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Fr., 11.04.2008, 15:03
Hallo,
beim Weiterverfolgen dieses "Threads" bin ich mit Verwunderung über den Begriff "Nötigung" gestolpert. Es entbehrt nicht einer gewissen Komik, wenn nun Straftatbestände gem. StGB für ein Handeln resp. Unterlassen angeführt werden - es sei denn, der Schalk ginge mit einem durch und man wollte Satire produzieren....
M.E. wird hier um des Kaisers Bart gestritten. Oralsex ist nix besonderes! Er gehört genauso wie Küssen, Streicheln, "Petting" (engleutsch für "Fummeln"), Busenkneten, Knuddeln, Knutschen etc.etc. sowohl zu einer Liebes- als auch zu einer reinen Sexbeziehung. OV ist normal und üblich. Wenn sich also einer der Partner diesem normalen "Vorgang" entzieht, indem er sich drückt, hat der "Drückeberger" ein Problem und nicht derjenige Partner dem ein ganz normaler Teil der Liebe vorenthalten und entzogen wird, denn der Drückeberger ist nicht "normal".
Man stelle sich vor, einer der Partner lehne normales Küssen ab, würde man dann als unbeteiligter Außenstehender, der das mitbekommt, nicht den Kopf schütteln über so einen Exoten?
Hier geht es doch nicht um etwas exorbitant Ungewöhnliches, sondern um stinknormalen OV. Im Falle, daß ein Partner, der normale und dazugehörende "Praktiken" trotz Bitten verweigert, obwohl der andere Partner ihn verwöhnt, zudem sauber und gepflegt ist, dem würde ich schon "Wegfall der Geschäftsgrundlage" vorwerfen und adaequat handeln! Denn dann ginge es m.M. nicht mehr nur um OV, sondern einzig und allein darum, daß die Partnerschaft in toto in Frage gestellt wird.
Ich kann Mausale zu 100% verstehen und ich würde auch nicht verzichten wollen.
Eine kleine Anmerkung dazu: Es gibt sicherlich ca. 40% Männer und Frauen, die mit Entrüstung OV verbal ablehnen, aber es gibt m.E. 99% Menschen, die es de facto mögen....
V.G. Aias, der sich zum "Egoismus" anderer und seinem eigenen bekennt...