Anscheinend unterscheidest du, ob ein Bedürfnis be-recht-igt ist oder nicht. Bedürfnisse hat man auch unabhängig davon, ob sich als berechtigt empfunden werden, gut oder schlecht sind, jemanden nerven oder nicht. Bedürfnisse hat man einfach...isabe hat geschrieben:Aber ich kann dabei keine Motivation erkennen, die ich für ein berechtigtes Bedürfnis halten würde. Nicht nur kann ich es nicht erkennen; es wurde schlicht auch nicht begründet, wohl aber wurde behauptet, man habe ja schließlich ein Recht darauf. Das ist jedoch etwas vollkommen anderes als ein Bedürfnis.
Ich sehe noch nicht einmal einen Maßstab, wonach man sagen könnte: dass du frierst finde ich weniger wichtig als mein Bedürfnis von dir nicht Hausflur gesehen zu werden. Ich sprach auch nicht von Rechten (sondern erwähnte höchstens , dass die Schweigepflicht/Datenschutz als Mimimalstandard das einzige Recht ist, das man auch einfordern kann und der Rest individuelle Absprache ist). M.W. sprach ich von unterschiedliche Bedürfnissen, um die es geht.
Am unproblematischsten finde ich immer noch den Hinweis, wenn sich jemand von mir gestört fühlen sollte (glaube ich zwar nicht, aber wenn es so wäre)... und natürlich würde ich dabei auch meine eigene Bedürfnisse beachten wollen. Klar.
Einmal ging es in der Sitzung ums Wetter und Fahren (weiß ich nicht mehr so genau, was der Kontext war). Fand ich klasse, dass in dem Fall ein Alternativangebot gemacht wurde als die Wetterlage tatsächlich so war, dass ich nicht sicher war, ob ich so fahren kann. Natürlich gibt es auch Raum, individuellen Belangen Rechnung zu tragen. Aber kein vernünftiger Therapeut wird viel um den Patienten herumorganisieren, dass sich der Patient bloß nicht durch dies oder jenes gestört fühlt. Da käme man bei manchen Störungen ins Uferlose.