Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 21:29

sandrin hat geschrieben:Ich bin mir relativ sicher, dass die Akte gepimpt wird, dass also Notizen verschwinden, die ich nicht sehen soll usw. Ist doch auch nicht schwierig, ich kenne den Inhalt vorher ja nicht. Das ist mir ehrlich gesagt aber auch egal.
Bei handschriftliche Akten dürfte sich das in der Tat kaum nachweisen lassen. Erlaubt ist es nicht, aber...
Alles, was öffenthlich über mich "unterwegs" ist, möchte ich wissen. Und da kann er nicht recht tricksen.
Nee, das wird er nicht machen...

Stelle sicherheitshalber klar, dass es dir "nur" um die Berichte und Gutachter geht... ich hatte dich (und was du von ihm geschrieben hast), so verstanden, dass er von der Akte ausgeht (daher wohl auch die Bemerkung bzgl. Schwärzung). Halt je nach dem, worum es dir geht. Nicht dass es evtl. ein Missverständnis gibt.

Manche Therapeuten schreiben erst nachträglich und in der Sitzung überhaupt nicht.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Werbung

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Do., 06.11.2014, 21:42

Ne, tu ich nicht. Ich habe ja ein Anrecht auf die ganze Akte. Wenn er das für problematisch hält, hätte er mit mir reden müssen und mir erklären können, warum. Aber vor vollendete Tatsachen lass ich mich nicht stellen, da wäre er am Zug gewesen.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 21:46

Wenn du das willst, dann mach' das so. Selbst wenn er das für problematisch erachtet hätte, hättest du einfordern können (ein paar Ausnahmen wären zu beachten, aber die greifen ja nicht in jedem Fall).
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Do., 06.11.2014, 21:50

Richtig. Wie gesagt, man muss sich halt dann auch herablassen und mit dem Patienten reden. Aber wenn man von seinem hohen Ross nicht runterkommt und dem Patienten zumindest erklärt, weshalb man das nicht will, also versucht, gemeinsam einen Kompromiss zu finden, dann ist man selber schuld.

Werbung

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 22:02

Die Frage ist halt auch, wer (im Fall des Falles) am längeren Hebel sitzt... also um das Zusenden wird er sich voraussichtlich nicht drücken können... aber ob es dir gut tut, etwas zu lesen, mit dem du dich nicht identifizierst... hm. Liegt vielleicht nicht nur (aber auch) am Thread, wenn dich das so aufpeitscht... und dann bist du vielleicht wieder down (oder noch mehr)... selbst wenn du es nicht alleine liest.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 22:35

Erfahrungen aus dem ambulanten Bereich:
• Immer noch, fast schon zunehmend Verweigerung der Einsicht‐ /Kopie von Unterlagen
• Die Aushändigung der Unterlagen wird häufig ignoriert, erst auf drängende schriftliche (anwaltliche) Anforderung
• Diskussion zur Kostenabwicklung (v.a. bei digitalen Kopien z.B. von Röntgenbildern)

Erfahrungen aus dem stationären Bereich:
• Patienten erhalten Unterlagen zügig, z.T. unaufgefordert
• (Erheblicher) Kostenfaktor bleibt häufig unerwähnt (Bsp: 65 Seiten a 50 Cent zuzüglich Porto und Einschreiben=40€)
http://www.mdk-bayern.de/clients/mdk_ba ... iemelt.pdf
Etwas, worüber ich mich absehbar ärgern würde, würde ich mir nicht auch noch einkaufen... aber Menschen sind unterschiedlich. Hier wurden btw. anscheinend auch 50 cent (ungedeckelt) angesetzt.
Zuletzt geändert von stern am Do., 06.11.2014, 23:02, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 22:56

Höhe der Kostenerstattung (?):
(LG München I, Urteil vom 19.11.2008, Az.:9O 5324/08)
es bestehen weder gesetzliche noch untergesetzliche Vorschriften noch eine gefestigte Rechtsprechung
zur Angemessenheit der Kosten

Eine Erstattung von 50 Cent pro DIN‐A‐4‐Seite sei, unabhängig von der Anzahl der Seiten insgesamt, jedenfalls nicht unangemessen

KH kann Kostenvorschuss verlangen (§ 811 Abs. 2 BGB)
https://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/se ... bochum.pdf
Insofern Vorsicht bei "Absolutismen"... es ist manches Auslegungssache (nicht alles). Manche Theras sind vielleicht patientenfreundlicher, andere weniger (insbes. wenn sie zu den Spezies gehören, denen das Gesetzt eh quer geht... tippe ich mal).
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 23:20

Und auch den Umfang des Einsichtsrechts kann man nicht pauschal auf alles erstrecken... sondern auch hier sind evtl. Einzelfallfragen beachtlich, vgl.:
Grenze des Einsichtnahmerechts:

Entgegenstehen erheblicher therapeutischer Gründe

Entgegenstehen sonstiger erheblicher Rechte Dritter
Betrifft insbesondere Niederschriften des behandelnden Arztes über persönliche Eindrücke und subjektive
Wahrnehmungen in Bezug auf den Patienten:
Abwägung im Einzelfall erforderlich:
Interesse des Behandelnden ↔ Persönlichkeitsrecht des Patienten
https://www.lzg.gc.nrw.de/_media/pdf/se ... bochum.pdf
Also im Normalfall darf man das einsehen, da aber der Einzelfall abzuwägen ist, gibt es sozusagen ein Schlupfloch. Vgl. auch:
Das Einsichtsrecht des Patienten ist beschränkt durch das Persönlichkeitsrecht des Arztes: Hat der Arzt persönliche Eindrücke über Sie oder Ihre Angehörigen in der Akte vermerkt, so ist er nicht verpflichtet, diese offenzulegen. Dies gilt auch bei einer vorläufigen Verdachtsdiagnose, die sich in der Folge nicht bestätigt hat. Der Arzt darf solche Eindrücke in der Krankenakte abdecken, muss dies aber so machen, dass die Abdeckung erkennbar ist.
https://www.das.de/de/rechtsportal/pati ... licht.aspx
Hmmmmmmmmmmmmm.... ist halt auch etwas umstritten, denn "vollständig" kann man auch anders sehen. Vielleicht lässt er sich ja auch beraten... u.a. wegen evtl. zulässiger Abdeckungen?
Zuletzt geändert von stern am Do., 06.11.2014, 23:49, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Do., 06.11.2014, 23:38

Da ich gerade dabei bin =>

Auch die Musterberufsordnung sieht einen entsprechenden Passus zum Schutz des PT vor (wobei die des Bundeslandes maßgeblich ist, kein Muster... aber daran lehnt man i.d.R. an):

(
2) Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können die Einsicht ganz oder teil-weise nur verweigern, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Nimmt die Psychothera-
peutin oder der Psychotherapeut ausnahmsweise einzelne Aufzeichnungen von der
Einsichtnahme aus, weil diese Einblick in ihre oder seine Persönlichkeit geben und
deren Offenlegung ihr oder sein Persönlichkeitsrecht berührt, stellt dies keinen Ver-
stoß gegen diese Berufsordnung dar, wenn und soweit in diesem Fall das Interesse
der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten am Schutz ihres oder seines
Persönlichkeitsrechts in der Abwägung das Interesse der Patientin oder des Patien-
ten an der Einsichtnahme überwiegt.

http://www.bptk.de/fileadmin/user_uploa ... 140517.pdf
Insofern muss ich sagen, war/ist meine Thera wirklich sehr transparent.

Wenn sich ein Thera quer stellt, wie will man denn dann begründen, dass das eigene Interesse an Einsicht höher zu bewerten ist... also im Streitfall kann es einigen Stress geben... je nach Schritten, die man geht.

Gibt halt manche Schlupflöcher, da einiges -das ist aber üblich- nicht konkretisiert bzw. unpräzise ist... insofern würde ich auch als Patient schauen, auf welchen Kampf ich mich (im Streitfall) einlasse bzw. wie streitbar etwas ist oder ob ich lieber meine Nerven schone.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Fr., 07.11.2014, 00:39

Und nochmals zur "unverzüglichen" Einsicht:

Auch hier ist der Einzelfall beachtlich. Und wie ich schon schrieb ist das definitiv auch von den Gegebenheiten abhängig, wann das zu ermöglichen ist. Also wieder gibt es Spielraum, über den man vortrefflich streiten kann (sei es in einem Forum, mit dem Therapeuten oder notfalls auch vor Gericht), da es nicht explizit festgetackert ist. Angeblich (z.B. Landesärztekammer Thüringen) muss der Arzt die Möglichkeit haben zu prüfen, ob o.g. Ausschlussgründe vorliegen bzw. Rechte Dritter zu schützen sind. Bis +/- 14 Tage sind ein Anhaltspunkt, aber kein Absolutismus.

Vielleicht ist ein PT auch besonders gut informiert, wenn er z.B. sagt, er muss schauen, ob er etwas schwärzt/abdeckt? Etwas Spielraum gibt es auch hier. Siehe oben.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Fr., 07.11.2014, 01:09

Manche scheinen sogar eine Monatsfrist als angemessen zu erachten:
Darüber hinaus sollte für das Gesuch auf Einsicht in die Patientenakte eine Frist gesetzt werden, bis wann der Arzt die Unterlagen in Kopie zu überlassen hat. Rechtsexperten halten in diesem Zusammenhang einen Zeitraum von einem Monat für angemessen.
http://www.swrfernsehen.de/neues-swr-re ... index.html
Na ja, wie gesagt: Streitbar (wenn man mag/muss).

"Kritische" Punkte (wie Kosten, Umfang, Zeitpunkt, etc.) vorher kurz zu bereden (sofern möglich), halte ich persönlich für besser als sich nachher zu streiten oder zu ärgern. Ich würde nicht bereits im ersten Schritt mit einem Einschreiben/Anwalt oder Gesetzestext o.ä. winken (egal ob PT oder nicht)... ist aber Geschmackssache und jedem selbst überlassen (und sicher auch abhängig von den Reaktionen). Hat mehr mit Nervenschonung zu tun als mit Glorifizierung o.ä.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

sandrin
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 3313

Beitrag Fr., 07.11.2014, 06:04

Man, stern. Du bist ja echt fleißig im Widerlegen meiner Rechte .

Ne, aber im Ernst: Du musst aufpassen, ob sich das, was du da im Netz befindet, auf das NEUE Patientenrecht bezieht. Vorher war die Schwärzung per se nämlich möglich.

Und ja, die Musterberufsordnungen - die wollen ihre Schäfchen natürlich vor den bösen Patienten schützen. Über ihnen steht aber das Gesetz und da können die schreiben, was sie wollen.

Dass in der Praxis die Aufforderung der Zusendung häufig ingnoriert wird, bestätigt ja eigentlich nur meine Bedenken und zeigt auch, wie Therapeuten oft agieren - schon auch etwas, was zu denken gibt.

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Fr., 07.11.2014, 07:24

sandrin hat geschrieben:Ne, aber im Ernst: Du musst aufpassen, ob sich das, was du da im Netz befindet, auf das NEUE Patientenrecht bezieht. Vorher war die Schwärzung per se nämlich möglich.
Das sind alles neue Quellen... ist halt nicht alles so eindeutig. Wird im übrigen auch von Patientenberatungen beklagt.

ICH konterkariere dein Recht sicherlich nicht.
Und ja, die Musterberufsordnungen - die wollen ihre Schäfchen natürlich vor den bösen Patienten schützen. Über ihnen steht aber das Gesetz und da können die schreiben, was sie wollen.
Das Gesetz regelt doch aber nicht alles... und die Berufsordnung IST relevant für Therapeuten.

Ein Therapeut, der unsicher ist, wird sich im Zweifel vielleicht auch rechtlich beraten lassen bzw. sich seinerseits an die Kammer wenden, was er tun kann.
Zuletzt geändert von stern am Fr., 07.11.2014, 07:46, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Fr., 07.11.2014, 07:41

Z.B. Bayern übernimmt das nahezu wörtlich... ich blättere sicherlich nicht alle Länder durch, aber ich gehe davon aus, dass das in den anderen Ländern sich nicht wesentlich von der Muster-BO unterscheidet.
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
können die Einsicht ganz oder teilweise
nur verweigern, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonsti-ge erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen.

Nimmt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut ausnahmsweise einzelne Aufzeichnungen von der Einsichtnahme aus, weil diese Einblick in ihre oder seine Persönlichkeit geben und deren Offenlegung
ihr oder sein Persönlichkeitsrecht berührt, stellt dies keinen Verstoß gegen diese Berufsord-
nung dar, wenn und soweit
in diesem Fall das Interesse
der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten am Schutz
ihres oder seines Persönlichkeitsrechts in der Abwägung
das Interesse des Patienten an der Einsichtnahme überwiegt.
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/g ... Bayern.pdf
Ist (für mich) logisch, dass der Therapeut auch schützenswürdige Persönlichkeitsrechte hat... und dass etwas, soweit es die Persönlichkeit des Thera betrifft, für den Patienten nicht unbedingt von Belang ist. Hat ja nichts mit dem Patienten zu tun. Würde man Persönlichkeitsrechte des Thera negieren, so würde das wohl sogar dem GG entgegenstehen... das bekanntlich über Gesetzen steht.

Auch das kann der Patient gerichtlich oder sonstwie überprüfen lassen, ob die Vollständigkeit gewahrt bleibt, wenn einzelne Stellen abgedeckt sind... bzw. ob die Berufsordnung das Gesetz konterkariert. Es darf nicht so geschwärzt werden, dass es (dauerhaft) unkenntlich ist... aber er darf zu seinem Schutz manches abdecken.

Will heißen: Nicht alles ist vielleicht so eindeutig, wie es auf den ersten Blick scheint.
Zuletzt geändert von stern am Fr., 07.11.2014, 08:25, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Benutzeravatar

stern
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 25013

Beitrag Fr., 07.11.2014, 08:00

sandrin hat geschrieben:Und ja, die Musterberufsordnungen - die wollen ihre Schäfchen natürlich vor den bösen Patienten schützen. Über ihnen steht aber das Gesetz und da können die schreiben, was sie wollen.
Ja, ... und Patientenberatungen wollen Patienten schützen (worüber auch das Gesetz steht, das aber nicht alles regelt, wie zum Bleistift die Kostenhöhe... siehe oben) und legen daher evtl. zu Gunsten des Patienten aus. Und die Therapeuten-Lobby oder -Rechtsanwalt legt Spielräume vielleicht eher zu Gunsten des Therapeuten aus. Und daher kann man teilw. Grabenkämpfe führen (falls man den Nerv hat). Nicht bei allem ist das möglich, aber es gibt unkonkrete Stellen, die btw. auch die Patientenberatungen kritisieren , vgl. den Link oben:
Fazit aus Patienten(beratungs)sicht:
Manche Vorgaben sind zu unpräzise
(...)
http://www.mdk-bayern.de/clients/mdk_ba ... iemelt.pdf
Z.B. wie will man bei Streit über die Kostenfrage DER HÖHE NACH mit dem Gesetz winken, wenn sich das Gesetz dazu ausschweigt. Und so weiter...
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag