Nein... das könnte man sicher auch so gestalten, dass die Rechtsstaatlichkeit gewahrt bleibt. Z.B. Personelle Aufstockung, vgl.Das ist eine rechtstaatliche Abwägungssache. Sollten bei Pädophilen andere Grundsätze gelten? Also, dass man Pädophile mit weniger juristischen Hürden einfach mal so durchsuchen und schikanieren darf?
Dass man pädophil ist, ist glücklicherweise noch kein hinreichender Anfangsverdacht für eine Straftat und das sollte auch so bleiben.
Stärkere Möglichkeiten sich z.B. in solche Foren einzuhacken:"Hier haben wir gerade in Berlin das personelle Problem, dass die Technik zwar vorhanden ist, aber das Personal einfach nicht mehr mit diesen Datenmengen hinterkommt. Und dann kommen Sie in einen Bearbeitungsstau, das heißt also, Sie erkennen dann eventuell Zugriffsmöglichkeiten leider erst zu spät."
Berlin ist kein Einzelfall. Auch andere Bundesländer klagen über fehlende Online-Ermittler.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hint ... k/1216929/
Sorry, z.B. derartige Aufnahmemodalitäten machen verdächtig... und es ist pervers, dass die Handhabe dagegen so gering erscheint.Tauschforen für Kinderpornografie. Mehr als 150.000 soll es davon geben. Es handelt sich um streng abgeschirmte, illegale Benutzergruppen. Wer dort Mitglied werden will, muss sich zuvor selbst Missbrauchsfotos besorgen - und vorweisen. Die Szene nennt das Aufnahmeritual zynisch "Keuschheitsprüfung". Straftäter Bernd Schmück berichtet:
"Und wer sich denn eben einloggen will, muss denn eben drei Bilder schicken, um zu beweisen, er ist eben kein Polizist oder so was oder Staatsanwalt. Um dann zu sagen: Okay, Dich nehme ich oder Dich nehme ich nicht."
"Also, die Polizei möchte sich natürlich nicht strafbar machen. Und darf deswegen selber Kinderpornografiebilder nicht verbreiten. Und deswegen auch keine Kinderpornografiebilder zum Tausch anbieten. Damit fallen Ermittlungsmethoden weg. Und diese geschlossenen Benutzergruppen sind im Prinzip tatsächlich geschlossen."
Quelle: s.o.
Dass bei Gesetzen bzw. deren Änderungen Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben, darauf achten Verfassungsrichter schon, so dass wir und darüber nicht den Kopf zerbrechen müssen... denke innerhalb dieser Grenzen könnte man gut und gerne einiges verschärfen. Wer sich nichts zu schulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten, so einfach ist das.