Stehpinkler respektlos?

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pandas
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Beitrag So., 01.02.2015, 01:18

@ Solage

Ich meinte natürlich keine Rechtsschutzversicherung.

Ich meinte eine Schadensversicherung, die in einer Gebäudeversicherung eingeschlossen sein kann.
Es wird da nicht das Recht versichert, sondern das Eigentum der Mietwohnung.
D.h. wenn keine andere Versicherung eintritt, bekommt er über diese Versicherung, den Schaden an den Marmorboden, da das Gericht festgestellt hat, dass der Mieter nicht schuldhaft gehandelt hat.

Das ist genauso, wie wenn ein Wasserschaden eintritt, weil die Leitung marode war und ich das nicht wissen konnte.

WENN man versichert ist, zahlt eine Versicherung für jeden Schaberlatz.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Solage
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:04

@pandas

Ich bin Vermieterin und habe ein Gebäudeversicherung. Die ist begrenzt für Sturm-, Hagel-, Wasser-, Feuerschäden.

Wenn der Mieter den Boden beschädigt, muss dieser oder seine Haftpflicht-, bzw. Hausratversicherung dafür aufkommen. Erstattet die Versicherung des Mieters nicht und der Mieter kommt auch nicht dafür auf, bleibe ich auf den Kosten sitzen. Hausratversicherungen werden "Pinkelschäden" eher nicht erstatten. Eher einen Wasserschaden durch eine ausgelaufene Waschmaschine in der eigenen Wohnung bzw. dann die Haftpflichtversicherung, wenn das Wasser die darunterliegende Wohnung beschädigt.


pandas
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:23

Hm. naja, 100 % weiß ich es auch nicht.

Insgesamt beobachte ich aber, dass Versicherungen jeden Schnulli bezahlen.

Ich habe einen Bekannten, der ist in eine Wohnung mit Parkett gezogen und bei der Einweihungsfeier hat eine Bekannte beim Tanzen mit ihren Stöckelschuhen das Parkett kaputt gemacht. Er hat das dann sogleich reparieren lassen - seine Haftpflicht hat das bezahlt. War ja auch eher fahrlässig, weiss man doch, dass Parkett von sowas kaputt geht.
Hier ist es ja aber so, dass die Haftpflicht des Mieters nicht einspringen kann, da der Mieter gar nicht haften muss, wie das Gericht festgestellt hat.

Bei Versicherungen gibt es ja auch verschiedene Stufen. Manche Hausratversicherungen umfassen ziemlich viel.
Ich frage mich, ob es nicht auch eine Vollkasko für Mieteigentum gibt

Zum Beispiel wird ja auch ab und an Graffitti an die Wände gekritzelt,
dann kommt der Maler und übertüncht.
Das zahlt wohl auch die Gebäudeversicherung.
Schäden von Menschen gemacht, sind halt auch Schäden.

Wobei die Gebäudeversicherung gar nicht der Vermieter bezahlt.

Die ist anteilig drinnen in den Nebenkosten. (Betriebskosten.) Das heisst jeder Mieter zahlt da anteilig in die Gebäuderversicherung ein.
Zuletzt geändert von pandas am Mo., 02.02.2015, 00:27, insgesamt 2-mal geändert.
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stern
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:26

Ich würde sagen, man muss halt die Versicherungsbedingungen genau anschauen, was abgedeckt ist... ist bei Versicherungen immer so eine Sache.

Aber ich habe jetzt mal nachgesehen, generell ausgeschlossen ist es wohl nicht, dass eine Gebäudeversicherung bei Fliesenschäden einspringt (ist auch plausibler als Hausrat o.ä., da Fliesen ja fest verbunden sind... aber auch da muss man oft genau schauen, was zum Gebäude gerechnet wird als Gebäudebestandteil. Möchte mich da nicht festlegen). Aber vgl.:

http://www.igsv-wwk.de/igsv/PDF/2011_Ne ... %20Bad.pdf

Hier kann es aber in der Tat daran scheiden, dass ein Pinkelschaden kein versichertes Ereignis ist (sondern das begrenzt ist auf bestimmte Ereignisse bzw. die Versicherung versucht, sich herauszuwinden)... man muss halt in Bedingungen schauen, was versichert ist (Ereignis). Bzw. in dem Fall oben wird so argumentiert, der Vermieter ist selbst schuld, wenn er keine Ausstauschfliesen aufbewahrt hat... die Versicherung hat kein Komplettverfliesung zu zahlen.
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pandas
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:29

stern, aber wahrscheinlich zählt das zu Verschleiß vom Badezimmerboden.
Weil eben davon ausgegangen wird, dass Stehpinkeln eine normale Nutzung ist ...
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Solage
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:32

@Pandas

Nach meinem Empfinden hätte die Haftpflichtversicherung der "Stöckelschuhfrau" zahlen müssen. Sie hat ja den Schaden verursacht.

@Stern
Es kommt darauf an, durch welches Ereignis die Fliesen beschädigt wurden.

Die Versicherungen zahlen nicht so einfach. Ich habe da meine eigenen Erfahrungen gemacht.

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stern
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:33

pandas hat geschrieben:Weil eben davon ausgegangen wird, dass Stehpinkeln eine normale Nutzung ist ...
Da hat sich das Gericht aber nicht festgelegt, ob Stehpinkeln eine normale Nutzung ist... also es hieß explizit, das war nicht zu erörtern.

Wer es ein Tier gewesen, dass in eine Ecke pinkelt und einen Fliesenschaden hinterlässt oder ein Loch irgendwo hineinbeißt, so wäre ich mir nicht so sicher, ob man dann gesagt hätte, och, das gehört aber zur normalen Nutzung einer Wohnung.

@ solage: ja, das meinte ich auch... das versicherte Ereignis ist schon relevant. Da muss man halt genau die Bedingungen studieren, was drunter fällt.
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stern
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:42

Evtl. auch die Haftpflicht des Mieter (wenn er denn eine hat)...
In der Regel werden Schäden an fest mit der Wohnung verbundenem Inventar, wie z.B. an Teppichböden oder Einbauschränken, von der Haftpflichtversicherung erfasst, sofern sie nicht auf normale Abnutzung oder Verschleiß zurückzuführen sind (Ausnahmen: Schäden an Heizungsanlagen, an Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten).
http://www.immonet.de/service/private-h ... erung.html
Da wäre aber dann wohl auch Voraussetzung, dass man sagen würde, also Stehpinkeln war/ist keine normale Nutzung der Mietsache mehr.

Aber Versicherungsbedingungen sind wirklich so eine Sache...
Zuletzt geändert von stern am Mo., 02.02.2015, 00:45, insgesamt 1-mal geändert.
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pandas
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Beitrag Mo., 02.02.2015, 00:43

@ stern

Tierhaltung muss der Vermieter nicht in jedem Fall dulden.
Er vermietet die Wohnung ja an Menschen.
Wenn er Tierhaltung erlaubt (und der Mieter hat auch ein Recht darauf), dann aber übliche Tierhaltung - Katzen pinkeln ins Klo, Hunde an der Laterne draußen etc.

@ Solage

Es war die Haftpflicht des Mieters, weil er es ja erlaubt hat, dass die Dame in der Wohnung tanzt etc.
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Rezna
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 11:39

Nun, wenn der Vermieter den Schaden zahlen muss, dann wird er ihn eben auf die Miete draufschlagen. Da darf man sich dann beim Nachbarn mit dem Knieschaden bedanken, dass man wieder mehr fürs Wohnen blecht.
Alternative: Keine Marmorböden in Klos. (Hätte das Potential zur EU-Verordnung.)
Alternative: Nachmieter akzeptiert den Schaden. (Vielleicht will er ja drübermarkieren.)

Wer denkt, dass man ja "eh nur" in die Muschel pinkelt, der Schaden also nur durch mangelnde Treffsicherheit entsteht, der möge doch gerne eine Tasse hochfärbender Flüssigkeit aus der Höhe einer durchschnittlichen Hüfte mit einer Spritze (um den korrekten Druck zu simulieren) in die Klomuschel spritzen. Idealerweise vorher Seidenpapier rund ums Klo auflegen. Hardcore könnte man das auch mehrmals am Tag über einige Wochen machen, je nach Reinigungsfrequenz des handelsüblichen Stehpinklers, vielleicht mit verschiedenen Farben, und sich dann das pollockssche Gesamtkunstwerk ansehen.

Manchmal reicht auch folgendes: Sollte die Angewohnheit des Haushaltes darin bestehen, Klorollen neben der Muschel zu lagern, einfach mal die hübschen Sprenkel bewundern, um die sich das Papier wellt. Schön auch: Befinden sich Pömpel und Besen hinter dem Klo (wie oft üblich) einfach vor dem Zugreifen nachdenken, wie man grundsätzlich zu Fremdurin auf der eigenen Handfläche steht.

In meiner ersten Wohnung, wo ich alleine lebte, hatte ich ein kleines WC mit weißen, glänzenden Fliesen und guter Beleuchtung. Nach der Einweihungsfeier, die ein paar Stehpinkler beinhaltete, stank es in dem Klo scharf nach Urin und die Fliesen waren bis zu den Wänden hoch gelb besprenkelt. Und das war nur ein einziger Abend. Man hätte das als Vorher-Modell für Badreiniger benutzen können. Irgendwie hat man ein nicht besonders schmeichelhaftes Bild von gewissen Gästen, während man dann auf Knien neben der Muschel herumrutscht und mit Würgereiz auf mehreren Quadratmeter Fliesen die Spritzer wegschrubben muss. Das liegt jetzt bald zwanzig Jahre zurück und ich weiß immer noch ganz genau, wer das war. Man kann sagen: Auf diese Weise bleibt man manchen in blassgelber und olfaktorischer Erinnerung.

Es gibt wohl einen guten Grund, warum Pissoirs so hoch hängen. Vielleicht wäre ein Schlauchsystem für Stehpinkler in Haushaltstoiletten eine Idee. Nur wer reinigt das dann? Wobei ... hm ... wenn man den Schlauch nach Gebrauch an den Wasserkasten anschließen könnte, könnte er automatisch mit dem Runterlassen gespült werden. Also das würde ja das Problem völlig beseitigen und dann kann man, wenn man lustig ist, auch schadlos von einer Leiter runterpinkeln.

Achja, ich glaube, mit Respektlosigkeit hat das wenig zu tun, die Stehpinkler sehen ja in der Regel nicht, wie der Gastgeber oder die/der holde Partnerin/Partner nach ihnen auf Knien um die Klomuschel herumrutscht, um seine Pinkelvorliebe zu kompensieren. Ich vermute, es ist schlichte Gedankenlosigkeit. Hab allerdings schon mehrmals gehört, dass Stehpinkler zu Sitzpinklern wurden, als sie eine eigene Wohnung hatten, die sie selbst in Schuss halten mussten. Nach der ersten einschneidenden "hinter der Klomuschel putz"-Erfahrung waren sie militante Sitzpinkler.
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blade
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 15:29

ich wäre dafür außen an der Toilette einen Druckknopf anzubringen
mit dem man den ganzen Mist mit einigen Litern Trinkwasser in die Kanalisation befördern kann

was? den gibt es schon?

Nein. Ich meine außen, neben der Tür, gleich neben dem Lichtschalter.
Einige Hektoliter Trinkwasser pro Pipi dürften doch wohl nicht zuviel verlangt sein! oder?

Stehpinkler steigern das Bruttosozialprodukt...
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 18:29

blade, Du solltest mit Hiob eine Band gründen.

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stern
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 19:21

wieviel (wegen der hochseriösen Quelle) dran ist: Keine Ahnung!
Müssen die Männer bald doch Platz nehmen?
Anwalt will Stehpinkler-Urteil anfechten
(...)
Nachdem der Düsseldorfer Amtsrichter Stefan H. (53) in einem viel beachteten Urteil (Az.: 42C10583/14) dem Mieter Recht gab, der im Stehen pinkelte (und durch Urin-Spritzer den Marmorboden versaute), will nun der Vermieter-Anwalt in die Berufung gehen.
(...)
Ziel des Anwalts ist, dass ein für alle Mal geklärt wird („letztinstanzlich“), was auf dem Klo einer Mietwohnung erlaubt ist und was nicht.
http://www.bild.de/regional/duesseldorf ... .bild.html
Hoffentlich kostet der Anwalt dann nicht mehr als ein neues Bad *g*
Liebe Grüße
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Eremit
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 21:52

bild.de hat geschrieben:Ziel des Anwalts ist, dass ein für alle Mal geklärt wird („letztinstanzlich“), was auf dem Klo einer Mietwohnung erlaubt ist und was nicht.
Es könnte ein interessanter Präzedenzfall geschaffen werden. Erst wird das Urinieren im Stehen verboten, als nächstes ist das Rauchen in den eigenen vier Wänden verboten und so weiter …

Letztendlich verlieren ALLE Mieter.


Themis
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Beitrag Mi., 04.02.2015, 22:51

Und wenn's im Sitzen auch daneben geht?
Ich bin nicht meine Geschichte

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