https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.htmlmio hat geschrieben:Dann bist Du zumindest in Bezug auf Deutschland falsch informiert.
Beihilfe zur Selbsttötung ≠ Unterlassene Hilfeleistung.
https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.htmlmio hat geschrieben:Dann bist Du zumindest in Bezug auf Deutschland falsch informiert.
Mal das eine, mal das andere. Der letzte Punkt war unterlassene Hilfeleistung.mio hat geschrieben:Es geht Dir aber doch um die Beihilfe zur Selbsttötung und nicht um unterlassene Hilfeleistung?
Prinzipiell nur Klarheit, Konsequenz. Entweder gehört einem die "eigene" Lebendigkeit, oder eben nicht. Beides hat seine Vor- und Nachteile, nicht nur bezüglich von Besitz- und Verantwortungsfragen. Viele Ambivalenzen ließen sich durch klarere Gesetze vermeiden. Wenn die Lebendigkeit für-sich einem prinzipiell nicht gehört, würde ich es als durchaus zulässig erachten, den Versuch der Beendigung der eigenen Lebendigkeit ohne Ausnahme unter Strafe zu stellen, wie es früher z.B. im Vereinigten Königreich der Fall war, unter dem Gesichtspunkt, dass Suizid dann mindestens die mutwillige Zerstörung von Staatseigentum wäre.mio hat geschrieben:Oder WAS GENAU forderst Du hier in diesem Thread?
Daraus würde dann aber erwachsen, dass die Suizidtechnik allein über die Legitimität des Suizids entscheidet.mio hat geschrieben:Ich muss Dich nicht hindern Dich zu töten, ich bin nur verpflichtet Dir zu helfen wenn Du HILFLOS bist.
Genau. Da wird von Laien etwas gefordert, was schon nicht selten die Kompetenz professioneller Psychopathologen übersteigt.mio hat geschrieben:Die Schwierigkeit besteht eben darin zu unterscheiden ob Du nun klaren Kopfes entscheidest oder eben nicht...
Ganz ehrlich Deine Logik erschließt sich mir mal wieder NULL. Wie Du Dich tötest hat doch nichts damit zu tun ob Du hilflos bist? Die ein oder andere Technik mag da mehr "(Hilfs)Gefahr" bergen für Dich, wenn Du erfolgreich sein willst, aber dann kann ja entsprechende "Vorsorge" getroffen werden (also wenn Du klaren Kopfes bist). Du verknüpfst permanent Dinge die so nicht verknüpft sind.
Man, nicht ich. Großer Unterschied.mio hat geschrieben:Wie Du Dich tötest hat doch nichts damit zu tun ob Du hilflos bist?
Auch für die Gruppe (zu der die Hinterbliebenen gehören)? Immerhin gibt es kulturübergreifend das Bedürnis, Leichname in irgend einer Form zu bestatten. Auch auf Leichname gibt es Besitzansprüche durch andere.mio hat geschrieben:Aber wenn "man" zuverlässig dafür sorgt dass "man" nicht gefunden wird ist es vollkommen egal...
Glauben kann man fast alles. Und vielleicht sogar noch viel mehr.mio hat geschrieben:Aber vielleicht glaube ich auch dass "man" klüger ist als "man" ist?
Damit Suizid legitim wird, sowohl juristisch, als auch moralisch? Was ist mit den Besitzansprüchen durch andere auf den Leichnam?mio hat geschrieben:"Man" muss doch nur bis "man" tot ist dafür sorgen nicht gefunden zu werden.
Genau. Denn nicht nur die eigene Lebendigkeit gehört einem nicht, sondern auch das eigene Todsein. Was ein wirklich gutes Argument gegen Suizidbeihilfe wäre. Was aber letzten Endes eben auch prinzipbedingt Eigenverantwortlichkeit für beides ausschließen würde. Somit wäre dann jeder Suizid in Wahrheit im besten Fall Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung, im schlimmsten Fall sogar Mord.mio hat geschrieben:Ist dann ja wiederum das Bier der anderen.
Weil? Argumentiere.mio hat geschrieben:Faktisch ist es aber dennoch falsch.
Kann ich nicht, wenn es sich fast ausschließlich um Scheinargumente handelt, die sich nicht auf das beziehen, was ich schreibe, sondern auf das, von dem Du nur denkst, dass ich es schreibe.mio hat geschrieben:Ganz ehrlich, ich kann argumentieren wie ich will. Du verstehst doch eh nicht was ich meine.
Klar kann das keinen Sinn machen, weil es nur Sinn ergeben könnte. It makes sense ist englisch, nicht deutsch.mio hat geschrieben:Macht keinen Sinn...sorry.