Erfahrungen mit Video-Sprechstunde?

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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stern
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 19:23

Jedenfalls nicht zur Psychotherapie (noch nie war jedes Gespräch mit einem Therapeuten auch eine Psychotherapie). Sonst hätte man das ja auch nicht extra regeln müssen.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... n-moeglich
Er bemängelte aber, dass eine Therapie auch weiterhin nicht telefonisch begonnen wer­den kann – dafür sei mindestens der Kontakt per Video nötig.
Also Vorsicht mit der Annahme von Privatwahrnehmungen.
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LovisTochter
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 20:02

Von der Aufnahme einer Therapie habe ich auch an keiner Stelle gesprochen! Es wird sogar explizit erwähnt, dass diese Möglichkeit nur für Patienten, die bereits seit mind. 6 Monaten bekant sind, gegegeben ist!
Also bitte richtig lesen!
Was dann laut Deiner Interpretation eine Telefonbehandlung beim Psychotherapeuten ist, das würde mich interessieren.
Edit:
Vielleicht solltest Du den Teil komplett zitieren und nicht nur das, was nach Deiner Meinung, das unterstützt, was Du und Anna-Luisa behaupten, denn selbst hier wird von Beratung und Behandlug gesprochen......

"Psychotherapeuten stellten sich heute grundsätzlich hinter die neue Regelung. Dies sei eine dringend notwendige Lösung für Patienten, die „nicht mehr in die Praxen kommen können oder nicht über die Technik für Onlinevideogespräche verfügen“, erklärte der Präsident der Bundes­psycho­therapeuten­kammer, Dietrich Munz.

Er bemängelte aber, dass eine Therapie auch weiterhin nicht telefonisch begonnen wer­den kann – dafür sei mindestens der Kontakt per Video nötig. Gerade ältere Patienten ver­fügten häufig aber nicht über die dafür notwendigen technischen Voraussetzungen, bemängelte er.

Munz betonte, es sei damit nicht ausgeschlossen, dass Neuerkrankte während der Coro­na­krise von psychotherapeutischer Beratung und Behandlung abgeschnitten würde. Dies sei nicht zu verantworten. © PB/afp/aerzteblatt.de" Hervorhebung von mir.

Die telefonische Behandlung wird hier sogar der Videobehandlung gleichgesetzt.
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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 20:17

LovisTochter hat geschrieben: Sa., 31.10.2020, 20:02 Was dann laut Deiner Interpretation eine Telefonbehandlung beim Psychotherapeuten ist, das würde mich interessieren.
Auch wenn dieser Satz nicht mir galt:
Auch in deinem Link ist ausdrücklich von telefonischer Konsultation die Rede. Was so viel wie Beratung bedeutet. Da braucht man nicht zu interpretieren. :-D
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LovisTochter
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 20:23

Das Ganze wird wahrscheinlich auch nur Telefonbehandlung genannt, weil die bei der DPtV es nicht besser wissen.....
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stern
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 20:32

Es geht nicht, um meine Interpretation. Damit ist das hier für mich auch beendet und ich empfehle Klärung mit dem eigenen Therapeuten. So nicht!
Auch der Zuschlag telefonische Beratung nach GOP 01433 (je vollendete 10 Minuten, 154 Punkte, 16,92 Euro) wird zum 1. Juli wieder gestrichen. Die GOP ist ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, Neurologen, Nervenärzten und Psychiatern vorbehalten. Dafür war ein Kontingent von bis zu 200 Minuten je Patient im Quartal vorgesehen.
https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 10484.html
Die neuen Ziffern werden als Zuschlag für die telefonische Beratung durch den Mediziner gezahlt und können zusätzlich zur GOP 01435 abgerechnet werden (9,67 Euro).
https://www.medical-tribune.de/praxis-u ... sgeweitet/

Bzw.
Für alle anderen Fachgruppen wird die Vergütung der neuen GOP hinfällig, wenn der Patient im zweiten Quartal noch in der Praxis oder per Videosprechstunde behandelt wird. Denn die telefonische Beratung des Patienten durch einen Arzt ist Bestandteil der Grundpauschale.
:verziehmich: ...und lobe mir meine Thera. :stumm:
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Anna-Luisa
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 22:30

LovisTochter hat geschrieben: Sa., 31.10.2020, 20:23 Das Ganze wird wahrscheinlich auch nur Telefonbehandlung genannt, weil die bei der DPtV es nicht besser wissen.....
Unter der Überschrift, in der das Wort "Telefonbehandlung" auftaucht, steht direkt was sie darunter verstehen. Nämlich telefonische Konsultationen... :-D
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Sadako
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 23:06

Und was ist genau der Unterschied zwischen Behandlung und Konsultation?

Ach... egal. Für mich ist relevant, dass meine Therapeutin mich angemessen und sinnvoll behandeln kann und dass sie dafür entsprechend bezahlt wird. Ich halte sie für einen integren Menschen. Die Bürokratie mit Abrechnungsziffern und Gedöns ist letztlich immer eine Näherung zur realen Welt und nicht jedesmal, wenn jemand sagt, dass kann ich unter dieser oder jener Ziffer abrechnen, ist das Abrechnungsbetrug.
In einer Welt leben, in der man Menschen notwendige Hilfe verweigert, weil man sich an hochbürokratischem Kram aufhängt, möchte ich nicht. Das ist kalt und unmenschlich.
Ich habe selbst administrative Aufgaben im sozialen Bereich. Und ich weiß um die Spielräume, die ich da habe.
Es ist eine himmelweite Stecke zwischen jede Vorschrift bis aufs Genauste zu befolgen und das System zum eigenen Vorteil manipulieren bzw. ausnutzen. Beide Extreme sind destruktiv.

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saffiatou
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 23:29

Eine Konsultation ist eine Beratung und damit vom Zeitaufwand viel geringer als eine Behandlung, die sich ja über Stunden hinwegstreckt.

Ja, einerseits mag es kleinlich sein, wenn sich ein Therapeut über eine eng gefasste Regelung hinwegsetzt, nur wo fängt der Betrug an?

Die meisten Therapeuten haben telefonische Sprechstunden, zu denen die Patienten anrufen können, wenn Probleme neben der therapierende aufkommen, die werden anders berechnet und dauern im Normalfall ja auch selten lange, da geht es oft darum den Patienten zu beruhigen oder einen Zusatztermin abzusprechen, auch das kann unter Konsultation gefasst werden, meiner Meinung nach.

Eine Behandlung, per Telefon ist etwas anderes und wie einige her festgestellt haben eigentlich nicht abzurechnen. Ich verstehe, wenn manche Patienten nicht per Video mit dem thera reden wollen, und es mag für diese ganz toll sein, wenn der dann trotzdem diese Telefongespräche anbietet, aber es bleibt ein hautgout.

Weil eben auch leicht die Grenzen des Erlaubten immer mehr gedehnt werden und darum geht es hier auch. Grenzen dehnen und Grenzen akzeptieren. Erlaubtes und nicht Erlaubtes. Nur weil mir eine Sache, die zwar nicht erlaubt ist, besser gefällt, die leichter für mich ist, bin ich bereit die Grenzen zu dehnen. Ich finde es unglaublich interessant , wie unterschiedlich das Rechtsempfinden aufgefasst wird. Ich kenne das ja auch aus meiner Familie, die ihr Recht sehr sehr großzügig betrachtet haben, Dinge die deutlich unter Strafe stehen, als ihnen zustehende betrachtet, als ihr ureigenes Recht ansahen, ich wurde immer belächelt, im besten Fall, wenn ich darauf hinwies, dass dieses ein Rechtsbruch sprich: eine Straftat war. Mein Rechtsempfinden ist daher denke ich auch extrem genau und es ist mir wichtig, wenn meine thera und Menschen mit denen ich interagiere sich das ebenso sehen.
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stern
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Beitrag Sa., 31.10.2020, 23:32

Und ergänzend: Auch ein "Gespräch" ist nicht automatische eine Psychotherapie, eine "Behandlung" auch nicht.

Ich wäre mir hier auch nicht so sicher, ob das in jedem Fall zutreffend abgerechnet wurde, wissentlich oder unbeabsichtigt. Die Vergütung ist eine Implikation aus der unterschiedlichen Behandlung ( :-> ) von z.B. Telefonaten, (bewilligter) PT, Video, etc. Aber letztlich ist das eh durch... außer Gassen (KBV) sorgt für eine Überraschung (abweichend von seinen aktuellen Positionen). Die Video-Möglichkeit besteht ja weiterhin. Und Therapeuten hatten ja nun auch Zeit, für den Herbst und Winter vorzusorgen, in welchem Rahmen sie Psychotherapie, Beratungen, Videosprechstunden, whatever anbieten bzw. Hygienekonzepte zu entwickeln, so dass ein reibungsloserer Ablauf möglich ist als damals. Damals erhielt ich (komplett entgegen ihren Gepflogenheiten) tags zuvor einen Anruf - was sie genauso "kalt" erwischte.

KVB (Bayern): https://www.google.com/url?q=https://ww ... UPcUeSIAIc (Download)
(Auch hier ist von Konsultation bzw. Beratung die Rede)

Ohne die (befristete) Zusatzmöglichkeit hätte es mit Telefonaten damals wohl mau ausgesehen, insbes. für den Th. Oder es hätte abrupte Unterbrechungen gegeben. Und auf unzutreffende Abrechnung (euphemistisch formuliert), wird sich sicherlich nicht jeder einlassen. Und Videomöglichkeiten waren in D damals (noch) nicht in größerem Umfang etabliert, anwendbar und abrechenbar. Die Telefonregelung war m.W. auch nicht von Anfang an bundeseinheitlich geregelt, sondern zunächt auf Landesebene.
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Mondmann
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Beitrag So., 01.11.2020, 09:20

Sadako hat geschrieben: Sa., 31.10.2020, 23:06 Und was ist genau der Unterschied zwischen Behandlung und Konsultation?
Eine Konsultation ist nach der Dauer des Gesprächs für den Therapeuten mental verschwunden. Es werden keine "Akten" angelegt, weder mental noch materiell. Eine Behandlung erfordert ein Nachdenken über den Patienten und darüber, wie man ihm kurz-, mittel- und langfristig helfen kann. Es erfordert Sorge, die in einer Konsultation nicht gegeben ist.
Für mich ist relevant, dass meine Therapeutin mich angemessen und sinnvoll behandeln kann und dass sie dafür entsprechend bezahlt wird.
Die Abrechnungsfragen finde ich selbst auch nicht so faszinierend; das Problem stellt sich aber in dem Moment, in dem das Stundenkontingent aufgebraucht ist. Wenn du das Gefühl hast, nach den Telefonaten genau denselben Wert an "Therapie" bekommen zu haben wie nach einer Sitzung, dann ist alles prima und die Abrechnung sekundär. Blöd wäre nur, wenn die Stunden aufgebraucht sind und du am Ende nicht so viel an Hilfe hast bekommen können, wie wenn du vor Ort gewesen wärest.

Dann müsstest du dich fragen, worin für dich der Unterschied zwischen beidem besteht: Wenn es keinen gibt: prima. Ansonsten siehst du genau, was das Problem mit der Abrechnung ist: Es wird etwas abgerechnet, was nicht geleistet wird.

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Sadako
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Beitrag So., 01.11.2020, 09:48

Mondmann hat geschrieben: So., 01.11.2020, 09:20 Wenn du das Gefühl hast, nach den Telefonaten genau denselben Wert an "Therapie" bekommen zu haben wie nach einer Sitzung, dann ist alles prima und die Abrechnung sekundär. Blöd wäre nur, wenn die Stunden aufgebraucht sind und du am Ende nicht so viel an Hilfe hast bekommen können, wie wenn du vor Ort gewesen wärest.

Dann müsstest du dich fragen, worin für dich der Unterschied zwischen beidem besteht: Wenn es keinen gibt: prima. Ansonsten siehst du genau, was das Problem mit der Abrechnung ist: Es wird etwas abgerechnet, was nicht geleistet wird.
Danke für deine differenzierte Antwort,Mondmann.
Ich stimme dir zu, dass es durchaus zu bedenken ist, wie sinnvoll es ist Therapiesitzungen, die ja grundsätzlich limitiert sind, zu investieren, wenn Behandlung am Telefon oder per Video nicht wirklich effektiv ist. Hatte ich sonauch schon geschrieben.
Wenn sie aber funktioniert bzw. wenn eine Kontinuität der Behandlung wichtig ist, um eine krisenhafte Verschlechterung eines Patienten zu verhindern, dann sollte das möglich sein.
Mir ist es wichtig, dass in dieser schwierigen Situation nicht Menschen komplett durch die Maschen rutschen. Wenn jemand solche Ersatzkonstrukte wie Telefon- oder Videositzungen nicht möchte, muss er oder sie das ja nicht nutzen.

Ich mache übrigens persönlich diese Erfahrung, dass telefonische Behandlung, also Konsultation bei meiner Therapeutin mental nicht festgehalten wird, nicht. Sie hat mich in Präsenzsitzungen explizit zu Dingen nachgefragt, die wir in Telefonaten besprochen hatten und hatte auch Sachen schriftlich in meiner Dokumentation. Ich empfinde sie da auch als gleich präsent.
Ist natürlich denkbar, dass das bei anderen völlig anders läuft.

Bei genauerem Nachdenken, kommt mir die Vermutung, dass meine Therapeutin eher umgekehrten Abrechnungsbetrug begeht, Sie rechnet niedriger bezahlte Leistungen ab und erbringt trotzdem die Leistung Psychotherapie.

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Anna-Luisa
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Beitrag So., 01.11.2020, 10:06

Abrechnungsbetrug ist Abrechnungsbetrug. Ich möchte ihn nicht finanzieren - zahle aber Beiträge und habe keine Wahl, so lange dieser nicht auffliegt.

Ich wäre da wirklich für Testpatienten...

Wir haben Budgets für verschiedene Zwecke bei der Arbeit. Auch wenn von dem einen mehr gebraucht wird - und von dem anderen weniger: Sie dürfen nicht vermischt werden.
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Mondmann
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Beitrag So., 01.11.2020, 10:48

Das Thema ist ja für alle neu: für die "Funktionäre", die über Vorgaben entscheiden; für Therapeuten, die Geld verdienen müssen, die Patienten helfen müssen und wollen, die sich aber auch schützen wollen und müssen und auch ihre anderen Patienten schützen müssen; für die Patienten, die nicht weniger krank sind, nur weil Corona ist.

"Betrug" wäre da nicht das Erste, was mir einfiele, wenn jemand versucht, den Patienten zu helfen und dafür Geld nimmt. Auch wenn es eben nicht möglich ist, nach bewährtem (oder auch nicht...) Muster vorzugehen und zu sagen: "50 Minuten plus Vor- und Nachbereitung kosten 100,-".

Ich halte es für normal, davon auszugehen, dass Video und Telefon nicht annähernd dieselbe Qualität aufweisen wie eine persönliche Begegnung. Trotzdem sind diese Maßnahmen besser als nichts. Dafür muss im Honorar ein angemessener Gegenwert gefunden werden, selbst wenn es keinen psychotherapeutischen Lockdown gibt und die Therapeuten weiterarbeiten können. Es gibt Patienten oder Therapeuten, die sich dem Risiko nicht aussetzen wollen, und das sollte akzeptiert werden.

Ebenso wie sich das "neue" Angebot irgendwie im Honorar wiederfinden sollte, sollte auch das Kontingent der Begegnungen den Umständen angepasst werden, das heißt, es ist ebenso normal, davon auszugehen, dass 20 Telefonate, so lange sie auch dauern, nicht denselben Effekt haben wie 20 Sitzungen; dass der Patient also vermutlich mehr Stunden benötigt, als durch die Telefon- oder Videobehandlung vorgesehen ist.

Es läuft also wohl darauf hinaus, dass Therapeuten, die so etwas anbieten, auf einen Teil ihres Honorars verzichten werden müssen (es sei denn, sie bekommen irgendwelche staatliche Unterstützung, wie ein Restaurantbesitzer).

Der andere Aspekt ist, dass jeder Therapeut für sich eine Bedingungsanalyse durchführen muss; tatsächliche Begegnungen der Patienten untereinander lassen sich meist vermeiden; man kann die Abstände zwischen den Stunden vergrößern und so lange durchlüften; man kann bei geöffnetem Fenster behandeln; man kann den Abstand von Patient und Therapeut in der Stunde vergrößern - und dann muss man sich fragen, wie groß das verbleibende Risiko dann noch für beide ist. Ich halte das für vernachlässigbar, wenn man die Umstände anpasst.

Ausnahmen werden alte Menschen mit Vorerkrankungen sein, aber auch für diese Menschen könnte man dann Randstunden oder Samstagsstunden abhalten, bei denen der Kontakt zu anderen Patienten noch mehr "ausgedünnt" würde. Und wenn auch das nicht geht, dann könnte das Telefon als Notfallmedium einspringen; der Honorarausfall hielte sich in Grenzen, wenn die meisten anderen Patienten regulär in die Stunde kommen.

Analysen z. B. lassen sich nicht per Telefon oder Skype abhalten, und Therapeuten, die viele Analysanden haben, hätten ein Problem, wenn sie nicht vor Ort arbeiten könnten.

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alatan
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Beitrag So., 01.11.2020, 11:19

Mondmann hat geschrieben: So., 01.11.2020, 09:20 Eine Konsultation ist nach der Dauer des Gesprächs für den Therapeuten mental verschwunden. Es werden keine "Akten" angelegt, weder mental noch materiell. Eine Behandlung erfordert ein Nachdenken über den Patienten und darüber, wie man ihm kurz-, mittel- und langfristig helfen kann. Es erfordert Sorge, die in einer Konsultation nicht gegeben ist.
What???
Das ist natürlich ganz klarer Blödsinn!
Eine Konsultation ist nach Gesprächsende keineswegs "mental verschwunden", selbstverständlich wird eine Dokumentation geführt und natürlich erfolgt ein Nachdenken über den Patienten, manchmal sogar mehr als bei einer Psychotherapie.

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Mondmann
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Beitrag So., 01.11.2020, 11:22

Und noch mal zur Ausgangsfrage:

Ich würde als Patient genau schauen nach meinen Bedürfnissen - und nicht nach denen anderer Patienten oder denen des Therapeuten: Dass ein Therapeut viele Krebspatienten hat, hat nichts (!) mit den Bedürfnissen eines anderen Patienten zu tun, und ein Patient ist nicht dafür da, die Bedürfnisse des Therapeuten (à la: "Wenn Sie dem Video zustimmen, wäre das für mich und meine anderen Patienten besser") zu befriedigen.

Das ist dieselbe Ebene wie das leidige Thema "Ausfallhonorar": Dass Lieschen Müllers Tochter Schnupfen hat und Lieschen deshalb absagen muss, hat nichts mit dem Therapeuten zu tun.

Wenn nicht sauber getrennt wird zwischen "Dir" und "mir", dann kann es sein, dass einem das irgendwann auf die Füße fällt.

Wenn man also trotzdem Videosprechstunden abhält, obwohl das für den Patienten mit dem man das macht, gar nicht nötig wäre, dann sollte genau geschaut werden, ob es "dasselbe" ist, als wenn man vor Ort ist. In dem Moment, in dem das nicht so ist, beginge man als Patient einen Fehler, wenn man sich dem beugt. Mag sein, dass das "nobel" ist und auch vom Therapeuten "honoriert" wird, aber es ist nicht die Aufgabe eines Patienten, nobel zu sein und vom Therapeuten honoriert zu werden.

Dann ist das Ganze für die Katz'.

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