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stern
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 13:13

Ja, bei privaten Behandlungen (meinetwegen auch beim Zahnarzt), kann das Honorar über einen Mutiplikator erhöht werden, zB erhöhter Aufwand aufgrund medizinischer Ursache (oder niedrig angesetzt werden, also einfacher Satz.. war bei einer ehemaligen Tierärztin meist Standard). Ein Arzt oder PT, der Kassenpatienten behandelt (darauf bezog ich mich) hat diese Möglichkeit so nicht, dass er das Honorar über Steigerungsfaktoren anpasst, weil der Patient aufwändiger ist. Ist hoffentlich einigermaßen passend formuliert.

Wie auch immer, mir geht es auch darum: Jedenfalls wäre es meiner Meinung nach ein falsches Signal, wenn zB anstelle einer Verbesserung der Emotionssteuerung Briefe bezahlt werden, die (je nach Inhalt) höchstens tenporär Entlastung verschaffen. Normal würde ein Therapeut auch schauen, was Sache ist anstelle regelmäßiges Verlassen des Rahmens zuzulassen (denn das nützt uU niemandem etwas). Problematisch wäre auch, wenn das eine Art von Kapitulation ist a la : Schreiben sie halt... weitere Termine habe ich nicht und ich weiß nicht mehr, wie wir ihre Emotionen therapieren. Bei einer anschlagende Behandlung würde sich der Betreuungsbedarf hingegen tendenziell verringern. Und wenn eine Dauerbetreueung erforderlich, ist eine amb. Therapie evtl. nicht das Mittel der Wahl. Will heißen: So hat ein Therapeut verschiedenes abzuwägen und evtl. manches anders anzugehen mit dem Patienten anstelle einfach eine zusätzliche Bezahlung anzusetzen.

Ein Kontakt außerhalb der Zeit hat sicherlich mal seine Berechtigung und kann hilfreich sein (davon profitierte ich auch schon), aber persönlich glaube ich nicht, dass es viel reißt, wenn man seinem Therapeuten regelmäßig Mails als Entlastungshandlung schreibt und er diese maximal überfliegt, gerade wenn sie inhaltlich wichtig sind. Etwas life und in Farbe zu besprechen bzw. zu bearbeiten ist eben etwas anderes.

Oder kurz: Eine Bezahlung sollte kein Ersatz für ein evtl. Therapieversäumnis sein (das auch gegeben sein könnte, allgemein gesagt). Bei Körperbehandlungen kann es aber auch vorkommen, dass unlukrative Patienten (dann mit anderen Begründung) keinen (weiteren) Termin erhalten, was ich andererseits auch kritisch finde.
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Le_na
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 13:21

Mit den ganzen Bezahlungsmöglichkeiten und Abrechnungsmöglichkeiten kenne ich mich nicht aus. Ich lebe in Ö, da wird das ganz anders gemacht und ich bezahle ein von der Therapeutin festgelegtes Honorar, dass sich in meinem Fall an den Empfehlungen des Berufsverbandes orientiert. Davon erstattet mir die Krankenkasse gnädige 28 Euro pro Stunde zurück.
Meine Therapeutin könnte also prinzipiell Zusatzleistungen wie Mails, Telefonate,... einfach in Rechnung stellen, was sie jedoch nicht macht. Ich könnte es mir auch nicht leisten...
Allerdings kann sie so natürlich ihr Honorar so festsetzen, dass sowas mit abgedeckt ist.


kaja
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 13:24

Bei einer Abrechnung nach GOÄ kann auch schlicht der Satz gesteigert werden. Es gibt keine Verpflichtung den Einfachen Satz abzurechnen, eine Steigerung der Sätze bis zur Höchstgrenze ist möglich. Ab dem Schwellenwert muss die Steigerung lediglich begründet werden.
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Philosophia
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 13:57

Aber es ist, was es ist, Le_na: Zusatzleistung, Sonderbehandlung. Und Zusatzleistungen sollten m.E. eben im Rahmen bleiben und nicht in regelmäßigen 10-Seiten-Mails ausufern und den Therapeuten auch noch aus dem Krankenbett zum Einsatz zwingen (wobei "zwingen" hier falsch ist - hat der Therapeut ja selbst angeboten).
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Le_na
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 14:00

Natürlich Philosophia,
ich beziehe mich aber grundsätzlich auch nie auf die Extreme die hier genannt werden (und dazu zählen für mich regelmäßige 10seitige Mails und Verfügbarkeit bei Krankheit), sondern auf das was ich als eher "üblich" einschätze: begrenzte Zusatzangebote, die zum Ziel haben den Patienten zu stabilisieren.

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Philosophia
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 14:05

Ja, aber meine Aufregung kam durch Seannas Post - wo ich nur dachte WTF. Mal davon abgesehen, dass ich auch keine Freundin von generellen Zusatzangeboten bin, im Gegensatz zu Ausnahmeregelungen. Denn ein Patient, der nicht stabil genug für Therapie ist, braucht dann eben noch zusätzliche Betreuung meinetwegen durch das Netzwerk Psychische Gesundheit oder so, wo es weitere Angebote der Betreuung gibt. Die kann man auch rund um die Uhr anrufen z.B. - aber die haben für so etwas immer wen im Einsatz, der dann auch bezahlt wird.
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Le_na
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 14:10

Na ja ist halt die Frage, bin ich nicht stabil genug für Therapie weil in Krisenzeiten 50min pro Woche nicht reichen? Oder scheitert es am Rahmen der es verunmöglicht die Stundenfrequenz einfach anzupassen an die Situation?

Aber das ist eine heiße Diskussion, die schon oft hier geführt wurde. Da gibt's nicht den einen gemeinsamen Nenner :)

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Philosophia
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 14:14

hmmmm... grübel, grübel... ich denke, selbst in einer Krise ist tatsächlich der Rahmen so hinzunehmen, wie er ist oder ansonsten sich einen anderen Rahmen suchen. Achso, und es kommt natürlich darauf an, ob die Krise jetzt mehrere Wochen dauert oder mal so für ein (max. 2) Wochen da ist (da find ich Ausnahmen auch ok). Aber über längere Zeiträume kann doch nicht permanent der Rahmen gesprengt werden, ohne dass irgendwer ein Defizit abbekommt. Und da frag ich mich dann auch oft: Was ist ne Krise?
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mio
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Beitrag Mi., 06.02.2019, 22:55

Philosophia hat geschrieben: Mi., 06.02.2019, 13:57 Zusatzleistung, Sonderbehandlung.
Weisst Du was ich mich immer frage, wenn ich sowas lese: Wird das dann als sowas wie eine "Bestätigung" dafür gesehen "besonders" zu sein oder aber für so eine Art "Bestechungsversuch" gehalten? Ich kapier das echt nicht.

Ich kapier nicht, warum ich mir um sowas überhaupt einen Kopf machen sollte? Wofür? Wozu?

Ich kuck eher in die Richtung: Hilft es mir? Und werte respektive "vergleiche" da nicht. Was soll das (mir individuell) auch bringen? Und na ja, wenn ich was bekomme was mir hilft, dann bin ich einfach dankbar, dass das so gut klappt zwischen uns. Mehr ist das eigentlich gar nicht. Ich bin dann einfach nur froh, dass wir es scheinbar wirklich schaffen uns gegenseitig so gut zu verständigen, dass keiner "zu sehr" drunter leiden muss. Weder sie, noch ich.

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spirit-cologne
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Beitrag Do., 07.02.2019, 00:06

kaja hat geschrieben: Mi., 06.02.2019, 13:24 Bei einer Abrechnung nach GOÄ kann auch schlicht der Satz gesteigert werden. Es gibt keine Verpflichtung den Einfachen Satz abzurechnen, eine Steigerung der Sätze bis zur Höchstgrenze ist möglich. Ab dem Schwellenwert muss die Steigerung lediglich begründet werden.
"muss die Steigerung begründet werden" ist richtig, der Zusatz "lediglich" dagegen irreführend. Das ist nämlich faktisch keine Kleinigkeit und es gibt genaue Richtlinien, was eine zulässige Begründung für einen erhöhten Satz ist (der erhöhte Arbeitsaufwand muss schlüssig belegt werden). Fehlt diese Stichhaltige Begründung, handelt sich der Therapeut ziemliche Schwierigkeiten ein, weshalb in der Praxis eigentlich alle nur den 2,3 fachen Satz abrechnen (einfacher Satz 40,22 X 2,3 = 92,51 €, schwarze Schafe gibt es natürlich immer, solange es keiner mitkriegt und sich keiner beschwert, der maximale Satz wäre das 3,5fache = 140,77 €). Dieser Satz (das 2,3fache) ist geringfügig höher als die entsprechende Position nach EBM (91,02 € dafür ist aber die Abrechnung wesentlich aufwendiger), aber wesentlich geringer als die EBM Position mit Strukturzuschlag. (Der Strukturzuschlag wird individuell je nach Praxisauslastung berechnet und kann daher hier nicht quantifiziert werden). Das bedeutet, dass eine gut ausgelastete Praxis an Privatpatienten schlechter verdient, als an Kassenpatienten, weshalb die meisten Therapeuten mit Kassensitz auch nicht gerne oder auch teilweise gar keine Privatpatienten nehmen. Die Situation ist also für Privatpatienten da keinesfalls einfacher oder rosiger als für Kassenpatienten, zumal die meisten Privatpatienten ja keine Selbstzahler sonder privat Versicherte sind, die zusätzlich noch den Einschränkungen ihrer Versicherung unterliegen.
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kaja
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Beitrag Do., 07.02.2019, 00:53

Ich halte das keineswegs für irreführend. Die Möglichkeit ist gegeben, die Voraussetzungen dafür sind definiert, die Begründung deshalb "lediglich".

Die aufgestellte Beispielrechnung ist nicht ausreichend um den Gewinn einer Praxis zu ermitteln und schon gar nicht um einen Vergleich zwischen Privat- und Kassenpatient herzustellen.
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spirit-cologne
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Beitrag Do., 07.02.2019, 04:04

kaja hat geschrieben: Do., 07.02.2019, 00:53 Die aufgestellte Beispielrechnung ist nicht ausreichend um den Gewinn einer Praxis zu ermitteln
Habe ich das behauptet? Ich habe ausdrücklich geschrieben, dass z.B. der Strukturzuschlag individuell für jede Praxis ermittelt wird. Außerdem habe ich nur über die Honorare nach den jeweiligen Gebührenordnungen geschrieben und nichts von einer Gewinnermittlung, dass sind reine Bruttohonorare.
kaja hat geschrieben: Do., 07.02.2019, 00:53
und schon gar nicht um einen Vergleich zwischen Privat- und Kassenpatient herzustellen.
Doch, den kann man sehr wohl herstellen. Ich kenne ich alleine 4 Therapeuten, von denen ich sicher weiß, dass die grundsätzlich keine Privatpatienten nehmen, weil sich das nicht rechnet. Interessant sind Privatpatienten nur für Therapeuten, die nur einen halben Kassensitz haben, aber trotzdem mehr als die maximal für einen halben Kassensitz zugelassene Patientenzahl behandeln wollen (oder eben gar keinen Kassensitz haben).
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Philosophia
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Beitrag Do., 07.02.2019, 06:49

Ja, mio, das ist sicher auch ne individuelle Frage. Ich finde es zum Beispiel gruselig, wenn man mir zu viel Zusatz anbietet. Zum einen macht es mich ggf. kränker und kleiner als ich bin, zum anderen mag ich nicht, wenn sich jemand mehr mit mir beschäftigt, als er es mit anderen tut - aber das hängt mit meiner Geschichte zusammen. Mein ExTherapeut hat mir zum Beispiel recht viel geschenkt - mit dem Großteil konnte ich nix anfangen. Und er hat mit mir fast jede Stunde gehörig überzogen. Sagte mir, er habe extra meinetwegen nen Kongress besucht. Eigentlich hat er alles für mich getan - und ich fragte mich immer, was soll das? Meine Kliniktherapeutin regte sich darüber auf, dass ich nicht zunahm, obwohl sie mir so viel gab. Aber das ist nur mein persönliches Problem. Viel öfter habe ich beobachtet, dass Patienten in diesem übermäßigen Geben versacken. Eine Patientin wollte beispielsweise für immer in Therapie bleiben. Eine andere wollte ihren Therapeuten für ihre Kinder als besten Vater der Welt. Wieder eine verlangte von Freunden Therapeutenverhalten. Eine andere verlangte es sogar von ihrer Tochter. Hauptsache bekommen bekommen bekommen. Mich hat das angewidert. Die Aussage von denen war: Jetzt gehts mal nur um mich (Nachhall: mich mich mich mich). Aber das ist sicher nicht bei jedem so, ich denke, dass einige durchaus profitieren von Zusatzbehandlungen - sie nehmen sich erstmal, stärken sich quasi und ziehen dann wieder ihrer eigenen Wege. Wenn dabei niemand zu Schaden kommt, finde ich das ja auch gar nicht so verkehrt. Aber mit so was ist m.E. wirklich mit Bedacht und Reflexion umzugehen - vor allem von Therapeutenseite aus. Und im übrigen hätte keiner der von mir genannten Personen hier diese Sonderbehandlungen als schlecht eingeschätzt, nein, es tat ja so gut - es soll nicht aufhören, es darf nicht aufhören. Waren auch mit Vorliebe die, die im Streit so argumentieren: "Aber mein Therapeut [d.h. Gott, Guru, Papi oder was auch immer] hat gesagt, ich muss das nicht machen." Wenn sich jemand dann in so ner Therapiewelt eingerichtet hat, ists schwer, ihn noch fürs normale Leben zu begeistern - erst recht, wenns ihm da noch extra kuschlig gemacht wird. Wenns immer nur ums Stabilisieren (Füttern) geht und Therapie gar nicht erst stattfinden kann. Wie gesagt, ist sicher nicht bei allen so - aber ich krieg meine Erfahrungen damit auch nicht so schnell aus mir raus (und somit mein Entsetzen).
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stern
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Beitrag Do., 07.02.2019, 07:08

Le_na hat geschrieben: Mi., 06.02.2019, 14:10 Na ja ist halt die Frage, bin ich nicht stabil genug für Therapie weil in Krisenzeiten 50min pro Woche nicht reichen?
Oder scheitert es am Rahmen der es verunmöglicht die Stundenfrequenz einfach anzupassen an die Situation?
Jetzt nicht auf dich bezogen. In D würde man das uU so sehen und dann einen Klinik oder Therapie mit höhere Frequenz nahezulegen ist, wobei man bei VT oder TFP auch mal die Frequenz vorübergehend (ausnahmsweise) erhöhen könnte, meine ich (ist in Richtlinien geregelt, meine ich), aber wiederum nicht als Dauereinrichtung. Da sind in D Therapeuten auch an Regelungen gebunden... nicht zuletzt, weil das bei Kassentherapien idR von einem Gutachter geprüft wird. Und anders abzurechnen als beantragt wurde, wäre sozusagen Betrug. Die Situation in Ö kennst du hingegen besser als ich. Ich bezog mich auf D.

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Und was die Bezahlung angeht, nochmals worum es mir ging: Auf Privatpatienten bezog ich mich nie, sondern GKV. Und dort kann nicht für vermeintlich oder tatsächlich anstrengendere Patienten ein unterschiedlicher Satz/Steigerungsfaktor angesetzt werden (anders in der PKV). Das nennt man zwar nicht Fallkostenpauschale (wie im stationären Bereich).. ist aber insofern ähnlich, weil für eine Einheit bei jedem Patient die gleiche Abrechnungsziffer zugrunde gelegt wird, hier unanbhängig vonnder Diagnose (müsste man jetzt im EBM nachsehen : genehmigungspflichtige Leistung PT oä). Daher bekommt ein Therapeut für anstrengende Patienten eben nicht mehr. Randbemerkung: Daher wird Therapeuten ja auch manchmal unterstellt, dass sie Rosinen picken würden. Die Ziffer deckt aber etwas mehr als die Sitzung an sich pauschal ab. Eine Kombination privater und Kassenleistungen ist in D, glaube ich, auch nicht ohne weiteres möglich, sofern es um notwendige Krankenbehandlung geht (müsste man auch in den Richtlinien nachsehen). In Ö, wenn eh privat bezahlt wird, kann man wahrscheinlich flexibler aushandeln.
Zuletzt geändert von stern am Do., 07.02.2019, 07:49, insgesamt 4-mal geändert.
Liebe Grüße
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stern
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Beitrag Do., 07.02.2019, 07:23

Und auch nochmals klarstellend: Eine Vergütung für Leistung außerhalb der Sitzungen ist schon deswegen nicht sinnvoll, weil für PT eben die Sitzung vorgesehen ist. Ist meine Meinung, darf natürlich jeder anders sehen. Würde man genehmigungsfrei auch das Lesen von 10 Seiten Briefe vergüten, würde das Grenzverwischungen fördern und das Aushöhlen des ebenfalls beachtlichen Grundsatzes, dass eine Therapie face to face stattfinden sollte. Man bedenke, dass bereits für einen Antrag mit Bericht, was wirkliche Arbeit ist, nicht so sehr viel vergütet wird. In Anbetracht der aktuellen Diskussionen ist dienVergütung ellenlanger Briefe umso mehr Wunschdenken. Wie gesagt: Wenn der Rahmen nicht langt, gibt es Alternativen und ein Gutachter redet hierbei ggf. mit.
Liebe Grüße
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