Es kann durchaus sein, dass eine Willensbekundung abgegeben wurde - jedoch aber keine Patientenverfügung.leuchtturm hat geschrieben: ↑Sa., 08.12.2018, 17:28 dann liegt eine Patientenverfügung vor, nach der man sich richten könnte, und niemand müsste sich mehr Gedanken machen.
Wozu dann die Ausgangsfrage?
Ärztlich erlaubter Suizid Demenzerkrankter begleiten?
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auf eine mündliche Willenbekundung würde ich mich nicht einlassen, nicht als Arzt oder PflegerAnna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 08.12.2018, 17:55Es kann durchaus sein, dass eine Willensbekundung abgegeben wurde - jedoch aber keine Patientenverfügung.leuchtturm hat geschrieben: ↑Sa., 08.12.2018, 17:28 dann liegt eine Patientenverfügung vor, nach der man sich richten könnte, und niemand müsste sich mehr Gedanken machen.
Wozu dann die Ausgangsfrage?
Nö, muss nicht, weil viele Leute darüber reden, aber längst nicht alle dann auch die Formalitäten in Angriff nehmen. In der Familie gibt es aber sicher oft Äußerungen wie "so möchte ich nicht enden" oder ähnliches, ohne dass man deswegen eine Patientenverfügung macht. Die Angehörigen kennen dann trotzdem die Einstellung der Personleuchtturm hat geschrieben: ↑Sa., 08.12.2018, 17:28 dann liegt eine Patientenverfügung vor, nach der man sich richten könnte, und niemand müsste sich mehr Gedanken machen.
Wozu dann die Ausgangsfrage?
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Nun ja, Gesetze sind auch nicht vorrangig für die da, die auch ohne sie klarkommen.
Und wenn es hier rechtliche Zweifel geben sollte, bin ich dagegen, einfach mal davon auszugehen, dass zu einem früheren Zeitpunkt eine mündliche Einverständniserklärung abgegeben wurde.
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Aber warum überhaupt dieses Klammern?
Ich denke, das kommt nur von dieser scheinheiligen menschenverachtenden christlichen Moral, die Menschen leiden lässt, bis sie abkratzen, aus Ideologiegründen. Wenn das nicht so wäre, könnte jemand auch früher gehen, ohne sich zu Tode zu hungern.
In diesem speziellen Einzelfall muss natürlich geprüft werden, ob es einen anderen Grund als die Demenz gibt, weswegen sie aufhört zu essen. Wenn es etwas ist, was behoben werden kann, dann sollte man das natürlich machen, und wenn es ihr ansonsten gut geht, kann sie noch eine Weile leben.
Aber wenn sie wegen der Demenz das Essen eingestellt hat, oder gar deswegen, weil sie nicht mehr leben will, dann sollte man sie gehen lassen. Das wäre human und das Richtige.
Ich denke, das kommt nur von dieser scheinheiligen menschenverachtenden christlichen Moral, die Menschen leiden lässt, bis sie abkratzen, aus Ideologiegründen. Wenn das nicht so wäre, könnte jemand auch früher gehen, ohne sich zu Tode zu hungern.
In diesem speziellen Einzelfall muss natürlich geprüft werden, ob es einen anderen Grund als die Demenz gibt, weswegen sie aufhört zu essen. Wenn es etwas ist, was behoben werden kann, dann sollte man das natürlich machen, und wenn es ihr ansonsten gut geht, kann sie noch eine Weile leben.
Aber wenn sie wegen der Demenz das Essen eingestellt hat, oder gar deswegen, weil sie nicht mehr leben will, dann sollte man sie gehen lassen. Das wäre human und das Richtige.
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Als Arzt oder Pfleger ist man, ob es einem gefällt oder nicht, an die Rechtslage gebunden. Existiert keine Patientenverfügung, sind es oft die nächsten Angehörigen die Entscheidungen treffen.leuchtturm hat geschrieben: ↑So., 09.12.2018, 09:28auf eine mündliche Willenbekundung würde ich mich nicht einlassen, nicht als Arzt oder PflegerAnna-Luisa hat geschrieben: ↑Sa., 08.12.2018, 17:55
Es kann durchaus sein, dass eine Willensbekundung abgegeben wurde - jedoch aber keine Patientenverfügung.
Und auch wenn man sich als Arzt oder Pfleger nicht auf eine mündliche Willenserklärung verlässt (die nur innerhalb der Familie abgegeben wurde) wurde sie dennoch abgegeben.
Wenn der Verdacht besteht, dass die von der Tochter erwartete Maßnahme unzulässig ist, sollte das natürlich schnellstens geprüft werden. Aber es ist unwahrscheinlich, dass der Arzt leichtsinnig etwas (ohne jeglichen persönlichen Nutzen) unterschreibt und damit eine sehr hohe Strafe riskiert.
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Ich habe allerdings in Klein-Idas Einträgen nicht gelesen, dass die Dame aufgehört hat, zu essen.
Sondern, dass man ihr die Nahrungszufuhr verweigert.
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Dafür kann es aber medizinische Gründe geben. Natürlich bestünde dann die Möglichkeit der künstlichen Ernährung. Und dahat man oft die Wahl, ob man sie wünscht - oder nicht.ExtraordinaryGirl hat geschrieben: ↑So., 09.12.2018, 11:15 Sondern, dass man ihr die Nahrungszufuhr verweigert.
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Kann es. Oder auch nicht.
Das ist Spekulation, und ich halte nichts davon, über das Leben von Menschen zu spekulieren.
Aber mehr Informationen haben wir zurzeit nicht.
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Und das hat weniger mit Religion zu tun als mit einem gewissen Verständnis davon, wie sich Tod anfühlt und dass es nicht nur Leute gibt, die (ob beeinträchtigt oder nicht) freiwillig aus dem Leben scheiden.
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Danke für eure Antworten.
Ich war auf der Abteilung nur kurz und kenne die genauen Hintergründe leider nicht.
Ich glaube aber auch,dass die Kollegen dort so vernünftig sind und die ganze Angelegenheit abgebrochen haben.
Vielen Dank nochmal für eure Meinungen.
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"Wer nicht weiß wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
Mark Twain
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Das habe ich mir schon gedacht.
Ich weiß, wie die "stille Post" in Pflegeheimen funktioniert.
Bei einem gewissen Stande der Selbsterkenntnis und bei sonstigen für die Beobachtung günstigen Begleitumständen wird es regelmäßig geschehen müssen, dass man sich abscheulich findet.
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