Anna-Luisa hat geschrieben: ↑Do., 15.08.2019, 22:53
Solage hat geschrieben: ↑Do., 15.08.2019, 22:23
Wenn ein Chef, ein Vorgesetzter, ein Therapeut versucht zu manipulieren, zu verstricken, dann liegt die Verantwortung ganz klar beim Verführer! Im Strafrecht heißt es: Der Versuch ist strafbar!
Kommt auf die Art der Manipulation an. Stiftet der Chef der Firma A. eine Kollegin dazu an, in einer konkurrierenden Firma B. auf datenschutzverletzende Weise zu schnüffeln, und diese lässt sich darauf ein (und wird erwischt) ist erst einmal SIE diejenige die dafür belangt wird. Und auch wenn ihrem Chef der "Spionageauftrag" nachgewiesen werden kann, wird dennoch SIE, als Haupttäterin belangt werden.
Ich habe mich darauf bezogen, dass auch der Versuch einer Straftat strafbar ist.
Wenn ich jemanden zu einer Straftat anstifte, dann ist das eben auch strafbar.
Gleichwohl gilt auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn mich der Chef zu einer strafbaren Handlung bringt, dann bin ich auch verantwortlich. Denke mal, dass du es so gemeint hast.
Mir ging es mehr darum, dass übergriffiges Verhalten von u. a. auch Autoritätspersonen in deren Verantwortung liegt.