Ich will gar nicht in Abrede stellen, dass es tatsächlich Unterschiede gibt, welche Berufsgruppen vom persönlichen Anwendungsbereich umfasst sind und welche nicht.
Aber weil in einem Forum für Psychotherapie eben einige schreiben, die bei einem Psychotherapeuten (geschützter Begriff) in Therapie sind, so braucht man sich in dem Fall (auch als Deutscher) wenig Sorgen machen. Denn die sind, wie bisher auch, an die Schweigepflicht gebunden.
Und es ergibt sich für niemanden eine Verpflichtung zur Meldung bzw. Verpflichtung eine etwaige Verschwiegenheitspflicht zu missachten, wenn man z.B. auf best. Missstände beim Arbeitgeber aufmerksam wird oder Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften.
Aber es ist schon bemerkenswert, wie solche Blogbeiträge Ängste einreden
... und dabei an der Intention des Gesetzes vorbeigeht.Wer künftig einen [...] aufsucht, muss Angst haben. Angst davor, dass diese Personen
(Sieht man auch stilistisch, dass von Angst ohne Not gleich 2x gesprochen wird, obwohl man es in einem Satz unterbringen hätten können.)