Visionen - vom Umgang mit Fehlern

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.

mio
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 21:51

isabe hat geschrieben:Mio:
Zur Erinnerung: Der Kontakt soll nicht erzwungen werden, sondern es soll dokumentiert werden, wenn der Therapeut den Kontakt ablehnt. Das ist bisher nicht der Fall, und darin besteht die Lücke.
Aha, und wie kommst Du darauf, dass die Situation bereits so gegeben ist und dass das nicht dokumentiert wird bisher?

Sowas wie den von Dir erdachten runden Tisch gibt es bisher nicht, wenn ich das richtig verstehe. Sollte es ihn bereits geben, dann dürfte auch die Ablehnung dokumentiert werden im "Prozedere". Denn dann bekommt er eine Einladung - von offizieller Stelle - und schlägt diese aus. Dies würde wenn dem so ist auch heute schon so festgehalten werden denke ich mal. Nur würde ihm eben nicht gleich eine "Schuld" zugesprochen deshalb. Das sieht aber ja auch Deine "Vision" so nicht vor.

Worum geht es Dir also wirklich? Darum, dass Du gerne noch mal mit Deinem Thera persönlich gesprochen hättest - am liebsten unter Zeugen - und der das "abgelehnt" hat. Das wäre für meine Begriffe wirklich das Erzwingen eines persönlichen Kontakts, der klar nicht mehr gewünscht wird. Was ich unsachlich finde.

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candle.
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 21:57

isabe hat geschrieben: sondern es soll dokumentiert werden, wenn der Therapeut den Kontakt ablehnt.
Und dann?

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stern
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:04

Die Produktion von Therapieschäden bzw. unterlassene Versuche der Schadensbegrenzung machen auch keinen Sinn (für viele Beteiligte... also z.B. auch für die KK als Stelle, die die Kosten für Therapeutenpfusch trägt). Und vor dem Hintergrund würde ich einen runden Tisch bzw. eine Möglichkeit der Mediation als sinnvoll ansehen.

Nach einigem Ringen wurden mir noch Gespräche zum Abschluss eingeräumt, in denen ich zumindest manches klären konnte (einiges blieb auch offen). Und sehe ich u.a. als Versuch der Schadensbegrenzung. Und das war auch wichtig für mich. Ohne das wäre meine Lage vermutlich nochmals eine andere gewesen.

Wenn das verwehrt wird (und hier kann der Therapeut Macht ausspielen, während der Patient keine Handhabe hat... außer sich an eine Schlichtungsstelle zu wenden, was ein Therapeut, wie isabe schilderte, aber ebenfalls ablehnen kann. DAS ist die Ausgangsbasis im Moment). Realistisch betrachtet: Der Patient hat dann keine Möglichkeit mehr außer einer förmlichen Beschwerde oder gerichtlichen Klage. Ich glaube, ein moderierte runder Tisch wäre die fairere und aussichtsreicherer Alternative (wenn ansonsten nur eine Klage oder Beschwerde bleiben würde)... für alle Beteiligten.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 15.02.2017, 22:07, insgesamt 2-mal geändert.
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isabe
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:05

mio hat geschrieben: Sowas wie den von Dir erdachten runden Tisch gibt es bisher nicht, wenn ich das richtig verstehe. Sollte es ihn bereits geben, dann dürfte auch die Ablehnung dokumentiert werden im "Prozedere". Denn dann bekommt er eine Einladung - von offizieller Stelle - und schlägt diese aus. Dies würde wenn dem so ist auch heute schon so festgehalten werden denke ich mal.
Es gibt ihn schon, nur wird nicht verlangt, dass der Therapeut dort auftritt bzw. Rechenschaft ablegt. Es ist ein Angebot zur Mediation. Wenn das abgelehnt wird, ist der Fall geschlossen. Das ist der Unterschied zu meiner Vision, wo das Verfahren eben nicht endet, sondern dort weitergeführt wird, indem die Tatsache, dass der Therapeut sich nicht geäußert hat, an eine weitere Instanz von Gutachtern geleitet wird. Es geht dabei auch um die Frage der Perspektive: Wenn der Therapeut nach einer Beschwerde nur angehalten ist, sich schriftlich zu äußern, wird das eine Angelgenheit innerhalb der Institution der Therapeuten; die Kammer ist nicht dafür da, den Patienten zu begleiten, sondern Beschwerden entgegenzunehmen. Damit erschöpft sich die Rolle des Patienten. Dem Patienten geht es aber womöglich nicht darum, dass der Therapeut sanktioniert wird; ihm geht es eher darum, dass sein Schaden wiedergutgemacht wird. Und natürlich ist es grundsätzlich möglich, eine Retraumatisierung festzustellen und dies zu unterscheiden von der originären Störung des Patienten. Das wird bisher ja auch schon so gehandhabt, nur eben auf anderen Wegen und mit anderen Konsequenzen.

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mio
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:11

isabe hat geschrieben:ihm geht es eher darum, dass sein Schaden wiedergutgemacht wird. Und natürlich ist es grundsätzlich möglich, eine Retraumatisierung festzustellen und dies zu unterscheiden von der originären Störung des Patienten. Das wird bisher ja auch schon so gehandhabt, nur eben auf anderen Wegen und mit anderen Konsequenzen.
Dann versuche es doch auf diesen Wegen anstatt Dir Visionen auszumalen, deren Eintreffen abzuwarten wohl gar nichts bringen dürfte für Dich.

Wenn Du beweisen kannst, dass Du absichtlich oder grob fahrlässig retraumatisiert wurdest - was ja nachweisbar ist, wie Du selbst sagst - dann hast Du doch jetzt bereits eine Handhabe. Und musst nicht darauf warten, bis die Zukunftsmusik vielleicht so spielt, wie es Dir lieber wäre.

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candle.
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:11

stern hat geschrieben: Wenn das aber verwehrt wird (und hier kann der Therapeut Macht ausspielen, während der Patient keine Handhabe hat...
Ich finde nicht, dass das unbedingt etwas mit Macht zu tun haben muß. Warum denkst du das? Es ist eben die Möglichkeit sich dem zu verweigern und muß wohl oder übel akzeptiert werden.
Die Schlichtungsstelle macht für mich auch nur während der Therapie Sinn, nicht danach. Ich gebe zu, dass ich davon keine Ahnung habe.
Ich glaube, ein moderierte runder Tisch wäre die fairere und aussichtsreicherer Alternative (wenn ansonsten nur eine Klage oder Beschwerde bleiben würde)... für alle Beteiligten.
Ich weiß, hier geht es lediglich um eine Vision und nicht um eine reale Lösung. Stern wie stellst du dir den runden Tisch vor?

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isabe
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:16

Mio:
Hast du eigentlich auf Seite 1 des Threads angefangen? Ich habe nämlich keine Lust, alles zu wiederholen... Es ist vollkommen klar, dass jeder Patient schon derzeit die Möglichkeit hat, gegen Missbrauch vorzugehen. Allerdings ist das Verfahren nicht dazu geeignet, das tatsächliche Anliegen des Patienten zu verfolgen. Ihm ist nicht damit gedient, nach einem jahrelangen Prozess dann evtl. eine weitere Therapie erstattet zu bekommen, die er längst selbst finanziert hat.

Es wäre möglich, das Verfahren abzukürzen, indem man sich zeitnah anschaut, was vorgefallen ist. Und zwar an Stellen, die noch einzurichten sind. Ich habe sehr viel telefoniert und festgestellt, dass es eine Anlaufstelle, die solche Fälle bündelt, nicht gibt. Es wird anerkannt, dass das ein Problem darstellt, aber der Patient und seine Krankenkasse müssen für den Schaden, der durch den Therapeuten verursacht wird, aufkommen. Das ist so. Und da wir es hier nicht mit einem materiellen Schaden zu tun haben, sondern mit einem seelischen, dessen Behandlung u.U. nicht jahrelangen Aufschub duldet, ist es sinnvoll, das Verfahren zu ändern, schon alleine deshalb, weil dokumentiert werden soll, wie häufig solche Fälle auftreten.

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stern
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:21

Nee, das ist ein Irrglaube, das alles akzeptiert werden muss... dann läuft es halt auf Beschwerde oder Klage hinaus, was ich (wie geschildert) nicht unbedingt als die bessere Alternative ansehe.

Was ich als wünschenswert erachte schrieb ich schon an mehreren Stellen... mag ich gerade nicht mehr alles wiederholen.
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:25

stern hat geschrieben: Beschwerde oder Klage hinaus, was ich (wie geschildert) nicht unbedingt als die bessere Alternative ansehe.
Gut, das finde ich bei deinen Beiträgen jetzt auch nicht mehr wie es laufen sollte in deinen Vorstellungen.

Ich finde eine Beschwerde schon OK als Alternative, habe ich ja auch mal gemacht.

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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:29

Das wirst Du aber so oder so nicht in "drei Tagen" bewerten können, Isabe. Auch mit zentraler Anlaufstelle nicht. Es würde also immer einen "Prozess" nach sich ziehen, der auf eine gewisse Dauer ausgelegt wäre. Alles andere wäre gegen unser Rechtssystem. Und das würde auch eine Berufshaftpflichtversicherung nicht mitmachen, so er nicht "geständig" wäre.

Und na ja, ob jeder Patient der meint (schwer) "retraumatisiert" worden zu sein durch die Therapie auch immer schwer retraumatisiert wurde, dass würde ich auch noch mal bezweifeln wollen. Ist ja auch ein schöner "Schuld- oder Rachevorwurf" so man das Wort mal gehört hat...dh. schon da brauchst Du wieder Gutachter, Verfahren etc. was wieder ein langer Weg sein dürfte. Es kann ja zB. durchaus auch sein, dass er sagt: Ja, es sind Fehler passiert, aber diese Fehler haben keine Retraumatisierung verursacht sondern verhinderten allenfalls eine Verbesserung. Und dann? Wer soll das denn abschließend so "einfach" beurteilen und auch noch rechtlich "haltbar" machen?

Ich glaube echt, dass das illusionär ist und dass diese "er würde es dann schon einsehen und sich verändern und seine Berufshaftpflicht einschalten" Nummer nicht funktionieren dürfte. Und wenn sie nicht funktioniert, dann bist Du im Grunde genau da, wo wir heute schon sind. Zwangsläufig. Schon allein aufgrund des Rechtssystems in dem wir leben.


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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:30

Es ist tatsächlich auch in den ethischen Richtlinien (ggf. selbst googeln) vorgesehen, dass der Therapeut verpflichtet ist, dem Gesprächswunsch des Patienten nachzukommen, wenn z.B. eine gescheiterte Beziehung geklärt werden soll. Wenn der Therapeut die Beziehung beendet, ist er ethisch verpflichtet, dies dem Patienten zu begründen.

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stern
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:32

Ob ein Retraumatisierung vorliegt oder nicht, dafür gibt es Therapeuten oder Gutachter... das brauchen nicht Laien zu beurteilen (und sollten das auch nicht).

Manche gehen anscheinend von der Prämisse aus, ein ultragestörter Patient will dem Therapeuten eins auswischen... nur darum geht es hier (nach meinen Verständnis) nicht.
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:32

Mio:
Das sind keine Argumente. Es ist kein Argument zu sagen: "Da brauchen wir ja Leute, die sich darum kümmern. Und was, wenn sie zu einem Ergebnis kommen, das einem nicht zusagt? Und was, wenn der Patient gar keinen Grund für eine Beschwerde hat?" - das ist inhaltsleer, weil es schon auf der Perspektive basiert: Das Anliegen des Patienten ist nicht legitim. Und daran muss gerüttelt werden.


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isabe
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:34

Die Unterstellung, die Leute, die sich beschweren, seien zu gestört, um das Recht zu haben, sich zu beschweren, weil sie dieses Instrument nur ausnützen, lässt sich sicher leicht widerlegen, wenn man - nur dafür fehlt leider die Institution - sich anschaut, wie viele Beschwerden warum eingegangen sind und wie dann entschieden wurde. Es wird sich ja bereits beschwert, und hier ist ja nicht darüber zu befinden, ob man Beschwerden zulassen soll...


mio
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Beitrag Mi., 15.02.2017, 22:42

Nein. Aber Du kannst Dein Anliegen bereits jetzt vertreten und auch dafür streiten als Patient. Ich halte es einfach nur für illusionär, dass es in wirklich ernsthaften Fällen so "einfach" laufen würde, wie von Dir angedacht. Entweder würde es auf das gleiche hinauslaufen, was bereits möglich ist oder aber es wäre eine "heile Welt" in der Therapeuten freiwillig ihre Berufshaftpflicht bemühen, weil ein Patient meint, dass sie dies müssten...oder irgendein Ausschuss.

Das würde vielleicht in dem ein oder anderen Ausnahmefall mal hinhauen, wenn der Therapeut wirklich einen ernsthaften Fehler auf seiner Seite sehen würde, aber sicher nicht "als generelle Lösung".

Ich glaube wirklich viel eher, dass es so laufen würde, dass bestimmte Patientengruppen es schwerer hätten Therapeuten zu finden, so man sowas tatsächlich rechtsverbindlich installieren könnte. Schau Dir beipielsweise vergleichend die Diskussion über die Berufshaftsplichtversicherungsbeiträge von Hebammen an und wohin sie führen...

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