Umgang von Therapeutin mit Anti-Suizid-Vertrag

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chrysokoll
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 19:25

onmyway hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 15:28
Ich bin seit etwas mehr als 1 Jahr in Behandlung bei einer Heilpraktikerin für Psychotherapie und wir haben ein sehr gutes und vertrauensvolles Verhältnis und schon viel erreicht. Da ich chronisch suizidal bin, haben wir heute mal wieder über das Thema Suizidgedanken gesprochen und hatten vor, einen Anti-Suizid-Vertrag zu schließen.
"wir" hatten vor einen Anti-Suizid-Vertrag zu schliessen - das klingt so schön einvernehmlich.

Von wem ging die Idee, die Initiative aus?
Möchtest du so einen Vertrag

Meine Gedanken dazu: Wenn man sich über wichtige Punkte in einem Vertrag nicht einig wird dann schliesst man eben keinen ab.
Für dich gibt es keine Übereinkunft in einem zentralen Punkt und die Therapeutin hat da offenbar auch keine Idee wie eine Lösung, ein Kompromiss aussehen könnte, was nicht für sie spricht.

Hier zeigt sich meiner Meinung nach auch wieder die Problematik solcher Heilpraktiker, die einfach nicht gut genug qualifiziert sind, schon gar nicht für solche gravierenden Themen, aber darum geht es nicht

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onmyway
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 19:47

chrysokoll hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 19:25
"wir" hatten vor einen Anti-Suizid-Vertrag zu schliessen - das klingt so schön einvernehmlich.
.........
Die Idee ging von mir aus, da ich davon in einem Podcast gehört hatte und dachte, es würde mir mehr Sicherheit geben. Ich hatte es einfach mal in den Raum geworfen und ich denke, dass wir ihn auch nur deshalb abgeschlossen haben. Meine Therapeutin hätte das nicht initiiert, wir haben das Thema bisher ausführlich anders behandelt. Ihr Kompromiss besteht darin, dass sie ja zwei mal die Woche persönlich für mich da ist und mir diese Termine einräumt - das ist sonst bei keinem ihrer Klienten so (außer in Krisensituationen). Ich denke, dass sie das so macht, um ein Auge auf die Suizidalität zu haben und damit ich die Chance habe, es immer zeitnah anzusprechen, wenn der Druck schlimmer wird.
Zuletzt geändert von Pauline am Mo., 13.06.2022, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.
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chrysokoll
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 19:53

naja was heisst sie räumt dir die Termine ein?
Das klingt so als würde sie das gnädigerweise so tun.
Das ist ihr Job und du bezahlst dafür.
Wie oft sie ihre anderen Klienten so sieht spielt dabei keinerlei Rolle.

Hast du den Vertrag nun abgeschlossen auch wenn er in einem wesentlichen Punkt nicht deinen Vorstellungen entspricht?


kaja
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:11

chrysokoll hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 19:25 Hier zeigt sich meiner Meinung nach auch wieder die Problematik solcher Heilpraktiker, die einfach nicht gut genug qualifiziert sind, schon gar nicht für solche gravierenden Themen, aber darum geht es nicht
Das sehe ich ähnlich. Wenn es sich um nur um eine Heilpraktikerin handelt, hätte sie die Behandlung der TE längst in qualifizierte Hände abgeben müssen.

Die Suizidalität fällt ganz klar unter die Störungen mit Krankheitswert. Ich finde es extrem bedenklich, dass dieser rechtliche Aspekt scheinbar ignoriert wird. Es zeugt auch nicht gerade von professionellem Verhalten.
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:18

chrysokoll hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 19:53 naja was heisst sie räumt dir die Termine ein?
Das klingt so als würde sie das gnädigerweise so tun.
Das ist ihr Job und du bezahlst dafür.
Wie oft sie ihre anderen Klienten so sieht spielt dabei keinerlei Rolle.

Hast du den Vertrag nun abgeschlossen auch wenn er in einem wesentlichen Punkt nicht deinen Vorstellungen entspricht?
Ich meinte das so, dass sie eben viel von ihrer Terminzeit mir gibt, da sie aktuell sehr überlaufen ist. Aber klar, sie profitiert natürlich auch davon. Meinst du, ich sollte nach einem Kompromiss fragen?
Da wir das Thema schonmal in ähnlicher Form hatten und ich bereits vermutet hatte, dass sie mir da nicht entgegenkommt: Ja, ich habe den Vertrag abgeschlossen, da mir vor allem die Sache an sich und der zeitliche Rahmen wichtig waren. Ehrlich gesagt denke ich mir auch, dass wenn ich kurz davor bin, ich sie wahrscheinlich ich versuche zu erreichen (rufe da sonst wirklich nie an!).

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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:25

kaja hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:11
chrysokoll hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 19:25 Hier zeigt sich meiner Meinung nach auch wieder die Problematik solcher Heilpraktiker, die einfach nicht gut genug qualifiziert sind, schon gar nicht für solche gravierenden Themen, aber darum geht es nicht
Das sehe ich ähnlich. Wenn es sich um nur um eine Heilpraktikerin handelt, hätte sie die Behandlung der TE längst in qualifizierte Hände abgeben müssen.

Die Suizidalität fällt ganz klar unter die Störungen mit Krankheitswert. Ich finde es extrem bedenklich, dass dieser rechtliche Aspekt scheinbar ignoriert wird. Es zeugt auch nicht gerade von professionellem Verhalten.
Ich bitte darum, hier nicht über die Qualifikation von Heilpraktikern zu diskutieren. Das ist sicher sehr unterschiedlich und ich habe auch keinen Vergleich, habe mich bisher aber immer gut aufgehoben gefühlt und meine Therapeutin hat viele Fortbildungen gemacht und hat ein breites Methodenrepertoire. Was den Umgang mit Suizidalität betrifft, bin ich natürlich selbst überfragt. Sie sagt jedoch, dass sie, wenn sie merkt, sie kann es nicht mehr verantworten und es wird zu schlimm, mich einweisen lassen wird. Ich vertraue ihr da. Letztes Jahr war es einmal fast soweit und im Nachhinein bin ich ihr extrem dankbar, dass sie sich gegen eine Einweisung entschieden hat, da das starke berufliche Konsequenzen gehabt und meine Probleme nur verstärkt hätte.

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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:39

Sadako hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 18:03 Mit einem klaren Rahmen kannst du dich darauf verlassen, dass das was deine Therapeutin dir anbietet, ok ist und nicht zu viel für sie.
Genau. Viele Patienten sehen gar nicht, dass dieser Rahmen für sie Sicherheit bedeutet.
Innerhalb dieses Rahmens ist Sicherheit.


kaja
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:42

onmyway hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:25 Ich bitte darum, hier nicht über die Qualifikation von Heilpraktikern zu diskutieren. Das ist sicher sehr unterschiedlich und ich habe auch keinen Vergleich, habe mich bisher aber immer gut aufgehoben gefühlt und meine Therapeutin hat viele Fortbildungen gemacht und hat ein breites Methodenrepertoire. Was den Umgang mit Suizidalität betrifft, bin ich natürlich selbst überfragt.
Das ist keine Grundsatzdiskussion ob man Heilpraktiker grundsätzlich für qualifiziert hält oder nicht. Es geht hier nicht ums Heilpraktiker-Bashing.

Es ist schlicht so, dass Heilpraktiker keine Störungen mit Krankheitswert behandeln dürfen. Das ist gesetzlich ganz klar geregelt und das aus gutem Grund. Suizidalität gehört immer in fachkundige Behandlung und diese kann eine Heilpraktikerin nicht bieten, oder deutlich gesagt sie darf diese gar nicht behandeln.

Die aufgekommene Problematik steht also durchaus in Zusammenhang mit dem Anti-Suizid-Vertrag. Sie behandelt etwas das ihr verboten ist. Würde sie jetzt auch noch in den Vertrag aufnehmen, dass du dich im Fall der Fälle zuerst an sie wenden musst und dir passiert etwas, wird sie jedes Gericht dafür zur Rechenschaft ziehen. Selbst wenn dir nichts passiert ist das ein Behandlungsfehler und Gesetzesverstoß der strafbar ist.

Neben all den anderen hier genannten, und durchaus richtigen, Beweggründen warum die Heilpraktikerin den Passus nicht im Vertrag haben wollte, ist eben auch das eine durchaus nachvollziehbare Motivation ihrerseits diesen Teil der Vereinbarung abzulehnen. Sie hätte ja nicht mal den Anti-Suizid-Vertrag selbst mit dir abschließen dürfen.

Natürlich bist du da überfragt und du darfst das auch sein. Aber genau deshalb braucht es in diesem Zusammenhang jemanden der sich mit der Thematik auskennt und das notwendige Fachwissen hat. Suizidalität ist in der ambulanten Therapie durchaus auch ein besonders belastender Umstand für den Behandler, der sich nicht in etwas verwickeln lassen darf. Das erfordert deutlich mehr und ist deshalb nicht ohne Grund der Behandlung durch Psychiater und Psychotherapeuten zugeordnet worden.
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:46

also für mich klingt das eigentlich ganz gut. Ich finde, dass du dich sehr wach und lebendig mit verschiedensten Anregungen hier auseinandergesetzt hast und da einiges für dich rausziehen konntest und dass das auch mit dem Antisuizid-Vertrag stimmig ist für dich.
onmyway hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:18 Ehrlich gesagt denke ich mir auch, dass wenn ich kurz davor bin, ich sie wahrscheinlich ich versuche zu erreichen (rufe da sonst wirklich nie an!).
Na gut, dass sie vom unsichtbaren Kleingedruckten, das du in diesen Vertrag noch hinzugefügt hast, nichts weiss :-> :lol: :lol:

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Shukria
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 20:52

Ehrlich gesagt denke ich mir auch, dass wenn ich kurz davor bin, ich sie wahrscheinlich ich versuche zu erreichen (rufe da sonst wirklich nie an!).
Also du bist chronisch! suizidal. Und sie hat grad klar mit dir abgesprochen das du sie NICHT anrufen sollst zwischen den Stunden.

Es ist ein riesiger Unterschied ob man mal in ner Krise ist oder die Suizidalität ein Dauerzustand. Dann ist wäre sie ja ständig unter Anspannung, wenn sie auch zwischen drn Stunden diese Verantwortung für Leben und Tod für dich trägt. Wenn du nicht willst das sie irgendwann so über ihre Grenze drüber gegangen ist und dich, um sich zu retten, "rausschmeist" au s der Therapie dann respektiere ihre Grenze und Eure Vereinbarung auch.

Zwischen den Stunden ist es Deine Verantwortung für Dich zu sorgen nicht Ihre.

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onmyway
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 21:02

Shukria hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:52
Ehrlich gesagt denke ich mir auch, dass wenn ich kurz davor bin, ich sie wahrscheinlich ich versuche zu erreichen (rufe da sonst wirklich nie an!).
Also du bist chronisch! suizidal. Und sie hat grad klar mit dir abgesprochen das du sie NICHT anrufen sollst zwischen den Stunden.
..........
Das mit der Verantwortung stimmt total, ich muss es allerdings noch weiter verinnerlichen - das ist auch gerade ein Thema! Aber man muss auch bei Suizidalität ja verschiedene Stufen differenzieren. Es ist jetzt nicht so, als würde ich jeden Tag kurz davor stehen, mir etwas anzutun. Aber ja, ich werde das auch respektieren, da mir die weitere Zusammenarbeit wichtig ist, danke!
Zuletzt geändert von Pauline am Mo., 13.06.2022, 19:12, insgesamt 1-mal geändert.
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Candykills
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 21:06

Was spricht denn dagegen stationär zu gehen, wenn es dir akut sehr schlecht geht und du einen starken Suiziddruck hast?
Es ist eher so eine Art "fixe Idee", dass man denkt, der Therapeut könnte einem mit einem Telefonat retten. Da geht's dann eher um was anderes, wenn man unbedingt dieses Telefonat will.
Eigener Erfahrung nach ist es wirklich hilfreich - bei akuter und auch chronischer Suizidalität - sich dann in die Klinik zu begeben und mal "Pause vom eigenen Leben" zu haben, um sich neu zu ordnen.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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onmyway
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 21:08

kaja hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:42 Das ist keine Grundsatzdiskussion ob man Heilpraktiker grundsätzlich für qualifiziert hält oder nicht. Es geht hier nicht ums Heilpraktiker-Bashing.
Okay, tut mir Leid, ich habe wohl die vielen schlechten Erfahrungen mit Heilpraktiker-Bashing gerade hierrauf übertragen, das wollte ich nicht! Danke für die Worte, so genau war mir das rechtlich tatsächlich nicht klar, erklärt aber auch durchaus, warum sie diesen Vertrag nie vorgeschlagen hat bzw. damit auch insgesamt zögerlicher war. Das ist gut zu wissen.

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onmyway
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Beitrag Mo., 28.06.2021, 21:13

Candykills hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 21:06 Was spricht denn dagegen stationär zu gehen, wenn es dir akut sehr schlecht geht und du einen starken Suiziddruck hast?
Es ist eher so eine Art "fixe Idee", dass man denkt, der Therapeut könnte einem mit einem Telefonat retten. Da geht's dann eher um was anderes, wenn man unbedingt dieses Telefonat will.
Eigener Erfahrung nach ist es wirklich hilfreich - bei akuter und auch chronischer Suizidalität - sich dann in die Klinik zu begeben und mal "Pause vom eigenen Leben" zu haben, um sich neu zu ordnen.
Ich denke, es hängt einerseits genau mit dieser "fixen Idee" zusammen, andererseits mit einem Bedürfnis von mir, gerettet werden zu wollen...Das habe ich anscheinend und wir sind gerade dabei, es genauer anzuschauen.
Dazu kommt, dass ich mir das beruflich wegen der Beamten-Probezeit gerade wohl nicht "erlauben" kann, so schön sich so eine "Pause vom eigenen Leben" auch anhört. Ich versuche das einfach irgendwie zu vermeiden, außer natürlich es wird wirklich zu schlimm. Aber meistens hilft es mir tatsächlich schon sehr, den Druck im Gespräch mit meiner Therapeutin abzubauen.


pücho123
neu an Bo(a)rd!
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Beitrag Sa., 11.06.2022, 00:38

kaja hat geschrieben: Mo., 28.06.2021, 20:42 Es ist schlicht so, dass Heilpraktiker keine Störungen mit Krankheitswert behandeln dürfen. Das ist gesetzlich ganz klar geregelt und das aus gutem Grund. Suizidalität gehört immer in fachkundige Behandlung und diese kann eine Heilpraktikerin nicht bieten, oder deutlich gesagt sie darf diese gar nicht behandeln.
Da irrst du dich aber gewaltig! Heilpraktiker für Psychotherapie dürfen sehr wohl Störungen mit Krankheitswert behandeln. Dafür gehen die zum Gesundheitsamt und erwerben per Überprüfung die Heilerlaubnis. Und: ja, auch mit Suizidalität dürfen die umgehen und behandeln. Auch einen Anti-Suizid-Vertrag dürfen sie abschließen. Sie unterliegen der selben Sorgfaltspflicht, wie jeder andere Psychotherapeut auch: sie müssen die akute Gefahr abschätzen können und einschätzen können, wann eine Einweisung in die nächste Notfallklinik angezeigt ist. Und sie müssen auch wissen, was zu tun ist, wenn bei akuter Suizidgefahr ein freiwilliger Klinikaufenthalt abgelehnt wird. Genau das Verhalten in Notsituationen ist, neben vielen anderen Themen zu psychiatrischen Krankheitsbildern, Inhalt der Überprüfung beim Gesundheitsamt.
Zuletzt geändert von Tristezza am Sa., 11.06.2022, 07:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat gekürzt. Bitte keine Komplettzitate verwenden, siehe Netiquette.

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