Künstlerische Aktivitäten -> Sozialprobleme

Alle Themen, die in keines der Partnerschafts-Foren passen, bei denen es aber in weitestem Sinne um Beziehungen, soziale Kontakte usw. geht, Adoption, Pflege usw.
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Gespensterkind
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 10:51

...ist ja schon ein wenig kurios, oder? Wer bekommt denn bitte einen so langen Vertrag? Und wer zahlt gutgläubig so viel? Kommt mir schon ein wenig "spanisch" vor... :kopfschuettel:

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Wurstel
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 21:01

Wurstel

Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56 Du darfst über einen Vertrag einen Anwalt gucken lassen.
Nicht, wenn das laut Vertrag verboten ist. Da würde ich mich ja vertragsbrüchig machen.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Sonst weißt du ja nicht, ob alles rechtlich in Ordnung ist , was so darin steht.
Das ist das Problem.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Dieses Recht hast du und jeder andere auch!
Nicht, wenn es vertraglich ausgeschlossen ist. Siehe hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Geheimhaltungsvertrag
https://keyed.de/blog/verschwiegenheits ... ng-muster/

Weiters hier ein Ausschnitt aus einem Veranstaltungsvertrag:

10. Verschwiegenheitsbestimmungen

10.1.
Teilnehmer verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz, Dritten – insbesondere Medien –
weder Informationen über den Vertrag, seinen daraus abgeleiteten Rechten und Pflichten
sowie Engagements noch die erzielten Ergebnisse (Aufträge und Einkünfte) zukommen zu
lassen und die jeweiligen Informationen auch nicht für eigene Zwecke zu verwenden.

10.2.
Es ist Teilnehmer weiters untersagt, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige
Informationen, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit von *Firma1* oder
*Firma2*, oder von *Firma1* oder *Firma2* beauftragten Dritten, erhalten hat, während oder auch
nach Beendigung dieser Vertragsbeziehungen an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung
zur Verschwiegenheit besteht unbegrenzt.

Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56 Mach einen Termin bei einem Anwalt und lass dich beraten.
Meine Erwachsenenvertreterin ist zwar Rechtsanwältin, kennt sich aber mit Plattenverträgen nicht aus.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Leider bist du zu leichtgläubig, was so manche Menschen sagen, oder in Verträge schreiben.
Allgemein gilt, was in einem Vertrag steht.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Beim Anwalt wirst du auch erfahren, dass deine Bandmitglieder NICHT! an diesen Vertrag gebunden sind.
Egal, was in diesem Vertrag stehen sollte.
Dieses Thema habe ich seinerzeit mit dem Pfleger-Freund besprochen. Der hatte früher eine Band, die aber nur bei privaten Festen (Geburtstags- oder Hochzeitsfeiern) spielte. Die haben ja keine schriftlichen Verträge gemacht, da ging alles mit Handschlag. Es ging damals um das Thema, daß von mir oft eine SOFORTIGE Zusage zu einem Auftritt verlangt wurde, ohne daß ich die Zeit hatte, die anderen Musiker zu fragen. So etwas wäre laut Pfleger-Freund bei seiner Band gar nicht möglich gewesen, weil er erst die anderen Musiker fragen mußte, ob diese am gewünschten Tag Zeit haben.

Ein Berufsmusiker hat mir die Handhabung jedoch KOMPLETT anders erzählt. Ihm als Bandchef müssen die anderen Musiker langfristig vorher mitteilen, wann sie nicht proben oder aufteten können, das trägt er dann in eine Tabelle ein. An jenen Tagen, wo laut dieser Tabelle keiner der Musiker verhindert ist, kann er dann eine Probe oder einen Auftritt eintragen, was bedeutet, daß er NICHT mehr bei den Musikern rückfragt, wenn er einen Auftritt aushandelt, sondern da hat er nur diese Tabelle und sein Handy (mit dem er mit dem Veranstalter telefoniert) in der Hand, und der zwischen ihm und dem Veranstalter ausgemachte Termin ist dann auch ohne Rückfrage für die Musiker verbindlich. Das geht laut diesem Berufsmusiker (und auch laut anderen Berufsmusikern) nicht anders, weil man beim Veranstalter gleich Ja oder Nein sagen muß und nicht "da muß ich erst meine Mitmusiker fragen, ob die da Zeit haben" sagen kann.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Man kann NICHT für andere Leute ( ohne deren Unterschrift und Zustimmung) einfach einen verbindlichen Vertrag aufsetzen lassen.
Geht nicht und das ist auch gut so!
Im Veranstaltungsbereich ist sowas gang und gäbe.

Es ist selbst bei der Rock-Schock-Band (die ja keine unbekannte ist) vorgekommen, daß der Bandchef einen Vertrag unterschieben hat, mit dem nicht alle Musiker einverstanden waren, aber dennoch war der Vertrag für uns alle bindend, weil er ja (wie üblich) im Namen aller unterschrieben hat. (Das ist in etwa so, wie der Nationalrat ein Gesetz beschließt, das für uns alle gilt, obwohl wir es nicht unterschrieben haben.)
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56 Falls das tatsächlich so in dem Vertrag stehen sollte, dann ist der Vertrag damit ungültig.
Weil es Betrug ist.
Kann ich mir nicht vorstellen.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56 Warum hört deine Erwachsenen Vertretung auf?
Weil die Einschränkung meiner Geschäftsfähigkeit auf drei Jahre befristet ist und daher im Oktober 2022 endet.
Sydney-b hat geschrieben: Di., 01.02.2022, 19:56Wer übernimmt dann ihren Job?
Niemand.


Wurstel

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 22:36

Bist du dir sicher, dass du überhaupt eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hast?

Dieses Thema muss deine Erwachsenen Vertretung als Anwältin aber kennen.
Weil, solche Verträge gibt es ja in vielen Betrieben. Da geht es ja um die Klausel, nicht um den Plattenvertrag an sich.
Frag sie, ob ein Anwalt den Vertrag ansehen darf, falls du eine Klausel unterschrieben hast.

Was ist eigentlich der Grund, warum du bei deinem alten Label nicht bleiben willst?
Bleib doch einfach dort und das Problem ist gelöst.

Möchtest du deine Geschäftsfähigkeit eigentlich wieder?
Dann schützt dich ja niemand mehr.

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saffiatou
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 22:59

Selbstverständlich darf man einen Anwalt bei einem Vertragsabschluss hinzuziehen, auch wenn da eine Verschwiegenheitsklausel enthalten ist! Denn sonst wäre die Einhaltung eines solchen Vertrages auch nicht
einklagbar, da sie ja angeblich niemandem erzählt werden dürfen.

Es gibt auch (jendefalls in D) Verträge die ungültig sind, bei bestimmten Formulierungen etc. Auch das sollte ein Anwalt prüfen können.

Es ist schon gut, wenn Wurstl geschäftsunfähig ist, denn das bewaht ihn vor Schäden, die andere ihm mit solchen Absprechungen zufügen.

Wenn Du über Deine Band schreibst, dann hört es sich so an, als ob Du von einer Gruppe schreibst, die super Erfolg hat und millionen Fans und aus dem Musikgeschäft nicht mehr wegzudenken und wahrscheinlich glaubst Du das auch, aber das ist nicht so! tut mir leid.

Ihr seid, auch wenn Ihr für Eure wenigen Auftritte bezahlt werdet keine! Berufsmusiker!
never know better than the natives. Kofi Annan

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Sydney-b
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 23:44

Wurstel glaubt uns das aber nicht :-(

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saffiatou
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Beitrag Mi., 02.02.2022, 23:47

Richtig, ich weiß, dass er lieber allen vertraut, die ihn ausnehmen, betrügen etc.
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Wurstel
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Beitrag Do., 03.02.2022, 02:11

Wurstel

Sydney-b hat geschrieben: Mi., 02.02.2022, 22:36 Bist du dir sicher, dass du überhaupt eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hast?
Ja. Mehrmals.
Sydney-b hat geschrieben: Mi., 02.02.2022, 22:36 Dieses Thema muss deine Erwachsenen Vertretung als Anwältin aber kennen.
Weil, solche Verträge gibt es ja in vielen Betrieben. Da geht es ja um die Klausel, nicht um den Plattenvertrag an sich.
Frag sie, ob ein Anwalt den Vertrag ansehen darf, falls du eine Klausel unterschrieben hast.
Werde ich machen.

Sydney-b hat geschrieben: Mi., 02.02.2022, 22:36 Was ist eigentlich der Grund, warum du bei deinem alten Label nicht bleiben willst?
Bleib doch einfach dort und das Problem ist gelöst.
Das ist so eine Sache.

Die CD ist ja nicht zuletzt deshalb so teuer geworden, weil der Plattenboß Sonderwünsche hatte, die kräftig ins Geld gegangen sind. Und ich meine, daß sich die Plattengesellschaft auch nicht sehr fein verhalten hat. Ich mußte ja fast alle CDs, die ich mir geholt habe, zum Händlerabgabepreis bezahlen.

Und nach einem Jahr schrieb mir die Plattengesellschaft, daß sie meine CD aus dem Vertrieb nimmt und ich die Möglichkeit habe, den Restbestand ihnen abzukaufen, andernfalls sie vernichtet werden. Damals habe ich das in einem Musikerforum diskutiert. Da wurde mir geraten, die CDs nicht zu nehmen, weil ich da nochmal einen Haufen Geld zahlen müßte, und man soll nicht dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherschmeißen. Mein damaliger Therapeut hat gemeint, ich soll zwar die CDs nehmen, aber der Plattengesellschaft mitteilen, daß ich sie erst bezahlen kann, nachdem ich sie verkauft habe - darauf stieg mir die Plattengesellschaft leider nicht ein. Daher habe ich dann entgegen der Empfehlungen im Musikerforum die CDs der Plattengesellschaft abgekauft, woraufhin man dort gesagt hat, daß ich beratungsresistent bin. Es war aber ein Verlangen meiner Familie, durch den Verkauf der 500 CDs deren Produktionskosten (in Höhe von ca. 15.000 Euro plus Nebenkosten) und den Verlust des ersten Auftrittes (ca. 9.000 Euro) wieder hereinzubringen. Na, da hätte ich ca. 53 Euro für die CD verlangen müssen!

Ich kann mir schon vorstellen, bei diesem Label zu bleiben (bin ja vertraglich daran gebunden), aber ich befürchte, daß der Plattenboß bei der Produktion der nächsten CD wieder mitreden wird. Jedenfalls muß man aufpassen, daß es nicht wieder solche Probleme gibt.
Sydney-b hat geschrieben: Mi., 02.02.2022, 22:36 Möchtest du deine Geschäftsfähigkeit eigentlich wieder?
Dann schützt dich ja niemand mehr.
Hier sind die Vor- und Nachteile abzuwägen.

Stimmt das eigentlich, was mein Manager gesagt hat, nämlich, daß kein Geschäftsmann Verträge mit einer Person, der die Geschäftsfähigkeit entzogen wurde, abschließen will und daß ich als Entmündigter meine Musikkarriere vergessen kann?

Ich habe ja den Veranstaltern nicht gesagt, daß es seit 2011 Einschränkungen bei meiner Geschäftsfähigkeit gibt und habe einfach so die Auftrittsverträge unterschrieben. (Ich war damals nur mehr teilweise geschäftsfähig.) Wie das Ganze rechtlich ausschaut, weiß ich nicht.

Seit meinem Unfall gab es aber nur einen größeren Auftritt und zwar mit der Rock-Schock-Band. Mit meiner eigenen Band gab es seitdem nur zwei kleine Auftritte, die wurden nur per e-Mail bzw. SMS ausgemacht (ich berichtete).

Wobei der Auftritt der Rock-Schock-Band insoferne problematisch war, weil wir (also die Rock-Schock-Band) diesmal selber Veranstalter waren. Diese Konstellation war erstmalig so - früher hatte die Band einen Vertrag mit dem Veanstalter, trat aber nicht selber als Veranstalter auf. (Das ist eine neue Methode - in meiner Gegend gibt es eine Location, wo schon seit Jahrzehnten die Band(s) des jeweiligen Abends Veranstalter sind, weil der Locationbesitzer schon lange nicht mehr als Veranstalter auftritt. Das wird so gemacht, um das Risiko auf die Bands abzuwälzen, was eigentlich eine Frechheit ist.)


Wurstel

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dumbhead
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Beitrag Do., 03.02.2022, 08:56

saffiatou hat geschrieben: Mi., 02.02.2022, 22:59
Ihr seid, auch wenn Ihr für Eure wenigen Auftritte bezahlt werdet keine! Berufsmusiker!
Also bitte!
Letztens waren mindestens 5 Leute da und 3 Bier haben wir auch bekommen.
Dazu gibt es bereits einen englischen Text für die internationale Karriere, also alles auf Schiene!

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saffiatou
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Beitrag Do., 03.02.2022, 09:27

oh, entschuldige bitte, dumbhead. Es war mir nicht klar, daß Ihr so unglaublich erfolgreich seid. :lol: Das ist natürlich dann etwas anderes und vollkommen klar, wenn dann die Verträge auch geheim bleiben müssen. Es ist sicher für das nächste Konzert schwer einen geeigent großen Saal zu mieten.
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dumbhead
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Beitrag Do., 03.02.2022, 09:33

Ich sag nur - Stadiontour!

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Beitrag Do., 03.02.2022, 09:44

Wurstel


Jetzt habe ich untige e-Mail an meine Erwachsenenvertreterin geschickt (Namen geändert).


Wurstel

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

*Name*
*e-Mail-Adresse*


Wir (also meine Band) planen, eine neue CD zu machen.

Das Problem dabei ist, daß wir ja vertraglich an jene Plattengesellschaft gebunden sind, bei welcher der Vertrag für die erste CD abgeschlossen. Dieser Vertrag gilt ja 30 Jahre und enthält eine Art Vorvertragsrecht auf die nächsten Produktionen (Ton- und Bildträger). Es wurden allerdings auch nach dem Vertragsschluß Videos von meiner Band produziert und auf Facebook und YouTube veröffentlicht, ohne die Plattengesellschaft zu fragen.

Die erste CD (A langer Spieß) wurde ja mit Studiomusikern (die auch die Musik zu meinen Texten komponierten und daher auch Rechteinhaber sind) eingespielt.

Die jetzigen Musiker (die ich erst später kennengelernt habe) sind der Ansicht, an diesen Vertrag nicht gebunden zu sein - im Vertrag steht jedoch etwas Anderes.

Über dieses Thema diskutiere ich derzeit im Psychotherapieforum. Die dortigen Leute sind der Ansicht, daß der von mir im Jahr 2012 abgeschlossene Vertrag nicht für die jetzigen Musiker (die ich erst ab 2014 kennengelernt habe) gelten kann, weil jemand nicht einen Vertrag abschließen kann, der für Dritte gilt. Ich weiß aber, daß derartige Sachen im Musikbereich gang und gäbe sind, weil der Bandchef bzw. der Manager oder die Agentur (wenn man sowas hat) im Namen von allen Bandmitgliedern unterschreibt.

Des weiteren steht in vielen dieser Verträge eine Verschwiegenheitsklausel drinnen. (Das ist auch der Grund, warum ich keinen Rechtsanwalt fragen konnte, ob der Vertrag so paßt, weil dies laut Verschwiegenheitsklausel verboten war.) Im Psychotherapieforum meint jemand, daß diese Klausel ungültig ist.

Unser Gitarrist meint, daß er ein Studio kennt, wo wir eine CD gratis aufnehmen könnten.
Ich fürchte, daß dieses Studio von der Plattengesellschaft abgelehnt wird, weil die einen gewissen Qualitätsstandard voraussetzt. (Der Chef der Plattengesellschaft hat sich ja bei der Produktion der ersten CD eingemischt und hatte Sonderwünsche, die die CD deutlich teurer machten.)

Meine Fragen an Sie daher:
1.) Sind meine Bandmitglieder an den von mir 2012 unterschriebenen Vertrag gebunden? (Laut Vertrag Ja.)
2.) Müssen wir vor der Produktion einer neuen CD mit der Plattengesellschaft verhandeln? (Laut Vertrag Ja.)


Mit Hinblick auf Ihre baldige Antwort verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen


*Name*

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Sydney-b
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Beitrag Do., 03.02.2022, 10:03

Punkt 2 kann sie nicht beantworten, ohne den Vertrag zu sehen.

Ob die Klausel ungültig ist hat niemand behauptet.
Nur: ob man damit zum Anwalt darf.....damit dieser den Vertrag prüft.

Frag doch mal die Plattengesellschaft, ob sie überhaupt noch an einem Vertrag mit dir interessiert sind.

Und warum muss es jetzt unbedingt eine CD sein?
Fangt doch erstmal mit regelmäßigen Proben an.....
Probiere aus, wie lange du dabei stehen/hin und her laufen kannst.
Körperliche Fitness ist wichtig als Musiker.

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Beitrag Do., 03.02.2022, 10:09

Besser wirds ned, auch nicht in hundert Jahren.
Und da uns die Aufnahmen nichts kosten, warum nicht...

Wurstel ist ja nun nicht sonderlich jung, fit und gesund, ich schreibs wie es ist, das ist so ein Herzenswunsch von ihm und den soll er sich erfüllen bevor es womöglich nicht mehr geht.

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Wurstel
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Beitrag Do., 03.02.2022, 10:19

Wurstel

saffiatou hat geschrieben: Do., 03.02.2022, 09:27 oh, entschuldige bitte, dumbhead. Es war mir nicht klar, daß Ihr so unglaublich erfolgreich seid. :lol: Das ist natürlich dann etwas anderes und vollkommen klar, wenn dann die Verträge auch geheim bleiben müssen. Es ist sicher für das nächste Konzert schwer einen geeigent großen Saal zu mieten.
Bitte macht Euch da nicht lustig.

Mit der Rock-Schock-Band waren wir oft Headliner beim Donauinselfest auf der zweitgrößten Bühne und spielten da (bei freiem Eintritt) vor 40.000 Gästen. Wir spielten oft im Planet Music, bei der Arena Open Air, beim Volksstimmefest und bei 1.-Mai-Fest, auch im damaligen BA-Club-Zelt und zweimal im Gasometer, wobei die Veranstaltungen mit Eintritt (30 bis 45 Euro) im Allgemeinen ausverkauft waren (bis auf den letzten Auftritt, da kamen nur ca. 1.500 Gäste).

Mit meiner eigenen Band schaut es hingegen diesbezüglich schlecht aus. Uns fehlt die Fanbase. So haben wir viermal bei der Planet-Festival-Tour (einem Bandwettbewerb) gespielt. Da war es so, daß das Interesse an unserer Band am größten war (wir waren die einzige Band, bei der alle Zuschauer im Saal waren - normalerweise sind nur die Fans der jeweiligen Band da), aber wir bekamen natürlich die wenigsten Publikumsstimmen, weil wir praktisch keine eigenen Fans haben; uns sagten viele Zuschauer, daß sie uns am besten fanden, aber natürlich für "ihre" Band gestimmt haben.

Für mich war es ein ziemliches Umgewöhnen, auf so kleinen Bühnen (die ich anfangs gar nicht kannte) zu spielen. Ich war ja von der Rock-Schock-Band ganz Anderes gewöhnt - dort gab es umfangreiche Securities und Helfer in der Gaderobe, ein ordentliches Catering, zwei Tontechniker und einen Lichttechniker. Und natürlich ausreichend Platz auf der Bühne. Bei der Rock-Schock-Band wird viel mit Kostümen gearbeitet - während einige von uns auf der Bühne stehen, ziehen sich andere für die nächste oder übernächste Nummer um. Bei den Auftritten meiner Band möchte ich mich ebenfalls zwischen den Nummern umziehen, aber leider gibt es in den kleinen Locations keinen Backstagebereich, daher muß ich das alles auf der Bühne machen. Des weiteren gibt es bei der Rock-Schock-Band auch Pyrotechnik, manchmal eine lebende Fackel und so weiter. Das kann man alles in den kleinen Locations, wo ich mit meiner Band spiele, leider nicht machen.

Die Frage ist, wie man eine Fanbase zusammenbringt.

Ich wollte ja damals, daß meine CD auch als LP erscheint, weil eine LP repräsentativer in den Schaufenstern der Plattengeschäfte als eine CD ist - diesen Wunsch hat mir aber die Plattengesellschaft nicht erfüllt.

Weiters gibt es nichtmal T-Shirts von meiner Band.

Ich habe ja vor längerer Zeit Corona-Masken mit einem Bild meiner Band machen lassen. Ich wollte diese um 9 Euro pro Stück verkaufen (das ist knapp mehr als der Einstandspreis), habe aber noch keine einzige davon verkauft, lediglich viele verschenkt. (Ich hätte bei den letzten zwei Konzerten darauf hinweisen sollen, daß es diese Masken zum Kaufen gibt. Und auch auf meine CD hinzuweisen, habe ich bei den Konzerten vergessen. Die muß ich da ja auch anbieten.)

Ein paar Videos gibt es ja auf Facebook und auf YouTube. Aber damit erreicht man offenbar nicht, daß die Leute auf ein Konzert kommen, obwohl die Konzerte meiner Band meistens bei freiem Eintritt sind.

Die Plattengesellschaft hat in ihren Ankündigungen darauf hingewiesen, daß ich von der Rock-Schock-Band (die ja sehr bekannt ist) komme. Das hat auch ein Veranstalter aufgegriffen. Vielleicht sollten wir das doch auch ins Auge fassen?

Was meint Ihr: Wie können wir erreichen, daß mehr Leute auf unsere Konzerte kommen?


Wurstel

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Beitrag Do., 03.02.2022, 11:49

Entschuldige, ich will dich nicht verletzen, Wurstel, das ist Galgenhumor. Ich will dich auf die Dinge aufmerksam machen, die uns auffallen und so schief laufen.
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