Habe meinen Freund im Streit körperlich schwer verletzt

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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sadmaso67
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 18:39

@Arta;
Vieles wird wohl damit zusammenhängen, das es weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr gibt, bei der TE auch keinerlei Gefährdung gegenüber Dritter oder sich selber gesehen wird.
Das sind nunmal "die Gesetze" und die Handhabung, ungeachtet dessen, was da sonst noch blöd gelaufen sein könnte.
Das kann man aber der TE nicht zum Vorwurf machen,
und auch für den Rest, gibt es dann die div. Schritte,
die zwar "sooo" nicht nachvollziehbar sind, aber die (mitunter) jedem von uns einmal zugute kommen könnte.
Auch dafür kann man der TE keinen Vorwurf machen.

Was das restliche betrifft; Da ist ein schöner Satz gefallen:
"Wer Zeit hat, um in die Küche zu gehen..."


Emotionelle Menschen können mitunter in Rage, in einen Rausch verfallen,
auch das will ich nicht abstreiten.

Aber spätestens dann, insbesondere, wenn ich schon soweit aufgewacht bin, das ich Zeit haber, mich, meine Handlung einem Forum mitzuteilen,
imho dann, wie ein trotziges Kind reagieren, wenn dies Tat/Handlung nicht auf "Gegenliebe" stößt; geschweige denn verstehen, warum man sich über einzelne Sätze aufregt - die doch auf sehr viel schließen lassen-

dann wäre es -imho- an der Zeit, soweit die Zeichen der Zeit zu erkennen, und reagieren - wie immer das aussehen mag.

Eine weitere Rechtfertigung/Erklärung hier/anderswo, ist jedenfalls nicht das Richtige.

----------

Es wäre ideal, wenn so manche Substreitigkeit anderswo ausgetragen würde, als in diesem thread; auch wenn er hier seinen Ursprung hatte
Ein Freund ist jemand, der Dein Lächeln sieht, und dennoch erkennt, dass Deine Seele weint...

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stern
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 18:51

Arta hat geschrieben:Die TE hat gut eine Woche herumüberlegt, was für Konsequenzen ihre Tat für sie haben kann, ohne aber auf einen Vorschlag der Leute hier einzugehen, sich dringend in die Psychiatrie einweisen zu lassen, oder sich selbst zur Anzeige zu bringen. Jemanden abstechen und dann mal zuwarten ob da Konsequenzen kommen. Das ist in meinen Augen besorgniserregend.
Hinweise (die auch kamen) auf einen erfahreren Rechtsanwalt fand ich persönlich brauchbarer (was nichts heißt... ist nur mein Werturteil). Weil der hat IMO noch eher den Überblick und insbes. die Sachkenntnis, was nun angezeigt ist. Und es steht üblicherweise einem Angeklagten sogar vor Gericht zu, sich nicht selbst belasten zu müssen. Mag man gut und schlecht finden. Insofern ist für mich nachvollziehbar, wenn man nicht darauf eingeht, sich mit einer Selbstanzeige zu belasten.

Die Sichtweise hängt wohl auch davon ab, ob man sich eher in die Situation des Freundes/Umfeld versetzt oder die TE.
sadmaso67 hat geschrieben:Was das restliche betrifft; Da ist ein schöner Satz gefallen:
"Wer Zeit hat, um in die Küche zu gehen..."
ALSO NICHT DASS ICH SAGEN WILL; DAS LIEGT VOR... NUR ZUM BLEISTIFT: Jemand in einem akut psychotischen Zustand, dem würden auch nicht die Beine abfallen, dass er nicht mehr in die Küche gehen könnte... insofern bleibe ich dabei: Vorsicht, welche Schlussfolgerungen man daraus zieht. Im Prinzip ist es auch völlig unerheblich was wir dazu denken... darüber werden andere entscheiden, die das auch wirklich beurteilen können.
Zuletzt geändert von stern am Mi., 22.08.2012, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Mi., 22.08.2012, 19:12

Sehe halt wirklich unterschiedliche Lesearten in dem Thread... ich GLAUBE, ein User sprach von fehlender Reue... das las ich z.B. nicht so. Und ich lese nichtmal (habe ich aber erst eben nochmals nachgelesen), dass die TE nicht auf z.B. den Vorschlag einer Selbstanzeige (der zuerst von candle kam) oder den wohlwollenden Vorschlag von ärztlich-psychiatrische Hilfe eines anderen Users eingangen ist. Sondern relativ anfangs steht z.B. (als Antwort auf Beiträgen von Usern):
Ja, ich werd auch alles dafür tun, damit sowas nie wieder vorkommt. Ich hab mir ja gestern schon Adressen und TelNr rausgesucht. Ich hoffe, es gibt überhaupt Therapeuten, die so einen gestörten Psycho wie mich, therapieren wollen.
Das mit der Selbstanzeige hab ich mir auch schon mal überlegt. Eigentlich wäre es ja auch nur gerecht, wenn ich die schlimmstmögliche Strafe kriege.
Also diesbezügliche Gedanken waren sogar ohne Forum präsent. Dass man in so einer Situation nicht gleich einen fertig ausgearbeiteten Handlungsplan hat, sondern erst verschiedene Überlegungen anstellt, und ohne Rechtsbeistand auch überfordert sein dürfte bzgl. der Konsequenzen eines Handelns (ich meine, es es geht um keinen Pappenstiel), halt ich für nachvollziehbar.

Fazit: Ich denke einige Missverständnisse beruhren schlichtweg aus unterschiedlichen Lesearten bzw. Interpretationen. Aber wie gesagt: Ich möchte eigentlich keine Zitateschlacht initiieren.
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Rezna
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Beitrag Do., 23.08.2012, 11:31

sadmaso67 hat geschrieben: Vieles wird wohl damit zusammenhängen, das es weder Flucht- noch Verdunklungsgefahr gibt, bei der TE auch keinerlei Gefährdung gegenüber Dritter oder sich selber gesehen wird.
Das ist schon klar: Nur, auf was hinauf? WER hat das WANN bestimmt?
NIEMAND hat die TE gesehen? NIEMAND konnte das wissen. WEDER ein Arzt, noch ein Jurist oder sonst irgend jemand hat den Zustand der Täterin überprüft und danach entschieden, dass keine Flucht-. Verdunklingsgefahr, oder die Gefahr weiterer Selbst- und Femdgefährdung vorlag.
Sicher kann man das der TE nicht zum Vorwurf machen. Aber mich schockiert das. Die Entscheidung zur Einweisung kam ja erst fast EINE WOCHE später. In dieser Zeit hätte viel passieren können. DASS nichts passierte, war reines Glück und keine fundierte Abschätzung der Sachlage.

stern hat geschrieben:Klingt hart, aber es ist auch nicht Voraussetzung für Forenbeiträge, dass man auf Vorschläge eingeht. Ich kann mir vielmehr auch vorstellen, dass es eine Schock- und Ausnahmesituation ist, wenn man nun damit umgehen muss, auf jemanden mit einem Messer eingestochen zu haben.
Das ist schon klar. Und genau deshalb müsste doch von Aussen viel Zeitnaher eingegriffen werden. Egal ob die Tat aus reiner Mordlust geschah und die Täterin dann mit den Wertsachen abgehauen wäre, oder ob sie in einem psychischen Ausnahmezustand war - das hätte doch zeitnah jemand überprüfen müssen. In einer Woche kann viel passieren, und wie die Täterin drauf war wusste bis dahin keiner. Dass sie sich nicht unmittelbar selber eingewiesen hat, wird ihr vermutlich noch in der Verhandlung schaden. Die Frage, warum sie, wenn sie auf psychische Problematik plädiert, nicht sofort in die Psychiatrie ging - vor allem als ihr die Schwere der Tat bewusst wurde - wird sie sich vor Gericht durchaus gefallen lassen müssen.
stern hat geschrieben:Und bitte, man muss sich doch nicht selbst anzeigen oder selbst einweisen lassen... sondern kann es darauf ankommen lassen.
Wie gesagt, natürlich steht das jedem frei, wäre ja noch schöner. Aber auch diese Entscheidung hat Konsequenzen. Sicher wird ihr das Abwarten mehr Unanehmlichkeiten bescheren, als hätte sie sich selber gestellt. Gut. Kann man nicht ändern und ist auch das Problem der TE. Über ihr Verhalten haben auch nicht wir zu urteilen, das stimmt, dafür wird sie sich vor Gericht verantworten müssen. Und sie hat sich mit ihrem Verhalten nach der Tat selber KEINEN Gefallen getan.

Aber ja, was mich halt am meisten irritiert, ist, dass da mal locker, flockig eine Woche ins Land zieht, ohne dass der Täter zumindest angeschaut wird, ob er eine weitere Gefahr darstellt, nicht nur für andere, ja auch für sich selber.
»Nimm niemals Böswilligkeit an, wenn Dummheit hinreichend ist.« [Hanlon's Razor]
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stern
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Beitrag Do., 23.08.2012, 13:52

Das ist schon klar: Nur, auf was hinauf? WER hat das WANN bestimmt?
Und auch WAS bestimmt... und welche Verfahrensabläufe wären dazu nötig. Der Thread gibt viel zu wenig her... und selbst wenn er mehr hergeben würde: Hier sitzen keine Rechtsexperten. Und man kann als Laie mit mal mehr mal weniger Rechtswissen/pers. Erfahrungswerten das Rechtswesen ja kaum überblicken.
Sicher kann man das der TE nicht zum Vorwurf machen. Aber mich schockiert das. Die Entscheidung zur Einweisung kam ja erst fast EINE WOCHE später. In dieser Zeit hätte viel passieren können. DASS nichts passierte, war reines Glück und keine fundierte Abschätzung der Sachlage.
Jepp, der TE kann man keinen Vorwurf machen, dass sie sich nicht anzeigte, etc. Das steht jedem zu nichts zu unternehmen, ist rechtens. Und ich denke einfach mal weiter: Der Freund wurde mit einer Stichverletzung ins KH gebracht. Ich habe den Thread nicht mehr ganz im Kopf, geschweige denn wörtlich... aber ich meine, es wurde dann von Usern u.a. angenommen, dass das KH initiativ wird (Übergabe an Polizei). Nö... so leicht ist das aber auch nicht. Denn es gilt der Grundsatz der Schweigepflicht, der nur in engen Grenzen aufgeweicht werden kann kann. Mit Zusatzhaken: Ein Arzt, der die Schweigepflicht unzulässigerweise bricht, steht selbst bereits mit einem Bein im Strafrecht. Genauer nachzulesen z.B. hier: Ärztliche Schweigepflicht bei Verdacht auf Straftaten
Darin ist zum Bsp. ausgeführt, dass das Brechen der ärztlichen zunächst nur zur Verhinderung zukünftiger Straftaten erlaubt ist - das reine Strafverfolgungsinteresse (bei bereits vollzogenen Straftaten reicht nicht aus). Mit Blick auf zukünftige Fragen, ist die Wiederholungsgefahr dann natürlich ein Punkt. Nur von einer Wiederholungsgefahr ist kann nicht ohne weiteres unterstellt werden... steht auch was in dem Artikel dazu. So kann es gut und gerne darauf hinaus laufen: Wenn das (erwachsene) Opfer keine Anzeige trifft hat, der Arzt das zu akzeptieren.

Also kann es sein, dass der Freund sich mit einer Anzeige Zeit gelassen hat... steht ihm ja auch zu. Und mal menschlich gedacht: Wenn ich mit Messerstich im Krankenhaus liege, habe ich vielleicht erstmal Interesse an meiner Gesundheit ... und will nicht unmittelbar nach Aufwachen aus einer evtl. Narkose von Polizisten begrüsst werden. Und IMO evtl. auch relevant: Der Stich ging ja von niemanden aus, mit dem man nicht in Beziehung stand - sondern im Gegenteil. Das macht es vielleicht auch nicht leichter einen rechtlichen Schritt zu gehen, usw.

Aber alles Spekulationbasis.

Dann hat der Freund evtl. eine Anzeige erstattet, woraufhin vermutlich Vernehmungen erfolgen. Spätestens dann hat vermutlich jeder auch einen Rechtsanwalt genommen. Dauert auch alles etwas Zeit. Und um jemanden in eine psychiatrische Klinik stecken zu können, sind sehr vermutlich auch Begutachtungen erforderlich, ein gerichtlicher Beschluss muss her, usw.

Mein Menschenverstand (muss aber alles nicht richtig sein, was ich schreibe) sagt mir: Wie hätte das an einem Tag geschehen sollen?
Sicher wird ihr das Abwarten mehr Unanehmlichkeiten bescheren, als hätte sie sich selber gestellt.
Ja, es gibt wohl Fälle, in denen eine Selbstanzeige o.ä positiv gewertet werden könnte... ob man in dem Fall von "sicher" sprechen kann, ist unsicher würde ich sagen. Also wenn z.B. ein Gericht befindet, aus Gründen xy liegen eh Strafmilderungsgründe vor bis komplette Schuldunfähigkeit, kommt es IMO auf eine Selbstanzeige nicht mehr an, würde ich sagen (also kann auch falsch sein. Rilke hat anfangs auch etwas geschrieben das in die Richtung geht). Also ich würde nicht sagen, du hast dir selbst geschadet, dich nicht angezeigt zu haben (was du SO auch nicht gesagt hast, Arta, nur zur Klarstellung). Sondern wie Titus sinngem. zurecht eingeworfen hat (nachdem diskutiert wurde, sollte die TE sich jetzt in eine Klinik einweisen lassen oder anzeigen.. und über die evtl. Folgen diskutiert wurde): Der Hinweis "Rechtsanwalt nehmen" ging unter... die Folgen sind doch kaum überblickbar und nicht von Laien abschätzbar (was ich ebenfalls so sehe). Halbwissen kann nämlich manchmal auch schaden. Ein Rechtsanwalt kann am besten beurteilen, was jetzt zu veranlassen ist, und evtl. Konsequenzen abwägen.
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krawallbürste
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Beitrag Do., 23.08.2012, 14:38

@arta

kinka hat in den anfängen des threads geschrieben, das sie sich wundert, das die polizei noch nicht vor ihrer tür steht. das war 3 tage nach ihrer tat. sie hat auch geschrieben, das sie versucht hat im krankenhaus, den aktuellen
gesundheitszustand in erfahrung zu bringen. sie bekam aber keine auskunft (logisch).
aus kinkas posts geht hervor, das sie sehr verunsichert ist, weshalb die polizei noch nicht vor der tür steht.
so wie viele hier spekulieren, spekuliere ich jetzt mal, bis zu dem zeitpunkt hat der geschädigte noch keine aussage getätigt, denn ärzte werden ihn gefragt haben, wo kommen die stichverletzungen her. und wenn sie wissen, wie diese zustande gekommen sind, schalten sie automatisch die polizei ein, weil straftatbestand und dann geht es recht schnell, das die polizei vor der tür steht.
es kann sogar sein, das der geschädigte garnichts zu dem zustandekommen seiner stichverletzungen gesagt hat oder
nicht nachvollziehbares, dann schalten ärzte die polizei ein, wenn sie eine straftat vermuten. der umstand kann ein zeitfenster von einigen tagen ausmachen.

für kinka wäre es sicher besser gewesen, wenn die polizei bereits nach wenigen stunden der tat, vor der tür gestanden hätte.
das man sie aber aufgrund der nichtwissenden umstände, warum es bis zum auftritt der polizei so lange gedauert hat,
als potentielle messerstecherin bezeichnet, ist nicht nachvollziehbar! denn wenn sie es wirklich wäre, hätte sie sich hier angemeldet und ihre tat bekundet und ihre verunsicherung gezeigt?????

vg krawallbürste

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Nico
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Beitrag Do., 23.08.2012, 14:53

Eine Messerstecherin ist fuer mich eine weibliche Person die zugestochen hat und das ist hier der Fall.
Warum ist sie erst eine Messerstecherin wenn sie sich danach nicht in einem Forum anmeldet ????V
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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stern
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Beitrag Do., 23.08.2012, 14:53

denn ärzte werden ihn gefragt haben, wo kommen die stichverletzungen her. und wenn sie wissen, wie diese zustande gekommen sind, schalten sie automatisch die polizei ein, weil straftatbestand und dann geht es recht schnell, das die polizei vor der tür steht.
eben nicht, vgl. den obigen Artikel... das geht nicht so ohne weiteres ("automatisch")... sondern ist auch an verschiedene Voraussetzungen gebunden
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stern
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Beitrag Do., 23.08.2012, 15:50

Geht auch nicht aus den Postings hervor, wer die Anzeige machte...
Ich wurde doch angezeigt und musste dann doch zur Polizei usw.
... also ob der Freund anzeigte oder ob der Arzt einen Grund sah, die Schweipflicht brechen zu können. Fakt ist jedoch: Auch im Falle von Straftaten kann der Doc nur unter bestimmten Voraussetzungen initiativ werden... ist also kein Automatismus, dass es in jedem Fall vom Krankenhaus zur Polizei geht

Und wie gesagt: Es scheint, dass Rechtsverfolgungsinteresse (weniger Aufgabe eines Arztes) und Verhinderung ZUKÜNFTIGER Straftaten abgegrenzt werden.

-------------

Und mal weniger rechtlich gedacht als nach logischem Menschenverstand ... zum Punkt: Wiederholungsgefahr:

Was spräche denn für Wiederholungsgefahr? Z.B. Spricht hier irgendetwas dafür, dass hier jemand wahllos auf Leute einstechen könnte, die über den Weg laufen - wie ein gemeingefährlicher Serienkiller... oder ist eher anzunehmen, dass die Tat eher dem Freund galt (vgl. beschriebene Vorgeschichte), der im Krankenhaus jetzt erstmal in Sicherheit ist... und der als erwachsener Mensch abwägt, ob er weiteres Gefährdung durch eine Anzeige möglichst von sich abwenden möchte?
Zuletzt geändert von stern am Do., 23.08.2012, 16:07, insgesamt 1-mal geändert.
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kaja
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Beitrag Do., 23.08.2012, 16:02

Ich hatte es bereits ganz zu Anfang des Threads geschrieben aber ich wiederhole es einfach nochmal.

Jemand mit einer derart gestörten Impulskontrolle (die Grenze einen Menschen zu verletzten oder gar zu töten), kann nicht einfach so weitermachen.
Wir reden hier nicht von einer Ohrfeige (auch schon schlimm genug) , sondern von einem Angriff mit einer Waffe.

Ich hatte der TE schon ganz zu Anfang gesagt das sie als Erwachsener verpflichtet ist andere Menschen und sich selbst vor ihrem Verhalten zu schützen und eine Klinik aufzusuchen.

Die TE hat alle Ratschläge (Klinik,Anwalt,Selbstanzeige) abgelehnt und das es einfach laufen lassen bis die Anzeige vorlag.
Das ist ihre Entscheidung.

Sich aber über die "Knastverhältnisse" in der Klinik zu beschweren , wo man ihr Hilfe und eine weiterführende Therapie anbot fand auch ich sehr befremdlich.

Als Erwachsener trage ich Verantwortung für mich und für Menschen in meiner Umgebung.
So lange diese Störung der Impulskontrolle besteht gibt es meiner Ansicht nach auch eine Wiederholungsgefahr.
After all this time ? Always.

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Else
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Beitrag Do., 23.08.2012, 16:03

Schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird - ohne gesonderte Antragstellung - verfolgt. Dazu wird dieser Vorfall hier mit Sicherheit gehören.

Es gibt Antragsdelikte (Nötigung, Hausfriedensbruch etc.), die einen Strafantrag des (vermeintlich) Geschädigten voraussetzen.

Und es gibt Mischdelikte, die aus Antrags- und Offizialdelikt (können auch bei fehlendem Strafantrag verfolgt werden, jedoch nur bei öffentlichem Interesse. Beispiel: einfache vorsätzliche Körperverletzung) bestehen.

Die jeweiligen Erfordernisse kann man ggf. in dem jeweiligen Abschnitt des Gesetzes (für die Körperverletzung z.B. in § 230 StGB) nachlesen.

In diesem Fall ist es z.B. möglich bzw. wahrscheinlich, dass das Opfer keine zeitnahen Angaben zum Vorfall gemacht hat.

Unabhängig davon, dass die Tat natürlich Mist ist (was der TE m.E. durchaus bewusst ist), denke ich, dass das forenübliche Teeren und Federn weder der TE noch den Usern etwas bringt.

Hier wird sich seitenlang mit Pädo´s auseinander gesetzt und auch teilweise eine wunderbare Zurschaustellung erst ermöglicht, aber bei einer Affekthandlung (und auch der Gang zur Küche schließt das nicht aus), scheint es nicht möglich, einen Dialog zu führen. Es geht ja nicht nur darum, der TE zu helfen (das steht jedem frei), sondern auch in aller Interesse etwas zu vermitteln, damit solche Taten nicht wieder begangen werden.

LG Else
Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast..... (G.B. Shaw)

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stern
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Beitrag Do., 23.08.2012, 16:11

Schwere Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und wird - ohne gesonderte Antragstellung - verfolgt. Dazu wird dieser Vorfall hier mit Sicherheit gehören.
Dazu muss aber erstmal jemand Kenntnis davon erhalten... und bzgl. der ärztlichen Schweigepflicht bzw. der Durchbrechung derselben bei Straftaten: siehe z.B. oben. Ist auch kriteriengebunden. Und wenn der Arzt sich an die Schweigepflicht gebunden sah und sich der Freund auch nicht rührte "riecht" das ja keine Strafverfolgungsbehörde, dass hier ein Fall vorliegen könnte, wegen dem sie von Amts wegen tätig werden müsste.

Letztlich wissen wir nicht, ob Freund oder KH oder sonstwer initiativ wurde... geht es aus dem Thread ebenso wenig hervor wie der genaue zeitliche Ablauf, wer was wann in die Weg leitete - auch nicht das oder die konkrete Delikte gehen hervor... aber ist eh Aufgabe der Behörden, das einzuordnen.
Zuletzt geändert von stern am Do., 23.08.2012, 16:32, insgesamt 2-mal geändert.
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Rezna
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Beitrag Do., 23.08.2012, 16:18

Hm...

Dann ist es offenbar legitim, wenn Messerstecher frei herum laufen.
Vielleicht bin ich auch etwas "aufgescheucht" weil vor einigen Monaten jemand in unserem Hof abgestochen wurde. Die Vorstellung, dass dieser Täter einige Tage herumläuft, weil die Tat eh nur seinem Freund gegolten haben soll... puhah.
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stern
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Beitrag Do., 23.08.2012, 16:22

kann nicht einfach so weitermachen.
Geht doch durch die Mühlen des Gesetzes...
Wir reden hier nicht von einer Ohrfeige (auch schon schlimm genug) , sondern von einem Angriff mit einer Waffe.
ja, schrieb ich auch als dazu, das es ja schließlich nicht um einen Pappenstiel geht.
Ich hatte der TE schon ganz zu Anfang gesagt das sie als Erwachsener verpflichtet ist andere Menschen und sich selbst vor ihrem Verhalten zu schützen und eine Klinik aufzusuchen.
moralisch kannst du das natürlich so sehen... rechtlich ist sie es nicht
Als Erwachsener trage ich Verantwortung für mich und für Menschen in meiner Umgebung.
jepp, soweit nicht gänzliche Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldunfähigkeit anzunehmen ist - damit werden sich vermutlich Gerichte und Gutachten auch befassen bzw. wurden evtl. schon damit betraut.

................
Dann ist es offenbar legitim, wenn Messerstecher frei herum laufen.
Diese Schlussfolgerung zog ich nie...
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Tante Käthe
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Beitrag So., 26.08.2012, 07:28

Diverse Beiträge und Folgebeiträge entfernt, da sie mit dem Thema kaum mehr etwas zu tun hatten, sondern eher eine Streitdiskussion zwischen einigen Usern zu verschiedenen Sichtweisen, welche auch als provokante und beleidigende Äußerungen ergingen, waren.

Ich bitte, numehr auf das eigentliche Thema zurück zu kommen und dabei zu berücksichtigen, dass wir hier nicht als Juristen oder Therapeuten zum Einsatz kommen.


Käthe
Es ist schwieriger eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom
(Albert Einstein)

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