Versäumte Therapiestunden bei Psychoanalyse

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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münchnerkindl
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Beitrag Di., 15.12.2009, 17:08

Moni. hat geschrieben:
weißt Du, ich habe diese Antwort erwartet. Die Rechtskundigen der Kammern vertreten in der Regel die Anliegen der Psychotherapeuten. Berät und schützt diese, hilft deren Ansprüche durchzusetzen und die von Dritten abzuwehren. Das ist deren Aufgabe.
Wobei es schon ein Unding ist, daß von einer offiziellen Berufsvertretung ganz offen das Verletzen von Verbraucherrechten vertreten wird.

Das wäre ja fast so, als würde die Metzgerinnung das Übertreten von Hygienebestimmungen verharmlosen und propagieren.

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Elena
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Beitrag Di., 15.12.2009, 18:17

Hallo Metro,

mich hat Deine Thematik interessiert und ich hab mal recherchiert. In dem folgenden Beitrag wird deutlich, dass es in diesem Bereich wirklich eine juristische Lücke gibt. Daher kann sich Dein Therapeut scheinbar Einiges erlauben.

Positives Urteil zum Honorarausfall bei verspäteter Terminabsage
Die Rechtslage zum sog. "Ausfallhonorar" ist leider noch nicht von einem Grundsatzurteil geprägt, sondern eher von verschiedenen unterinstanzlichen Urteilen. Gerade deswegen sind auch Amtsgerichtsurteile wie das des AG Rheda-Wiedenbrück (Az.: 4 C 40/08) berichtenswert. (…) Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob es um einen Fall geht, bei dem der Patient schlicht nicht zum vereinbarten Termin erscheint oder ob es darum geht, dass er den Termin zu kurzfristig abgesagt hat. In den Fällen, in denen der Patient einfach ohne Absage nicht zum vereinbarten Termin erscheint, spricht die Rechtslage deutlich für die Psychotherapeuten. Es dürfte kaum noch bestritten werden, dass Praxen von Psychotherapeuten "Bestellpraxen" sind, in denen ein ausgefallener Termin nicht einfach durch andere Patienten ausgefüllt werden kann. Nur der Nachweis der Vereinbarung des Termins könnte in solchen Fällen Schwierigkeiten bereiten.
Weniger eindeutig ist die Rechtslage bei abgesagten Terminen. Hier tauchen drei Fragen auf. Bedarf es unbedingt einer Honorarausfallvereinbarung oder genügt die Argumentation über die "Kündigung zur Unzeit"? Wie lange darf eine vereinbarte Absagefrist sein? Und muss differenziert werden, wenn der Patient unverschuldet den Termin nicht wahrnehmen kann? Diese Fragen werden allerdings je nach Sachverhalt nur teilweise erörtert. So auch im vorliegenden Fall, den BDP-Rechtsberater Jan Frederichs im Zusammenhang mit dem am 10.7.08 ergangenen Urteil des Amtsgerichts Rheda-Wiedenbrück auf der VPP-Homepage und in der Oktoberausgabe des "Report Psychologie" vorstellt.

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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 21:29

Aus Patientensicht sind die besseren Ansprechpartner, wie schon erwähnt, die Verbraucherschutzorganisationen. Eventuell auch hier: http://www.psycho-ffm.de/beratungsstelle.html, und wenn es wirklich notwendig sein sollte, ein Fachanwalt mit Schwerpunkt Medizinrecht.
Soweit werde ich es jetzt nicht treiben. Momentan interessiert mich die Klärung mit meinem Thera. Verbraucherzentrale wäre eine Möglichkeit, wenn ich grundsätzlich etwas gegen dieses Phänomen dubioser Therapeutenregelungen zu tun gedenke. Dabei ist mir noch nicht mal Unrecht geschehen, in Form unberechtigter Rechnungen. Meinen Idealismus hebe ich mir für die Semesterferien auf, wenn ich etwas mehr Zeit habe. Freistil könnte das gleiche ins Auge fassen, sie hat die gleiche Regelung.

Für kostenpflichtige Auskünfte habe ich keine Ressourcen.
Wobei es schon ein Unding ist, daß von einer offiziellen Berufsvertretung ganz offen das Verletzen von Verbraucherrechten vertreten wird.
Vollkommen richtig, das werde ich auch auf jeden Fall beim Verbraucherschutz melden müssen.

@Elena

hab ich auch schon gelesen. Ja, es ist tatsächlich so, dass es keine einheitlichen Regelungen gibt. Die verschiedenen Urteile konnten noch nicht gebündelt werden, weil die Sachverhalte immer so unterschiedlich waren und immer individuell entschieden werden musste.

Das einzige was man in der Hand hat, sind ein paar Paragraphen des BGB, die je nach Richter unterschiedlich ausgelegt werden können. Man sollte also vorsichtig sein, wenn man sich auf einen Rechtsstreit einlässt. Nicht alle Sachverhalte sind so eindeutig rechtswidrig wie meiner. Und selbst bei mir kann man nicht die Hand ins Feuer legen, dass der Richter zu meinen Gunsten entscheiden würde.
Also Vorsicht!
Da spielt es eine Rolle, welche Einstellung der Richter hat, wie gut der Anwalt ist, und ob sich Anwalt und Richter abkönnen. Gab es ja schließlich alles schon.

LG

metro
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Tröte
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Beitrag Di., 15.12.2009, 21:37

hätte ich jetzt ehrlich gesagt nicht gedacht, dass das telefonat ein solches ergebnis bringt.
und war sich die person am anderen ende der leitung auch sicher oder ist das, wie so üblich eine aussage und wenn man einen anderen sb an der strippe hat, bekommt man genau das gegenteil erzählt ?



wie geht es dir damit ?
bestimmt total besch*iden oder ?

was wirst du jetzt machen ?

liebe grüße und kopf hoch
tröte
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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 21:56

Wenn ich zur Verbraucherzentrale gehe, muss ich auch bezahlen und die Telefongebühren sind happig. Fällt für mich also auch weg, solange es noch nicht brennt.
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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:03

@Tröte

Lieb, dass du fragst. Etwas entmutigt war ich schon. Wenn sogar die Kammer hinter meinem Therapeuten steht, fühlt man sich schon ein bisschen klein und machtlos.
Es wäre natürlich das Nonplusultra gewesen, wenn mein Therapeut sogar gegen die Vorgaben seiner Kammer verstößt. Da hätte er nicht mehr viel dagegen sagen können.
Nun brodeln schon ein paar Zweifel in mir, ob ich nicht gegen Windmühlen kämpfe: Vertragsfreiheit, Psychotherapeutenkammer, kein Grundsatzurteil. Nichts dass ich mich zu weit aus dem Fenster lehne und ich mein Recht gar nicht durchsetzen könnte.
Vor dem Telefonat war mein Selbstbewusstsein schon ein bisschen größer...

LG

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Tröte
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:11

kann ich verstehen, in manchen situationen fühle ich genauso.

die frage ist, ob du deine munition jetzt schon (vorab) verbraten möchtest, oder erst dann, wenn es wirklich zum tragen kommt.
du investiert jetzt schon sehr viel zeit und energie, kommst zu keinen für dich befriedigenden ergebnis, möchtest aber dennoch beim therapeuten bleiben.
warum wartest du dann nicht erstmal ab, bis der konkrete fall eintritt ?

liebe grüße
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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:12

Könnten sich vielleicht noch ein paar andere Analysanden zu Wort melden, die ähnlich unfaire Vereinbarungen treffen mussten. Wüsste gern, wie verbreitet das noch ist.
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Stöpsel
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:26

Hallo metropolis,

also, für mich macht es auch noch einen Unterschied, ob man 48 h oder wegen mir eine Woche im Voraus absagt, oder aber schon Monate. Und auch die Sache mit der Reduzierung der Stundenzahl. Das sind doch Sachen, die so langfristig angelegt sind, daß es einem Therapeuten zumutbar ist und ja auch möglich sein muß, da Ersatz zu finden. Wenn die Rechtssprechung das anders sähe, wäre mein Rechtsempfinden massiv erschüttert (na ja, ist auch schon vorgekommen)
Was das mit der Verbraucherzentrale angeht: JA, ist schweineteuer. Hab da auch schon mal angerufen, hat 8 Min=16 Euro gekostet, aber wenn man sich überlegt, wieviel ZEit einen das sonst kostet. In der ZEit kann man prinzipiell auch anderswo Geld verdienen gehen. Und man weiß dann endlich, woran man ist und hat ein bißchen mehr seine Ruhe. Nur sollte man vorher sicher sein, irgendwo anzurufen oder hinzugehen, wo sich jemand damit auskennt.

Viele Grüße

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Tröte
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:28

schau mal, vielleicht ist das hier günstiger
http://www.anwaeltedirekt.info/
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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:33

Wenn ich was kostenpflichtiges nehme, könnte ich das Geld doch gleich behalten und bei nächster Gelegenheit meinem Thera in den Rachen werfen. Ob ich nun einen Anwalt, ein Verbraucherzentrum, eine Psychotherapieberatung konsultiere oder die versäumte Stunde bezahle, bleibt sich finanziell gleich, oder?
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metropolis
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:35

Ruhe hätte ich, wenn ich die Stunden einfach bezahlen würde. Alles andere ist Nervenaufreiberei.
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:37

@Dunkle + Kiyoko (mehr Analysanden fallen mir grad nicht ein)

Welche Absagefristen habt ihr eigentlich?
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kiyoko
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:49

2 Tage vorher muss ich absagen. Das war bei meinem "Probe-Analytiker" und ist bei meinem Jetzigen so. Meine VT ist da ein bisschen anders. Als ich einmal gar nicht gekommen bin (vergessen ) musste ich nichts bezahlen. So nett ist sie immer

liebe Grüße!

ps: Den ganzen Thread lese ich mir später durch
We fight.........or we die

Aufgeben ist manchmal
nicht nur ein Fehler
sondern endgültig.

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münchnerkindl
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Beitrag Di., 15.12.2009, 22:55

metropolis hat geschrieben:Wenn ich zur Verbraucherzentrale gehe, muss ich auch bezahlen und die Telefongebühren sind happig. Fällt für mich also auch weg, solange es noch nicht brennt.
Was, die Verbraucherzentrale verlangt Geld um aktiv zu werden? Das höre ich aber zum ersten Mal. Da wenden sich doch auch massig Leute hin, die von anderen dubiosen Aktivitäten betroffen sind wie unseriöse Gewinnspiele etc.

Naja, und die Telefongebühr, das wird ja wohl nicht mehr wie ein, zwei Euro sein, oder? Oder ist das dort eine kostenpflichtige Hotline???

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