinn redet wie, dass man jetzt freie Therapeutenwahl hätte, während ich hier sitze PA abgelehnt, soll VT machen, ... Da erscheinen mir eure Argumente der guten heilen derzeitgen Therapeutensituation ziemlich weltfremd. Da kannst du noch so viele Texte zitieren, Stern. Die Meinung der von dir zitierten entspricht nun mal nicht der von mir erlebten Realität.
Und JA, ich begüße den Gesetzesentwurf.
Die einzige die ein Problem hat bist Du, Stern, die keine anderen Meinungen als ihre eigene duldet. Wirst mit Leben müssen, dass ich deine Einstellungen nicht teile.
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stern
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:47

q.e.d.

Du befürwortest eben etwas, von dem du eben geschrieben hast, dass es noch offen ist, wie es konkret aussieht. Das ist in der Tat nicht so mein Ding.

Und ich lehne den Entwurf ab, soweit er schon bekannt ist und ich ihn und Stellungnahmen schwarz auf weiß gelesen habe. Das sind somit nachlesbare Fakten.

Und so gehen wir eben anders an die Dinge heran. Im Ergebnis und argumentativ. :-D
Zuletzt geändert von stern am Mi., 19.12.2018, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
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shesmovedon
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:55

Wieso kann man das Therapieverfahren nicht mehr frei wählen? Also ich habe frei gewählt und das war auch kein Problem.
Ich sehs aber wie Lisbeth: es wird auf Verhaltenstherapie hinauslaufen bei jedem 2..


Jenny Doe
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 09:56

Ich befürworte eine Steuerung. Zum Ablauf der Steuerung äußere ich mich erst, wenn ich konkret weiß wie diese Steurung aussieht. Ich beteilige mich nicht an den hier geäußerten Spekulationen.
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Jenny Doe
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 10:05

Hallo Schlendrian,

endlich mal eine vernünftige Frage.
Wieso kann man das Therapieverfahren nicht mehr frei wählen?


Weil auch jetzt schon geprüft wird, ob das Therapieverfahren das richtige ist. Ich kann die Argumentation schon nachvollziehen. Da es bei mir nicht um Kindheit oder so geht, sondern um Umgang mit der aktuellen Situation, gehöre ich eigentlich in VT. Aber: Meine Therapeutin macht genau das, mit der aktuellen Situation arbeiten. Das begreift keiner. Das passt nicht ins Bild eines mit der Kindheit arbeitenden Analytikers.
Ich hatte vor ca. 8 Jahren das umgekehrte Problem. Da wurde mir anstatt einer VT eine tiefenpsychologisch fundierte Therapie nahegelegt.
Das schon jetzt geguckt wird, welches Therapieverfahren für den Klienten geeignet ist, das merkt man erst, wenn man mehrere Therapeuten und Gutachter hatte und die Therapie abgelehnt wurde. Wenns direkt auf Anhieb mit der Bewilligung klappt, dann hat man natürlich den Eindruck, man könne den Therapeuten frei wählen. Das ist aber auch jetzt schon nicht so. Ein guter Gutachter achtet schon jetzt darauf, dass der Klient das richtige Therapieverfahren wählt.
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stern
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 10:10

Schlendrian hat geschrieben: Mi., 19.12.2018, 09:55 Ich sehs aber wie Lisbeth: es wird auf Verhaltenstherapie hinauslaufen bei jedem 2..
Dafür wird zumindest der Grundstock jetzt schon im Psycholgiestudium gelegt. Auch dazu gab es eine Petition, die ich leider versäumte:
Die Petenten bemängeln, dass der Studiengang Psychologie nur ausführlich über die Verhaltenstherapie, nicht aber hinreichend und nicht fachlich qualifiziert über tiefenpsychologisch fundierte und analytische Psychotherapie informiert.

„Der Deutsche Bundestag möge darauf hinwirken, dass bei einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes eine zukünftige Approbationsordnung für Psychothera­peuten eine fachkundig angeleitete und praxisorientierte Anschauung aller Psychotherapieverfahren vorsieht und Hochschulambulanzen für alle in der Versorgung vertretenen Psychotherapieverfahren ermächtigt sind“, heißt es in der Petition.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... sychologie


Welche Bilder zur PA oder Therapieverfahren allgemein. teilweise im Forum gezeichnet werden, ohne Worte. Hier bin ich ausnahmsweise mal bei AL: Das lässt man sich besser nicht über Patienten herantragen. Sondern dafür gibt es Sprechstunden.
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stern
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Beitrag Mi., 19.12.2018, 10:32

Ein guter Gutachter achtet schon jetzt darauf, dass der Klient das richtige Therapieverfahren wählt.
Danke. Meine Worte. Dann könnte man das Gutachterverfahren so lassen, wie es ist. :-D Und direkt aufgesuchte Therapeuten stellen eine Indikarion und lehnen ggf. ab, wenn es nicht passt bzw. empfehlen ggf ein anderes Verfahren. :-D Dazu braucht es also keine externe Steuerung.

Was aber geändert, werden soll:
Wenn hingegen, wie es der neue Gesetzentwurf vorsieht,
„Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt in den Richtlinien Regelungen für eine gestufte und gesteuerte Versorgung für die psychotherapeutische Behandlung einschließlich der Anforderungen an die Qualifikation der für die Behandlungssteuerung verantwortlichen Vertragsärzte und psychologischen Psychotherapeuten.“
https://www.deutschepsychotherapeutenve ... tsentwurf/
ein Gutachter vorgeschaltet wird, der die BEHANDLUNGSSTEUERUNG übernimmt, geht der DIREKTE ERSTzugang zum Therapeuten der Wahl und damit evtl. auch die Mitentscheidung bei der Verfahrenswahl flöten, wenn man zunächst eine externe Person aufsuchen muss, die die Behandlung STEUERT. Siehe Gesetzentwurf oben.

Und das lehnen, mit gutem Grund, Menschen ab (nicht so Jenny).
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