Gibt auch die Möglichkeit, dass er die Akte einfach grundsätzlich gar nicht rausgeben will und den "es könnte dem Ex-Patienten damit schlechter gehen"- Aspekt vorschiebt.
Wenn du die Akte wirklich willst und auch meinst, damit umgehen zu können, würde ich es nochmal probieren. Zur Not mit rechtlichen Schritten drohen....
Beschwerde Psychotherapeutenkammer
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Ja ich kann mir auf der einen Seite auch vorstellen, dass er das wirklich so sieht mit der Akteneinsicht aber mir kommt es mit der Gesamtsituation einfach ironisch vor. So plötzlich, unangekündigt die Therapie beenden und mich „alleine“ ohne nötige Unterstützung lassen, zu sagen ich kann mich melden für einen Termin aber es dann doch nicht umsetzen und dann geht es mir doch so schlecht in seinen Augen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht gerechtfertigt ist. Da hätte es doch viel früher ein anderes Vorgehen geben müssen und zusammen damit, dass er mir dann noch nicht einmal die Stundenzahl mitgeteilt hat, was einfach nur etwas organisatorisches ist, kommt es mir doch wie ein vorgeschobener Grund vor.
Ich würde gerne in die Akte schauen, um zu rekapitulieren, was alles war und im besten Fall was draus zu lernen und vielleicht auch zu verstehen, wieso es zu dem Ende kam. Aber vielleicht habe ich auch zu hohe Erwartungen daran, ich weiß ja nicht genau, was in einer Akte so drin steht ich möchte es aber wenigstens probiert haben.
Ich hatte schon mehrere Sprechstunden bei verschiedenen Therapeuten. Nächste Woche habe ich noch eine und wenn es passt, auch zeitlich, kann ich dort eine Therapie beginnen. Ich habe aber leider echt die Sorge, dass ich meinem eigenen Gefühl nicht trauen kann.
Ich würde gerne in die Akte schauen, um zu rekapitulieren, was alles war und im besten Fall was draus zu lernen und vielleicht auch zu verstehen, wieso es zu dem Ende kam. Aber vielleicht habe ich auch zu hohe Erwartungen daran, ich weiß ja nicht genau, was in einer Akte so drin steht ich möchte es aber wenigstens probiert haben.
Ich hatte schon mehrere Sprechstunden bei verschiedenen Therapeuten. Nächste Woche habe ich noch eine und wenn es passt, auch zeitlich, kann ich dort eine Therapie beginnen. Ich habe aber leider echt die Sorge, dass ich meinem eigenen Gefühl nicht trauen kann.
Du hats mit allen deinen Überlegungen recht, sie sind vollkommen logisch und gerechtfertig.momo fliegenfänger hat geschrieben: ↑So., 30.05.2021, 11:00 Ja ich kann mir auf der einen Seite auch vorstellen, dass er das wirklich so sieht mit der Akteneinsicht aber mir kommt es mit der Gesamtsituation einfach ironisch vor. So plötzlich, unangekündigt die Therapie beenden und mich „alleine“ ohne nötige Unterstützung lassen, zu sagen ich kann mich melden für einen Termin aber es dann doch nicht umsetzen und dann geht es mir doch so schlecht in seinen Augen, dass die Verweigerung der Akteneinsicht gerechtfertigt ist. Da hätte es doch viel früher ein anderes Vorgehen geben müssen und zusammen damit, dass er mir dann noch nicht einmal die Stundenzahl mitgeteilt hat
Ich weiss nicht, was der Therapeut sich dabei gedacht hat, aber so hätte es nicht laufen dürfen.
momo fliegenfänger hat geschrieben: ↑So., 30.05.2021, 11:00 Ich würde gerne in die Akte schauen, um zu rekapitulieren, was alles war und im besten Fall was draus zu lernen und vielleicht auch zu verstehen, wieso es zu dem Ende kam. Aber vielleicht habe ich auch zu hohe Erwartungen daran, ich weiß ja nicht genau, was in einer Akte so drin steht ich möchte es aber wenigstens probiert haben.
Find ich eine gute Einstellung. Mach das. Ich glaube, ich wäre ja so der Typ, der einen Freund/Freundin bitten würde, sich ein Erstgespräch bei ihm auszumachen, dann in Begleitung mit dieser Freundin bei ihm auftauchen würde und während dieser Stunde Einsicht in meine Akte fordern würde. Wenn er bockt, dann hab ich gleich einen Zeugen, dass er Einsicht in die Akte verwehrt und er hat ausserdem keine Zeit, irgendwas aus der Akte zu entfernen. Je nachdem, ob die Akte aus Papier oder elektronisch ist, kann man sie ausdrucken, kopieren oder mit dem Smartphone abfotographieren. Aber das alles hab ich natürlich nie gesagt
Das kann man trainieren. Es gibt im Internet auch Checklisten "Wie finde/erkenne ich einen guten Therapeuten?" Google mal danach und dann schau dir die Liste nach dem Erstgespräch bzw nach den ersten Stunden durch.momo fliegenfänger hat geschrieben: ↑So., 30.05.2021, 11:00 Ich habe aber leider echt die Sorge, dass ich meinem eigenen Gefühl nicht trauen kann.
Es ist immer noch ein beliebtes Argument, die Akteneinsicht mit Hinweis auf das schlechte Befinden des Klienten zu verweigern. Aber: rechtlich nicht in Ordnung, weil pauschal. Heutzutage kann man nicht mehr pauschal die Akteneinsicht verweigern. Natürlich geht es dem Klienten nicht gut, das liegt in der Natur der Sache und ist gerade deshalb KEIN Argument. Es wäre nur dann eines, wenn er ernsthafte Hinweise darauf hätte, dass du akut suizidgefährdet bist. Bist du gar nicht.
Und wenn du wirklich Angst hast, dir das allein anzuschauen, dann tust du das halt nicht. Ein neuer Therapeut kann das mit dir gemeinsam machen. Der kann sogar mit einer Schweigepflicht-Entbindung von dir die Akte anfordern. Jegliche Bedenken, die dein alter Therapeut geäußert hat, wären damit automatisch hinfällig.
Und wenn du wirklich Angst hast, dir das allein anzuschauen, dann tust du das halt nicht. Ein neuer Therapeut kann das mit dir gemeinsam machen. Der kann sogar mit einer Schweigepflicht-Entbindung von dir die Akte anfordern. Jegliche Bedenken, die dein alter Therapeut geäußert hat, wären damit automatisch hinfällig.
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Hallo!
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit meiner ehemaligen Therapeutin gemacht und überlege eine Beschwerde an die PTK zu richten. In den letzten Sitzungen hat sie alle Vorwürfe abgestritten. Ich weiß, dass ein oder mehrere (grobe) Behandlungsfehler vorliegen. Für Gesprächsinhalte während der Sitzungen gibt es jedoch keine Aufzeichnung und so überlege ich, wie ich meine Vorwürfe belegen oder untermauern kann. Bevor ich eine Beschwerde an die PTK richte, möchte ich erst in Erfahrung bringen, wie diese arbeitet und ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hätte. Dazu habe ich mich gefragt, wer meinen Fall beurteilen und einschätzen könnte. Gibt es außer dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen bspw. forensische Sachverständige, die mir weiter helfen könnten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
patient01
Ich habe leider keine gute Erfahrung mit meiner ehemaligen Therapeutin gemacht und überlege eine Beschwerde an die PTK zu richten. In den letzten Sitzungen hat sie alle Vorwürfe abgestritten. Ich weiß, dass ein oder mehrere (grobe) Behandlungsfehler vorliegen. Für Gesprächsinhalte während der Sitzungen gibt es jedoch keine Aufzeichnung und so überlege ich, wie ich meine Vorwürfe belegen oder untermauern kann. Bevor ich eine Beschwerde an die PTK richte, möchte ich erst in Erfahrung bringen, wie diese arbeitet und ob eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg hätte. Dazu habe ich mich gefragt, wer meinen Fall beurteilen und einschätzen könnte. Gibt es außer dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen bspw. forensische Sachverständige, die mir weiter helfen könnten?
Vielen Dank im Voraus für Eure Unterstützung!
patient01
Natürlich kannst du einen Sachverständigen deiner Wahl beauftragen, so lange du den bezahlen kannst und willst. Aber warum willst du das denn tun? Richte doch eine Beschwerde an die Kammer und schau, was passiert. Oder frag dort vorher unverbindlich an, wie denn der Ablauf aussehen würde. Eine Beschwerde ist ja etwas anderes als ein Gerichtsverfahren. Beschweren darf sich jeder, dafür muss man nicht vorher ermitteln, ob das Vergehen des Therapeuten "schwer genug" ist.
Du könntest auch mit deiner Krankenkasse sprechen, einige geben spezielle Unterstützung, oder mit einer Unabhängigen Patientenberatung, oder dem Ethikverein. Diese Anlaufstellen helfen sicher weiter.
never know better than the natives. Kofi Annan
Ich würde zunachst die Akte einsehen, am besten Kopien anfordern. Letzteres kostet aber etwas.
Liebe Grüße
stern
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Bei der UPD (Unabhängige Patientenberatung Deutschland) gibt es auch eine Rechtsabteilung.
Da kannst du anrufen und die melden sich dann bei dir zurück. Online kann man denen auch schreiben.
Noch ein Nachtrag. Also eigentlich gibt es eine Dokumentationspflicht. Es muss nicht jeder Satz protokolliert werden, aber wenn gar nichts vorliegt, wäre das wohl ein Verstoß (auch Gutachten o.ä. würden dazu gehören).
Liebe Grüße
stern
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