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Mo., 26.03.2012, 15:02
Zitat: "Das ganze Migrations-Thema ist eine aufgesetzte Sache, denn es geht weder um "Fremde" oder "im Land geborene", es geht auch nicht ums Benehmen und Verhalten der einen oder anderen Gruppe - es geht darum, dass die, die früher da waren und daher die Großere Portion vom Kuchen für sich beanspruchen, Angst davor haben, mit denen, die später gekommen sind, teilen zu müssen. Mit andern Worten, es geht ums Geld."
Dass beim Thema Integration selbstverständlich Ressourcenverteilung , Sozial -und Wirtschaftsethik ebenso wie das Spannungsverhältnis zwischen Bürger- und Menschenrechten Kernproblembereiche sind, wird wohl niemand leugnen.
Ich finde auch, dass man vernünftigerweise, zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens,- der wiederum
nur zu verwirklichen ist, wenn die allgemeine Rechtspraxis ethische Grundprinzipien wie
Meinungsfreiheit, Handlungsfreiheit , Gleichheit vor dem Gesetz etc..., gewährleistet - einen Unterschied
zwischen Menschenrechten und Bürgerrechten akzeptieren sollte.
Staatsbürgerschaften sind somit als Geburtsvorrechte zur sozialen Absicherung der im eigenen Landes- und Sozialverband Geborenen zu betrachten, und stellen eine Weiterentwicklung der Fürsorgepflichten der
Landesherren gegenüber den gemeinen Leuten dar. Die Entstehung gewisser Grundrechte für jeden Staatsbürger ist eng mit einem nationalstaatlichen Denken verbunden, das das Standesdenken nach und
nach ablöste.
In diesem Sinn ist Staatsbürgerschaft prinzipiell ein Rechtsstatus der durch Geburt erlangt wird. Tatsächlich gibt es auf der Erde kaum einen Menschen, der ohne Staatsbürgerschaft geboren wird,
weshalb jeder Mensch in seiner Heimat die dort üblichen Bürgerrechte genießt.
Müssen Menschen ihren Bürgerrechtsbereich aufgrund von Natur- und menschlichen Katastrophen verlassen, billigen Ihnen die Internationalen Menschenrechte das Recht auf Schutz ( Asyl) zu.
Die Menschenrechte besagen aber nicht, dass den unter staatlichem Schutz Lebenden die gleichen
Bürgerrechte wie den ordentlichen Staatsbürgern zustehen. der Gesetzgeber differenziert hier bewusst
um die Staatsbürger, die in der Regel seit Generationen ihren Beitrag zum Aufbau und Erhalt des Gemeinwesens unter rechtlichem Zwang ( Steuern, Abgaben, Pflichtdienste) geleistet haben, nicht zu
benachteiligen.
Infrastruktur basiert auf gewachsenen Regeln (§), deren Ethik in einer funktionierenden Gesellschaft von
jedem Individuum verinnerlicht (= frei, ohne staatlichen Zwang) mitgetragen werden muss.
Wenn die Summe der Individuen, die diese ethischen Regeln nicht mittragen wollen zu groß wird, wird
die soziale Infrastruktur mit zunehmendem Maße dysfunktional.
Die Menschenrechte von Fremden dürfen nicht in Frage gestellt werden, das Recht auf volle rechtsstaatliche Integration jedoch sehrwohl.
Unbefristetes Bleiberecht und Staatsbürgerschaft verleihen Privilegien, die dem fremden Individuum nur zugestanden werden, wenn es im Heimatstaat massiven Härten ausgesetzt wäre, oder wenn es diese
durch persönliche Leistungen (= Arbeit, Spracherwerb) verdient.
Der " arme Ausländer " ist ohnedies ein Klischee, wenn man bedenkt, dass meistens nur Menschen mit einem gewissen sozialen Status ( Bildung, Geld für Reisedokumente und illegalen Transport etc...)
nach Europa kommen, während faktisch Arme Diejenigen sind, die kein Wasser, kein Essen, Keine Kleidung,
keine Wohnung, keine Bildung haben.
Manchmal sieht es so aus als ob die gehobene Mittelschicht ihr schlechtes Gewissen zu kompensieren
sucht, indem sie der perspektivenfordernden Mittelschicht der Migrationsländer die Hände reicht.
"Ich bin kein direkter Rüpel aber die Brennnessel unter den Liebesblumen."
Karl Valentin