Finanzierung Therapie, Fond sexueller Missbrauch

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland

Landkärtchen
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Beitrag So., 25.10.2015, 22:21

Liebe Memory,

ich denke, dass die Ausbildungsnachweise der Leibtherapeutin reichen werden. Ich fragte nämlich nach der finanziellen Übernahme von osteopathischen Behandlungen und da wollten sie all das von dem Therapeuten haben was du aufgezählt hast.

Schwieriger finde ich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt. Ich gehe mal davon aus, dass die Stunden dir bewilligt werden. Diese sind dann jedoch personenbezogen. Solltest du bei der Leibtherapeutin die Therapie fortführen wollen müsstest du (aus meiner Erfahrung heraus) wieder auf eine Bestätigung vom Fonds warten. Das dauert dann nochmal zwei bis drei Monate. Doch frage mal beim Fonds selber nach was am klügsten ist. Du bist sicherlich kein Einzelfall.

Wie es mir geht? Wenn ich auf Reisen bin geht es mir immer gut. Ab Mitte nächster Woche bin ich wieder zu Hause und ich bin gespannt wie / oder ob es in der Therapie weiter geht. Mir tat der Abstand zur Analytikerin sehr gut. Ab und zu habe ich an sie gedacht. Schon gefühlt das ich da irgendwie in die Praxis hingehöre - aber nicht zu jedem Preis.
LG-Landkärtchen
Was wäre das Leben, hätten wir nicht den Mut, etwas zu riskieren?

Vincent van Gogh

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Chakotay
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Beitrag Mo., 26.10.2015, 07:28

Hallo Memory,

leider kann ich nur eine Kleinigkeit beitragen, aber vielleicht hilft es bei der Beantragung weiter:
Mein Therapeut auch hat keine klassische Psychotherapieausbildung (auch nicht nach dem HP-Gesetz) und um seine Befähigung beim Fonds nachzuweisen, habe ich die Anerkennung seiner Aus- und Fortbildungsinstitute mit eingereicht (z.B. Von der jew. Homepage des Instituts), damit klar wird, dass es sich nicht um einen "Scharlatan" handelt.
Es gab keinerlei Rückfragen diesbezüglich und alles wurde problemlos anerkannt.

Ich drücke dir die Daumen!
Grüße von
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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Tamila
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Beitrag Di., 27.10.2015, 20:50

Liebe Landkärtchen und liebe Chikotay,

vielen Dank, Landkärtchen, das du hier reingeschaut hast und mir geschrieben hast. Die Infos haben mir geholfen. Ich weiß jetzt, das es personenbezogen ist und ich wegen der Zeit planen muss. Ich habe mir nun überlegt, das ich auf den ersten Antrag erstmal warte auf die Bewilligung und dann noch einen zweiten Antrag stelle. Denn ich könnte mir auch vorstellen, erstmal einige Stunden bei ihr zu nehmen und die Körpertherapie in Anspruch zu nehmen, vielleicht als Ergänzung. Und sollte es mit meinem Therapeuten doch so hinauslaufen, das es nicht mehr klappt mit uns , terminlich oder aufgrund der Verletzungen, die ich verspüre deshalb oder auch aus anderen Gründen, weil wir z.B. nicht weiterkommen, dann würde ich den Rest umschreiben lassen auf sie. Ich denke eine Kombination aus Tiefenpsychologie und Körpertherapie könnte fruchten.
Es freut mich, das du gerade auf Reisen bist und dir das gut tut. Und der Abstand zur Therapie auch gut war. Ich wünsche dir, das es wieder gut anläuft und dein Gefühl sich als richtig erweist. Freue mich, wenn ich dann mal wieder von dir lese hier irgendwo im Forum!

Danke dir auch liebe Chikotay, es ist immer gut zu wissen, wie das bei anderen war. Also die von mir angestrebte ist HP für Psychotherapie, hat eine Ausbildung in personaler Therapie und in Somatic experience (Traumatherapie körperbezogen). Ich denke, sie wird mir ihre Nachweise bzw. Qualifikation sicher mitteilen, so das ich dem Fonds diese zukommen lassen kann.

Sagt mal, wie lange kann man überhaupt noch Anträge stellen? Nicht das ich zu spät dran bin mit der Leibtherapeutin...

LG Memory
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Schlümpfe
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Beitrag Mi., 28.10.2015, 06:19

Bis April 2016, meine ich.

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Tamila
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Beitrag Mi., 28.10.2015, 10:52

Danke Schlümpfe! Ich habe jetzt auch mal gesucht dort auf der Webseite (hätte mir ja gleich einfallen können ) und gerade nachgelesen, das da ja steht "bis April 2016 können Sachleistungen beantragt werden....heißt das vielleicht das GELDleistungen auch darüber hinaus beantragt werden können?
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Tamila
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Beitrag Mi., 28.10.2015, 12:02

Ich habe es mir glaube ich, selbst beantwortet....der Fonds stellt ab Mai also seine Arbeit ein....dann werde ich mich eher beeilen mit der ergänzenden Körpertherapie. Ich will mich aktuell nicht entscheiden müssen. Und es sind ja zwei ganz andere Verfahren. Daher denke ich, die Körpertherapie kann eine gute Ergänzung sein für die TFP. Gerade die im Körper gespeicherten Schmerzen von mir usw. wären sicher durch das Verfahren "somatic experience" sehr gut, besser erreichbar als bei meinem TFP Therapeuten, der leider seine körperorientierten Verfahren nicht mehr gern einsetzt.
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Schlümpfe
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Beitrag Do., 05.11.2015, 13:59

Fast genau 12 Monate nach Antragstellung eine Bewilligung wie beantragt, 100h Therapie bis 10.000€ erhalten.

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Tamila
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Beitrag Do., 05.11.2015, 16:28

Das freut mich für dich Schlümpfe!!!!!! ich wünsche dir 100 sehr gute hilfreiche Stunden!!

LG Memory
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Chakotay
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Beitrag So., 06.12.2015, 09:10

Hallo zusammen,

hat hier vielleicht jemand Erfahrungen, wie lange ein Folgeantrag benötigt, um bewilligt zu werden?
Die vom Fonds bewilligten Therastunden laufen Ende Dez. aus und ich könnte, da die 10.000 € noch nicht ausgeschöpft sind, einen Folgeantrag stellen. Mein Thera würde dies unterstützen.

Viele Grüße,
Chakotay
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Mia Wallace
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Beitrag So., 06.12.2015, 11:26

peppermint patty hat geschrieben:Mal ne Frage an euch zahlt der Fond nur bei familiären SM?

Habe mich bisher nicht damit beschäftigt da ich immer davon ausgegangen bin, aber keinen innerfamiliären SM erlebt habe sondern im Kinderheim.

Weiß jemand was darüber?

Es gibt doch auch- in Deutschland- das Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Da werden Therapiestunden bewilligt bei jeglicher Form von Straftaten in Form tätlicher Angriffe (was ja ein SM ist)

Wichtigste Regelung ist die Anspruchsklausel in § 1 Abs. 1 OEG. Anspruch auf Versorgung hat demnach, wer durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen, tätlichen Angriff an der Gesundheit geschädigt ist.

Tätlicher Angriff ist hierbei jede in feindlicher Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende Einwirkung. Es muss zu einer Angriffshandlung gekommen sein, wobei allerdings nach der Rechtsprechung eine körperliche Berührung nicht erforderlich ist. Als Angriff zählen etwa die „klassischen“ Körperverletzungen, aber auch Sexualdelikte und einige Sonderfälle, etwa die extreme Vernachlässigung eines Kleinkindes. Nicht ausreichend sind bloße Drohungen mit Gewalt oder die Schaffung einer allgemeinen Gefahrenlage. Selbst die Bedrohung mit einer scharf geladenen und entsicherten Schusswaffe stellt nach aktueller Rechtsprechung keine ausreichende Anspruchsberechtigung nach dem OEG dar.[3] Stalking stellt nicht automatisch einen tätlichen Angriff dar; erforderlich ist eine direkt auf den Körper gerichtete Gewalttat, jedenfalls aber muss körperliche Gewalt unmittelbar bevorstehen.[4]

Ein tätlicher Angriff kann parallel zu § 13 StGB auch vorliegen, wenn der Erfolg der Straftat durch Unterlassen (nicht gemeint ist die unterlassene Hilfeleistung) erwirkt wird und der Täter gegenüber dem Opfer eine Garantenstellung einnimmt.

Rechtswidrig ist grundsätzlich jeder tätliche Angriff, außer es liegen Rechtfertigungsgründe, wie z. B. die Notwehr oder ein rechtfertigender Notstand vor.

Vorsatz liegt auf Seiten des Täters im „Wissen und Wollen“ von tätlichem Angriff und der körperlichen Schädigung. Der Vorsatz muss sich allerdings nicht auf die Schädigungsfolgen beziehen, die aus der Verletzung resultieren (z. B. wenn eine Schussverletzung die Amputation eines Beines erforderlich macht).

Die Auswirkungen der Schädigungsfolgen werden mit dem Grad der Schädigungsfolgen (GdS) bemessen. Der GdS ist nach den allgemeinen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen, die durch die als Schädigungsfolge anerkannten körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheitsstörungen bedingt sind, in allen Lebensbereichen zu beurteilen. Der Grad der Schädigungsfolgen ist nach Zehnergraden von 10 bis 100 zu bemessen; ein bis zu fünf Grad geringerer Grad der Schädigungsfolgen wird vom höheren Zehnergrad mit umfasst („medizinischer“ GdS). Liegt als Folge eines rechtswidrigen tätlichen vorsätzlichen Angriffs allerdings eine vorübergehende gesundheitliche Schädigung vor, die folgenlos abheilt, so hat der Geschädigte keinen Anspruch auf Opferentschädigung. Als vorübergehend wird hierbei ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten definiert. Für die abgeheilten Schädigungsfolgen besteht jedoch ein Anspruch auf Heilbehandlung nach § 1 OEG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BVG.
(Quelle Wikipedia in Ermangelung von Zeit für die Suche nach einer seriöseren Quelle)

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Thread-EröffnerIn
Wandelröschen
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Beitrag So., 06.12.2015, 11:44

Hallo Chakotay,

vom Abschicken bis zum Erhalt der Rückmeldung waren es bei mir bei den letzten beiden Verlängerungen jeweils 3 Monate.
Übrigens hatte ich diese beiden Folgeanträge ohne Zutun meines Theras geschrieben (gut, es ging ja auch nicht um unendlich viele Stunden und immense Summen), war ein Antrag auf einer DinA4-Seite ohne weitere Belege, Formalkram, pi-pa-po und hast du nicht gesehen, also nur Begründung von mir, warum ich es noch brauchte. Die Diagnosen und Antragsunterlagen usw. haben die ja vorliegen.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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Chakotay
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Beitrag So., 06.12.2015, 13:59

Hallo Wandelröschen,

vielen Dank für das Mitteilen deiner Erfahrungen!
Ich habe auch kein Brimborium darum gemacht: Auf meinem Schreibtisch liegt das Antragsformular, wo man ja zu Beginn "Folgeantrag" ankreuzen kann und sich dann 90% des Ausfüllens spart. Ich habe nur einen kurzen Begleitbrief mit meinem Anliegen dazu verfasst und mein Thera wird einen Behandlungsplan samt beantragter Stunden und Stundensatz beifügen. Letzteres wurde mir telefonisch mitgeteilt, das sei nötig - was ich auch durchaus nachvollziehen kann.
Ansonsten werde ich auch nichts beifügen, denn, genau wie du schriebst, denen liegt ja alles vor.
Du hast aber keinen Behandlungsplan mit eingereicht?
Bei mir geht es um nochmals 50 Therapieeinheiten, dann sind die 10.000 € ausgeschöpft *tiefer Seufzer*...

Gruß von
Chakotay
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pandas
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Beitrag So., 06.12.2015, 19:57

@ Mia Wallace

Der Fonds ist nachrangig zum OEG. (Das wurde auch schon an anderer Stelle im Forum diskutiert.)

Dass heisst, der Fonds wurde deshalb bewusst geschaffen, da sexueller Missbrauch oft juristisch nicht eindeutig nachweisbar ist und/oder nicht zur Anzeige gebracht wurde (wegen der gesellschaftlichen Tabuisierung). Deshalb wurde als Hilfsmittel der Fonds ins Leben gerufen. Da man nunmehr auf der soziopolitischen Ebene erkannt wurde, dass sexueller Missbrauch kollektiv über Jahrzehnte verdrängt wurde und den Opfern kein Beistand gewährleistet wurde, so dass nun entsprechende Leistungen für die Opfer gewährt werden. Ein juristisch evidenter Nachweis der Taten ist für eine Beantragung beim Fonds nicht notwendig.

Die gesellschaftliche Tabuisierung betrifft nicht nur sexuellen Missbrauch in der Familie, sondern auch in Institutionen als auch Misshandlungen in der Heimerziehung.
Deshalb gibt es auch für diese Bereiche Entschädigungsfonds.

https://www.fonds-heimerziehung.de/
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


pandas
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Beitrag So., 06.12.2015, 19:59

@ Chakotay

Warum hast du denn nicht gleich alle Therapiestunden auf einmal beantragt? D.h. die 10 000 Euro ausgeschöpft?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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Chakotay
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Beitrag So., 06.12.2015, 20:52

Hallo Pandas,

mir wurde damals telefonisch vom Fonds mitgeteilt, dass es geschickt wäre, wenn man nicht "so viel auf einmal" beantragt, sondern lieber später noch mal einen Folgeantrag stellt.
Das habe ich dann auch so gemacht. Mein Thera hat 50 Therapieeinheiten in seinem Behandlungsplan beantragt, aber gleichzeitig formuliert, dass die Therapie sicherlich noch länger laufen wird.
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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