Bei handschriftliche Akten dürfte sich das in der Tat kaum nachweisen lassen. Erlaubt ist es nicht, aber...sandrin hat geschrieben:Ich bin mir relativ sicher, dass die Akte gepimpt wird, dass also Notizen verschwinden, die ich nicht sehen soll usw. Ist doch auch nicht schwierig, ich kenne den Inhalt vorher ja nicht. Das ist mir ehrlich gesagt aber auch egal.
Nee, das wird er nicht machen...Alles, was öffenthlich über mich "unterwegs" ist, möchte ich wissen. Und da kann er nicht recht tricksen.
Stelle sicherheitshalber klar, dass es dir "nur" um die Berichte und Gutachter geht... ich hatte dich (und was du von ihm geschrieben hast), so verstanden, dass er von der Akte ausgeht (daher wohl auch die Bemerkung bzgl. Schwärzung). Halt je nach dem, worum es dir geht. Nicht dass es evtl. ein Missverständnis gibt.
Manche Therapeuten schreiben erst nachträglich und in der Sitzung überhaupt nicht.