Gefeuert worden. Ich bin sooo wütend und enttäuscht

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Thread-EröffnerIn
Nightblue
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Beitrag Sa., 13.06.2009, 22:44

Fühle mich immer noch voll ausgenutzt von der Firma. Habe immer zuverlässig gearbeitet und dann gibts einmal eine kleine Flaute und sofort bekomme ich einen Arschtritt.

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ENA
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Beitrag So., 14.06.2009, 00:54

Hallo Nightblue!

Ja, ich kann Dich sehr gut verstehen, dass Du so fühlst!... Gibt es denn wenigstens in Deiner Branche gute Chancen, bald wieder einen neuen Job zu bekommen? Hast Du denn von dem Arbeitsgeber, den es ja jetzt nicht mehr gibt, wenigstens ein gutes Zeugnis bekommen, was Du vorlegen kannst?
Wenn Du das alles noch nie gemacht hast und Dir das alles so/zu viel erscheint, viele Unsicherheiten da sind,... rate ich Dir wirklich mal zu einer Arbeitslosenberatungsstelle oder zur allgemeinen Sozialberatung zu gehen. Die unterstützen Dich dort- auch über einen längeren Zeitraum!...

Was ich Dir noch sagen kann:
Dein ehemaliger Arbeitgeber wird Dich bei der Krankenkasse abmelden (und die leitet das dann an den Rententräger weiter (oder auch der Arbeitgeber)). Von der Krankenkasse bekommst Du dann irgendwann einen Brief mit der Bitte um Beihilfe zur Klärung Deines Versichertenverhältnis. Du kannst Dich dann entweder freiwillig versichern, einen neuen Arbeitgeber nennen oder erklären, dass Du über einen Dritten, wie der Agentur weiterversichert wirst. Sobald Du aber bei einem neuen Arbeitgeber anfängst bzw. Geld vom Amt bekommst, melden die das der Kasse aber auch.

Verstehe ich das richtig, dass Du über Jahre hinweg immer nur ein paar Monate gearbeitet hast und nie ALG-I in Anspruch genommen hast? Wenn doch, kommt es ja auch noch darauf an, ob Du noch einen Restanspruch hast. Soweit ich mich erinnern kann, muss man in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben, um einen Anspruch auf ALG-I zu erwerben.

Wem dem Du den Bogen zum Ausfüllen schicken sollst: Den Vordruck zur Arbeitsbescheinigung geht an den ehemaligen Arbeitgeber. Von Kaufhof hast Du doch bestimmt noch die Adresse, oder? Steht ja auch u.a. auf dem Vertrag. ...oder such im Internet oder per Auskunft die Adresse raus und ruf da mal an. Bei meinen letzten Arbeitgebern hatten die übrigens sogar so ein Programm, mit denen die die Arbeitsbescheinigung elektronisch bearbeitet und ausgedruckt haben.

Wie lange das Ausfüllen des Antrags dauert, hängt damit zusammen, wie schnell Du alle Angaben zum Ausfüllen zusammen hast (dürfte schnell gehen) und wie lange Deine ehem. Arbeitgeber zum Ausfüllen ihrer Anteile benötigen (meistens so 1-2 Wochen). Wenn Du Dich bei der Agentur aber arbeitslos meldest und das Antragsformular abholst, machen die eh einen Vermerk dort drauf, so dass Du auf jeden Fall rückwirkend zu diesem Datum ALG-I bekommst, wenn Du einen Anspruch hast. Die geben Dir dann eine Frist, bis wann Du alle Unterlagen beisammen haben musst und geben Dir darüber hinaus einen Termin bei Deinem Arbeitsvermittler. Wie lange dann, sobald alle Unterlagen zusammen sind, die Bearbeitung durch die Agentur dauert, hängt in erster Linie von der Größe der Agentur und deren Arbeitsaufkommen ab. Ich kenne das mit einem Zeitraum von etwa 3 und 6 Wochen.

Wenn Du im Laufe der Antragstellung einen neuen Job bekommst, musst Du lediglich bei der Agentur anrufen und Bescheid geben. Die stoppen dann die Antragsbearbeitung.

So, Nightblue, ich hoffe ich habe Dir weiterhelfen können. Ich weiß, dass das viel ist für den Anfang, vor allen Dingen in solch einer Situation. Ich empfehle Dir aber wirklich, wie einige andere auch, Dich zur Unterstützung an eine entsprechende Beratungsstelle zu wenden. Die können dann ganz gezielt auf Deine spezielle Situation eingehen, sind rechtlich geschult, haben zum Teil auch Unterlagen, wie z.B. Vordrucke/Formulare, kennen Eure Agentur, manche Arbeitgeber, Stellen, an die Du dich wenden kannst,...u.s.w. .
Ich glaube, dass Dir trotz aller guten Ratschläge, Zuspruch und Hilfen hier, dort viel konkreter geholfen werden kann.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und das Du ganz schnell wieder eine gute neue Arbeitsstelle für Dich findest, ENA!

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lingaroni
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Beiträge: 666

Beitrag So., 14.06.2009, 06:48

@nightblue
... und mit dem einem teil des geldes, das du dir ersparst, wenn du alg bekommst, fährst du eine woche wohin auf urlaub. aber achtung auf die meldeplichten beim arbeitsamt. LG

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petrapan
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Beiträge: 608

Beitrag So., 14.06.2009, 11:07

Muss man sich als Alg 1 Empfänger auch abmelden? Ich dachte nur als Alg 2? Ist ja auch egal! Auf jeden Fall hat man als Alg 1 Empfänger noch mehr Freiheiten als wenn man Hartz4 bekommt.
Beantrage das Geld auf jeden Fall! Es steht Dir zu und da ist nichts peinlich dran! Und mit dem gesparten Geld kaufst Du Dir was schönes oder machst Urlaub!
Eine Kündigung sollte man am besten nicht persönlich nehmen, obwohl das natürlich fast unmöglich ist. Im Endeffekt geht es nicht um Dich sondern es geht der Firma um einen finanziellen Vorteil. Es geht nicht um Dich als Mensch. Dass die Dir nach 2,5 Tagen sagen die Arbeitsleistung würde nicht stimmen ist ja auch total lächerlich, das darf man sich echt nicht zu Herzen nehmen!

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ENA
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Beiträge: 9840

Beitrag So., 14.06.2009, 12:20

Ja, soviel ich weiß, muss man sich auch "abmelden", wenn man ALG-I empfängt, da man der Vermittlung natürlich zur Verfügung stehen muss. Ich meine aber, dass einem 3 Wochen Urlaub im Jahr "zu stehen",...aber die wollen natürlich auch, dass man schon vor dem Ablauf eines Jahres einen neuen Job bekommt. Geht mal auf die Seite der Arbeitsagentur und klickt Euch durch. Eine Fragen werden auch dort schon beantwortet.
...und...ja: Als ALG-I-Empfänger hat man definitiv mehr Freiheiten, als ein ALG-II-Empfänger. Beim ALG-I ist auch erstmal egal, wieviel man auf der "hohen Kante" hat,...aber da man ALG-I nur für max. 18 Mon. (oder 24?) bekommt, kommt man, wenn man bis dahin keinen neuen Job hat, als bald an den Punkt, an dem man von seinem Ersparten leben muss, bis man ALG-II beziehen kann,...es sei denn, dass Ersparte ist unterhalb der Grenze, die die ARGE vorgibt.
Bei ALG-II kann man auch kein Wohngeld beantragen, bei ALG-I bin ich mir da nicht so sicher,...es kann aber auch sein, dass man, wenn das ALG-I nicht reicht, eher ergänzend ALG-II beantragen kann, als Wohngeld,...aber da besser auch nochmal konkret vor Ort nachfragen.

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