Hallo Alyssa!
Der gdb besagt nicht, dass jemand zu 100 % behindert ist, sondern gibt nur eine grobe Einschätzung der Beeinträchtigung im Alltag und der Teilhabe ab.
In Deutschland gibt es meines Wissens die Schwerbehinderten, aber unter Umständen können auch solche, die einen geringeren gdb haben, mit diesen gleichgestellt werden.
Und nicht vergessen, dass nicht alle Behinderten über dieselben Fähigkeiten haben, auch nicht bei ähnlichen Behinderungen.
Dazu müsste man das Gegenüber vor sich haben, um über ihn urteilen zu können. Ich kenne blinde Frauen, die sich schminken und das wirklich können. Wenn so eine Dame hier schreiben würde, würde man ihre fehlende Sicht bezweifeln. Ich habe keine Ahnung davon und bin froh darüber, von Natur aus blendend auszusehen.
Mir macht das nicht viel aus, aber die meisten Behinderten sind genervt, weil früher oder später ein detektiv kommt, der ihn ertappt haben will. In meinem Fall ertappen mich die Leute, indem sie feststellen, dass ich ja lesen und antworten kann.
Der Profi-Patient
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Und was bedeutet es dann, wenn jemand 100% bekommt? Bewältigung des/Teilhabe am Alltag ohne fremde Hilfe (technische u. menschliche) nicht mehr möglich? Irgendwie müssen die Prozente ja schon proportional was aussagen zur Behinderung.Broken Wing hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 19:40 Der gdb besagt nicht, dass jemand zu 100 % behindert ist, sondern gibt nur eine grobe Einschätzung der Beeinträchtigung im Alltag und der Teilhabe ab.
Ja gibt es. Schwerehindert kann man - wenn ich das richtig erinnere - auch mit bereits 50% sein. Und jemand, der 60% und G hat, kann trotzdem als weniger behindert eingestuft werden. Alles sehr wirr.Broken Wing hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 19:40In Deutschland gibt es meines Wissens die Schwerbehinderten, aber unter Umständen können auch solche, die einen geringeren gdb haben, mit diesen gleichgestellt werden.
Das geht ja nun auch gar nichtBroken Wing hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 19:40In meinem Fall ertappen mich die Leute, indem sie feststellen, dass ich ja lesen und antworten kann.
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Alyssa hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 00:55Und wie kommt man damit vorwärts? Mit Elektromotor? Darf sich so ein Gefährt dann überhaupt noch Fahrrad nennen? Ist das nicht schon eher ein zwei- bzw. dreirädriger (E-)Rolli?Broken Wing hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 00:00 Es gibt Spezialräder für unterschiedlichste Anforderungen, auch solche, die nötigenfalls rein mit den Händen bedient werden können.
Ganz ab davon verstehe ich den Sinn des Fahrradfahren wollens (müssen) nicht, wenn man dazu ein Spezialgerät benötigt, das im Prinzip von alleine fährt. Vielleicht bin ich auch einfach zu simpel gestrickt, dass ich glaube, Fahrrad fahren bedeute, sich auf ein mehrrädriges Blechgestell zu setzen, mit den Händen zu lenken, mit den Beinen in die Pedalen zu treten und durch Körperkraft Energie zu erzugen, die einen vorwärts treibt
Wie wäre es denn mit einem Dreirad mit Tretunterstützung, so wie hier: https://www.vanraam.de/elektro-dreirad- ... s/page/258
Denn wer nicht gehen kann, kann sehr oft sehr wohl noch Rad fahren.
Elektroräder sind übrigens auch bei Nichtbehinderte sehr hoch im Kurs.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Das hängt ja wohl von der schwere der Ausprägung und somit der Beeinträchtigung ab.Schlendrian hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 14:28Unsinn, die wenigsten mit Schizophrenie bekommen einen GdB von 100. Ich kenne da ein paar, die sogar weniger als 50 bekamen!Lockenkopf hat geschrieben: ↑So., 26.03.2017, 23:06 Z.B. bei Schizophrenie oder Autismus dürfte 100 GdB vorliegen und auch ein B.
Ein G setzt eine starke Einschränkung de Gehfähigkeit vorraus. Psychisch bedingt ist das wohl was seltenes.
Liebe Grüße
Lockenkopf
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Eigentlich heißt es "Grad" nicht Prozent, aber das ist nur Wortklauberei, es könnten genausogut Prozent sein. Offiziell aber halt "Grad der Behinderung".
Ich schätze mal, dass die Behinderungen, die landläufig als besonders schlimm angesehen werden, am ehesten die 100 bekommen (Blindheit, Gehörlosigkeit, Querschnittslähmung oder andere Lähmung, die an den Rollstuhl bindet, schwere geistige Behinderung). Im Grunde ist aber alles sehr willkürlich.
[/quote]Schwerehindert kann man - wenn ich das richtig erinnere - auch mit bereits 50% sein. [/quote]
Und mit 30 kann man auf Antrag mit 50 gleichgestellt werden, wenn man arbeitet. Dann hat man glaub ich Kündigungsschutz wie wenn man 50 hätte. (was nicht heißt, dass man nicht gekündigt werden könnte, das nennt sich nur so, weil dann noch eine neutrale Stelle angehört werden muss, bevor man gekündigt werden kann - die aber meistens der Kündigung zustimmt).
Finde ich auch! Soweit kommt es noch, dass dann die Behinderten womöglich noch ihren Antrag auf Schwerbehinderung selber ausfüllen und zur Post bringen....Das geht ja nun auch gar nicht
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Nichts anderes wollte ich mit meiner Antwort auf deine Pauschalaussage sagen.Lockenkopf hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 23:16Das hängt ja wohl von der schwere der Ausprägung und somit der Beeinträchtigung ab.Schlendrian hat geschrieben: ↑Mo., 27.03.2017, 14:28
Unsinn, die wenigsten mit Schizophrenie bekommen einen GdB von 100. Ich kenne da ein paar, die sogar weniger als 50 bekamen!
Das mit dem "Grad" statt "Prozent" lerne ich wohl nicht mehr
Danke für die Korrektur.
Danke für die Korrektur.
Also wenn man einen Antrag stellt, ist das auch ein Glücksspiel. -- Quelle: viewtopic.php?f=20&t=38414&start=165
Ja, das ist wirklich ein Glückspiel, teilweise auch weil völlig fachfremde Personen (in meinem Fall eine Anästhesistin) über die GdB-Bemessung befinden. Es kommt aber auch stark darauf an wie engagi̱e̱rt man seine Sichtweise vertritt und wie viel Unterstützung von Seiten seiner Ärzte man erfährt. In meinem Fall redet jeder Oberarzt den ich bisher krankheitsbedingt getroffen habe, ungefragt von schwerer und sehr schwerer chronischer Erkrankung (was lt. Versorgungsmedizinischer Verordnung min. GdB 50 bedeutet), das Versorgungsamt (die Anästhesistin) ist aber der Meinung, dass dies alles schon im kommenden Halbjahr zum Großteil verfliegt.
Man braucht also nicht allzuviel erwarten, kann aber auch von Glück beschieden sein bzw. eine gerechte Bemessung erfahren, wenn man an entsprechende Sachbearbeiter gelangt.
Ja, das ist wirklich ein Glückspiel, teilweise auch weil völlig fachfremde Personen (in meinem Fall eine Anästhesistin) über die GdB-Bemessung befinden. Es kommt aber auch stark darauf an wie engagi̱e̱rt man seine Sichtweise vertritt und wie viel Unterstützung von Seiten seiner Ärzte man erfährt. In meinem Fall redet jeder Oberarzt den ich bisher krankheitsbedingt getroffen habe, ungefragt von schwerer und sehr schwerer chronischer Erkrankung (was lt. Versorgungsmedizinischer Verordnung min. GdB 50 bedeutet), das Versorgungsamt (die Anästhesistin) ist aber der Meinung, dass dies alles schon im kommenden Halbjahr zum Großteil verfliegt.
Man braucht also nicht allzuviel erwarten, kann aber auch von Glück beschieden sein bzw. eine gerechte Bemessung erfahren, wenn man an entsprechende Sachbearbeiter gelangt.
Rechtsmittel können auch Erfolg haben. Ich bekam 2010 zuerst eine Ablehnung, habe Widerspruch und Klage erhoben, und dann einen Gesamt-GdB von 60 vor dem Sozialgericht bekommen. War für mich also ein voller Erfolg. Leider aber für meine Psyche gar nicht gut, weil ich in einem Zeitraum, wo ich meine Diagnose hätte verarbeiten und Selbstwertgefühl hätte aufbauen sollen, mich nur mit meinen Defiziten beschäftigen musste, um dem Versorgungsamt bzw. dem Gericht klarzumachen, welche Schwierigkeiten ich habe. Ich habe mich da ziemlich reingesteigert, und es hat mir nicht gutgetan. Trotzdem bin ich jetzt froh, dass ich den Schwerbehindertenausweis habe, gerade für die Arbeit, da bringt er schon was.
at @ll
Wg Fahrrad & Gehbehinderung: meine Gehbehinderung beruht auf einem großen Bereich an transplantierter Haut ("Spalthaut") im "Kreuzbeinbereich", wie der "Damm" oder "Schritt" auf anatomisch heißt. Diese Haut ist spröder, weniger elastisch und zudem wurde der Lappen aus operationstechnischen Gründen "quer" geklebt. Das ist schwer näher zu erläutern - plastische Chirurgie für Fortgeschrittene. Es ist jedenfalls kein "Kunstfehler", derartige Beeinträchtigungen manchmal unvermeidbar und auch nicht im vorhinein zu kalkulieren. Manche Spalthaut wird fast so elastisch, wie primär gewachsenes Gewebe, manche eben sehr spröde. Meine übrigen Ärzte und ich selbst sind mit der Arbeit der plastischen Chirurgin hochzufrieden.
Dieser "Spalthaut-Lappen", wie man im Chirurgenjargon sagt, wirft beim Gehen Falten, ähnlich wie ein Tischtuch, daß man mit den Händen in unterschiedlichen Richtungen hin- und herzieht. Dadurch verringert sich die abgedeckte Fläche - das sind die Kontraktionen. Sie sind zwar nur leicht schmerzhaft, wenn man sie aber mißachtet, droht ein Riß. Die Spalthaut erholt sich nach einer Pause im Sitzen oder Liegen von 10-20 min, gegebenfalls muß ich "nachfetten" (transplantierte Haut muß täglich eingefettet werden, weil sich keine Talgdrüsen entwickeln), was natürlich in der Fußgängerzone zwar wunderbar mit meinem sexuellen Exhibitionismus korrespondieren würde, aber eine ziemlich konfliktträchtige Angelegenheit wäre. Ohne so eine Pause kann ich maximal 1500-2000 m laufen. Vor dem Fahrrad habe ich ein paarmal "Wandertage" in der warmen Jahreszeit eingelegt und brauchte einen ganzen Tag (7-8 h) für eine Strecke von 8-10 km - wegen der häufigen und langen Pausen.
Beim Radeln nun findet diese Hin- und Herbewegung der Spalthaut zwar auch statt, sogar im höherem Maße als beim Gehen - aber ich sitze ja mit einem Großteil der Spalthautfläche auf dem Sattel, so daß die Faltenbildung weitgehend unterbunden wird. Nach den zu erwartenden und ärztlich kontrollierten Irritationen in der Gewöhnungsphase gibt es hier keine Probleme mehr - 70-80 km / Tag waren nach 3 Monaten locker zu schaffen für mich. Mein Rad ist keine Spezialanfertigung, sondern ein Billig-Treckingrad von'e Palette aus'm Baumarkt, mit dem ich aber bis jetzt sehr zufrieden bin.
Problematisch ist die Fahrradmittnahme im ÖPNV ausserhalb des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (Thüringen und Westsachsen - "MDV")) und in Bussen und Strassenbahnen. Nur im MDV ist jede Fahrradmitnahme kostenfrei - ansonsten entscheiden die einzelnen Verkehrsbetriebe. Der Leipziger Verkehrsbetrieb will eine "Zusatzkarte" auch von Gehbehinderten - nur von der Krankenkasse bereitgestellte Gehhilfen werden kostenfrei transportiert. Ähnlich ist es in den meisten lokalen Betrieben und vielen Zugstrecken. Aber das Problem stellt sich für mich nur recht selten.
Problematisch ist weiter das Fahrradfahren in nicht freigegebenen Fußgängerbereichen. In Leipzig darf die Fußgängerzone in der City nur zwischen 20 Uhr abends und 11 Uhr morgens "beradelt" werden - verständlich, den da ist in der warmen Jahreszeit immer sehr viel los - die Leipziger flanieren gerne. Bislang habe ich dagegen verstoßen, ohne Ärger bekommen zu haben - ich fahre dann so langsam und rücksichtsvoll wie möglich und zu große Menschenmengen auf Märkten usw. mag ich eh nicht so. Angefurzt oder gar von Ordnungskräften angehalten wurde ich bisher noch nicht, würde im Zweifel meinen Ausweis zücken und die o.g. Erklärung absondern, auf Ausnutzung des "Opportunitätsprinzips" vertrauen, mich im Zweifel aber auch vor Gericht mit den Ordnungskräften "prügeln".
Gruß
Möbius
Wg Fahrrad & Gehbehinderung: meine Gehbehinderung beruht auf einem großen Bereich an transplantierter Haut ("Spalthaut") im "Kreuzbeinbereich", wie der "Damm" oder "Schritt" auf anatomisch heißt. Diese Haut ist spröder, weniger elastisch und zudem wurde der Lappen aus operationstechnischen Gründen "quer" geklebt. Das ist schwer näher zu erläutern - plastische Chirurgie für Fortgeschrittene. Es ist jedenfalls kein "Kunstfehler", derartige Beeinträchtigungen manchmal unvermeidbar und auch nicht im vorhinein zu kalkulieren. Manche Spalthaut wird fast so elastisch, wie primär gewachsenes Gewebe, manche eben sehr spröde. Meine übrigen Ärzte und ich selbst sind mit der Arbeit der plastischen Chirurgin hochzufrieden.
Dieser "Spalthaut-Lappen", wie man im Chirurgenjargon sagt, wirft beim Gehen Falten, ähnlich wie ein Tischtuch, daß man mit den Händen in unterschiedlichen Richtungen hin- und herzieht. Dadurch verringert sich die abgedeckte Fläche - das sind die Kontraktionen. Sie sind zwar nur leicht schmerzhaft, wenn man sie aber mißachtet, droht ein Riß. Die Spalthaut erholt sich nach einer Pause im Sitzen oder Liegen von 10-20 min, gegebenfalls muß ich "nachfetten" (transplantierte Haut muß täglich eingefettet werden, weil sich keine Talgdrüsen entwickeln), was natürlich in der Fußgängerzone zwar wunderbar mit meinem sexuellen Exhibitionismus korrespondieren würde, aber eine ziemlich konfliktträchtige Angelegenheit wäre. Ohne so eine Pause kann ich maximal 1500-2000 m laufen. Vor dem Fahrrad habe ich ein paarmal "Wandertage" in der warmen Jahreszeit eingelegt und brauchte einen ganzen Tag (7-8 h) für eine Strecke von 8-10 km - wegen der häufigen und langen Pausen.
Beim Radeln nun findet diese Hin- und Herbewegung der Spalthaut zwar auch statt, sogar im höherem Maße als beim Gehen - aber ich sitze ja mit einem Großteil der Spalthautfläche auf dem Sattel, so daß die Faltenbildung weitgehend unterbunden wird. Nach den zu erwartenden und ärztlich kontrollierten Irritationen in der Gewöhnungsphase gibt es hier keine Probleme mehr - 70-80 km / Tag waren nach 3 Monaten locker zu schaffen für mich. Mein Rad ist keine Spezialanfertigung, sondern ein Billig-Treckingrad von'e Palette aus'm Baumarkt, mit dem ich aber bis jetzt sehr zufrieden bin.
Problematisch ist die Fahrradmittnahme im ÖPNV ausserhalb des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (Thüringen und Westsachsen - "MDV")) und in Bussen und Strassenbahnen. Nur im MDV ist jede Fahrradmitnahme kostenfrei - ansonsten entscheiden die einzelnen Verkehrsbetriebe. Der Leipziger Verkehrsbetrieb will eine "Zusatzkarte" auch von Gehbehinderten - nur von der Krankenkasse bereitgestellte Gehhilfen werden kostenfrei transportiert. Ähnlich ist es in den meisten lokalen Betrieben und vielen Zugstrecken. Aber das Problem stellt sich für mich nur recht selten.
Problematisch ist weiter das Fahrradfahren in nicht freigegebenen Fußgängerbereichen. In Leipzig darf die Fußgängerzone in der City nur zwischen 20 Uhr abends und 11 Uhr morgens "beradelt" werden - verständlich, den da ist in der warmen Jahreszeit immer sehr viel los - die Leipziger flanieren gerne. Bislang habe ich dagegen verstoßen, ohne Ärger bekommen zu haben - ich fahre dann so langsam und rücksichtsvoll wie möglich und zu große Menschenmengen auf Märkten usw. mag ich eh nicht so. Angefurzt oder gar von Ordnungskräften angehalten wurde ich bisher noch nicht, würde im Zweifel meinen Ausweis zücken und die o.g. Erklärung absondern, auf Ausnutzung des "Opportunitätsprinzips" vertrauen, mich im Zweifel aber auch vor Gericht mit den Ordnungskräften "prügeln".
Gruß
Möbius
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