Akte anfordern

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Möbius
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 20:07

@ Marilen

OK - über Deine Motivation dafür, Deine Akte haben zu wollen, will ich nicht mit Dir diskutieren, das ist Deine Sache. Du hast einen Rechtsanspruch, aber "siehe oben".

Ich würde Dir aus meiner anwaltlichen Erfahrung heraus empfehlen wollen, Deiner Therapeutin diesen Wunsch in einem persönlich gehaltenen Handschreiben mitzuteilen und auch Deine Motivation dazu etwas ausführlicher dazulegen, insbesondere eben auch, daß keine "Weiterungen" beabsichtigt sind. Dann ist die Chance m.E. am größten, daß Du wirklich Deine vollständige Akte erhälst.

Es ist leider so, daß es nicht nur therapeutisches Fehlverhalten gibt, daß Anlass zu Strafanzeigen und Zivilklagen bietet, sondern auch Fehlverhalten von Patienten - insbesondere solchen mit gewissen aggressiv-narzisstischen Störungen. Sie übertragen unterledigte, wohl meist auch unbewußte - verdrängte - Konflikte auf ihre Therapeuten und befehden sie bis auf's Messer. Selbstverständlich können sie auch von haarsträubendem "Mißbrauch" durch den Therapeuten berichten, ob sexuell oder narzisstisch. Mit einigen dieser Berichte hier im PTF habe ich mich - allerdings schon vor Jahren - näher befasst, weil auch ich so eine "Grenz-Erfahrung" mit einer Ärztin gemacht hatte ... anderes Thema ... aber in wirklich jedem Fall, den ich hier verfolgt habe, ist alsbald ein "ex-anwaltliches" Mißtrauen entstanden und irgendwann - wirklich in jedem Fall - die positive Überzeugung, daß die jeweiligen Behauptungen über therapeutisches Fehlverhalten falsch waren. Deswegen beschäftige ich mich seit einiger Zeit überhaupt nicht mehr mit solchen threads.

Es gibt also für Psychotherapeuten stets Grund zur Vorsicht, wenn ein Ex-Patient auf einmal die Herausgabe der Akte verlangt - und erst recht auch dann, wenn das in einem "eiskalten" Dreizeiler geschieht.

Wie die Verhältnisse bei Dir und Deiner Ex-Therapeutin liegen, kann ich natürlich nicht beurteilen ...

Lieben Gruß
Möbius

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Thread-EröffnerIn
Marilen
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 20:44

danke Möbius, ich werde das so machen.
Ich hege keinen Groll mehr gegen sie,
die Kiste ist durch.
Ausser der Akte will ich nichts mehr von ihr
und wenn sie die nicht rausrücken will: auch ok.
LG Marilen
Zuletzt geändert von Marilen am Mo., 07.05.2018, 20:55, insgesamt 1-mal geändert.
Rabbi Nachman lehrt uns etwas Bahnbrechendes. Wenn es schwer wird, bleibt dir nur noch eines: Sei glücklich und freue dich.


mio
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 20:48

Schlendrian hat geschrieben: Mo., 07.05.2018, 08:27 Meine will mir auch nie sagen, was sie notiert :/
Und meine liest es mir bisweilen sogar vor...auch unaufgefordert. So unterschiedlich kann es also sein.

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Sintje
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 20:51

Danke für deine Perspektive aus der anderen Seite, Möbius.
Leider kann ich den sachlichen Dreizeiler nun nicht mehr rückgängig machen. Und ich hatte noch überlegt, ob ich meine Ex-Thera nicht einfach persönlich frage. War mir dann aber schlicht zu viel Aufwand. Dabei hatte sie mir noch in der ersten Stunde erklärt, warum wie was sie aufschreibt - mit dem Vermerk, ich dürfe es jederzeit sehen. Ob das nun immer noch gilt... hmm.

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mio
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 20:58

Sintje hat geschrieben: Mo., 07.05.2018, 20:51 Leider kann ich den sachlichen Dreizeiler nun nicht mehr rückgängig machen.
Du könntest noch was "hinterherschicken", wenn Du das Gefühl hast, dass es vielleicht zu "sachlich" war.

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Solage
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 21:21

Blöd ist, wenn man sich missbrauchendes Verhalten von anderen selbst in die Schuhe schieben soll. Das wäre ja dann die Idendifikation mit dem Aggressor: Weil mein Rock zu kurz war, meine Bedürftigkeit so groß, meine narzisstischen Defizite .... Blabla... Genauso kann man sagen, dass es auch keinen sexuellen Missbrauch in der Kindheit gegeben hat. Sind nur Fantasien, Wunschfantasien.
Mein Anwalt geht mit mir bis zum Schluss.

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Pianolullaby
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Beitrag Mo., 07.05.2018, 23:14

Allerdings muss ein Therapeut seine Akten auch nur eine bestimmte Zeit aufbewahren. In der CH sind dies 10 Jahre.
Danach ist nichts mehr mit Akte anfordern, da vernichtet
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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Möbius
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Beitrag Di., 08.05.2018, 07:40

Was mich persönlich betrifft - so ein Begehren, meine Akte vom Arzt oder Therapeut haben zu wollen, hatte ich nie verspürt, auch nie "objektiven Anlass", also irgendwelche "Schritte" gegen frühere Behandler ernsthaft erwogen, obschon ich auf einige zeitweise ziemlich sauer war. Da war meine frühere Hautärztin, die sich in meine Selbstanalyse "hineingemogelt" hatte und dabei einige schwere Fehler gemacht hatte - sie hat insbesondere ihre eigene, sehr starke Gegenübertragung nicht erkannt, geschweige denn unter Kontrolle gehabt. Aber: sie hat mir mit ihrem Eingriff auch das Leben gerettet und ich seh das heute etwa so, wie den Rettungssanitäter, der mir die Rippen gebrochen hat, um mir mit einer Herzdruckmassage das Leben zu retten ... ich denke heute gerne an diese Ärztin zurück.

Da gab's meinen ersten ambulanten Therapeuten, ein totaler Vollpfosten war das gewesen - aber mir reicht die Genugtuung, ihn analysiert zu haben: er hatte ne sexuelle Dysfunktion und finanziell hat ihm das Wasser bis zum Hals gestanden gehabt ... ne Lachnummer aus heutiger Sicht.

Da war der Chefarzt dieser furchtbaren Reha-Klinik in Pfronten ... den hätte ich am liebsten sogar angezeigt ... aber das ist so ne Sache. Ich kenne aus der Justiz den "Corpsgeist" solcher Berufe, die ja immerhin auch sehr mächtig sind, nur zu gut. Und soo schlimm war's ja nun auch wieder nicht.

Es ist so: eine Akte wie die des Psychotherapeuten enthält immer auch sehr viel persönliches vom Therapeuten selbst - zumal in psychoanalytischen Therapieformen, der Analyse im engeren Sinne zumal, der eine sehr intensive Beziehung, die berühmte Übertragung und eben auch ihre wenig bekannte "Gegenübertragung" (die positiven und negativen "Gefühle" des Analytikers für seinen Patienten) entsteht. Die arbeitet der Analytiker auch in der Akte auf - muß er ja sogar.

Ich erinnere mich immer wieder an ein Fallbeispiel: Elaine V. Sigel, eine US-amerikanische Analytikerin mit deutsch-jüdischem Hintergrund, schildert in "Inzest" eine Analyse, bei der sie sich, ohne das selbst zu bemerken, in einen jungen Patienten - einen inzestsohn - verliebt hatte, was für sie erst durch eine Einzelsupervision zu Bewußtsein kam. Diese Geschichte ist also doch noch gut ausgegangen gewesen.

Auch Therapeuten haben eine "Privatsphäre", die einen gewissen Schutz beanspruchen kann. Man sollte nicht ohne guten Grund in sie eindringen wollen - finde ich jedenfalls.

Daß vom Gesetzgeber dem Patienten insofern ein rechtlicher Vorrang zugesprochen worden ist - das ist zweifellos richtig, aber man sollte als Patient von diesem Recht nur sehr sorgsam Gebrauch machen.


shesmovedon
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Beitrag Di., 08.05.2018, 10:22

mio hat geschrieben: Mo., 07.05.2018, 20:48
Schlendrian hat geschrieben: Mo., 07.05.2018, 08:27 Meine will mir auch nie sagen, was sie notiert :/
Und meine liest es mir bisweilen sogar vor...auch unaufgefordert. So unterschiedlich kann es also sein.
Ich vermute, es ist wie Möbius sagt, es steht auch etwas über sie in den Notizen und das will sie nicht Preis geben. Und das ist auch OK. Ehrlich gesagt, will ich die Akte auch gar nicht lesen und ich denke auch nicht, dass dieses Bedürfnis mal wirklich in mir aufkommt. Sie kennt ja auch nicht alle meine Gedanken zu den Sitzungen, so muss ich nicht alle ihre Gedanken dazu kennen. Ich könnte mir ja auch Notizen machen, wenn ich wollte.


mio
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Beitrag Di., 08.05.2018, 14:08

Ich denke jeder Therapeut wird da "sein System" haben wie er die "Erkenntnisse" aus den Stunden festhält. Je stärker er "eigenes" mit zu Rate zieht und auch aufschreibt um so mehr "Hemmungen" werden da dann wohl auch sein diese preiszugeben. Andererseits könnten auch Bedenken mit rein spielen dass der Patient das Geschriebene nicht gut aufnehmen könnte, weil er es vielleicht als "zu kritisch" erleben würde. Wobei das wohl eher während einer laufenden Therapie der Fall sein dürfte, wobei es natürlich auch hinterher so sein kann, dass da die von Möbius beschriebene Angst vor "Rache" ist.

Allerdings sollte sich jeder Therapeut auch darüber im Klaren sein dass der Patient ein Recht auf Einsicht hat und seine Aufzeichnungen entsprechend gestalten, also so, dass er sie auch dem Patienten gegenüber vertreten kann so nötig. Er kann ja falls von Nöten auch noch "eigene" Aufzeichnungen machen, die nicht offiziell in die Akte wandern.

Mich interessiert das auch nicht mehr, zu Anfang hätte ich es mal spannend gefunden was meine Thera da so alles fleissig mitschreibt. Auch weil sie wahnsinnig viel mitschreibt und noch dazu irgendsoein "Farbsystem" hat. Nachdem ich aber mitbekommen habe dass sie meist wohl nur aufschreibt was ich gesagt habe wurde es uninteressant für mich das zu lesen. Wenn ich mich an was nicht erinnern kann und es mir wichtig vorkommt dann frag ich sie und sie kuckt nach. Manchmal kuckt sie auch von sich aus nach um "den Faden" zu finden und liest mir dann vor was sie dazu aufgeschrieben hatte.

Ich kann allerdings sehr gut nachvollziehen dass man es gerne lesen möchte, wenn man selbst gar nicht mehr so Recht weiss, was da so alles "war" in der Therapie. Ich hab damals nach meinem allerersten Therapieversuch vor hunderttausend Jahren den von mir ausgefüllten "Eingangsfragebogen" von dem Therapeuten zugeschickt bekommen nachdem ich die Therapie abgebrochen hatte und mich schon sooooo oft geärgert, dass ich den weggeworfen habe. Heute fände ich es hochinteressant zu lesen was da eigentlich drin stand, eben weil ich mich NULL erinnern kann. Ich weiss noch nicht mal mehr genau warum ich diese Therapie eigentlich gemacht habe. Da ist nur so ein "diffuses" Gefühl dazu.

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Solage
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Beitrag Di., 08.05.2018, 19:33

Ich habe bei meinem jetzigen Therapeuten nicht den Wunsch die Akte zu lesen, weil ich ihm vertraue.
Würde ich das wünschen, dann ist auf der Vertrauensbasis ordentlich was schief gelaufen.
Ist tatsächlich was schief gelaufen, milde ausgedrückt, dann ist die Herausgabe der Patientenakte notwendig, um die eigenen Interessen juristisch zu verfolgen.
Dass die Akte dann geschönt und nachbearbeitet wird, kann sein.
Das Gericht verlangt imme die Originalakte. Die ebenso nicht das Original sein muss!

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Möbius
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Beitrag Di., 08.05.2018, 19:40

In einem Buch über "Anwaltskunst" habe ich mal die schöne, an einen jüngeren Rechtsanwalt gerichtete Mahnung eines "alten Hasen" gelesen:

"Lieber Kollege ! Behandeln Sie jeden Mandanten so, als sei er Ihr zukünftiger Prozeßgegner! Dann behandeln Sie ihn richtig !"

Ich glaube, diese Advokatenweisheit ist in gewisser Weise analogiefähig ...

In der Anwaltspraxis spielt übrigens das Recht des Mandanten auf Herausgabe seiner Akten nur eine relativ geringe Rolle, wie schon erwähnt, wurde es in meinen 15 Anwaltsjahren nur 1x geltend gemacht und das in einem sehr speziellen Fall, ohne daß die Beziehung zum Mandanten getrübt gewesen wäre. Der Grund für die geringe Bedeutung: der Anwalt hat insofern ein gesetzliches "Zurückbehaltungsrecht" wegen ausstehender Honorarforderungen. Und wenn der Mandant sauer ist, bezahlt er natürlich die Rechnung nicht. Zudem erhält der Mandant idR sowieso laufend Abschriften der Korrespondenz und "Terminsberichte" von Verhandlungen, Besprechungen usw bei denen er selbst nicht anwesend war. Die Bedeutung der Akte ist also im Normfall eher gering. Das ist bei Psychotherapeuten natürlich anders.

Man merkt es aber auch als "Berufsträger", wenn eine "Behandlung" auf die schiefe Bahn gerät und richtet sich meist darauf ein. Erfahrene Therapeuten merken auch sofort, meist schon beim Erstgespräch, mit was für einem Patiententyp sie es zu tun haben. In dem schon erwähnten Beispielsfall von Elaine V. Siegel erkannte sie, ihrer eigenen Darstellung nach, den Inzestsohn schon, als er zur Tür hereinkam. Und genauso erkennen halbwegs erfahrene Therapeuten auch ihre Pappenheimer schon beim ersten Gespräch und richten sich darauf ein.

Ich weiß nicht, inwiefern es für Psychotherapeuten Dokumentationspflichten gibt - für Anwälte gab es sie, jedenfalls zu meiner Zeit nicht. Die Aktenführung ergab sich von alleine aus den Notwendigkeiten des Alltags. Aber ich weiß auch, daß ich selbst immer nur sehr wenig Notizen brauchte - ich hatte vor meinem Zusammenbruch ein gußeisernes Gedächtnis, das heute, nach 22 Vollnarkosen innerhalb von 2 Jahren, etwas gelitten hat. Aber zu meiner aktiven Zeit hatte ich sozusagen "die Kanzlei im Kopf". Als Wirtschaftsanwalt arbeitet man nur für relativ wenig Mandanten, aber mit diesen sehr intensiv zusammen. Ich habe mir bei Besprechungen fast nur "Daten" notiert, aber sehr selten die "Inhalte". Aber auch da habe ich ganz andere Kollegen kennengelernt.

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Solage
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Beitrag Di., 08.05.2018, 19:46

Für Psychotherapeuten besteht eine Dokumentationspflicht. Kommt der Therapeut dieser nicht nach, dann kann das gegen ihn verwendet werden.


kaja
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Beitrag Di., 08.05.2018, 20:00

Solage hat geschrieben: Di., 08.05.2018, 19:46 Für Psychotherapeuten besteht eine Dokumentationspflicht. Kommt der Therapeut dieser nicht nach, dann kann das gegen ihn verwendet werden.
Richtig. Dann gilt Beweislastumkehr.

Aber man lässt sich doch die Akte nicht zwangsläufig nur geben wenn man juristisch gegen den Therapeuten vorgehen möchte. Bei mir war das z.B. überhaupt nicht der Fall.
After all this time ? Always.

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Solage
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Beitrag Di., 08.05.2018, 20:11

Ich hätte die Akte nicht gebraucht, aber mein Anwalt!
Beweislastumkehr ist schwierig. Wenn der Therapeut gegen Standardbehandlung schwerwiegend verstoßen hat, dann ja.
Wer entscheidet das?

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