also geklagt wurde die letzten Jahr permanent gegen ihn -durch das Jugendamt. Bis 2012 war die Beistandschaft zuständig.
Auch der noch offenstehende Betrag für meinen Sohn -der in die Insolvenz einfloß- wurde vom Amt vertreten. Während Gefängniszeit wurde verzichtet (geht ja eh nichts , hat das Amt durchgeführt). Dann nach Haftentlassung wieder gefordert, wieder mal kam was, mal nicht, wieder angedroht mit Klage, dann war er arbeitslos, dann bekamen wir etwas. Und im letzten Jahr hab ich die Beistandschaft vorerst augelöst, weil er 1.zahlte und 2. ich die ganzen Nachweise nicht machen konnte -wegen meiner Erkrankung- wann er wieviel gezahlt hatte, obwohl doch das Jugendamt die ganze Zeit auch in der Zeit die Beistandschaft hatte.
Ich habe schon heute den Ordner vorbereitet für Amt oder für Anwalt. Eine Beratungsbeihilfe bekomme ich wohl nicht, weil meine Privatschulden als fehlendes Einkommen nicht anerkannt werden (glaube ich zumindest). Mein Sohn kann aber mit 18 dann die Rechtsbeihilfe bekommen, weil er ja kein Einkommen hat. Die werden ihn aber eh zum Jugendamt schicken, vor Anwaltskosten.
Das wird auch gemacht werden. Nur: während der ganzen Streiterei fehlt dennoch dann Unterhalt wenn er einfach das aussitzt.
Obwohl ich nicht weiß, wie schnell das Amt das macht. Ansonsten geh ich einfach schon zum Anwalt.
Weil er aktuell ja zahlt, auch seitdem ich die Beistandschaft letztes Jahr dann beendigt habe. Es geht erst um die Zeit ab Januar!Ich weiß nicht, was dich bisher an dem Schritt gehindert hat, aber wenn deswegen dein Sohn seine Ausbildung versiebt, dann bist du wegen Unterlassung im Zweifelsfall mitverantwortlich dafür.
Da hat der Kindsvater angekündigt, er werde wohl nicht mehr zahlen können weil er dann vom Staat abhängig sein wird (und das nach Jahren in der Schweiz mit über 3000 netto?) und auch mir jede Antwort oder Einkommensvorlage verweigert hat. Er meinte, solle sich doch ab Januar der Sohn selber bemühen, ob er von ihm was bekommt.
Die Ausbildung will ich nicht riskieren für ihn. Ich kann auf grund der chronischen Schmerzerkrankung von mir nicht mehr arbeiten, zumindest zu diesem Zeitpunkt nicht. Somit müsste ich Privatinsolvenz beantragen. Aber das nur, weil der Kindsvater keinen Unterhalt zahlt? Wenn er angeklagt wird und dann ins Gefängnis kommt, was bekommen wir dann?
Ja, vielleicht Bafög. und das wäre die nächste Hoffnung. Was ich nicht wußte, ist, das auch dieses Amt den Unterhalt einklagt.
Das wäre natürlich wieder Hoffnung, das er um die Einkommensdarlegung auch beim Bafög Amt nicht herumkommt.
Ich werde jetzt den Treuhänder noch anschreiben von ihm. Der hat meinen Sohn all die Jahre auch nicht unterrichtet von irgendwas. So einfach kann er doch nicht mitten in der Insolvenz in der Schweiz einen Haufen Geld machen?
Im Übrigen: auch wenn er in der Privatinsolvenz ist, häufen sich neue Unterhaltsschulden an. Die alten , die in die Insolvenz eingehen, die können ihm erlassen werden, aber auch nur, wenn er sich an alle Regeln gehalten hat. Sonst kann ihm das verwehrt werden. Auch jetzt noch. Ich denke doch mal, das riskiert er nicht....aber man weiß es nie, er hat schon viel Mist gebaut. In der Privatinsolvenz werden die Unterhaltsverpflichtungen angerechnet und als pfändfei eingestuft, d.h. er kann und muss sie zahlen. In welcher Höhe natürlich , ist was anderes.
Ihr habt recht, ohne weitere Hilfe Amt oder Anwalt, geht s nicht weiter. Wir haben ihn eine Frist zum antworten bis Ende Oktober gegeben. Mein Sohn hat gerade per Mail nachgefragt, ob er den Brief und Schulbescheinigung erhalten hat und es eilt mit der Nachricht wieviel er verdient, bzw. wieviel er ab Januar zahlt.
LG Memory