Erfahrungen mit Video-Sprechstunde?
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Äh, ich finde es abenteuerlich, was hier alles so geschrieben wird...
Die "Telefonziffer" 01433, die ab 2.11.20 bis zum Ende des Quartals wieder abgerechnet werden kann, ist das telefonische Pendant zur "Psychotherpeutischen Gesprächsziffer" 23220 (fälschlicherweise oft "Krisenziffer" genannt). Beide werden in 10-Minuten-Schritten abgerechnet und mit 16,92 € budgetär vergütet. Das bedeutet, dass in dem Fall, dass die von allen Ärzten und Psychotherapeuten eingereichten budgetären Leistungen das Gesamtbudget überschreiten - was eigentlich immer der Fall ist - das Budget anteilig auf die eingereichten Leistungen aufgeteilt wird. In der Praxis bekommt der Therapeut also nicht den vollen Satz, sondern je nach Quartal einen unterschiedlich hohen Teil davon. Bei der Gesprächsziffer ist die Menge auf 150, bei der Telefonziffer auf 200 min. begrenzt, wobei bereits geführte und abgerechnete psychotherapeutische Gespräche auf das Kontingent der Telefonziffer angerechnet werden. Wurden z.B. in einem Quartal 100 min. psychotherapeutisches Gespräch abgerechnet, können nur noch 100 min. Telefongespräche abgerechnet werden.
Diese Ziffern werden also schon mal deutlich geringer vergütet als eine normale Richtlinentherapie-Stunde und sind zeitlich stark begrenzt, wodurch sie grundsätzlich erstmal nicht besonders attraktiv für Therapeuten sind, dafür aber auch nicht genehmigungspflichtig. Was genau in einem psychotherapeutischen Gespräch besprochen wird - sei es persönlich, per Video oder telefonisch - ist nicht festgelegt. Es kann von Krisenintervention bis zu "normaler" Psychotherapie reichen, wenn z.B. Zeiträume bis zur Bewilligung eines Therapieantrages überbrückt werden müssen. Nicht alles, was formal keine Richtlinentherapie-Stunden sind, ist auch inhaltlich keine Psychotherapie. Es ist also kein Abrechnungsbetrug, wenn die Telefonziffer verwendet wird, um die Zeit bis zur nächstmöglichen (Richtlinien-) Präsenzstunde zu überbrücken. Allerdings wird das aufgrund des begrenzten Zeitbudgets i.d.R. nicht in der üblichen Frequenz und Dauer möglich sein (es sei denn man befindet sich bereits in der Phase, wo die Therapie ausgeschlichen wird und hat ohnehin nur noch alle 3-4 Wochen eine Therapiestunde).
Selbstverständlich werden die Gespräche dokumentiert. Psychotherapeuten unterliegen einer allgemeinen Dokumentationspflicht, d.h. es sind grundsätzlich alle Leistungen nur dann abrechnungsfähig, wenn sie dokumentiert wurden. Darüber hinaus pflegen Psychotherapeuten auch nicht ihr Hirn oder Gedächtnis auszuschalten, nur weil es keinen genehmigten Psychotherapieantrag gibt.
Anders sieht der Fall bei Videosprechstunden aus. Sie können an Stelle des persönlichen Kontaktes stattfinden und werden auch als "normale" Richtlinientherapie abgerechnet und nur zusätzlich mit einem "V" versehen.
Psychotherapeuten sind verpflichtet, bei einem vollen Versorgungsauftrag 2 Stunden pro Woche für Sprechstunden und probatorische Sitzungen vorzuhalten. Sie haben die Möglichkeit, diese Stunden online der Terminservicestelle zu melden. Wenn die Stunden aber bereits an Patienten vergeben wurden, die sich direkt bei den Therapeuten gemeldet haben, dann stehen sie auch der Terminservicestelle nicht zur Verfügung. Es kann also passieren, dass die Terminservicestelle trotz Dringlichkeitsvermerk keinen kurzfristigen Platz für eine Akutbehandlung in der Nähe vermitteln kann. Es kommt auch nicht besonders häufig vor, dass solche Dringlichkeitscodes vergeben werden und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es gibt nur wenige Fälle, die tatsächlich eine dringende Akuttherapie benötigen. I.d.R. reichen bei Patienten mit einer derart dringenden und schwerwiegenden Diagnose nämlich keine 12 Stunden Akuttherapie aus. Außerdem ist ja die Stabilität der Patienten zwischen den Sitzungen zwingende Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie, weshalb in wirklich dringenden Fällen meist eine stationäre Therapie empfohlen wird.
Die telefonischen Sprechzeiten - genauer die telefonische Erreichbarkeit - hat wiederum mit Therapie überhaupt nix zu tun. Diese Zeiten sind ausdrücklich nicht dazu da, inhaltliche Fragen zu klären. Sie dienen lediglich der telefonischen Erreichbarkeit zwecks Terminvereinbarung. Die Sprechzeiten müssen nicht einmal vom Therapeuten selbst durchgeführt werden, er/sie kann sie auch an eine/n Mitarbeiter/in oder Kollegen/Kollegin delegieren. Mehr kann man wohl auch nicht erwarten, denn sie werden den Therapeuten gar nicht bezahlt.
Die "Telefonziffer" 01433, die ab 2.11.20 bis zum Ende des Quartals wieder abgerechnet werden kann, ist das telefonische Pendant zur "Psychotherpeutischen Gesprächsziffer" 23220 (fälschlicherweise oft "Krisenziffer" genannt). Beide werden in 10-Minuten-Schritten abgerechnet und mit 16,92 € budgetär vergütet. Das bedeutet, dass in dem Fall, dass die von allen Ärzten und Psychotherapeuten eingereichten budgetären Leistungen das Gesamtbudget überschreiten - was eigentlich immer der Fall ist - das Budget anteilig auf die eingereichten Leistungen aufgeteilt wird. In der Praxis bekommt der Therapeut also nicht den vollen Satz, sondern je nach Quartal einen unterschiedlich hohen Teil davon. Bei der Gesprächsziffer ist die Menge auf 150, bei der Telefonziffer auf 200 min. begrenzt, wobei bereits geführte und abgerechnete psychotherapeutische Gespräche auf das Kontingent der Telefonziffer angerechnet werden. Wurden z.B. in einem Quartal 100 min. psychotherapeutisches Gespräch abgerechnet, können nur noch 100 min. Telefongespräche abgerechnet werden.
Diese Ziffern werden also schon mal deutlich geringer vergütet als eine normale Richtlinentherapie-Stunde und sind zeitlich stark begrenzt, wodurch sie grundsätzlich erstmal nicht besonders attraktiv für Therapeuten sind, dafür aber auch nicht genehmigungspflichtig. Was genau in einem psychotherapeutischen Gespräch besprochen wird - sei es persönlich, per Video oder telefonisch - ist nicht festgelegt. Es kann von Krisenintervention bis zu "normaler" Psychotherapie reichen, wenn z.B. Zeiträume bis zur Bewilligung eines Therapieantrages überbrückt werden müssen. Nicht alles, was formal keine Richtlinentherapie-Stunden sind, ist auch inhaltlich keine Psychotherapie. Es ist also kein Abrechnungsbetrug, wenn die Telefonziffer verwendet wird, um die Zeit bis zur nächstmöglichen (Richtlinien-) Präsenzstunde zu überbrücken. Allerdings wird das aufgrund des begrenzten Zeitbudgets i.d.R. nicht in der üblichen Frequenz und Dauer möglich sein (es sei denn man befindet sich bereits in der Phase, wo die Therapie ausgeschlichen wird und hat ohnehin nur noch alle 3-4 Wochen eine Therapiestunde).
Selbstverständlich werden die Gespräche dokumentiert. Psychotherapeuten unterliegen einer allgemeinen Dokumentationspflicht, d.h. es sind grundsätzlich alle Leistungen nur dann abrechnungsfähig, wenn sie dokumentiert wurden. Darüber hinaus pflegen Psychotherapeuten auch nicht ihr Hirn oder Gedächtnis auszuschalten, nur weil es keinen genehmigten Psychotherapieantrag gibt.
Anders sieht der Fall bei Videosprechstunden aus. Sie können an Stelle des persönlichen Kontaktes stattfinden und werden auch als "normale" Richtlinientherapie abgerechnet und nur zusätzlich mit einem "V" versehen.
Psychotherapeuten sind verpflichtet, bei einem vollen Versorgungsauftrag 2 Stunden pro Woche für Sprechstunden und probatorische Sitzungen vorzuhalten. Sie haben die Möglichkeit, diese Stunden online der Terminservicestelle zu melden. Wenn die Stunden aber bereits an Patienten vergeben wurden, die sich direkt bei den Therapeuten gemeldet haben, dann stehen sie auch der Terminservicestelle nicht zur Verfügung. Es kann also passieren, dass die Terminservicestelle trotz Dringlichkeitsvermerk keinen kurzfristigen Platz für eine Akutbehandlung in der Nähe vermitteln kann. Es kommt auch nicht besonders häufig vor, dass solche Dringlichkeitscodes vergeben werden und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Es gibt nur wenige Fälle, die tatsächlich eine dringende Akuttherapie benötigen. I.d.R. reichen bei Patienten mit einer derart dringenden und schwerwiegenden Diagnose nämlich keine 12 Stunden Akuttherapie aus. Außerdem ist ja die Stabilität der Patienten zwischen den Sitzungen zwingende Voraussetzung für eine ambulante Psychotherapie, weshalb in wirklich dringenden Fällen meist eine stationäre Therapie empfohlen wird.
Die telefonischen Sprechzeiten - genauer die telefonische Erreichbarkeit - hat wiederum mit Therapie überhaupt nix zu tun. Diese Zeiten sind ausdrücklich nicht dazu da, inhaltliche Fragen zu klären. Sie dienen lediglich der telefonischen Erreichbarkeit zwecks Terminvereinbarung. Die Sprechzeiten müssen nicht einmal vom Therapeuten selbst durchgeführt werden, er/sie kann sie auch an eine/n Mitarbeiter/in oder Kollegen/Kollegin delegieren. Mehr kann man wohl auch nicht erwarten, denn sie werden den Therapeuten gar nicht bezahlt.
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Ich zitiere aus meinem ersten Link:LovisTochter hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 23:24 Der HA kann zur Sprechstunde überweisen! Aber ohne die Sprechstunde gibt es keine andere/weiterführende Behandlung, auch keine Akutbehandlung!
"Psychotherapeuten
nein: für Psychotherapeutische
Sprechstunde
ja: für Akutbehandlung (PTV 11)
ja: für Probatorik (PTV 11)"
Und darauf, dass man keinen Anspruch darauf hat, diesen bei einem bestimmten Therapeuten zu bekommen...LovisTochter hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 23:24 Der Dringlichkeitsvermerk bezieht sich laut Deinem eigen Link übrigens nur darauf, dass man einen Termin innerhalb von 4 Wochen bekommt. Nichts mehr und nichts weniger. Ist bei der Akutbehandlung allerdings quark, weil man laut KV einen Termin innerhalb von 2 Wochen erhalten soll.
Mit Fachärzten (außer für Augenheilkunde und Orthopädie) verhält es sich ebenso. Einen dringenden Termin, ja. Auswahl zwischen verschiedenen Fachärzten, nein.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
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Anna-Luisa hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 13:39
Sie entscheiden auch nicht ausschließlich mit wem sie arbeiten. Der Hausarzt kann auf die Überweisung zu einem Psychotherapeuten einen Dringlichkeitsvermerk kleben. Und dann wird einem ein Psychotherapeut aus seiner Region, erstmal, zugeteilt.
Dann erwähne bitte auch der Vollständigkeit halber, dass der Hausarzt idR das Formular PTV11 gar nicht ausfüllen kann, es sei denn er bietet auch Psychotherapie über die Krankenkasse an. Davon dürfte es aber nur verschwindend wenige geben.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Mo., 02.11.2020, 05:46 Ich zitiere aus meinem ersten Link:
"Psychotherapeuten
nein: für Psychotherapeutische
Sprechstunde
ja: für Akutbehandlung (PTV 11)
ja: für Probatorik (PTV 11)"
PTV 11 ist das Formular, das man in der psychotherapeutischen Sprechstunde erhält. Dh der Hausarzt kann zwar den Bedarf feststellen, aber er kann den Patienten nur an die psychotherapeutische Sprechstunde weiter verweisen.
Dh Patient geht vom HA zu Psychotherapeut A in die Sprechstunde der ihm sagt, Sie brauchen Akutbehandlung aber selbst keine Kapazitäten frei hat und ihm das entsprechende Formular mit dem Dringlichkeitscode aushändigt. Patient ruft dannTerminservicestelle an gibt den Dringlichkeitscode an und erhält die Info dass er zu Therapeut B gehen kann.
Ich frag mich wer diesen Marathon in einer akuten psychischen Krise überhaupt noch hinbekommt ohne vor Verzweiflung in die Tischkante zu beißen....
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
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Die Gesprächsziffer ist wie die Telefonziffer weder formal noch inhaltlich Richtlinienpsychotherapie. Die Gesprächsziffer wird daher eher psychotherapeutisches Gespräch bezeichnet... und bei der Telefonziffer z.B. Konsulatation, Beratung, Gespräch o.ä.
Demenstrechend ist auch der Leistungsinhalt der GOP 2330 (Gesprächsziffer) wie folgt definiert
Telefonziffer: https://lex-medicorum.de/2020/04/07/cor ... 7-04-2020/
Es fehlt: Richtlinienpsychotherapie (mit allem Pipapo). Ich meine, Richtlinienpsychotherapie kann telefonisch auch gar nicht erbracht werden. "Früher" war Psychotherapie grds. nicht als Fernbehandlung anerkannt (man sah noch den persönlichen Kontakt vor Ort als wesentlich/wichtig an), aber bereits vor Corona öffnete man sich (wenn immer noch begrenzt) etwas für das Video-Setting als Psychotherapie.
Demenstrechend ist auch der Leistungsinhalt der GOP 2330 (Gesprächsziffer) wie folgt definiert
https://www.kbv.de/tools/ebm/html/23220 ... 35072.htmlFakultativer Leistungsinhalt
Syndrombezogene therapeutische Intervention,
Krisenintervention,
Anleitung der Bezugsperson(en),
Telefonziffer: https://lex-medicorum.de/2020/04/07/cor ... 7-04-2020/
Es fehlt: Richtlinienpsychotherapie (mit allem Pipapo). Ich meine, Richtlinienpsychotherapie kann telefonisch auch gar nicht erbracht werden. "Früher" war Psychotherapie grds. nicht als Fernbehandlung anerkannt (man sah noch den persönlichen Kontakt vor Ort als wesentlich/wichtig an), aber bereits vor Corona öffnete man sich (wenn immer noch begrenzt) etwas für das Video-Setting als Psychotherapie.
Zuletzt geändert von stern am Mo., 02.11.2020, 08:09, insgesamt 5-mal geändert.
Liebe Grüße
stern
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Genau, ich hatte sogar von umgekehrtem Abrechnungsbetrug gesprochen und meinte damit dass dem Therapeuten Geld entgeht, wenn er eine höherwertige Leistung mit niedriger bezahlten Ziffern abrechnet.spirit-cologne hat geschrieben: ↑Mo., 02.11.2020, 01:42 Nicht alles, was formal keine Richtlinentherapie-Stunden sind, ist auch inhaltlich keine Psychotherapie. Es ist also kein Abrechnungsbetrug, wenn die Telefonziffer verwendet wird, um die Zeit bis zur nächstmöglichen (Richtlinien-) Präsenzstunde zu überbrücken.
Danke, ich habe schon angefangen an meinem Hirn zu zweifeln. Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass ein Therapeut seine Herangehensweisen, seine Sorgfalt, seine Präsenz, seine Dokumentation... davon abhängig macht welche Abrechnungsziffer er gerade ansetzen kann. Was ich mir vorstellen kann, ist das manche Therapeuten solche Konstrukte wie eine Richtlinientherapie fortzusetzen mit einer Mischung aus Sprechstunden und Selbstzahlersitzungen ablehnen, weil sie dabei insgesamt schlechter bezahlt werden. Wenn man sich aber dafür entscheidet fände ich es befremdlich, dass man dann als Therapeut qualitativ schlechter oder anders arbeitet.spirit-cologne hat geschrieben: ↑Mo., 02.11.2020, 01:42 Darüber hinaus pflegen Psychotherapeuten auch nicht ihr Hirn oder Gedächtnis auszuschalten, nur weil es keinen genehmigten Psychotherapieantrag gibt.
Kann ich bestätigen, da wird neben dem normalen Satz sogar eine kleine zusätzliche Pauschale für Video berechnet, da ich Selbstzahlerin bin, sehe ich das auf den Rechnungen.spirit-cologne hat geschrieben: ↑Mo., 02.11.2020, 01:42 Anders sieht der Fall bei Videosprechstunden aus. Sie können an Stelle des persönlichen Kontaktes stattfinden und werden auch als "normale" Richtlinientherapie abgerechnet und nur zusätzlich mit einem "V" versehen.
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Danke Spirit Cologne für das so genaue Aufdröseln und erklären.
Anna-Luisa, es wäre schön, wenn Du bei dem bleiben würdest, was Du zu Beginn behauptet hast, nämlich, dass ein HA direkt mit Dringlichkeitsvermerk (zur Krisenintervention) an einen freien PT überweisen kann.
Das sowohl Termine für die Sprechstunde, die Akutbehandlung als auch zur Probatorik über die TSS vergeben werden können, das hat niemand je bezweifelt. Auch nicht, das man dann einem Therapeuten zugewiesen wird.
Ich hab einzig angezweifelt, dass der HA zu etwas anderem als zur Sprechstunde überweisen kann.
Die Sprechstunden wurden doch exakt dafür eingeführt, um im Vorfeld zu klären, ob ein Behandlungsbedarf besteht und dies stellt ein PT in der Sprechstunde entweder fest oder nicht. Erst danach geht es weiter. Entweder über die TSS und dann zu einem nicht frei gewählten PT oder man sucht sich selbst wen. Warum sollte ein HA die Sprechstunde aushebeln können? Aufgrund welcher Befähigung? Bei einem Psychiater könnte ich das noch nachvollziehen, aber nicht bei einem HA.
Es tut mir leid, dass ich hier so konsequent am Ball bleibe, auch, wenn es nicht zu 100% das Threadthema trifft. Ich finde es für Menschen, die sich nicht gut auskennen und eh schon verunsichert aufgrund der eigenen, schwierigen Situation sind, einfach extrem kontraproduktiv, wenn sie in ihrer Not dann solche Unwahrheiten lesen und diese auch noch glauben. Im schlimmsten Fall wird mit sowas wichtiges Vertrauen in den HA oder den PT zerstört.
Anna-Luisa, es wäre schön, wenn Du bei dem bleiben würdest, was Du zu Beginn behauptet hast, nämlich, dass ein HA direkt mit Dringlichkeitsvermerk (zur Krisenintervention) an einen freien PT überweisen kann.
Was in deinem Link steht ist einzig, dass man die TSS für einen Termin zur Sprechstunde ohne Überweisung kontaktieren kann und einen entsprechenden Termin erhält, für die Akutbehandlung und die Probatorik aber eine Überweisung in Form des Formulars PTV 11 benötigt (welches man in nur der Sprechstunde beim PT erhält) um einen Termin vermittelt zu bekommen. An keiner Stelle steht, dass ein HA direkt zur Akutbehandlung überweisen kann.Anna-Luisa hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 19:43Zur Krisenintervention beispielsweise.LovisTochter hat geschrieben: ↑So., 01.11.2020, 19:34 Für was würde der Hausarzt denn die Patientin zum PT mit Dringlichkeitsvermerk überweisen?
Das sowohl Termine für die Sprechstunde, die Akutbehandlung als auch zur Probatorik über die TSS vergeben werden können, das hat niemand je bezweifelt. Auch nicht, das man dann einem Therapeuten zugewiesen wird.
Ich hab einzig angezweifelt, dass der HA zu etwas anderem als zur Sprechstunde überweisen kann.
Die Sprechstunden wurden doch exakt dafür eingeführt, um im Vorfeld zu klären, ob ein Behandlungsbedarf besteht und dies stellt ein PT in der Sprechstunde entweder fest oder nicht. Erst danach geht es weiter. Entweder über die TSS und dann zu einem nicht frei gewählten PT oder man sucht sich selbst wen. Warum sollte ein HA die Sprechstunde aushebeln können? Aufgrund welcher Befähigung? Bei einem Psychiater könnte ich das noch nachvollziehen, aber nicht bei einem HA.
Es tut mir leid, dass ich hier so konsequent am Ball bleibe, auch, wenn es nicht zu 100% das Threadthema trifft. Ich finde es für Menschen, die sich nicht gut auskennen und eh schon verunsichert aufgrund der eigenen, schwierigen Situation sind, einfach extrem kontraproduktiv, wenn sie in ihrer Not dann solche Unwahrheiten lesen und diese auch noch glauben. Im schlimmsten Fall wird mit sowas wichtiges Vertrauen in den HA oder den PT zerstört.
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)
Die telefonische Konsultation kommt zurück... und nein, hier irrt Spirit, wen sie sagt, das kann inhaltlich auch einer PT entsprechen. Das geht ja klar aus der Leistungsbeschreibungen hervor, was der Leitungsinhalt vielmehr ist. Auch bezüglich der Gesprächsziffer klären mitunter Therapeuten über Unterschied zur Richtlinien-PT auf... auf das möge jeder mit seinem ausmachen.
Ich empfehle hier auch nochmals einen früheren Beitrag vorn Spirit, wo es zutreffend formuliert war: viewtopic.php?f=20&t=43463&p=1133165#p1133165
Für mich macht in der Therapie bereits eine Maske oder Trennwand einen Unterschied - geschweige denn, wenn ich gar nicht mehr vor Ort anwend wäre (Telefon oder Video). Das "Corona-Setting" habe ich für meinen Teil zufriedenstellend besprochen. Also alles bestens hier.
Kann vllt. auch etwas von der Therapieform und Setting abhängen, wie groß der gefühlte und tatsächliche Unterschied zwischen telefonischen Gesprächen/Konsultationen und der bisherige (bewilligten) Richtliniepsychotherapie ist.
Also wenn jemand eine 14 tätige PT macht, wo üblicherweise eh viel mit Interventionen gearbeitet wird mag der Unterschied zu einem Umstieg aufs Telefon geringer sein als bei meinetwegen einer höherfrequenten Richtlinien-PA im Liegen, die anders arbeitet und wo vllt. auch immer mal wieder 15 Min. geschwiegen wird. 200 Telefonminuten würde zumindest ich kaum quantitativ noch qualitativ (heißt: der Art nach) gleichwertig empfinden können. Und auch bei Video... z.B. wenn man eine PA im Liegen macht, wird es hier qualitative Unterschiede geben... hat Mondmann ja auch etwas angedeutet. Hier kommt es u.U. nicht immer wesentlich auf die therapeutische Intervention an.
Insofern: Eine Notlösung.
Ich empfehle hier auch nochmals einen früheren Beitrag vorn Spirit, wo es zutreffend formuliert war: viewtopic.php?f=20&t=43463&p=1133165#p1133165
bzw. den Blick in die Beschreibung der Leisrungsinhalte... falls es tatsächlich interessiert. Aber es scheint mittlerweile (im Faden) eh um anderes zu gehen als Information. Edit: Leistungsinhalt:spirit-cologne hat geschrieben: ↑Fr., 17.04.2020, 10:56
Für Telefongespräche wurde eine eigene EBM-Ziffer eingeführt. ... Die Gesamtzahl ist aber auf 200 min. pro Quartal begrenzt, wobei auch unter der Gesprächsziffer abgerechnete Gespräche in dieses Kontingent hineinfallen. Das entspricht also max. 4 50minütigen Gesprächen pro Quartal und macht klar, dass es sich dabei nicht um "normale" Therapiestunden handelt, die ..., allerdings genau wie die Gesprächsziffer auch deutlich schlechter vergütet werden, als bewilligte Therapiestunden.
https://www.google.com/url?q=https://ww ... zJMZ8ZaQ-0 (Download)01433 Zuschlag im Zusammenhang mit der
Gebührenordnungsposition 01435 oder der
Grundpauschale für die telefonische Beratung
durch einen Arzt gemäß ...
Obligater Leistungsinhalt
- Gespräch mit dem Patienten und/oder der
Bezugsperson im Zusammenhang mit
einer Erkrankung,
- Dauer mindestens 10 Minuten, (...)
Für mich macht in der Therapie bereits eine Maske oder Trennwand einen Unterschied - geschweige denn, wenn ich gar nicht mehr vor Ort anwend wäre (Telefon oder Video). Das "Corona-Setting" habe ich für meinen Teil zufriedenstellend besprochen. Also alles bestens hier.
Kann vllt. auch etwas von der Therapieform und Setting abhängen, wie groß der gefühlte und tatsächliche Unterschied zwischen telefonischen Gesprächen/Konsultationen und der bisherige (bewilligten) Richtliniepsychotherapie ist.
Also wenn jemand eine 14 tätige PT macht, wo üblicherweise eh viel mit Interventionen gearbeitet wird mag der Unterschied zu einem Umstieg aufs Telefon geringer sein als bei meinetwegen einer höherfrequenten Richtlinien-PA im Liegen, die anders arbeitet und wo vllt. auch immer mal wieder 15 Min. geschwiegen wird. 200 Telefonminuten würde zumindest ich kaum quantitativ noch qualitativ (heißt: der Art nach) gleichwertig empfinden können. Und auch bei Video... z.B. wenn man eine PA im Liegen macht, wird es hier qualitative Unterschiede geben... hat Mondmann ja auch etwas angedeutet. Hier kommt es u.U. nicht immer wesentlich auf die therapeutische Intervention an.
Insofern: Eine Notlösung.
Liebe Grüße
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Also hier bei uns in der Stadt gibt es so einen Verband von Therapeuten (da machen viele Theras aus der Stadt mit), die in regelmäßigen Abständen Bereitschaft haben. Also jede Woche hat 1 oder haben mehrere Therapeuten Bereitschaft für Patienten, die akut Hilfe brauchen und vom Hausarzt an sie überwiesen werden. Diese Leute kriegen dann am selben Tag oder in der selben Woche noch einen spontanen Termin bei einem der Theras, die eben gerade Bereitschaft haben.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
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Danke SpiritCologne für die Aufklärung.
@Anne-Luise; es wäre angemessen, wenn Du deinen Irrtum eingestehen und dich für das Unterstellen des Betruges der Therapeuten, die ein Telefongespräch anbieten, entschuldigen würdest.
Zusätzlich überlege erst, bevor du jemandem ohne jegliche Informationen/Details und Wissen empiehlst, 112 anzurufen. Solche Anrufe kosten Zeit und Geld und gefährden die Jenigen, die wirklich die Notfallzentrale brauchen.
@Anne-Luise; es wäre angemessen, wenn Du deinen Irrtum eingestehen und dich für das Unterstellen des Betruges der Therapeuten, die ein Telefongespräch anbieten, entschuldigen würdest.
Zusätzlich überlege erst, bevor du jemandem ohne jegliche Informationen/Details und Wissen empiehlst, 112 anzurufen. Solche Anrufe kosten Zeit und Geld und gefährden die Jenigen, die wirklich die Notfallzentrale brauchen.
Zuletzt geändert von Bilderbuch am Mo., 02.11.2020, 18:33, insgesamt 2-mal geändert.
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@ stern; eine nicht selten wichtige Notlösung; z.B. wenn ein Patient plötzlich schwer erkrankt oder im Ausland sich befindet und die Rückkehr nicht möglich ist oder ein Patient in Quarantäne steckt oder oder...
Ich glaube, im wirklichen Notfall und wenn keine Alternative da ist, macht sich ein guter Therapeut keine Gedanken, wie hoch er eine Telefonintervention/psychische Betreuung am Telefon vergütet bekommt.
Ich glaube, im wirklichen Notfall und wenn keine Alternative da ist, macht sich ein guter Therapeut keine Gedanken, wie hoch er eine Telefonintervention/psychische Betreuung am Telefon vergütet bekommt.
Ich hab heute, während ich unterwegs war, noch mal über das Thema nachgedacht und gemerkt, dass ich irritiert bin.
Wir sind in einer Ausnahmesituation, alle mehr oder weniger.
Wir wissen nicht, wie sich die Coronapandemie entwickeln wird.
Es ist viel Unsicherheit spürbar, viel Frust und viel Sorge. Viele Menschen sind auch mittelbar betroffen, Angst um die finanzielle und berufliche Sicherheit. Gewohnte Strategien mit Stress umzugehen, werden durch Maßnahmen immer wieder eingeschränkt oder untersagt. Alles ist neu und anders, für alle. Für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die Coronakrise nicht leicht wegzustecken und etliche Hilfsangebote können nicht mehr so wie vorher durchgeführt werden.
Für mich ist das eine klassische Situation, wo es aufs Improvisieren ankommt, darauf möglichst gut mit den Widrigkeiten umzugehen und möglichst keinen Menschen völlig im Regen stehen zu lassen.
Und worüber diskutieren wir hier? Ob es legitim ist einen Patienten mit dieser oder jener Ziffer auf diese oder jene Weise fernzubehandeln und inwieweit das Abrechnungsbetrug ist.
Es sond nich alle Argumente falsch, es ist durchaus fraglich, inwieweit eine Behandlung per Telefon oder Video einer Behandlung im Sprechzimmer gleichzusetzen sind. Ich finde nur dem Zeitpunkt und den Umständen wird nicht genug Rechnung getragen.
Wir sind in einer Ausnahmesituation, alle mehr oder weniger.
Wir wissen nicht, wie sich die Coronapandemie entwickeln wird.
Es ist viel Unsicherheit spürbar, viel Frust und viel Sorge. Viele Menschen sind auch mittelbar betroffen, Angst um die finanzielle und berufliche Sicherheit. Gewohnte Strategien mit Stress umzugehen, werden durch Maßnahmen immer wieder eingeschränkt oder untersagt. Alles ist neu und anders, für alle. Für viele Menschen mit psychischen Erkrankungen ist die Coronakrise nicht leicht wegzustecken und etliche Hilfsangebote können nicht mehr so wie vorher durchgeführt werden.
Für mich ist das eine klassische Situation, wo es aufs Improvisieren ankommt, darauf möglichst gut mit den Widrigkeiten umzugehen und möglichst keinen Menschen völlig im Regen stehen zu lassen.
Und worüber diskutieren wir hier? Ob es legitim ist einen Patienten mit dieser oder jener Ziffer auf diese oder jene Weise fernzubehandeln und inwieweit das Abrechnungsbetrug ist.
Es sond nich alle Argumente falsch, es ist durchaus fraglich, inwieweit eine Behandlung per Telefon oder Video einer Behandlung im Sprechzimmer gleichzusetzen sind. Ich finde nur dem Zeitpunkt und den Umständen wird nicht genug Rechnung getragen.
Hm, wenn gute Therapeuten und Ärzte sich keine Gedanken über die Vergütung machen, dann hätte man nix ändern müssen. Denn sie durften ja schon immer telefonieren.
Glaube ich aber nicht. Und erst recht glaube ich in der Coronakrise nicht, dass die Guten dann sagen, macht nix, wenn wir kaum etwas abrechnen können, wenn wir (aufgrund der Pandemie) zunehmend Gespräche auf das Telefon verlagern.
Sondern die Regel wurde ja geschaffen, um bessere = zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten während der Pandemie auch für Telefonate zu schaffen (für btw. einige Arztgruppen, nicht nur Therapeuten). Notfall (im medizinischen bzw. psychiatrischen Sinne) würde ich dabei von Notlösung unterscheiden. Also das wurde nicht geschaffen, um klinische oder psychische Notfälle besser versorgen zu können. Sondern damit nicht jeder in die Praxis muss (oder teils geht das auch nicht mehr). So hat man auch Portoregeln geändert (um z.B. statt eines Praxiskontaktes etwas zuschicken zu können). Und bei besserer pandemischer Lage wurde die Telefonziffer zwischenzeitlich abgeschafft.
Kurzum: Gerade bei Telefonaten war schon vor Corona oft die mangelnde Vergütung der Fall. Mit der Neuregelung ist es etwas besser. Bei einem ausnahmeweisen Notfall sagt sicherlich kaum jemand etwas (hier muss der Therapeut ggf. auch handeln).. aber es gibt auch Therapeuten, die lehnen Telefonate generell ab. Das war schon immer individuell zu bereden (und wird vermutlich wieder so sein). Dass es jetzt andererseits nicht zu schmackhaft wird, sind Telefonate wohl quantitativ limitiert worden.
Für Ferntherapie wurden zudem Beschränkungen der Videotherapie teils aufgehoben. Also man muss ja nicht auf das Telefon pochen, wenn man die Therapie fortsetzen will. Sondern man könnte auch einfach ein anderes Medium verwenden... die Alternative gibt es.
Auch praktisch muss ich sagen: Als der Quarantänefall eingetreten ist, war es kaum möglich, an das Therapiethema anzuschließen (was ziemlich doof war)... am Telefon erst recht nicht. Sondern die Gesprächsinhalte veränderten sich damit auch.
Glaube ich aber nicht. Und erst recht glaube ich in der Coronakrise nicht, dass die Guten dann sagen, macht nix, wenn wir kaum etwas abrechnen können, wenn wir (aufgrund der Pandemie) zunehmend Gespräche auf das Telefon verlagern.
Sondern die Regel wurde ja geschaffen, um bessere = zusätzliche Abrechnungsmöglichkeiten während der Pandemie auch für Telefonate zu schaffen (für btw. einige Arztgruppen, nicht nur Therapeuten). Notfall (im medizinischen bzw. psychiatrischen Sinne) würde ich dabei von Notlösung unterscheiden. Also das wurde nicht geschaffen, um klinische oder psychische Notfälle besser versorgen zu können. Sondern damit nicht jeder in die Praxis muss (oder teils geht das auch nicht mehr). So hat man auch Portoregeln geändert (um z.B. statt eines Praxiskontaktes etwas zuschicken zu können). Und bei besserer pandemischer Lage wurde die Telefonziffer zwischenzeitlich abgeschafft.
Kurzum: Gerade bei Telefonaten war schon vor Corona oft die mangelnde Vergütung der Fall. Mit der Neuregelung ist es etwas besser. Bei einem ausnahmeweisen Notfall sagt sicherlich kaum jemand etwas (hier muss der Therapeut ggf. auch handeln).. aber es gibt auch Therapeuten, die lehnen Telefonate generell ab. Das war schon immer individuell zu bereden (und wird vermutlich wieder so sein). Dass es jetzt andererseits nicht zu schmackhaft wird, sind Telefonate wohl quantitativ limitiert worden.
Für Ferntherapie wurden zudem Beschränkungen der Videotherapie teils aufgehoben. Also man muss ja nicht auf das Telefon pochen, wenn man die Therapie fortsetzen will. Sondern man könnte auch einfach ein anderes Medium verwenden... die Alternative gibt es.
Auch praktisch muss ich sagen: Als der Quarantänefall eingetreten ist, war es kaum möglich, an das Therapiethema anzuschließen (was ziemlich doof war)... am Telefon erst recht nicht. Sondern die Gesprächsinhalte veränderten sich damit auch.
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Hi Stern,
die Unterscheidung zwischen Notlösung und Notfall finde ich gut.
In meinem Fall gab es einen ernsten Notfall in der Famillie und meine reguläre Psychotherapie fand zu üblicher Zeit am Telefon. Ich war nicht vor Ort. Es gab also eine Notlösung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in solcher Situation ein Psychoanalytiker einem bekannten Patienten wegen geringwertiger Abrechnung keine psychologische Unterstützung anbietet, in welcher Form auch immer, selbst wenn es nur 10 MInuten sind.
die Unterscheidung zwischen Notlösung und Notfall finde ich gut.
In meinem Fall gab es einen ernsten Notfall in der Famillie und meine reguläre Psychotherapie fand zu üblicher Zeit am Telefon. Ich war nicht vor Ort. Es gab also eine Notlösung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in solcher Situation ein Psychoanalytiker einem bekannten Patienten wegen geringwertiger Abrechnung keine psychologische Unterstützung anbietet, in welcher Form auch immer, selbst wenn es nur 10 MInuten sind.
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Sadako, ich habe gehört, dass den psychisch Kranken die Corona oft weniger Belastung ist, als den Gesunden.
Das liegt unter anderem daran, dass ein psychisch Kranker an Beschränkungen im Alltag gewöhnt ist, der Gesunde in dem Ausmaß dagegen nicht.
Das liegt unter anderem daran, dass ein psychisch Kranker an Beschränkungen im Alltag gewöhnt ist, der Gesunde in dem Ausmaß dagegen nicht.
Das sehe ich auch so und meinte der Therapeut auch mal.Bilderbuch hat geschrieben: ↑Mo., 02.11.2020, 19:37 Sadako, ich habe gehört, dass den psychisch Kranken die Corona oft weniger Belastung ist, als den Gesunden.
Das liegt unter anderem daran, dass ein psychisch Kranker an Beschränkungen im Alltag gewöhnt ist, der Gesunde in dem Ausmaß dagegen nicht.
Auch wenn es mir seit einiger Zeit sehr gut geht und ich meine schlimmsten Zeiten (vorerst) hinter mir habe, ist mir dieses isoliert und alleine sein noch sehr vertraut. Ich habe früher über Wochen und Monate die Wohnung kaum verlassen und die Sozialkontakte fast auf null runtergefahren, da ist die derzeitige Situation kein Neuland für mich.
Tatsächlich denke ich, dass viele psychisch Kranke eine deutlich höhere Stresstoleranz haben als ihnen bewusst ist.
Ich habe so viele schreckliche Dinge überstanden und von diesem Wissen profitiere ich in der derzeitigen Situation.
After all this time ? Always.
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