Finanzierung Therapie, Fond sexueller Missbrauch

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Schlümpfe
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Beitrag Mo., 10.08.2015, 13:56

Hallo. Mein Antrag liegt beim Fonds seit 10/2014 vor, ohne Ablehnung der KK. Allerdings stand im Anschreiben der Therapeutin dass die max. Stundenzahl erreicht ist und ich selbst finanziere. Angefordert wurde nichts, nur der Eingang bestätigt in 11/2014.
Frag mich nur, wie andere Leute das machen, ein Jahr Therapie finanzieren, wenn die Anträge so elend lange Bearbeitungszeiten haben.

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pandas
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Beitrag Mo., 10.08.2015, 14:48

Schlümpfe hat geschrieben: Frag mich nur, wie andere Leute das machen, ein Jahr Therapie finanzieren, wenn die Anträge so elend lange Bearbeitungszeiten haben.
Nunja, ich schätze, die wenigeren Betroffenen finanzieren die Therapie in der Zeit vor, die meisten Betroffenen werden in diesem Fall mit der Therapie aussetzen, bis der Antrag bewilligt ist und foglich nicht ein gesamtes Jahr über in Vorleistung gehen.

Nun ist es aber so, dass ich vom Auskunfstel des Fonds eine andere Auskunft erhalten habe in Bezug auf die 'KK-Bescheinigung': Da es eben so ist, dass beim Fonds eine Antragsbearbeitungsdauer von bis zu einem Jahr besteht, können solche Unterlagen nachgereicht werden, wodurch nun die Möglichkeit besteht, bereits während einer laufenden Therapie den Antrag abzugeben. Denn anders als bei den KK-Regeln geht die inhaltliche Grundlage des Fonds ja davon aus, dass bei Traumatisierungen aufgrund sexuellen Missbrauchs die KK-Kontigente regelmäßig nicht reichen.

Es ist deshalb auch falsche Logik, wegen der Möglichkeit, das die KK doch wider Erwarten über das Kontigent bewilligt, den Antrag erst zu stellen, wenn der letzte KK-Bescheid vorliegt. Denn zum einen kann es der Antragstellerin ja dann egal sein, ob der Fond insgesamt 50 Stunden zahlt oder die KK 20 und der Fonds 30, zum anderen können beim Fonds nach der Erstbewilligung auch Veränderungsanträge gestellt werden.
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kaja
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Beitrag Mo., 10.08.2015, 14:49

Da es ab Datum der Antragstellung zählt, können Rechnungen ab diesem Zeitpunkt nachher eingereicht werden.
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Tamila
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 09:05

Hallo ihr Mitwartenden und vom Fonds finanzierten

Liebe Landkärtchen: Danke! Habe heute angerufen und bekomme eine Bescheinigung,dass die PT über das Kontnigent hinaus ausgeschöpft ist. Die Dame wollte nichts falsch machen, hatte gefragt, ob da auch drinstehen sollte, wie viele Stunden bewilligt wurden. Ich meinte, hm, weiß nicht, ich glaube nicht ... ich könnte dies mit meinen Bewilligungsschreiben zur Not noch nachweisen.

Eine andere Frage aber hat sich jetzt aufgetan: bei mir hat die KK aber eigentlich weitere Stunden abgelehnt -sie waren zwar auch über das Kontingent der Tfp hinaus gezahlt- aber abgelehnt wurde es weil die Gutachterin zuletzt schrieb, das diese Problematik in einer stationären Behandlung behandelt werden müsse und nicht ambulant. Ich hoffe das Ganze ändert sich nicht durch diese Tatsache. Wobei das nun in der angeforderten Bescheinigung eh nicht steht. Und ich glaube kaum, das die junge Dame von der KK das noch recherchiert.

Würde das einen Unterschied machen? Ich hoffe mal nicht, da ja die Clearingsstelle des Fonds selbst ihre Beurteilung macht von dem Fall? Ich weiß nicht mehr, was ich alles geschrieben habe (habe tatsächlich so gut wie alles wieder völlig dissoziiert und fand pardou keine gespeicherte Datei mehr. D.h. ich muss das alles wieder gelöscht haben, woran ich mich aber nicht erinnere und auch nicht aus welchem Grund). Aber ich habe geschrieben, das mein Therapeut und ich der Meinung sind, das ich keine Klinik brauche bzw. das jetzt nicht der richtige Weg wäre, weil ich fest in einem Arbeitsverhältnis stehe und soziale Bindungen habe und derzeit kein wesentlicher Grund bestünde in die Klinik zu gehen.

Was meint ihr? Hat da jemand Erfahrung, was ist, wenn die KK so eine Ablehnung machen musste? Die Gutachterin also der Grund ist, das letztendlich keine weiteren Stunden mehr bewilligt wurden?

LG Memory
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leberblümchen
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 10:19

Warum fragst du nicht einfach bei der Hotline der Beratungsstelle nach oder bei einer anderen Beratungsstelle? Andererseits: Selbst wenn es so wäre, könntest du es ja auch nicht beeinflussen; du könntest höchstens bei der Kasse direkt ansagen, dass sie nur diesen einen Satz "nicht bewilligt" in das Schreiben packen (was sie vermutlich ohnehin tun werden, da du sie ja nicht ermächtigt hast, inhaltliche Aussagen "rumzuposaunen").

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Tamila
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 11:15

Hallo Leberblümchen. Ja , komisch, aber ich kann bei sowas nicht telefonieren. Mir fällt das unglaublich schwer. Ich gehe mal einfach davon aus, das das genügt. Ich habe auch nirgendwo im Antrag gesehen gehabt, das man das von der KK bescheinigen muss. Mein Therapeut hat halt in seinem Schreiben dazu geschrieben, das die KK bereits über das Kontingent hinaus gezahlt hat und nun nicht mehr weiter bewilligt hat.
Dann warte ich mal ab, wie das Schreiben der KK aussieht. Ich habe ihr gesagt, falls ich was anderes brauche, dann melde ich mich nochmal. Sie meinte auch, ich könne auch schwärzen, was ich glaube, das nicht hinein soll.
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pandas
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 11:59

Memory, Dein Therapeut hat es doch gut begründet, warum er in Übereinstimmung mit Dir eine weitere ambulante Therapie für den passenden Weg hält.
Somit dürfte es entkräftet sein, dass die Gutachterin einen anderen Rat (Klinik) gegeben hat.
aber es ist gut, dass Du nun das neue Schreiben der KK und die Stellungnahme des Therapeuten hast.

Die Haltung des Fonds ist ja durchaus, dass es Dissonanzen zwischen KK (inkl. Gutachterverfahren) und Therapeut geben kann, welche dann vom Fonds gedeckelt werden.

Etwas anderes wäre es wohl, wenn der Therapeut auch der Ansicht wäre, du bräuchtest einen Klinikaufenthalt.
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kaja
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:02

@Memory

Ich zitiere mal jemanden sinngemäß der für diesen Fond Beratungen macht :

"Die sitzen auf dem Geld weil es kaum abgerufen wird. Ich kenne nur einen Fall bei dem eine Ablehnung erfolgte und da sollte ein Urlaub als Therapie verkauft werden. Nicht zuviel schreiben. Manche reichen da 20 Seiten ein. Es geht nur darum nachvollziehebar zu machen das die Tate(n) stattgefunden hat/haben und was die derzeitigen Folgen sind. Wenn der Therapeut über drei Seiten begründen muss warum das sinnvoll ist oder jemand zig Seiten über sich schreibt ist das nicht sinnvoll."

Der Fond nimmt übrigens eh keinen Kontakt zu deiner Krankenkasse auf. Es besteht kein Grund die Gutachten der Kasse mitzuschicken. Ablehnungsbescheid ist ausreichend.
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leberblümchen
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:24

Kaja, die Info hab ich auch, dass bloß nicht zu viel geschrieben werden soll. Es geht denen gar nicht darum, die Biographie des Betroffenen zu studieren und dann womöglich noch in so eine Art "naja, bei Antragsteller A war es viel schlimmer als bei Antragsteller B"-Rhetorik zu verfallen. Wichtiger als seitenlange Berichte seien kurze Bescheinigungen von Ärzten und Therapeuten, aus denen das Wesentliche hervorgeht. Alles andere wirkt eher unglaubwürdig. Ich musste mich auch erst mal daran gewöhnen, weil ich vorher das Gefühl hatte, ich musste mich bei meiner "Kleinigkeit" besonders gründlich rechtfertigen. Da die subjektiven ausführlichen Schilderungen des Patienten nicht unbedingt gefragt sind, sagte man mir bei der Hotline auch, dass alles, was ohne Attest o.ä. eingereicht wird, abgelehnt wird - von "Nachreichen" hat sie nichts gesagt, aber offenbar war das auch eine falsche Info von ihr. Gleichzeitig wurde betont, wie wichtig es ist, sich von Leuten beraten zu lassen, die ganz genau wissen, was im Antrag stehen muss - oder besser nicht stehen sollte. Z.B. hat man mir geraten, einen außerfamiliären Missbrauch gar nicht erst zu erwähnen (was ja irgendwie auch logisch klingt, wenn es im Antrag nur um den Missbrauch in der Familie geht). Auf diese Idee wäre ich aber nicht alleine gekommen.

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Tamila
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:28

Liebe panda, liebe kaja,

ich danke euch. Jetzt bin ich wieder beruhigt. Ich hatte nämlich erst so ein paar Tage voller Hoffnung, weil es diesen Fonds gibt, weil endlich irgendjemand dort draußen in der Welt etwas für mich tut, als sozusagen Entschädigung. Weil ich es nie von einem der Täter bekam, oder jemals meinen Vater oder meine Familie konfrontieren konnte. Weil man einfach mit all den Folgen im Leben allein steht (also was die Lebensbelange angeht). Und nun war ich etwas wie früher, wo ich sofort rot sehe und denke: so, jetzt wird es wieder nichts. Bei dir klappt das alles nichts.

Ich bin froh, das es also doch so gut aussieht. Ich hoffe halt auch, dass es nicht noch länger als ein Jahr wird, nur weil dann was nachgeschickt werden muss.

Ich habe in dem Antrag nicht allzu viel geschrieben, aber habe beim Thema Tathergang und welche Taten und welche Folgen sehr viel Anstrengung gebraucht, das alles zu beschreiben. Es war Schwerstarbeit. Das erste Mal chronologische Beschreibungen gemacht und überhaupt deutlich ausgeschrieben. wie alles so anfing mit meinem Vater usw. Es waren vielleicht vier-sechs Seiten. Mehr nicht. Und der Antrag. Die Krankheiten heute, die ganzen Folgen und was ich in der Therapie noch lerne möchte oder an Hilfe brauche um weiter zu gesunden. Also den Antrag und vielleicht vier bis sechs Seiten an Tathergängen. Und den kurzen Schrieb vom Therapeuten und die Bestätigung meiner ganzen Krankheiten beim Hausarzt, der auch noch bestätigte, dass er weitere PT wichtig findet.

Und ich habe noch mehr Hoffnung bekommen, als mir klar wurde, dass ich vielleicht sogar noch Weiteres dort beantragen könnte, um meine berufliche Zukunft zu sichern, weil ich halt einiges niemals hätte machen können, in dem jahrelangen dissoziativen Zuständen.


LG Memory
Zuletzt geändert von Tamila am Mi., 12.08.2015, 12:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Tamila
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:31

Danke, leberblümchen.
. Z.B. hat man mir geraten, einen außerfamiliären Missbrauch gar nicht erst zu erwähnen (was ja irgendwie auch logisch klingt, wenn es im Antrag nur um den Missbrauch in der Familie geht). Auf diese Idee wäre ich aber nicht alleine gekommen.
Ohje! Das habe ich aber z.B. gemacht. Es gab ja auch in dem Antrag beides auszufüllen! Natürlich überwiegt der innerfamiliäre MB bei mir eindeutig, weil ca. über sieben Jahre. Doch der darauffolgende waren halt andere Täter dazu. Ich sehe den darauffolgenden MB durch Fremdtäter als Folge (mein Therapeut auch) des familiären Missbrauchs. Ist ja meist so. Leider.

Kriege ich jetzt doch Probleme?
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leberblümchen
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:36

Du solltest ein bisschen aufpassen, die Schulden draußen zu lassen - sonst denken die, du willst damit die Schulden begleichen. Bei mir war es der Status "alleinerziehend mit drei Kindern", den ich besser nicht betonen sollte, denn um den geht es bei dem Antrag einfach nicht.

10000,- sind schnell verbraucht... Wie viele Std. hat dein Th. denn beantragt? Wenn es 100h wären, bliebe nicht mehr viel übrig für eine Weiterbildung. Und du müsstest darlegen, wieso diese Weiterbildung nötig ist - aus Sicht des Fonds, der die Missbrauchsfolgen lindern will. Soweit ich das in deinem Blog gelesen habe, klingt das plausibel, aber es wird eben nichts nach dem Motto "was ich schon immer mal machen wollte" bewilligt.

Ach, memory, mach dich doch nicht verrückt! Die werden es nun bestimmt nicht ablehnen, weil du auch erwähnt hast, dass es noch einen anderen Täter gab. Wie du sagst: Es gibt ja oft beides. Das wissen die beim Fonds ja auch. Hier kann doch logischerweise keiner sagen, ob dein Antrag genehmigt wird oder nicht. Aber du hast doch gehört, was kaja gesagt hat. Das wird schon so stimmen.

Vielleicht einfach nur als Hinweis für andere Leute, die das noch vorhaben: sich wirklich gut beraten lassen.


kaja
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:47

Mehr als eine halbe DIN A4 Seite (Computer), habe ich zum Tathergang nicht beschrieben. Alles was außerfamiliär war habe ich weggelassen und habe es einer Beratungsstelle zum lesen gegeben damit sie evtl. noch sagen was ich verbessern sollte oder könnte.
Ablehnung der Krankenkasse und Therapieplan des Therapeuten inkl. Begründung, sowie meine persönliche Begründung warum ich nicht einfach das Verfahren wechsel und das war es im Grunde.

Wäre ich vorher nicht bei der Beatungsstelle gewesen hätte ich mich wegen dem Antrag komplett verrückt gemacht. Die hatten einen realistischen und ruhigen Umgang damit und waren praktisch veranlagt (ich mag sowas). Ich wäre da alleine viel ängstlicher gewesen und der Stempel der Beratungsstelle auf dem Antrag ist auch ein Pluspunkt.

Zum Tathergang oder intimen Details musste ich mich da auch nicht äußern. Es wäre sogar möglich gewesen den Antrag zusammen mit der Beraterin auszufüllen.

Nein, ich denke nicht das du Probleme bekommst. Die Anträge sind einfach so unterschiedlich wie die Menschen die sie stellen.

Du hast keinen Urlaub beantragt also ganz ruhig
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pandas
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 12:55

leberblümchen hat geschrieben:Du solltest ein bisschen aufpassen, die Schulden draußen zu lassen - sonst denken die, du willst damit die Schulden begleichen. Bei mir war es der Status "alleinerziehend mit drei Kindern", den ich besser nicht betonen sollte, denn um den geht es bei dem Antrag einfach nicht.
?? Wieso sollte das so sein? Das bewilligte Geld kann gar nicht für etwas anderes verwendet werden, denn es muss ja später beim 'Ausgeben' präzise mit Rechnungen o.ä. nachgewiesen werden, dass es für exact die Zwecke ausgegeben wurde, für die es bewilligt wurde. Es ist ja keinesfalls so, dass man die 10000 Euro in einem Schwung bekommt.
Nein, man reicht jeweils die Rechnungen ein und bekommt das Geld dann. Man geht also auch je in Vorlage, wobei es wohl auch die Möglichkeit gibt, dass der therapeut wie im Kostenerstattungsverfahren die Rechnungen direkt beim Fonds (nach der Bewilligung!) einreicht und somit die Vorlage entfällt.
'Die' denken sicherlich nicht, dass jemand, der nachvollziehbar dargelegt hat, betroffen zu sein, 'in Wirklichkeit' Schulden abbezahlen will - wie sollte das auch gehen? Eine Rechnung für eine Therapie ist eine Rechnung für eine Therapie.
Soll das heißen, 'die' denken beim Fonds, wenn es keine Schulden oder Kinder gebe, könnte die Therapie ja auch so bezahlt werden? das ist doch absurd

Im Gegenteil ist es so, dass, wie aus den Fragen im Antrag hervorgeht, negative soziale Umstände positiv berücksichtigt werden - insofern da sie in einem weiteren Sinne Folgeschädigungen in soziostrukturellen Umfeld sind.
Z.b. wenn man alleinerziehend ist, vielleicht hängt das ja damit zusammen, dass die Beziehungsfähigkeit durch Taten des sexuellen Missbrauchs geschädigt wurde.
Ich kann mir höchstens vorstellen, dass es hier darum ging, dass, wenn es keine Taten gab, die den Tatbestand des sexuellen Missbrauch erfüllen, der Antrag auch dann nicht bewilligt wird, wenn es sich um eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern handelt. In benannten Taten, die an der Grenze zur Tatbestandserfüllung liegen, könnte dann angenommen werden, dass hier lediglich eine Konstruktion vorliegt, um eine Therapie zu erlangen, die aus anderen gründen erfolgt, insbesondere wenn es sich um einen Therapeuten handelt, der keine Spezialisierung für Traumatiserung aufgrund sexuellen Missbrauch im Kriminalitätsbereich hat, sondern beispielsweise klassische Psychoanalyse vertritt.

Wenn der fonds denken würde, wenn die Leute keine Kinder oder keine Schulden hätten, könnten sie die Therapie ja auch, wenn sie von sexuellen Missbrauch betroffen sind, selbst finanzieren, ist Unsinn, denn, wenn der fonds so denken würde, gebe es den Fonds ja gar nicht, denn wer wäre denn dann die Zielgruppe?
Die einen könnten es sich ja selbst finanzieren, die anderen auch, wenn sie denn keine Schulden oder Kinder hätten.
Tztz, so denken doch keine Profis, die in dem bereich unter großem Engagement einen solchen Fonds durchgesetzt haben.
leberblümchen hat geschrieben: Ach, memory, mach dich doch nicht verrückt! Die werden es nun bestimmt nicht ablehnen, weil du auch erwähnt hast, dass es noch einen anderen Täter gab. Wie du sagst: Es gibt ja oft beides. Das wissen die beim Fonds ja auch.
Ja eben, deshalb frage ich mich auch, wozu diese "die könnten denken"-Vermutungen notwendig waren ... diese führen doch in die Irre und sind aus der Luft geholt.

Ebenso ist es den profis doch völlig klar, dass es nach einem sexuellen Missbrauch auch zu Taten ausserhalb kommen kann. Dies macht den Antrag eher noch prägnanter. So gab es ja den Fall einer jungen Frau, die vom Großvater missbraucht wurde, und die später in Prostitution u.ä. war. Der Richter sah dies anders, aber der Film darüber wird sehr von der Unabh. Beauftragten für Betr. von smb unterstützt, die auch den Fonds wohl mitbetreut.

Das einzige, was gegen eine Bewilligung spricht, ist wohl, dass der sexuelle Missbrauch therapeutisch bereits aufgearbeitet wurde. Dies dürfte ja aber nicht der Fall sein, wenn es zu weiteren Taten außerhalb kam.
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leberblümchen
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Beitrag Mi., 12.08.2015, 13:05

Wieso sollte das so sein? Das bewilligte Geld kann gar nicht für etwas anderes verwendet werden, denn es muss ja später beim 'Ausgeben' präzise mit Rechnungen o.ä. nachgewiesen werden, dass es für exact die Zwecke ausgegeben wurde, für die es bewilligt wurde.
Wenn du Miete zahlen musst und eine Weiterbildung zahlen musst und Schulden hast und dies so in den Antrag schreibst, dann kannst du zwar die Quittung für die Weiterbildung einreichen, aber man könnte sich fragen, ob dein Hauptthema nicht die Schulden sind (denn andere Leute machen auch Weiterbildungen, die sie selbst zahlen usw.). Und diese Gedanken sind umso wahrscheinlicher, je mehr du den Status "Schulden, alleinerziehend, viele Kinder, ganz arm dran" betonst. Weil dann naheliegt, dass dein Thema die familiäre / finanzielle Situation allgemein ist.
Im Gegenteil ist es so, dass, wie aus den Fragen im Antrag hervorgeht, negative soziale Umstände positiv berücksichtigt werden - insofern da sie in einem weiteren Sinne Folgeschädigungen in soziostrukturellen Umfeld sind
Das sagst du jetzt so, aber in der Beratungsstelle sagen sie etwas anderes. Denen geht es nicht darum, arme Leute zu unterstützen (denn nach dem Einkommen wird nicht gefragt!), sondern darum, Missbrauchsfolgen zu lindern. Wenn du ankreuzt "ich kann keine Beziehungen führen", werden sie das berücksichtigen. Aber wenn du seitenlang schreibst, wie schlecht es dir geht, WEIL du alleinerziehend bist, werden sie das eher nicht tun.

Es ist sehr wichtig, darauf hinzuweisen - und ich nehme nicht an, dass der Berater sich das ausgedacht hat... -, weil das so die typischen Fallen sind in diesen Diskursen. Es ist besser, sich auf wenig zu beziehen und DAS dann zu belegen, als denen das ganze Leid auf den Tisch zu klatschen - selbst wenn das Bedürfnis, genau dies zu tun, sehr groß ist. Ist übrigens nicht nur bei diesen Anträgen so, sondern auch in der Rechtsprechung.
diese führen doch in die Irre und sind aus der Luft geholt.
...wenn du dich da mal nicht täuschst, pandas. Ich kann nur hoffen, dass die potenziellen Antragsteller sich eher auf einen Berater verlassen als auf dich!

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