Zusammenbruch
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- Forums-Gruftie
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Dem muss ich auch widersprechen. Wenn man sich nicht behandeln lassen will, dann kann man die Behandlung jederzeit beenden. Jemanden "zwangsbehandeln", dazu muss schon viel passieren, und das muss auch noch ein Richter anordnen.
Ich halte es aber ehrlich gesagt nicht für zielführend diese Diskussion hier in dem Faden zu führen, in dem jemand nach Hilfe fragt, weil sie gestern schon auf dem Fensterbrett gestanden ist. Da jetzt Haarspaltereien zu betreiben und noch größere Ängste zu schüren, finde ich nicht wirklich hilfreich.
Ich halte es aber ehrlich gesagt nicht für zielführend diese Diskussion hier in dem Faden zu führen, in dem jemand nach Hilfe fragt, weil sie gestern schon auf dem Fensterbrett gestanden ist. Da jetzt Haarspaltereien zu betreiben und noch größere Ängste zu schüren, finde ich nicht wirklich hilfreich.
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Ist das so? Mit welcher rechtlichen Grundlage (in Deutschland) soll das erfolgen? Bei Unterbringung braucht man auch den richterlichen Beschluss, der würde ohne Selbst-/Fremdgefährdung bei klarem Verstand hoffentlich doch nicht erlassen werden... das wäre ja gruselig. Man kann sonst ja auch „gegen ärztlichen Rat“ aus dem Krankenhaus wieder heimgehen.
SinaMaria, es gibt auch Online-Hilfsangebote für junge Erwachsene (my all-time favorite: U25 von der Caritas) vielleicht wäre das etwas niedrigschwelliger für dich? Weis dein Freund wie es dir geht, hast du enge Freunde/Familie, bei denen du dich „ausruhen“ könntest? Belastung mit Arbeit/Uni reduzieren oder bist du eh aktuell krankgeschrieben? Hast du eine Idee, was dir (kurzfristig) Linderung verschaffen könnte?
Remember to leave pawprints on hearts.
Richtig. Um ein Bleiben zu erzwingen müssen dieselben Regeln eingehalten werden, wie wenn man "von der Straße eingesammelt" wird. Sprich: das ist ausschließlich mit richterlichem Beschluss möglich. Und der ergeht nicht einfach so auf Wunsch einer Klinik. Und der ist auch nicht abhängig davon, wie "schlecht" es einem geht.Gespensterkind hat geschrieben: ↑So., 30.10.2022, 12:24 Das stimmt so nicht pauschal- tut mir leid, alatan Dir zu widersprechen.
Man kann aus einer Psychiatrie gegen ärztlichen Rat einfach so nach Hause gehen, sofern man sich nicht zwangsweise in einer geschlossenen Abteilung befindet. Das habe ich auch schon mal gemacht. Die Psychiatrie wollte mich weiterhin ohne Therapie aufbewahren, während der Termin für eine lange vorher beantragte Reha näherrückte. Sie schrieben also in den Bericht, dass sie mich lieber da behalten hätten - und ließen mich ziehen um an der Reha teilzunehmen. Weil das mein ausdrücklicher Wunsch war.
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alatan das ist völlig falsch und ich finde es wirklich daneben das hier so zu verbreiten, noch dazu in einem thread in dem jemand Hilfe sucht und vor genau dieser Frage steht
Du kennst die sehr engen Grundlagen: Selbstsgefährdung und Fremdgefährdung
So lange das nicht ausgesprägt vorliegt kann man jederzeit selber gehen, aus jeder Klinik, auch aus der Psychiatrie.
Ich hab das auch schon gemacht weil ich den Umgang in dieser Psychiatrie fürchterlich war, die wollten mich zumindest ungern gehen lassen, aber ein klarer Satz von wegen "Sie kennen die rechtlichen Grundlagen und ich kenne sie erst recht" hat ausgereicht
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@Montana: Ich kam spontan als Notfall und bekam das alles. Es ist sicher klinikabhängig.
"Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." - Albert Schweitzer
Nun, ich bin Psychiater. Von daher werde ich wohl wissen, was Tatsache ist und aus gutem Grund Standard in der Psychiatrie. Habe selbst etliche Male Pat., die freiwillig gekommen sind und dann gehen wollten, eben nicht gehen lassen wegen Gefährdungsaspekten, meist Selbstgefährdung, und sie, wenn keine Einsicht da war, mit richterlicher Genehmigung untergebracht.chrysokoll hat geschrieben: ↑So., 30.10.2022, 15:09
alatan das ist völlig falsch und ich finde es wirklich daneben das hier so zu verbreiten, noch dazu in einem thread in dem jemand Hilfe sucht und vor genau dieser Frage steht
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alatan, gerade dann solltest du die rechtliche Situation kennen und hier nicht derart Ängste schüren.
Ich halte das für völlig daneben.
Und wie kannst du als Frau "Psychiater" sein? Fachärztin für Psychiatrie? Dann müssten die Grundlagen, auch die rechtlichen sitzen. Gerade wenn du klinisch tätig bist, was ich natürlich nicht weiss.
Ich halte das für völlig daneben.
Und wie kannst du als Frau "Psychiater" sein? Fachärztin für Psychiatrie? Dann müssten die Grundlagen, auch die rechtlichen sitzen. Gerade wenn du klinisch tätig bist, was ich natürlich nicht weiss.
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Auch wenn ich eine völlig andere Meinung als alatan habe und es auch ganz anders kenne (!) finde ich es hier viel wesentlicher, der Hilfesuchenden TE zu helfen.
Ich auch, und ich bekam nichts. Ja, das ist extrem klinikabhängig. Und deshalb fand ich es wichtig, das zu erwähnen, damit die Erwartungen nicht hart enttäuscht werden. Es ist möglich, sich per Internet die zuständige Klinik schonmal anzuschauen, insbesondere auf Bewertungsportalen. Und wenn man wirklich hilfesuchend dort hingeht, dann kann man ja auch ruhig mal fragen, was einen dort erwartet. Landet man für Therapien dann dort auf einer internen Warteliste, dann muss man eben ernsthaft überlegen, ob man das wirklich hilfreich findet. Ich fand es damals unmöglich, denn ich hatte ja eine ambulante Therapie, zu der ich hätte gehen können. Auf die musste ich dann in der Klinik verzichten, bekam dort aber nichts. Das war kein guter "Deal".Philosophia hat geschrieben: ↑So., 30.10.2022, 16:18 @Montana: Ich kam spontan als Notfall und bekam das alles. Es ist sicher klinikabhängig.
Gut ist auf jeden Fall, dass du es trotzdem geschafft hast, dir dein Bedarfsmedikament zu nehmen und anschließend Ruhe zu finden.
Du hast also noch einen Weg gefunden, um dich selber reguliert zu bekommen.
Das nächste Mal könntest du vielleicht gleich dein Bedarfsmedikament nehmen, wenn du den Impuls verspüren solltest, auf das Fensterbrett zu steigen.
Oder der Impuls kommt eventuell nun gar nicht mehr vor, weil du trotz allem noch handlungsfähig warst und dies nun auch weißt.
Du hast also noch einen Weg gefunden, um dich selber reguliert zu bekommen.
Das nächste Mal könntest du vielleicht gleich dein Bedarfsmedikament nehmen, wenn du den Impuls verspüren solltest, auf das Fensterbrett zu steigen.
Oder der Impuls kommt eventuell nun gar nicht mehr vor, weil du trotz allem noch handlungsfähig warst und dies nun auch weißt.
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hier kann ich Sydney-b nur zustimmen:
Man kann sich die Aktuklinik auch mal anschauen, also zumindest virtuell, die Bewertungen lesen, den Fahrtweg ansehen, dort mal ein Gespräch vereinbaren.
Oder sich direkt für eine psychosomatische Klinik anmelden, wenn man die Wartezeit gut überbrücken kann
Ich finde es auch gut dass letztlich das Notfallmedikament genommen wurde, dafür ist es ja da !
Man kann sich die Aktuklinik auch mal anschauen, also zumindest virtuell, die Bewertungen lesen, den Fahrtweg ansehen, dort mal ein Gespräch vereinbaren.
Oder sich direkt für eine psychosomatische Klinik anmelden, wenn man die Wartezeit gut überbrücken kann
Ich finde es auch gut dass letztlich das Notfallmedikament genommen wurde, dafür ist es ja da !
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Für mich wäre es selbst ohne die "Beschäftigungen" dort besser gewesen als zu Hause (teilweise war ich dafür selbst zu erschöpft) - Hauptfaktor zum Erholen: Rauskommen und mich nur auf mich fokussieren können. Und bei Bedarf Unterstützung greifbar nah zu haben.
@alatan: Unsinn! Ich durfte auch entscheiden.
Wenn ich während des Aufenthaltes mal weg wollte, musste ich mich bloß beim Verlassen der Klinik vom Personal abmelden und mir wurde dann die Tür geöffnet.
@alatan: Unsinn! Ich durfte auch entscheiden.
Wenn ich während des Aufenthaltes mal weg wollte, musste ich mich bloß beim Verlassen der Klinik vom Personal abmelden und mir wurde dann die Tür geöffnet.
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