Aus Patientensicht sind die besseren Ansprechpartner, wie schon erwähnt, die Verbraucherschutzorganisationen. Eventuell auch hier:
http://www.psycho-ffm.de/beratungsstelle.html, und wenn es wirklich notwendig sein sollte, ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht.
Soweit werde ich es jetzt nicht treiben. Momentan interessiert mich die Klärung mit meinem Thera. Verbraucherzentrale wäre eine Möglichkeit, wenn ich grundsätzlich etwas gegen dieses Phänomen dubioser Therapeutenregelungen zu tun gedenke. Dabei ist mir noch nicht mal Unrecht geschehen, in Form unberechtigter Rechnungen. Meinen Idealismus hebe ich mir für die Semesterferien auf, wenn ich etwas mehr Zeit habe. Freistil könnte das gleiche ins Auge fassen, sie hat die gleiche Regelung.
Für kostenpflichtige Auskünfte habe ich keine Ressourcen.
Wobei es schon ein Unding ist, daß von einer offiziellen Berufsvertretung ganz offen das Verletzen von Verbraucherrechten vertreten wird.
Vollkommen richtig, das werde ich auch auf jeden Fall beim Verbraucherschutz melden müssen.
@Elena
hab ich auch schon gelesen. Ja, es ist tatsächlich so, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. Die verschiedenen Urteile konnten noch nicht gebündelt werden, weil die Sachverhalte immer so unterschiedlich waren und immer individuell entschieden werden musste.
Das einzige was man in der Hand hat, sind ein paar Paragraphen des BGB, die je nach Richter unterschiedlich ausgelegt werden können. Man sollte also vorsichtig sein, wenn man sich auf einen Rechtsstreit einlässt. Nicht alle Sachverhalte sind so eindeutig rechtswidrig wie meiner. Und selbst bei mir kann man nicht die Hand ins Feuer legen, dass der Richter zu meinen Gunsten entscheiden würde.
Also Vorsicht!
Da spielt es eine Rolle, welche Einstellung der Richter hat, wie gut der Anwalt ist, und ob sich Anwalt und Richter abkönnen. Gab es ja schließlich alles schon.
LG
metro