Einsicht ins Gutachten

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.

pandas
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Beitrag Di., 10.06.2014, 20:14

peppermint patty hat geschrieben: Weiss hier vielleicht eine/r, ob das Gesetz (Link von sandrin) auch rückwirkend gilt, also auch Akteneinsicht für alte Akten vor dem Gesetzentwurf vorsieht?
Ja, das Gesetz hat das Recht nur verstärkt; es war schon vorher in der Tendenz vorhanden. Es wurde jetzt nur nochmal klar und deutlich gesagt: Die Ausnahme ist die Verweigerung nicht umgekehrt.

Ich habe bereits 2007 den Bericht von der Klinikpsychologin einer Rehaklinik abgefordert.

Meine Berichte, die ich jetzt bekam, sind teils auch von vor der neuen Ausformulierung des P-Rechtes.


UND: an die, die sich durchgesetzt haben, wie findet Ihr Eure Berichte?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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chaosfee
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Beitrag Di., 10.06.2014, 20:19

Ich würde dir ja gerne von meiner Erfahrung berichten, aber was meinst du denn nun mit sachlichen Fehlern?
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno


pandas
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Beitrag Do., 31.07.2014, 19:27

Sachliche Fehler sind eindeutigst nachweisbare, wie z.b. (einfachstes Beispiel) Fehler in der Biografie: Hier z.b. Bericht: Hat eine Friseurausbildung gemacht, Fakt nachweisbar eine ganz andere Ausbildung; oder Bericht: Zweites Kind, unehelich; Fakt: Ehelich.

Diese Beispiele sind rein fiktiv, also sie sind weder aus meinem Bericht noch aus meiner Biografie,
jedoch stehen in meinem Bericht andere sachliche Fehler.
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hope_81
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 00:07

Mein Bericht ist ein Highlight....
Aber gegen meinen 1. stinkt er ab. Im ersten wollte ich doch tatsächlich meinen Exfreund mit einem Messer
abstechen... Wurde angezeigt und glücklicherweise dementierte dies mein Ex. Sonst wäre ich jetzt versuchte Mörderin oder so. Jetzt bin ich "nur" viele und eigentlich auch gar nicht mehr zurechnungsfähig aber immerhin voll arbeitsfähig
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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Wandelröschen
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 20:20

Hi hopeless81,
hopeless81 hat geschrieben: Jetzt bin ich "nur" viele und eigentlich auch gar nicht mehr zurechnungsfähig
Was heißt hier „nur“? Hört sich so an, als dass du meinst, das stimme nich.
Und beziehst du das „nicht zurechnungsfähig“ auf das „viele sein“?
Blick das momentan nicht bei dir.

Gruß von der Roten
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Wandelröschen

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hope_81
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 20:37

Laut Bericht bin ich eigentlich nicht mehr alleine lebensfähig, aber voll arbeitsfähig. Das stiftet
Verwirrung nicht nur bei der deutschen Rentenversicherung und dem Arbeitsamt, nein auch bei
meinem Suchtberater.

Nein, ich bin ganz sicher nicht viele, auch wenn ich Anteile habe, die dann und wann mal autonom agieren.
Ich bekomme alles voll mit, kann nur in Stresssituationen nicht mehr eingreifen.
Es ist eine Traumafolgestörung, ja, aber nicht dergestalt.

Ja die Zurechnungsfähigkeit bezieht sich auf diese Diagnose.


Ich hatte mir in der Klinik dummerweise einen Spaß erlaubt, der nun Konsequenzen hat, weil sie mir die
Wahrheit dann nicht mehr geglaubt haben. Ich habe den ernst der Lage kurz mal verkannt.

Ja es war doof
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stern
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 20:51

hopeless81 hat geschrieben:Laut Bericht bin ich eigentlich nicht mehr alleine lebensfähig, aber voll arbeitsfähig. Das stiftet
Verwirrung nicht nur bei der deutschen Rentenversicherung und dem Arbeitsamt, nein auch bei
meinem Suchtberater.
Würde wohl jeden Normalsterblichen verwirren. Aber mal blöd gefragt: Können denn RV und Arbeitsamt den Bericht lesen... oder erhalten diese sozusagen nur eine Statusmeldung "arbeitsfähig", aber Betreuungsbedarf o.ä.?
Liebe Grüße
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Wandelröschen
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 21:11

Hi Hopeless81,
hopeless81 hat geschrieben: Ja die Zurechnungsfähigkeit bezieht sich auf diese Diagnose.
ähm?
versteht unsereins das jetzt falsch oder meinst du wirklich, Leute mit dieser Diagnose sind nicht zurechnungsfähig?
musste uns jetzt nochmal erklären.

gruß von der Roten
Gruß
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hope_81
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 21:43

@ Stern,
der Bericht liegt der DRV (dem Arbeitsamt nicht, den Teufel werd ich tun. Allerdings weiß das Arbeitsamt von der Umschulung, die über die DRV laufen soll. Mein AA-Berater aber denkt, ich könne auch ohne Berufsförderungswerk umschulen und schickt mich von A nach B, der Zahn wurde ihm aber jetzt gezogen.) vor, der ist leider so widersprüchlich wie alles andere auch, da steigt keiner mehr durch.
DAS ist ja das Problem, selbst die in der Klinik haben ja mal gesagt, das ich eine "besondere" Form der "besonderen" Störung habe (ach nee) aber selbst als ich sagte, dass ich mir einen Spaß erlaubt habe (hat durchaus auch krankheitswert, dieses Verhalten, nur halt nen anderen) haben die ja weiter an ihrer Hypothese geklammert. Jetzt hab ich den Salat. Diesen Bericht müsste man gelesen haben, das ist der Hammer. Wird in mein Buch einflließen- lach.

@ Wandelröschen,
nicht ich meine das, sondern die Damen aus der Klinik. Ich kenne seit der Klinik ein paar Menschen mit Dis und halte sie keineswegs für unzurechnungsfähig, nur eine, aber sie ist jetzt auch in einer Psychiatrie, weil sie gar nicht klar kommt. Das aber ist eine andere Geschichte.
Laut Klinik brauche ich einen Betreuer, weil meine Wechsel zu willkürlich sind und was weiß da ich ... Es ist etwas bizarr und hat mit einem "normalen" Dis-Fall echt nichts zu tun, weil es eben inszeniert war meinerseits. Den Irrtum aufzudecken gelang mir nur leider nicht mehr....
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 22:50

hopeless81 hat geschrieben:aber selbst als ich sagte, dass ich mir einen Spaß erlaubt habe (hat durchaus auch krankheitswert, dieses Verhalten, nur halt nen anderen) haben die ja weiter an ihrer Hypothese geklammert.
aber hopeless, kanntest Du nicht das rosenhan-Experiment? das ist doch Warnung genug ...
Jede der Testpersonen wurde aufgenommen, bei elf Anmeldungen wurde eine Schizophrenie diagnostiziert, bei einer eine manisch-depressive Psychose. Während des Tests wurde keine Testperson vom Personal als gesund erkannt. Da die Testpersonen während des Klinikaufenthalts aber keine Symptome mehr zeigten, wurden sie schließlich nach durchschnittlich 19 Tagen (in einem Fall sogar 52 Tagen) entlassen, allerdings nicht als geheilt, sondern als symptomfrei. Den Testpersonen wurden insgesamt 2100 Tabletten sehr verschiedener Medikamente gegeben, die diese jedoch heimlich nicht einnahmen. Sie protokollierten alle Ereignisse genaustens – erst heimlich und später öffentlich, weil es niemand beachtete. (In den Protokollen der Anstalten wurde diese Tätigkeit normalerweise als pathologisches Schreibverhalten aufgeführt.)
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rosenhan-Experiment

wieso möchtest Du denn unbedingt beim Berufsförderwerk umschulen?
Natürlich gibt es auch andere Umschulungsinstitute und das beste an denen ist: Da sind keine Psychologen und Psychiater, im Berufsförderungswerk wohl schon.
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stern
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 23:23

hopeless81 hat geschrieben:Diesen Bericht müsste man gelesen haben, das ist der Hammer. Wird in mein Buch einflließen- lach.
Ich kann mir das schon vorstellen... äh, also nicht den Bericht als solchen, sondern die Wirkung derartiger Berichte. Schon mein Klinikbericht (den ich teilweise zum Lesen erhalten habe) ging mir an die Nieren... und da könnte ich noch nicht einmal sagen, dass er nicht gepasst hätte. Falsche Tatsachendarstellung (wie Beruf, Ausbildung) wird sich vermutlich noch reeelativ einfach korrigieren lassen, dafür vermutlich umso schwerer irgendwelche diagnostischen Einschätzungen.

Ob man etwas als DIS diagnostiziert oder nicht, ist vielleicht nicht sooo der Punkt, denn Übergänge können mitunter fließend sein (problematischer ist es eher, wenn gar nichts dran ist, also es nur inszeniert wäre, aber ensprechende dissoziative Tendenzen nahezu überhaupt nicht bestehen... es also eine Fehldiagnose ist). Aber dass das mit Unzurechnungsfähigkeit gleichgesetzt wird, finde ich ein starkes Stück. Mit dem Therapeuten, der das so einschätzt, kannst du nicht noch einmal reden oder dein Therapeut/Berater? Betreuungsbedarf bei Arbeitsfähigkeit hört sich wirklich seltsam an... soll dann ein Betreuer dich am besten bei der Arbeit betreuen... skurril.
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Beitrag Fr., 01.08.2014, 23:35

stern hat geschrieben:Betreuungsbedarf bei Arbeitsfähigkeit hört sich wirklich seltsam an... soll dann ein Betreuer dich am besten bei der Arbeit betreuen... skurril.
Es gibt nichts, was es nicht gibt:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... 3_ARS.html
In dieser Broschüre werden erstmalig Ergebnisse der Rehabilitandenbefragung in der berufsbegleitenden ambulanten Sucht-Rehabilitation zur Verfügung gestellt.
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Beitrag Sa., 02.08.2014, 14:03

@Stern,
ja solche Berichte gehen immer an die Nieren, auch wenn sie weitestgehend objektiv deine Persönlichkeit widerspiegeln. Es löst in mir befremden aus.
Aber na gut.

Meine vielschichtigen Probleme werden einen Grund haben, und das ich dissoziiere steht außer frage. Das tue ich oft. Aber, durch diese Diagnose denken sie die Antwort auf mein Verhalten gefunden zu haben und leider, leider sind sie da auf dem Holzweg. Das Problem ist ja, dass sie deshalb die falschen Methoden anwenden, die können mir schlicht nicht helfen, weil ich es nicht habe. Ich habe keine unterschiedlichen Anteile, die studieren, arbeiten, essgestört, alkoholkrank und was nicht sonst noch alles sind. Nein, das bin alles ganz alleine ich.

Den Betreuer soll ich bekommen, damit nicht wieder alle Anteile anfangen zu arbeiten, zu studieren und sich übernehmen (ein einziger Anteil soll also in Zukunft die Arbeit regeln). Auch soll er das impulsive Geldausgeben unterbinden... Wann immer ich versucht habe mich zu erklären ist mir über den Mund gefahren worden. Na ja...

Die konnten sich einfach nicht vorstellen (warum auch immer, ich bin nicht der einzige Mensch der vielseitig interessiert ist) das ich 2 Jobs, ein Studium, Praktika und auch noch meinen Wahnsinn jahrelang alleine ausgelebt habe und sie konnten sich auch nicht vorstellen, dass ich noch nie vorher in Psychiatrien war. Außer einmal halt damals vor 4 Jahren. Sie konnten auch nicht begreifen, dass mich erst die Therapie bei diesem Therapeuten an den Rande des Wahnsinns getrieben hat.

Puhh und wie gesagt, wann immer ich mich erklären wollte, sind sie mir über den Mund gefahren.
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candle.
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Beitrag Sa., 02.08.2014, 15:04

hopeless81 hat geschrieben:Laut Bericht bin ich eigentlich nicht mehr alleine lebensfähig, aber voll arbeitsfähig. Das stiftet
Verwirrung nicht nur bei der deutschen Rentenversicherung und dem Arbeitsamt, nein auch bei
meinem Suchtberater.
Was sagt denn die DRV genau? Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die bei einer Reha derartige Diagnosen stellen können, das ist doch eigentlich zur beruflichen (möglichen) Integration gedacht?

Arbeitsfähig ist dann für die DRV insofern gut als dass sie dir keine Rente zahlen müssen. Und das Jobcenter will dich vermutlich auch aus ihrer Statistik haben, das könnte die Verwirrung sein und die ist leider rein bürokratisch.

Jetzt weiß ich ja nicht, on das jetzt angegebene Alter stimmt, aber das wird dann sicher schwierig mit Umschulung oder was auch immer du vorhast, aber es gibt drei Träger: DRV, Jobcenter und Krankenkasse.

Ich würde jetzt raten mal zu deinem Rentenberater zu gehen, die gibt es in jeder Stadt und lasse dich beraten. Dein "Berater" ist ja offenbar mit solchen Fragen überfordert.

candle
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Beitrag Sa., 02.08.2014, 15:31

Hi Candle,
ob Du es Dir vorstellen kannst oder auch nicht, es ist wie es ist. Und natürlich kann die Klinik Diagnosen stellen- warum sollte sie nicht?
Es geht ja um Arbeitsfähigkeit.

Sicher geht es allen nur ums Geld, das ist ja logisch. Das Alter spielt nur bedingt eine Rolle (ich bin 33), jedem Menschen steht gesetzlich eine Umschulung zu. So oder so. Man muss halt die Kraft haben Widerspruch einzulegen (Absagen sind meistens die Regel, ist ja ziemlich teuer das ganze) und notfalls mit einem Anwalt an die Sache ran.

Die verschiedenen Stellen tauschen sich untereinander aus, sicher nicht mit mir. Mein Berater ist top, der erzählt mir auch alles, was die untereinander mauscheln, sonst würde ich davon gar nichts wissen. Transparent machen die mir gegenüber nichts.

So lange die nichts entschieden haben, brauche ich nicht zu meinem Rentenberater gehen. Ich muss jetzt erst einmal abwarten, ob die berufliche Reha genehmigt wird, oder eben nicht. Erst danach kann ich dann weiter machen.

Lehnt die DRV ab, dann ist das Arbeitsamt zuständig.

Ich weiß ganz genau was zu tun ist, nur wie gesagt muss ich so lange warten, bis entschieden worden ist.
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