Niemand möchte mir helfen
@ kaja
Ja, das ist wahrscheinlich eine gute Idee. Bisher war ich immer eher schwammig in meinen Aussagen so im Sinne von "Sagt mir was ich machen soll", weil ich dachte wenn ich da zu konkret bin und Druck mache, ist das schlecht. Das werde ich also ausprobieren und einen Termin beim BTZ machen. Die Maßnahme gefällt mir sehr gut.
Ja, das ist wahrscheinlich eine gute Idee. Bisher war ich immer eher schwammig in meinen Aussagen so im Sinne von "Sagt mir was ich machen soll", weil ich dachte wenn ich da zu konkret bin und Druck mache, ist das schlecht. Das werde ich also ausprobieren und einen Termin beim BTZ machen. Die Maßnahme gefällt mir sehr gut.
Zuletzt geändert von Tristezza am Mo., 09.11.2020, 18:37, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fullquote gelöscht. Bitte keine Komplettzitate verwenden, siehe Netiquette.
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Kleines Yippie: gerade war der Brief mit dem Ablehnungsbescheid vom Sozialamt im Briefkasten! Das macht es jetzt nicht leichter als vorher, aber zumindest nicht komplizierter. Begründung ist, dass ich noch nicht voll erbwerbsunfähig bin, wie ein Foren-Mitglied das ja hier schon angedeutet hatte. Hätten die ja eigentlich wissen müssen, aber naja.
Sowas passiert irgendwie immer, wenn ich gerade im Forum hier aktiv schreibe. Komisch.
Sowas passiert irgendwie immer, wenn ich gerade im Forum hier aktiv schreibe. Komisch.
Sei froh! Dann hast du jetzt Zeit dich zu kümmern mit dem was du tun willst. Unterlagen kannst du sicher auch zugeschickt bekommen und ab zum Jobcenter damit, bevor du ins Rentenverfahren kommst. Aus der Sozialhilfe kommst du nämlich nicht mehr so einfach raus!FloBro hat geschrieben: ↑Mo., 09.11.2020, 18:43 Kleines Yippie: gerade war der Brief mit dem Ablehnungsbescheid vom Sozialamt im Briefkasten! Das macht es jetzt nicht leichter als vorher, aber zumindest nicht komplizierter. Begründung ist, dass ich noch nicht voll erbwerbsunfähig bin, wie ein Foren-Mitglied das ja hier schon angedeutet hatte. Hätten die ja eigentlich wissen müssen, aber naja.
candle
Now I know how the bunny runs!
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- Beiträge: 5058
Da er gar nicht lang genug sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann er auch nicht ins Rentenverfahren kommen. Ihm steht entweder Hartz IV oder Grundsicherung zu.
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)
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Candy es läuft IMMER über die Rentenversicherung. Die stellen ja erstmal nur die Erwerbsunfähigkeit fest- mehr nicht. Hat er nicht ausreichend eingezahlt, kann er mit dem Schreiben von der DRV Sozialhilfe beantragen.
candle
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Nee, das stimmt nicht so. Wenn man tatsächlich erwerbsgemindert ist, wäre die Grundsicherung zuständig, wenn man aber über einen gewissen Zeitraum als erwerbsunfähig eingestuft wird... als etliche Monate mindestens prognostisch, dann gibt es als Transferleistung Sozialgeld beim Sozialamt, auch wenn man keine Eu-Rente hat.candle. hat geschrieben: ↑Mo., 09.11.2020, 16:51 Und was ist mit der Rentenversicherung? Meines Wissens kann man nicht einfach zum Sozialamt gehen, sondern muß über die Rentenversicherung erwerbsgemindert sein um einen Antrag stellen zu können, wenn du nicht gerade viel Erwerbsminderungsrente bekommst.
candle
Das sind die Fälle, wo der medizinische Dienst des JC derzeit Erwerbsunfähigkeit sieht und es aber für eine Berentung (nicht oder noch nicht) reicht.
Komisch, dass ich dann jetzt trotzdem abgelehnt wurde, mit der Begründung dass noch keine volle Erwerbsminderung seitens der Rentenversicherung festgestellt wurde
Zuletzt geändert von Pauline am Di., 10.11.2020, 06:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Fullquote entfernt. Bitte lies die Netiquette.
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Das ist nicht die Grundsicherung. Die kommt erst nach x Jahren, wenn festgestellt wurde- von der DRV- dass der Zustand sich nicht mehr bessert.
Davor finden laufend Prüfungen statt und man bekommt "Hilfe zum Lebensunterhalt".
candle
Davor finden laufend Prüfungen statt und man bekommt "Hilfe zum Lebensunterhalt".
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Ah, verstehe. Halleluja, da blickt man ja wirklich nicht durch.
Zuletzt geändert von Pauline am Di., 10.11.2020, 06:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich mußte das auch erst erfahren um zu wissen. Aber man kann das im Netz auch recherchieren, wobei das auch nicht so einfach ist mit den Gesetzestexten.
candle
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Es scheint offensichtlich größere regionale Unterschiede zu geben was die Gewährung von Leistungen vor Ort angeht.
Ich habe, beruflich bedingt, ganz guten Eindruck wie es hier vor Ort läuft und hier zahlt, wenn das Jobcenter über ein Gutachten festgestellt hat, dass ihre „Kunden“ nicht erwerbsfähig sind das Sozialamt regelmäßig Hilfe zum Lebensunterhalt. Da finden hier auch selten Überprüfungen statt. Ich hatte Exmaßnahmeteilnehmer, die über einen Zeitraum von 5Jahren nicht geprüft wurden. Leider gibt es für die Betroffenen, die wegen Erwerbsunfähigkeit HZL bekamen auch keine wie auch immer gearteten Förderungen mehr, um sie zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
In manchen Fällen drängt das Sozialamt dann auf Verrentung, aber wesentlich seltener, als man erwarten könnte.
Was ich da beschrieben habe als das Procedere hier vor Ort gilt so in der Form typischerweise für psychische Erkrankungen.
@ FloBro
Ich denke für dich könnte es gut sein, wenn das Sozialamt sich als nicht zuständig erklärt. Solange du noch als potentiell arbeitsfähig und rehabilitierbar angesehen wirst, kannst du über die RV-Bund und das Jobcenter entsprechende Unterstützung bekommen. Beim Sozialamt wird man wirklich nur noch geparkt.
Ich habe, beruflich bedingt, ganz guten Eindruck wie es hier vor Ort läuft und hier zahlt, wenn das Jobcenter über ein Gutachten festgestellt hat, dass ihre „Kunden“ nicht erwerbsfähig sind das Sozialamt regelmäßig Hilfe zum Lebensunterhalt. Da finden hier auch selten Überprüfungen statt. Ich hatte Exmaßnahmeteilnehmer, die über einen Zeitraum von 5Jahren nicht geprüft wurden. Leider gibt es für die Betroffenen, die wegen Erwerbsunfähigkeit HZL bekamen auch keine wie auch immer gearteten Förderungen mehr, um sie zurück auf den Arbeitsmarkt zu bringen.
In manchen Fällen drängt das Sozialamt dann auf Verrentung, aber wesentlich seltener, als man erwarten könnte.
Was ich da beschrieben habe als das Procedere hier vor Ort gilt so in der Form typischerweise für psychische Erkrankungen.
@ FloBro
Ich denke für dich könnte es gut sein, wenn das Sozialamt sich als nicht zuständig erklärt. Solange du noch als potentiell arbeitsfähig und rehabilitierbar angesehen wirst, kannst du über die RV-Bund und das Jobcenter entsprechende Unterstützung bekommen. Beim Sozialamt wird man wirklich nur noch geparkt.
Wenn deine Beschreibung so stimmt Sadako, wie kommt so jemand an die Zahlungen der Rentenversicherung? Es gibt ja auch Menschen, die sich einen Anspruch erworben haben.
Und in diesem Fall wird auch die RV nicht einspringen für eine Ausbildung, wenn dafür nicht eingezahlt wurde.
candle
Und in diesem Fall wird auch die RV nicht einspringen für eine Ausbildung, wenn dafür nicht eingezahlt wurde.
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@ candle
Grundsätzlich kann jeder Mensch einen Antrag auf z. B berufliche Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Wenn man noch nicht lange genug eingezahlt hat, um eine Anwartschaft bei der Rentenversicherung zu haben, dann leistet das Arbeitsamt. In sofern ist es nicht wirklich relevant, ob man die Beitragsjahre schon erfüllt hat. (Der Antrag, den man bei der RV-Bund stellt, wird an die Fachabteilung im Arbeitsamt weitergeleitet.)
Bei einer eventuellen Rente macht das natürlich schon einen Unterschied ob, und wie lange man eingezahlt hat.
Reha und andere Leistungen def Wiedereingliederung werden dann nicht mehr gezahlt, wenn man als erwerbsunfähig gilt.
Wenn man vorübergehend nicht arbeiten kann aber generell schon die Hoffnung und den Wunsch hat, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, ist es von Vorteil dieses Etikett nicht zu haben.
Was man auch wissen sollte: ein Antrag zum Beispiel auf eine Umschulung oder ähnliches kann von der Rentenversicherung umgewandelt werden in einen Rentenantrag. Wenn die die gesundheitliche Prognose so einschätzen, dass Rehamassnahmen wenig erfolgversprechend sind, dann machen die das auch gerne mal.
Ich habe selbst aufgrund einer körperlichen Erkrankung einen Antrag auf berufliche Reha gestellt der mit einer EU-Rente beantwortet wurde. Habe mich allerdings erfolgreich gegen die Zwangsverrentung gewehrt.
Grundsätzlich ist es in einer solchen Situation in der FloBro ist, echt hilfreich und wichtig, sich viel Beratung und Unterstützung vor Ort zu holen. Vor Ort deshalb, weil es deutlich unterschiedlich ist, wie Dinge gehandhabt werden und auch welche Möglichkeiten es überhaupt erst mal gibt.
Grundsätzlich kann jeder Mensch einen Antrag auf z. B berufliche Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Wenn man noch nicht lange genug eingezahlt hat, um eine Anwartschaft bei der Rentenversicherung zu haben, dann leistet das Arbeitsamt. In sofern ist es nicht wirklich relevant, ob man die Beitragsjahre schon erfüllt hat. (Der Antrag, den man bei der RV-Bund stellt, wird an die Fachabteilung im Arbeitsamt weitergeleitet.)
Bei einer eventuellen Rente macht das natürlich schon einen Unterschied ob, und wie lange man eingezahlt hat.
Reha und andere Leistungen def Wiedereingliederung werden dann nicht mehr gezahlt, wenn man als erwerbsunfähig gilt.
Wenn man vorübergehend nicht arbeiten kann aber generell schon die Hoffnung und den Wunsch hat, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, ist es von Vorteil dieses Etikett nicht zu haben.
Was man auch wissen sollte: ein Antrag zum Beispiel auf eine Umschulung oder ähnliches kann von der Rentenversicherung umgewandelt werden in einen Rentenantrag. Wenn die die gesundheitliche Prognose so einschätzen, dass Rehamassnahmen wenig erfolgversprechend sind, dann machen die das auch gerne mal.
Ich habe selbst aufgrund einer körperlichen Erkrankung einen Antrag auf berufliche Reha gestellt der mit einer EU-Rente beantwortet wurde. Habe mich allerdings erfolgreich gegen die Zwangsverrentung gewehrt.
Grundsätzlich ist es in einer solchen Situation in der FloBro ist, echt hilfreich und wichtig, sich viel Beratung und Unterstützung vor Ort zu holen. Vor Ort deshalb, weil es deutlich unterschiedlich ist, wie Dinge gehandhabt werden und auch welche Möglichkeiten es überhaupt erst mal gibt.
Das ist jetzt auch etwas am Thema vorbei, denke ich.Sadako hat geschrieben: ↑Di., 10.11.2020, 11:15 Grundsätzlich kann jeder Mensch einen Antrag auf z. B berufliche Reha oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.
Wenn man noch nicht lange genug eingezahlt hat, um eine Anwartschaft bei der Rentenversicherung zu haben, dann leistet das Arbeitsamt. In sofern ist es nicht wirklich relevant, ob man die Beitragsjahre schon erfüllt hat. (Der Antrag, den man bei der RV-Bund stellt, wird an die Fachabteilung im Arbeitsamt weitergeleitet.)
Es gibt ja unterschiedliche Anwartschaften: Für Leistung zur Teilhabe muß man 15 Jahre eingezahlt haben um einen Anspruch zu erwerben, bei Erwerbsminderung sind es 36 Monate innerhalb der Letzten 5 Jahre, wo aber auch der Zeitraum manchmal rückwirkend verlängert wird, aber damit kenne ich mich nicht aus.
Wie es bei FloBro nun aussieht, weiß ich nicht, aber ich weiß, dass es gerne ein Gerangel wegen der Kostenübernahme zwischen Jobcenter und DRV gibt. Und was nun vom Jobcenter aus schon alles "probiert" wurde, weiß ich auch nicht.
Es kann gut sein, dass ihm in den nächsten Tagen eine Aufforderung zur Beantragung von Erwerbsminderungrente bei der DRV ins Haus flattert. Ob und wie das dann noch aufzuhalten ist, weiß ich nicht. Er kann das höchstens noch so beeinflussen, dass er sich möglichst "gesund" beim Gutachter der Rentenversicherung darstellt. Ansonsten sehe ich da jetzt wenig Möglichkeiten auf die Schnelle in Ausbildung zu kommen.
candle
Now I know how the bunny runs!
Meine Sozialarbeiterin hat Kontakte zum Reha Bereich beim Jobcenter und meint, dass sie mich da eventuell "durchschleusen" kann, wie auch immer das funktionieren soll. Gleichzeitig war ich aber auch selbst aktiv und hab morgen einen Beratungstermin beim BTZ.
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