Verantwortung des Therapeuten nach Therapieende

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(e)
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:08

stern hat geschrieben:
Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange
noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des
Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist.
Und diese wird mit 1 Jahr beziffert. - Chaosfee sprach von mehreren Jahren danach. Also ist der Tatbestand nicht sicher gegeben. Es war aus meiner Sicht eben keine eindeutige therapeutische Situation und nach so vielen Jahren konnte der Ex-Thera auch nicht von einer Abhängigkeit ausgehen. So eindeutig ist der Fall nicht, gerade weil Chaosfee etwas Privates (Sex) von ihm wollte und anstrebte.
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elana

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leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:11

Ich gebe dir, Tigerkind, insofern Recht, als erstens niemand dabei war und zweitens niemand weiß, was genau vorgefallen ist. Wir unterstellen ja aber, dass die TE die Wahrheit sagt, nicht?

Und dann prüft man das: Gab es sexuellen Kontakt? Bestand ein therapeutisches oder ein Beratungsverhältnis? - mehr muss man nicht tun, um zu einer gültigen Antwort zu gelangen. Wenn beide Fragen mit 'ja' beantwortet werden, so liegt zwangsläufig ein sexueller Missbrauch vor. Das war's auch schon.

Wenn ein ehemaliger Patient seinen Ex-Therapeuten anruft, einen Termin mit ihm in seiner Praxis ausmacht und dort erscheint, dann ist von einem therapeut. Verhältnis auszugehen. Ich schrieb es ja schon mal: Die Patientin wird beim Anruf sicher nicht angekündigt haben, dass sie mit ihm schlafen will. Ob sie das tatsächlich wollte oder nicht, spielt für die juristische Beurteilung des Falles keine Rolle.

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Tigerkind
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:14

titus, warum ist Dir das so wichtig? (Wenn nicht mal die TE selbst auf diese Def. besteht)

Mußt Du nicht beantworten.
Je weiter sich eine Gesellschaft von der Wahrheit entfernt, desto mehr wird sie jene hassen, die sie aussprechen.

-George Orwell-

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yamaha1234
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:15

Tigerkind hat geschrieben:Ja und ich sehe das trotzdem anders.
ja, aber um das nachvollziehen zu können, bedarf es noch ein paar mehr Sätze dazu. Der Gesetzgeber sagt klar "Missbrauch". Du sagt "ich sehe das trotzdem anders", doch was genau dich zum "anders denken" bringt, darüber verlierst du kein Wort. Auf die Gesetzestexte von Stern gehst du nicht ein. Auf Titus Frage wann denn für dich der Tatbestand erfüllt wäre auch nicht.......denkst du so kann man wirklich diskutieren und die Meinung des anderen wirklich nachvollziehen?

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ziegenkind
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:15

andere machen da wochenlang anhörungen, unsere titus nicht, die fackelt nicht lange, die nimmt ihr kleines handbuch, schlägt schnell nach, genau, da macht man dann das und zack ist die sache erledit. noch fragen? und zwischendrin, da ist sie noch mal ne runde emphatisch. beeindruckend. rund um. ein modell zum nachbauen. in serie sollte das gehen.
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.


leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:16

Mir ist es nicht wichtig, Tigerkind. Mir ist nur wichtig, dass WENN man schon die Frage stellt, dass sie dann auch richtig beantwortet wird.

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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:17

titus2 hat geschrieben: Wenn ein ehemaliger Patient seinen Ex-Therapeuten anruft, einen Termin mit ihm in seiner Praxis ausmacht und dort erscheint, dann ist von einem therapeut. Verhältnis auszugehen. Ich schrieb es ja schon mal: Die Patientin wird beim Anruf sicher nicht angekündigt haben, dass sie mit ihm schlafen will. Ob sie das tatsächlich wollte oder nicht, spielt für die juristische Beurteilung des Falles keine Rolle.
Sehe ich eben nicht so, mein Thera hat z. B. auch andere Termine vor und nach mir, z. B. mit Kollegen, da gibt es auch kein therapeutisches Verhältnis, das müsste zuerst neu definiert werden, was aber bei einem Erstgespräch nach Jahren noch nicht vorliegen kann. Er hätte ihr therapeutisches Ersuchen auch ablehnen können bei diesem Treffen. Sie aber hat dann sowieso gleich das Treffen in ein Privates definiert mit dem Sexangebot.
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elana

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stern
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:18

elana hat geschrieben:Und diese wird mit 1 Jahr beziffert. - Chaosfee sprach von mehreren Jahren danach. Also ist der Tatbestand nicht sicher gegeben.

Sorry. Ich möchte eigentlich echt nicht rechthaberisch rüberkommen (fürchte aber, ich bin mittlerweile im Forum so verschrieen): Aber das liest du mMn nicht richtig (ist auch nicht leicht):
Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange
noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung des
Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist. ... Bevor
private Kontakte aufgenommen werden, ist mindestens ein zeitlicher Abstand
von einem Jahr einzuhalten.
Heißt i.a.W.: Die Abstinenzpflicht gilt auch nach Therapieende solange noch Behandlungsbedürftigkeit gegeben ist. Wenn keine Behandlungsbedürftigkeit, etc. vorliegt, dann MINDESTENS 1 Jahr. Aber solange noch jemand behandlungsbedürftig ist, dann auch noch darüber hinaus. Es ist eben nicht nur 1 Jahr. Sondern mindestens 1 Jahr. Gibt aber mMn noch weitere Begründungen, die auch haltbar sind.

Also wenn das wirklich interessieren sollte: Das kann man zur Not bestimmt auch ergooglen, wie dieser Passus zu verstehen ist.

Und wie gesagt: Das kann man prüfen lassen bzw. sich beraten lassen.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 15.09.2012, 22:24, insgesamt 2-mal geändert.
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yamaha1234
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:18

elana hat geschrieben: So eindeutig ist der Fall nicht, gerade weil Chaosfee etwas Privates (Sex) von ihm wollte und anstrebte.
ja, aber sie hat ihn nicht zum candle light dinner eingeladen, sondern bat um einen Termin in seiner Praxis. Folglich wurde die therapeutische Beziehung reaktiviert und nicht der Wunsch nach einem privaten Kontakt geäußert.


leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:19

Elana, in dem Falle weiß dein Therapeut aber, wer wann warum kommt. Weil man so etwas immer ankündigt, wenn man einen Termin ausmacht.

Wenn der Therapeut bei einem Elektriker anruft und ihn zu sich bestellt, dann geht man davon aus, dass dort keine Therapie stattfindet. Wenn ein Rechtsanwalt beim Therapeuten anruft und um einen Termin bittet, dann geht man davon aus, dass er dort keinen potenziellen Mandanten sucht, sondern dass er sich beraten lassen möchte. Und wenn der Postbote beim Therapeuten klingelt, wird der auch nicht sofort auf die Couch zitiert. Wenn ein ehemaliger Patient anruft und sich einen Termin geben lässt, dann geht man davon aus, dass er dort nicht putzen will oder eine erotische Massage anbieten will, sondern dass er sich beraten lassen will. Niemand, der diesen Fall beurteilen soll, würde das bezweifeln.
Zuletzt geändert von leberblümchen am Sa., 15.09.2012, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:21

kenneth hat geschrieben:andere machen da wochenlang anhörungen,
Da gibt es garantiert keine wochenlange Anhörungen, wenn sie ihren Thera anzeigt, er den sexuellen Kontakt nicht bestreitet, ist er sofort weg vom Fenster, das ist absolut sicher! Die Anhörugnen gibts nur, wenn er den Sex abstreitet, oder sie den nicht eindeutig nachweisen kann.
Zuletzt geändert von yamaha1234 am Sa., 15.09.2012, 22:23, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:22

Also wenn nun seine Frau oder sonst eine Geliebte ihn in der Praxis besucht hätte, eine feste Stunde vereinbart hätte, wo er Zeit hat, wäre sie auch missbraucht worden bei einvernehmlichem Sex. - Das ist nur ein Raum, rein äußerlich. Allein die Vereinbarung zeigt, ob es therapeutisch ist oder nicht. Und nach so vielen Jahren besteht kein therapeutisches Abhängigkeitsverhältnis mehr, was sich auch daran zeigt, dass Chaosfee einen anderen Thera hat.
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elana

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leberblümchen
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:24

Der Raum eines Psychotherapeuten ist mehr als nur ein Raum, aber das ist ein anderes Thema.

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Tigerkind
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:25

Das ist so ein großes Thema, da habe ich keine Lust zu, aber fangt gerne schonmal ohne mich an, vielleicht komme ich später dazu!

Im übrigen muß ich nicht jede Meinung detailiert begründen oder jede Frage beantworten, ich darf trotzdem betonen das ich es anders sehe, darüber worüber wir gerade reden habe ich auch einiges begründet und erklärt.

Ich hole jetzt nicht wieder alles vor um jede Frage neu zu beantworten oder Begründungen zu erstellen.

Die Gesetzestexte von stern, nein, nein, nein.
(Nichts gegen stern aber da putze ich morgen lieber Fenster als diese Gesetzestexte zu lesen)
Zuletzt geändert von Tigerkind am Sa., 15.09.2012, 22:27, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Sa., 15.09.2012, 22:25

elana hat geschrieben:Also wenn nun seine Frau oder sonst eine Geliebte ihn in der Praxis besucht hätte, eine feste Stunde vereinbart hätte, wo er Zeit hat, wäre sie auch missbraucht worden bei einvernehmlichem Sex. - Das ist nur ein Raum, rein äußerlich. Allein die Vereinbarung zeigt, ob es therapeutisch ist oder nicht. Und nach so vielen Jahren besteht kein therapeutisches Abhängigkeitsverhältnis mehr, was sich auch daran zeigt, dass Chaosfee einen anderen Thera hat.

Ich arbeite auch mit zwei Therapeuten, zu einem davon gehe ich nicht ganz so regelmäßig, das hat doch damit nichts zu tun. Die TE ist aber nicht seine Frau oder seine Geliebte, sondern eine Patientin, und wenn diese einen Temrin in der PRaxis ausmacht, dann ist das eben kein privates Treffen.

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