Durch Hellinger geschädigt

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Nitrat
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Beitrag Do., 16.06.2011, 10:27

krabath

wieso müsste ich das?
wozu?
Ich war lange, wie Du weisst in der "Kirche".
Ich war dort um mir über mich selbst und über meine Motive klar zu werden.
Die Gewissenhaften sind es, die das "Werkel" noch mehr schlecht als recht aufrecht erhalten und zwar indem sie sich selbst jeden Tag verleugnen.
Wenn Du ein "Ende mit Schrecken" dem Prinzip Hoffnung vorziehst, dann solltest Du Dir zumindest dessen bewusst sein.

Wenn aber einer sich selbst erhöht (wie Hellinger das tut; was er anderen wiederum zum Vorwurf macht) und das menschliche Gewissen schmäht (so wie zum Beispiel ein Ghandi dies niemals gewagt hätte) um Verwirrung zu stiften und Opfern gegenüber Zynismus als Tugend erscheinen zu lassen, dann kriegt er ein ernsthaftes Problem mit mir.

Es gibt eine Grenze dafür, was hinnehmbar ist und was nicht.
Hellinger hat diese weit überschritten.
Wenn er wirklich ein Erleuchteter sein sollte, hat er mich ja nicht zu fürchten.
Wenn nicht......

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krabath
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Beitrag Do., 16.06.2011, 10:36

Nitrat,
ich versuche dich zu verstehen. Ich bin mir nicht sicher wieweit dein Kampf gegen Hellinger mit dir persönlich zu tun hat und du deine Verletzung im Vorder- oder auch Hintergrund erlebst (und du das Heilen deiner Verletzungen mit der "Vernichtung" Hellingers gleichschaltest).
bzw
ob dieser Kampf ganz allein Hellinger gilt, um ihm das Handwerk zu legen und nicht weitere Menschen verletzt zurückzulassen.
Das, worauf es im Leben ankommt, können wir nicht vorausberechnen. Die schönste Freude erlebt man immer da, wo man sie am wenigsten erwartet hat. - Antoine de Saint-Exupéry

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Nitrat
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Beitrag Do., 16.06.2011, 11:02

krabath

ich kämpfe nicht gegen den Menschen Hellinger.
Dem Menschen Hellinger möchte ich, soweit das machbar ist nicht ein Haar krümmen.
mit meinen Verletzungen hat das nur bedingt etwas zu tun.
bei mir ist es mal wieder soweit, daß die Liebe für eine weltliche Beziehung nicht ausgereicht hat.
es gab einige Frauen denen ich meine Liebe vorbehaltlos geschenkt habe. die beziehungen endeten.
war sicher auch mein versagen, aber bei Weitem nicht nur.
Ich nöchte diese erinnerungen frei von schuld halten.
Derzeit bin ich in der Position, dass ich die Liebe nicht für austauschbar nehmen möchte.

Aber Hellinger nimmt diese, in jedem Leben auftretenden Verletzungen und unbeantworteten Fragen
und missbraucht sie.

ich leide, ich bin verletzt und ich habe keine Antworten.
Hellinger hat sie auch nicht, aber er behauptet es.
er ist der Missbraucher des Heiligen par exzellance.
mit demut hat das nichts zu tun, wohl aber mit dem Gegenteil davon.

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autumnflower
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Beitrag Do., 16.06.2011, 17:33

Hallo Nitrat,
ist nicht leicht zu erklären.
Es werden "Situationsmuster", Erfahrungen - auch und vor allem traumatische auf der emotionalen Ebene, nicht auf der rationalen wieder wachgerufen und die damit verbundenen Gefühle und Bewusstseinszustände nochmal erlebt.

In so einem Zustand der Destabilisation und heftigsten Gemütsbewegungen (Wut; Verzweiflung, Panik,....)
befindet man sich dann unter Umständen und erlebt stattgehabte Verletzungen quasi wieder.
ich kannte Hellinger vorher nicht und habe mich nun ein bisschen durch die Links geklickt, aber noch nicht den ganzen Thread gelesen. Gerade auch Dein Posting wie in Zeitungen geworben, hat mir gezeigt, dass man da schneller reinkommt als einem lieb ist. Bei mir ist es z.B. so gewesen, dass ich immer dachte, stabil und gefestigt zu sein. Mein Psychiater hat dann recht schnell die falschen Punkten getroffen, nicht bewusst. Es führte dazu, dass ich kurze Zeit den Boden unter den Füssen verlor, man mir wirklich alles in diesem instabilen Moment hätte erzählen können. Hätte ich so ein Seminar besucht, ich bin mir fast sicher, dass das absolut schief gelaufen wäre, zudem noch in einem ungeschützten Raum, ohne fachliche Kompetenz. Grausame Vorstellung. Vielleicht kann das nicht jeder verstehen und das meine ich gar nicht wertend. Bevor mir das passiert ist, hätte ich jedem den Vogel gezeigt, der mir auch nur ansatzweise versucht hätte zu erklären, dass ich je in eine Situation der Manipulation oder Beeinflussung kommen würde, weil ich mich immer für stabil und rational hielt. Nach dem Motto: Mir kann man nichts erzählen, ich weiss, wer ich bin. Manche Menschen denken sich vermutlich auch nichts dabei und erleben im schlimmsten Fall erst in der Situation, was so ein Ansatz alles freisetzen kann und Hellinger oder seine Jünger stehen daneben und haben Null Ahnung, so stelle ich mir das vor. Jedenfalls danke, dass ich mich hier ein bisschen informieren konnte.

Viele Grüße
autumnflower

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Nitrat
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Beitrag Do., 16.06.2011, 18:01

autumnflower

das tut gut

mfG

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Beitrag Do., 16.06.2011, 18:39

Hallo Nitrat,
Nitrat hat geschrieben:Derzeit bin ich in der Position, dass ich die Liebe nicht für austauschbar nehmen möchte.

Aber Hellinger nimmt diese, in jedem Leben auftretenden Verletzungen und unbeantworteten Fragen
und missbraucht sie.
Lieber Nitrat, es gibt die persönliche und die gesellschaftlliche Ebene. Ist es denn auf der ganz persönlichen Ebene nicht völlig egal, was ein dahergelaufener Sektenguru mit Seherqualitäten meint? Für dich ist die Frage wichtig, wie du da wieder heil herauskommst!!!
Nitrat hat geschrieben:er ist der Missbraucher des Heiligen par exzellance.
mit demut hat das nichts zu tun, wohl aber mit dem Gegenteil davon.
Andererseits, die gesellschaftliche Frage. Hellinger ist skrupelloser Täter, für mich ein Psychokrimineller, und es gibt Opfer. Er lebt und iszeniert seinen Größenwahn vom Sehen der Wahrheit einer höheren Ordnung auf dem Leiden anderer.
Der Knackpunkt ist, wie bei allen Sekten, inwieweit rechtliche Möglichkeiten gegeben sind. Und die sehe ich nicht. Da hilft nur Aufklärung. Denn es ist nicht verboten, sich seines Verstandes zu entledigen. Und Hellinger nutzt psychische Notlagen und psychisches Leid schamlos aus. Im Dienste seiner halluzinierten höheren Ordnung.
Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer und eben auch Hellinger.
Bild

Direkt auf Hellinger, d. h. seine Schriften bezogen sehe ich, nach meiner Beurteilung, den Straftatbestand der Billigung schweren (innerfamiliären) sexuellen Mißbrauchs an Kindern ((§ 140 STGB) für gegeben an. Ich fände es gut, wenn dies gerichtlich überprüft würde, was freilich insgesamt der Sekte keinen Abbruch täte.

Gruß
Anastasius

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Beitrag Do., 16.06.2011, 19:28

Hi Anastasius!

Der Schlaf der Vernunft gebiert Ungeheuer - eines meiner Lieblingszitate (Max Ernst glaube ich, oder Rene Magritte?).

Du hast völlig recht, daß meine persönliche Situation mit dem Thread jetzt nicht in Zusammenhang steht, war ein kleiner OT-Ausflug in Anbetracht der Fragestellerin.
Natürlich ist Hellinger nicht daran schuld (nur falls gewisse Poster mit diesem Gedanken spielen sollten).

Ist aber schon so, dass in jedem Leben ab und an mal kritische Lebensereignisse eintreten. Kein Leben ohne Krisen, das geht glaub ich gar nicht (es sei denn man ist Micky Maus oder Goofy).

Krisen versetzen einen oft in psychischen "Suchmodus"--> voila
sind wir wieder beim Thema: Sekten suchen Sucher.

ich find schon auch, daß das Thema auch eine spirituelle Dimension hat, eben weil es Seelenfänger sind.

was den Paragraphen, Kindesmissbrauch und dessen Verharmlosung........ im Deutschen Strafrecht betrifft, so ist der entsprechende Paragraph in Österreich anders formuliert.
In DE würde ich einer solchen Klage durchaus Chancen geben.
In Ö würde das Bundesverfassungsgesetz gegen Wiederbetätigung passen.
Nur weil es eine Sekte ist, sind sie deshalb nicht unangreifbar, zudem haben sie sich selbst nie als Sekte deklariert (was ich ihnen ernsthaft zum Vorwurf mache); sowas wäre zumindest eine gewisse Form von Anstand gewesen.
Aber auch eine Sekte wird angreifbar, wenn sie was Illegales unterstützt und sanktioniert. Da hört sich die Glaubensfreiheit nämlich auf.
Zivilprozess wäre noch immer die effizienteste Variante mE.

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Beitrag Fr., 17.06.2011, 00:08

Auszug aus einem Internetpapier der

"Elterninitiative zur Hilfe gegen seelische Abhängigkeit und religiösen Extremismus e.V., München"

(Die Quellen sind durch Fußnoten belegt.)

"Noch schlimmer ist sein Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs. Der Mann trage keine
Schuld, denn er sei „nur Blitzableiter“ und „er ist sozusagen das arme Schwein“. Er könne nichts
dafür, denn „ die Tochter bietet sich an oder die Frau überlässt dem Mann die Tochter oder
bietet sie ihm an.“ Die Mütter seien "in sehr vielen Inzestfällen" nach Hellinger "die graue
Eminenz des Inzest." Sie würden sich dem Vater körperlich verweigern und ihm stattdessen die
Tochter zuschieben. Der Mann könne dieser Versuchung schwer widerstehen.
Inzest sei nur der Versuch, das Gefälle auszugleichen, das dadurch entstanden sei, dass man
etwas vorenthalten oder nicht gewürdigt habe. Damit die von Hellinger propagierte Ordnung
wiederhergestellt werden könne, müsse sich nun das Opfer vor dem Täter verneigen. Doch
damit nicht genug: "Die Lösung für das Kind ist, dass das Kind der Mutter sagt: ,Mama, für dich
tue ich es gern', und dem Vater: ,Papa, für die Mama tue ich es gern'." Oder auch: ,Papa, ich habe
es gern für dich gemacht.'" 13. Durch dieses Vorgehen Hellingers wird das Opfer auf der
seelischen Ebene dann zum zweiten Mal vergewaltigt. Mit derartigen Thesen hätte er im Übrigen
auch gut in die Theoriewelt der „Aktionsanalytischen Organisation“ des wegen Sexualdelikten
verurteilten Otto Mühl gepasst."


Das sind die Wahrheiten, für die es nach Hellinger keine Theorie braucht, sondern die sich ihm bei seinem wie er es nennt "phänomenologischen Ansatz" einfach zeigen.

Dass da nicht JEDEM, aber wirklich jedem die Haare zu Berge stehen, sich der Magen umdreht und er nur noch nach dem Kotzeimer sucht . . .

Was bitte kann man da anderes rauslesen als Billigung und Rechtfertigung von sexuellem Mißbrauch an Kindern?

Anastasius

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Nitrat
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Beitrag Fr., 17.06.2011, 07:59

Hi Anastasius!

Hier einige Stellen aus dem österreichischen STGB, welche im Zusammenhang mit dem Thema Relevanz erlangen könnten.

Aussetzung
§ 82. (1) Wer das Leben eines anderen dadurch gefährdet, daß er ihm in eine hilflose Lage bringt und in dieser Lage im Stich läßt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Schwere Körperverletzung
§ 84. (1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
3. unter Zufügung besonderer Qualen oder


Einwilligung des Verletzten
§ 90. (1) Eine Körperverletzung oder Gefährdung der körperlichen Sicherheit ist nicht rechtswidrig, wenn der Verletzte oder Gefährdete in sie einwilligt und die Verletzung oder Gefährdung als solche nicht gegen die guten Sitten verstößt.


Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen
§ 92. (1) Wer einem anderen, der seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Schwachsinns wehrlos ist, körperliche oder seelische Qualen zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.


Überanstrengung unmündiger, jüngerer oder schonungsbedürftiger Personen
§ 93. (1) Wer einen anderen, der von ihm abhängig ist oder seiner Fürsorge oder Obhut untersteht und der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen seines Gesundheitszustandes offensichtlich schonungsbedürftig ist, aus Bosheit oder rücksichtslos überanstrengt und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, die Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung des Überanstrengten herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

Störung der Totenruhe
§ 190. (1) Wer einen Leichnam oder Teile eines Leichnams oder die Asche eines Toten einem Verfügungsberechtigten entzieht oder aus einer Beisetzungs- oder Aufbahrungsstätte wegschafft, ferner wer einen Leichnam mißhandelt oder einen Leichnam, die Asche eines Toten oder eine Beisetzungs-, Aufbahrungs- oder Totengedenkstätte verunehrt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


Schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen
§ 206. (1) Wer mit einer unmündigen Person den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternimmt, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer eine unmündige Person zur Vornahme oder Duldung des Beischlafes oder einer dem Beischlaf gleichzusetzenden geschlechtlichen Handlung mit einer anderen Person oder, um sich oder einen Dritten geschlechtlich zu erregen oder zu befriedigen, dazu verleitet, eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung an sich selbst vorzunehmen.


Pornographische Darstellungen Minderjähriger
§ 207a. (1) Wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4)
1. herstellt oder
2. zum Zweck der Verbreitung einführt, befördert oder ausführt oder
3. einem anderen anbietet, verschafft, überlässt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat gewerbsmäßig begeht. Mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ist zu bestrafen, wer die Tat als Mitglied einer kriminellen Vereinigung oder so begeht, dass sie einen besonders schweren Nachteil der minderjährigen Person zur Folge hat; ebenso ist zu bestrafen, wer eine pornographische Darstellung einer minderjährigen Person (Abs. 4) unter Anwendung schwerer Gewalt herstellt oder bei der Herstellung das Leben der dargestellten minderjährigen Person vorsätzlich oder grob fahrlässig gefährdet.


Den Passus "Billigung" fand ich nicht. Die Gesetzgeber hatten wohl nicht mit dem Fall gerechnet, daß dies notwendig werden könnte.
Naja, aber auch Gesetzeslücken können geschlossen werden.

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Beitrag Fr., 17.06.2011, 09:19

Hallo Nitrat,

der Knackpunkt ist ist bei solchen Sachen immer, eine Schädigung eindeutig festzustellen und gleichzeitig die Ursache ebenso eindeutig festzumachen. Da beißen sich Sektenopfer die Zähne aus. Instant-"Therapien" oder Gehirnwäsche, auch mit den abstrusetsten Wahnvorstellungen sind nämlich nicht verboten. (Womit ich nicht meine, sie müssten das. Aber das ist der Preis für das Gebot der Meinungs- bzw. Religionsfreiheit.)
Nitrat hat geschrieben:Naja, aber auch Gesetzeslücken können geschlossen werden.
In D gibt es den § 140 Strafgesetzbuch:

Belohnung und Billigung von Straftaten

Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,
1. belohnt oder
2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


(Anm.: § 176 betrifft sexuellen Mißbrauch an Kindern.)
Der Knackpunkt hier ist wiederum die Koppelung an "in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören . . . billigt. ". Da aber sexueller Mißbrauch unter § 140 aufgeführt ist, muss es als denkbar gelten, ein Verfahren wäre m. E. nicht völlig aussichtslos.

Das würde sich freilich "nur" auf`s Image auswirken. Was ja auch schon mal etwas wäre. Letztlich, meine ich, hilft nur Aufklärung, Aufklärung, Aufklärung.

Gruß
Anastasius

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Beitrag Fr., 17.06.2011, 09:36

Hallo autumnflower,
autumnflower hat geschrieben:Bei mir ist es z.B. so gewesen, dass ich immer dachte, stabil und gefestigt zu sein. Mein Psychiater hat dann recht schnell die falschen Punkten getroffen, nicht bewusst. Es führte dazu, dass ich kurze Zeit den Boden unter den Füssen verlor, man mir wirklich alles in diesem instabilen Moment hätte erzählen können. Hätte ich so ein Seminar besucht, ich bin mir fast sicher, dass das absolut schief gelaufen wäre, zudem noch in einem ungeschützten Raum, ohne fachliche Kompetenz. Grausame Vorstellung. Vielleicht kann das nicht jeder verstehen und das meine ich gar nicht wertend. Bevor mir das passiert ist, hätte ich jedem den Vogel gezeigt, der mir auch nur ansatzweise versucht hätte zu erklären, dass ich je in eine Situation der Manipulation oder Beeinflussung kommen würde, weil ich mich immer für stabil und rational hielt.
Ich kann das gut verstehen. Ich halte mich auch für gefeit, würde aber nie drauf Stein und Bein schwören. Man kann nur hoffen, dass man bei Verstand bleibt.
Gäbe es nicht Menschen, die nach dem letzten Strohhalm greifen, würde Hellinger in seiner Stube sitzen und von seiner "Ordnung der Liebe" oder auch grünen Männchen träumen und bräuchte niemanden etwas angehen.

Gruß
Anastasius

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Nitrat
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Beitrag Fr., 17.06.2011, 09:59

Hallo Anastasius!

Zitat aus Wikipediaartikel über Meinungsfreiheit:
Beschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen in den meisten Demokratien keine abweichende Meinung unterbinden, sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden.


das würde schon greifen, meine ich.

Religionsfreiheit:

geht fehl, da sich die Hellingerbewegung ja nicht als Glaubensgemeinschaft definiert hat (aus Dünkel heraus, wie ich meine) sondern als Therapie (ebenfalls aus Dünkel; da waren sie aber "zu schlau", denn das wird ihnen jetzt zum Verhängnis)


Als Scharlatan wird eine Person bezeichnet, die fälschlicherweise vorgibt, ein bestimmtes Wissen oder bestimmte Fähigkeiten zu besitzen.

definierte 1857 Charlatan als jemanden, der

„es versteht, sich den Schein von Gelehrsamkeit u. Weisheit zu geben u. durch niedere Mittel die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen sucht, besonders wird darunter ein Quacksalber verstanden, welcher sich durch Marktschreierei ankündigt. Ein literarischer Ch. ist ein Schriftsteller, der ohne gründliche Studien, die Arbeiten Anderer zu Plagiaten benutzt u. die Meinung des Publikums über seine Fähigkeiten u. Leistungen zu täuschen weiß. Daher Charlantanerie, Charlatanismus…“

– Pierer’s Universal-Lexikon (aus wikipedia)



Nun wenn Hellinger über die Fähigkeit der "Phänomenologischen Schau tieferer Zusammenhänge" verfügt, müsste dies ganz ohne Theorie, praktisch überprüfbar sein.
Dazu wäre aber eine Versuchsanordnung zu wählen, die nicht wiederum auf Suggestion basiert (zB die "phantastischen Kraftakte des Sry Chinmoy"; denn die basierten dann wieder darauf, dass er es den "Zeugen" eingeredet hat).

Auch andere, die ja dann auch über diese Fähigkeiten verfügen müssten, wenn sie sich anmassen Familienstellen nach Hellinger praktizieren zu können, könnten doch eine Beweisführung antreten.

Nur Mut.
Die Diskussion wäre dann beendet. Objektiver, empirischer/phänomenologischer Beweis.
Traut sich keiner/keine?
Anderen abzuverlangen sich einer postulierten (und grausamen) Ordnung zu unterwerfen, ist sicher der leichtere Broterwerb.

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Beitrag Fr., 17.06.2011, 10:35

Hallo Nitrat,
da sich die Hellingerbewegung ja nicht als Glaubensgemeinschaft definiert hat (aus Dünkel heraus, wie ich meine) sondern als Therapie (ebenfalls aus Dünkel; da waren sie aber "zu schlau", denn das wird ihnen jetzt zum Verhängnis)
Als was Hellinger sein Brimborium selbst sieht, ist mir bei der Definitionsfrage ziemlich gleichgültig. Der sieht so einiges.

Seine Lehren haben mit dem Bezugspunkt höherer Ordnung, die zeigt, was auf Erden wahr, richtig und recht ist, eindeutig religiösen Charakter. Er selbst bezeichnet seine Instant-Vorstellungen, Heilung bzw. Aufzeigen des heilend Wahren in 15 bis 30 Minuten, nicht als Therapie. Und er hat seinen guten Grund dafür, zur Ausübung von Therapie hat er nämlich keine Berechtigung. Nach meinem Kenntnisstand nicht einmal eine Heilpraktiker-Zulassung. Aber wer wollte schon von einem, der in Verbindung mit höheren Mächten steht, einen Qualifikationsnachweis?

Gruß
Anastasius

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Nitrat
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Beitrag Fr., 17.06.2011, 10:44

Hallo Anastasius!

Ich glaube Du hast mich falsch verstanden.
Da sich dieses Brimborium (Barnum'scher Zirkus der abstrusen/abscheulichen Art) selbst nicht als Religion definiert hat, kann es sich jetzt auch nicht hinter der Religionsfreiheit verstecken.

Erst jahrelang behaupten "Therapie", dann, wenns anfängt ungemütlich zu werden plötzlich sagen, nein gilt nicht, doch Religion.

So läuft das nicht.

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Beitrag Fr., 17.06.2011, 10:53

Hallo Nitrat,
Nitrat hat geschrieben:Ich glaube Du hast mich falsch verstanden.
Da sich dieses Brimborium (Barnum'scher Zirkus der abstrusen/abscheulichen Art) selbst nicht als Religion definiert hat, kann es sich jetzt auch nicht hinter der Religionsfreiheit verstecken.
Ja, da hast du recht.

Gruß
Anastasius

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