Verwehre Kind (1) den Kontakt zum leiblichen Vater

Alle Themen, die in keines der Partnerschafts-Foren passen, bei denen es aber in weitestem Sinne um Beziehungen, soziale Kontakte usw. geht, Adoption, Pflege usw.
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sebi
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Beitrag Mi., 30.11.2022, 01:16

Sydney-b hat geschrieben: Mi., 30.11.2022, 00:46
Mama_Kuckuck hat geschrieben: Mi., 30.11.2022, 00:25 so. blöde Frage. aber was genau meint ihr damit?
Was diesen Mann betrifft, hast du überhaupt nichts aufarbeiten können seit eurer Trennung.
Auch scheinst du nicht reflektieren zu können, was dein Anteil an dem ganzen Geschehen war und immer noch ist.

Deine ungeklärten Probleme projizierst du nun auf deine Kinder.
Genauso sehe ich es auch. Habs halt verkürzt gesagt. Es freut mich, dass du aus den Worten von Sydney-b viel mitnehmen kannst.
"Jeder Mensch sucht nach Halt. Dabei liegt der einzige Halt im Loslassen." Hape Kerkeling

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 30.11.2022, 01:20

Du warst doch mit dem Vater deiner Tochter beim Jugendamt.
Aus welchem Grund denn?
Dort wirst du doch gesagt haben, dass er der Vater deines Kindes ist.
Dann wurde das doch dort dokumentiert.

Bei der Geburt des Mädchens musstest du doch auch den leiblichen Vater angeben.

Wenn er dich auf Anerkennung der Vaterschaft verklagen sollte, dann ist er auf jeden Fall unterhaltspflichtig gegenüber seiner Tochter.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass du dann das Verfahren bezahlen musst.
Habe ich noch nie gehört.
Außerdem bekommst du dann Unterhalt für das Mädchen...diesen muss er auch nachträglich bezahlen.
Für ihn wird das teuer, für dich sicherlich nicht.
Es ist das Anrecht deiner Tochter, Unterhalt zu bekommen.
Du hast nicht das Recht dazu, darauf zu verzichten.
Weil das Geld für deine Tochter ist, nicht für dich!

Warum nennst du dich ständig geisteskrank?
Mich irritiert das völlig.
Sprichst du in deiner Therapie nicht darüber?

Ungelöste Probleme zu haben bedeutet doch nicht, dass man geisteskrank ist....
Zuletzt geändert von Sydney-b am Mi., 30.11.2022, 01:24, insgesamt 1-mal geändert.

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sebi
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Beitrag Mi., 30.11.2022, 01:24

Sydney-b hat geschrieben: Mi., 30.11.2022, 01:20 Bei der Geburt des Mädchens musstest du doch auch den leiblichen Vater angeben.
Muss man nicht mehr.
"Jeder Mensch sucht nach Halt. Dabei liegt der einzige Halt im Loslassen." Hape Kerkeling

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Pauline
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Beitrag Mi., 30.11.2022, 06:06

An die TE: Ein Kuckuckskind ist ein Kind, das einem anderen Mann untergeschoben wird. Dieser Mann weiss per Definition nicht, dass dies nicht sein Kind ist und umgekehrt. Dies ist bei Dir nicht der Fall, da alle beteiligten bis auf die Kinder, die ja auch noch zu klein sind, Bescheid wissen.

Bitte inskünftig auf diese Dinge achten, ebenso wie auf klare Betreffzeilen. Sollte die jetzige dir nicht gefallen, kannst Du sie ändern oder mir Bescheid geben.

Des Weiteren bitte ich Dich, keine Fullquoten zu tätigen und keine Realnamen zu verwenden. Es ist eigentlich Pflicht, sich erst mal mit der Netiquette zu befassen.

Pauline
Zuletzt geändert von Pauline am Mi., 30.11.2022, 06:16, insgesamt 1-mal geändert.

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