Gelten die 2 Jahre Therapiepause
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Thread-EröffnerIn - [nicht mehr wegzudenken]
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Meine private KK ist sehr zuvorkommend. Die bezahlt eigentlich alles, was ich beantrage. Ich habe da ziemlich Glück mit. Die bezahlt selbst meine RPK Maßnahme, obwohl das normal die Rentenversicherung bezahlt, in die ich aber als Student nie eingezahlt habe. Die Frage ist ja, ob die gesetzliche Kasse das von der privaten KK übernimmt, oder ob die mich als "neu" verbuchen und ohne Stundenkontigent einordnen.
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@Schlendrian, da würde ich bei den gesetzlichen KK nachfragen.
Und mir die BESTE raussuchen.
Und mir die BESTE raussuchen.
Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Was die gesetzlichen bezahlen (müssen) an Umfang, ist für alle gleich und steht in der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/20/
Bei den privaten kann es von Kasse zu Kasse und auch davon; in welchem Tarif man ist, abhängen....
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott
― Anne Lamott
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Thread-EröffnerIn - [nicht mehr wegzudenken]
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Tja, welche ist die Beste? TK? Ich habe mir die TK rausgesucht, weil die wohl bezüglich Therapie viel genehmigt. Wenn jemand mehr weiß bezüglich anderer Krankenkasse, ich lese gerne.
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Soll trotzdem Abweichungen in der Leistung der gesetzlichen KK geben.
Von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden.
Die sind auch in einem Wettbewerb.
Von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden.
Die sind auch in einem Wettbewerb.
Und nicht zu vergessen, die nachvollziehbare Begründung der Therapeutin.
Das ist dann Auslegungssache des von der KK beauftragten Gutachters.
Widerspruch ist dann auch bei einer Ablehnung möglich.
Das ist dann Auslegungssache des von der KK beauftragten Gutachters.
Widerspruch ist dann auch bei einer Ablehnung möglich.
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Thread-EröffnerIn - [nicht mehr wegzudenken]
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Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland arbeiten alle auf der selben gesetzliche Grundlage und finanzieren die selben Stundenkontingente.
Ich würde beim Kassenwechsel von privat zu gesetzliche einfach verschweigen schon mal eine Psychotherapie gemacht zu haben. Was die KK nicht weis, macht sie nicht heiß.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
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Ich habe den Eindruck die Verhaltenstherapeuten werden in Studium gleich so erzogen, keine Berichte zu schreiben, wenn Sie es nicht mehr müssen.
Tiefenpsychologisch arbeitenden Therapeuten sind da meist deutlich weniger schreibfaul. Sie sind es gewohnt Langzeittherapien durchzuführen, welche nun mal Berichte erfordern.
Liebe Grüße
Lockenkopf
Lockenkopf
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- Forums-Gruftie
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Ich bin seit bald 8 Jahren bei meiner Thera und habe noch nie auch nur eine Stunde selbst zahlen müssen. Es kommt also schon auch sehr auf das Engagement des Theras drauf an. Sie hat das alles immer unglaublich gut im Blick, ist immer sehr gut informiert und auf dem neuesten Stand was geht und was nicht, und sagt mir, wie es weitergeht. Schon vor Jahren hat sie mir zu dem Antrag beim Fond geraten und das funktionierte auch einwandfrei mit der Bewilligung. Vorher hat sie es nicht gescheut, immer wenn nötig ins Gutachterverfahren zu gehen um wieder Stunden von der KK zu bekommen. Somit hat meine KK für VT 120 h gezahlt + Quartalsstunden. Irgendwann war dann Schluss und momentan benütze ich die Stunden vom Fond. Nächstes Jahr wird dann eine neue Therapie beantragt.
Also, wenn ein Thera will, kann er einem da schon viel helfen. Aber ich glaube, da gibts schon enorme Unterschiede...
Meine KK ist die BKK und ich habe nicht nur in Bezug auf Psychtherapie gute Erfahrungen mit dieser KK gemacht.
Also, wenn ein Thera will, kann er einem da schon viel helfen. Aber ich glaube, da gibts schon enorme Unterschiede...
Meine KK ist die BKK und ich habe nicht nur in Bezug auf Psychtherapie gute Erfahrungen mit dieser KK gemacht.
LG, CrazyChild
***stay strong***
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Candy, ich bin bei der TK und damit sehr zufrieden. Ich habe mit denen an sich nur gute Erfahrungen gemacht und sie hat wohl auch bei Ärzten einen sehr guten Ruf.
@ Schlendrian
Ich möchte nochmal auf mein eigenes "Finanzierungsmodell" im Rahmen der GKV hinweisen: Psychotherapie in der Psychiatrischen Ambulanz einer Klinik - in meinem Falle: der Uni-Klinik Leipzig, wo mein "Überpsycho" hockt. Er wird tätig auf quartalsmässige Überweisung eines Facharztes - in meinem Falle: des Dermatologen wegen der psychosomatischen Akne. Bei ihm sind entsprechend seiner Fachgebiete: Psychodermatologie, psychosomatische Urologie und sexuelle Störungen auch Überweisungen vom Urologen (bei Bio-Männern), Gynäkologen (bei Bio-Frauen), Endokrinologen ("anerkannten" Transsexuellen im Sinne des TSG) und natürlich vom Psychiater möglich. Diese Überweisung ist schon für das Erstgespräch erforderlich - die "probatorischen Sitzungen" gibt es im Abrechnungssinne nicht. Der große Vorteil: es gibt keine Kontingentierung der Stunden, keine Bindung an Therapiemethoden und all diese Nickeligkeiten, die das Leben des psychisch Kranken zu versüssen pflegen. Auf der 1. dermatologischen Überweisung stand lapidar "zur Mitbehandlung; Klärung Mißbrauchsverdacht" und auf allen weiteren "zur Weiterbehandlung".
Das funzt halt wirklich nur, wenn es passende Therapeuten an einer solchen Klinik gibt. Müsste man halt gucken.
Dann: um diese Verwaltungsangelegenheiten kümmert sich im allgemeinen meine Betreuerin, die nicht nur die Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. kennt, sondern auch den "Amtsgebrauch", den man nirgendwo nachlesen oder ergooglen könnte und der häufig viel wichtiger ist als Gesetze pp. Bei sehr vielen Verwaltungsträgern wird in bestimmten Fallgruppen vorsätzlich rechtswidrig gehandelt nach dem Motto: "dann soll der Antragsteller doch klagen!" Traurig aber wahr ...
Es gibt, wenn man nicht auf einen Betreuer oder ein "tragfähiges Netzwerk" zurückgreifen kann, Sozialverbände, die einem da weiterhelfen können und praktisch wie ein Anwalt tätig werden. Der VdK hat insofern einen guten Ruf - kostet aber rund 50€ / Jahr. Wenn man sich aus der Natur der Sache viel mit der KV herumbehempeln muß, kann so eine "Versicherungsprämie" vielleicht eine gute Investition sein ?
LG
Möbius
Ich möchte nochmal auf mein eigenes "Finanzierungsmodell" im Rahmen der GKV hinweisen: Psychotherapie in der Psychiatrischen Ambulanz einer Klinik - in meinem Falle: der Uni-Klinik Leipzig, wo mein "Überpsycho" hockt. Er wird tätig auf quartalsmässige Überweisung eines Facharztes - in meinem Falle: des Dermatologen wegen der psychosomatischen Akne. Bei ihm sind entsprechend seiner Fachgebiete: Psychodermatologie, psychosomatische Urologie und sexuelle Störungen auch Überweisungen vom Urologen (bei Bio-Männern), Gynäkologen (bei Bio-Frauen), Endokrinologen ("anerkannten" Transsexuellen im Sinne des TSG) und natürlich vom Psychiater möglich. Diese Überweisung ist schon für das Erstgespräch erforderlich - die "probatorischen Sitzungen" gibt es im Abrechnungssinne nicht. Der große Vorteil: es gibt keine Kontingentierung der Stunden, keine Bindung an Therapiemethoden und all diese Nickeligkeiten, die das Leben des psychisch Kranken zu versüssen pflegen. Auf der 1. dermatologischen Überweisung stand lapidar "zur Mitbehandlung; Klärung Mißbrauchsverdacht" und auf allen weiteren "zur Weiterbehandlung".
Das funzt halt wirklich nur, wenn es passende Therapeuten an einer solchen Klinik gibt. Müsste man halt gucken.
Dann: um diese Verwaltungsangelegenheiten kümmert sich im allgemeinen meine Betreuerin, die nicht nur die Gesetze, Verwaltungsvorschriften usw. kennt, sondern auch den "Amtsgebrauch", den man nirgendwo nachlesen oder ergooglen könnte und der häufig viel wichtiger ist als Gesetze pp. Bei sehr vielen Verwaltungsträgern wird in bestimmten Fallgruppen vorsätzlich rechtswidrig gehandelt nach dem Motto: "dann soll der Antragsteller doch klagen!" Traurig aber wahr ...
Es gibt, wenn man nicht auf einen Betreuer oder ein "tragfähiges Netzwerk" zurückgreifen kann, Sozialverbände, die einem da weiterhelfen können und praktisch wie ein Anwalt tätig werden. Der VdK hat insofern einen guten Ruf - kostet aber rund 50€ / Jahr. Wenn man sich aus der Natur der Sache viel mit der KV herumbehempeln muß, kann so eine "Versicherungsprämie" vielleicht eine gute Investition sein ?
LG
Möbius
Hallo, ich werde in 8 Monaten in dieser Situation sein. Meine Thera und ich wissen beide das ich noch lange nicht ,,am Ende '' sein werde. Laut ihr bräuchte ich noch 3 Jahre ungefähr.
Sie meinte zu mir das fast unmöglich ist innerhalb dieser 2 Jahre einen neuen Antrag zu stellen.
Wir werden es dann so machen, das ich wenn die Therapie endet, einmal im Monat (die Quartal Stunden )kommen werde, dann auch mal ne Zeit ganz alleine sein werde, und dann nach den zwei Jahren es weiter gehen kann.
Beim letzten Antrag hatte ich aber das große Glück, das mir mehr Stunden genehmigt wurden als wie die Höchstgrenze war, darüber bin ich mehr als dankbar.
Damals konnte ich die zwei Jahre aber umgehen, weil ich von jugendlichen Therapie in die erwachsenen gewechselt habe und nur ein Jahr warten musste
Sie meinte zu mir das fast unmöglich ist innerhalb dieser 2 Jahre einen neuen Antrag zu stellen.
Wir werden es dann so machen, das ich wenn die Therapie endet, einmal im Monat (die Quartal Stunden )kommen werde, dann auch mal ne Zeit ganz alleine sein werde, und dann nach den zwei Jahren es weiter gehen kann.
Beim letzten Antrag hatte ich aber das große Glück, das mir mehr Stunden genehmigt wurden als wie die Höchstgrenze war, darüber bin ich mehr als dankbar.
Damals konnte ich die zwei Jahre aber umgehen, weil ich von jugendlichen Therapie in die erwachsenen gewechselt habe und nur ein Jahr warten musste
Und dann wird man erwachsen, um festzustellen, dass Gerechtigkeit genauso real ist wie Feen ,Einhörner und Zwerge
Der eigentliche Gedanke hinter den Kontingenten bzw. den Fristen ist folgender: Man möchte vermeiden, dass die Patienten aus Bequemlichkeit den Absprung ins Leben verpassen. Die Gefahr ist gegeben, und sie schadet den Patienten und sie lähmt das Gesundheitssystem. Der eigentliche Gedanke ist also nicht: "Dann muss der Patient halt selbst sehen, wie er die zwei Jahre übersteht", sondern so: Der Therapeut, der einen Antrag stellt, überlegt sich mit dem Patienten zusammen (manchmal macht der Th. das auch alleine), worum es in der Therapie gehen soll. Soll analytisch gearbeitet werden oder unterstützend; "hat" der Patient ein Problem oder "ist" er das Problem und so fort.
Das muss natürlich zur eigenen Ausbildung passen; nicht jeder kann alles, und so muss erst mal geschaut werden, ob Therapeut X fachlich zu Patient Y passt. Der VT bzw. Tiefenpsychologe weiß also, wie viel Zeit ihm zur Verfügung steht. Entsprechend muss er einen Plan aufstellen (und diesen auch bei der Kasse einreichen), der sicherstellen soll, dass ein erwünschtes Ziel mit DIESER Methode in DIESEM Zeitraum erreicht werden kann. Darauf basiert die gesamte Regelung, wenn man die Kassen einbezieht in die Therapie. Bei Selbstzahlern KANN man ähnlich verfahren; man hat aber auch die Freiheit, die Therapie hinsichtlich ihrer Dauer offener zu gestalten (DARF jedoch nicht vergessen, dass auch jene Therapien einen Rahmen haben, also eine Begrenzung, hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich dessen, was bearbeitet werden kann).
So ist es therapeutisch unsinnig, den Patienten "erst mal" kommen zu lassen, bis die Finanzierung ausläuft, "und dann gucken wir mal, wie Sie weiterkommen können oder ob die Gesundheit vom Himmel gefallen ist". Viele Therapeuten machen das so, aus eigener Bequemlichkeit und aus Angst vor der Begrenztheit (man müsste sich ja dann selbst auch überprüfen und ggf. feststellen, dass man ein Ziel nicht erreicht hat - also wird dem Patienten und sich selbst gegenüber erst gar kein Ziel formuliert; für die Kasse wird dann irgendwas geschrieben, was offenbar sowieso nicht dem Geschehen entspricht...).
HAT man aber das Ziel formuliert, so sollte man es auch zu erreichen versuchen (ggf. reicht die Zeit nicht ganz; dann zahlen die Kassen auch Stunden über das Kontingent hinaus, wenn es sinnvoll - und nicht verlogen - begründet ist). Dann dürfte es in der Regel (!) kein Problem darstellen, innerhalb des Kontingents zu einer Besserung zu gelangen und den Patienten dann zu entlassen. Es kann aber sein, dass entweder neue Aspekte auftauchen oder neue Traumatiserungen entstehen, und DANN zahlt die Kasse auch innerhalb dieser Frist. Es kann auch sein, dass ein Patient nach einiger Zeit - aber eben nicht noch währen der laufenden Therapie - merkt, dass er weitere Aspekte / Probleme beleuchten möchte, für die vorher vielleicht kein Raum war: Dann wird nach einer angemessenen (und irgendwie nun einmal festgelegten) Zeit ein neuer Antrag gestellt, der nach denselben Prinzipien durchdacht wird: Was wollen wir wie und womit und bis wann erreichen?
So funktionieren ambulante Therapien, die von der Kasse gezahlt werden. Passt man da nicht rein oder möchte man das nicht, gibt es entweder die Möglichkeit, privat zu zahlen (das sind i.a. bei einer einstündigen Therapie ca. 300,- pro Monat) oder andere Einrichtungen aufzusuchen.
Das muss natürlich zur eigenen Ausbildung passen; nicht jeder kann alles, und so muss erst mal geschaut werden, ob Therapeut X fachlich zu Patient Y passt. Der VT bzw. Tiefenpsychologe weiß also, wie viel Zeit ihm zur Verfügung steht. Entsprechend muss er einen Plan aufstellen (und diesen auch bei der Kasse einreichen), der sicherstellen soll, dass ein erwünschtes Ziel mit DIESER Methode in DIESEM Zeitraum erreicht werden kann. Darauf basiert die gesamte Regelung, wenn man die Kassen einbezieht in die Therapie. Bei Selbstzahlern KANN man ähnlich verfahren; man hat aber auch die Freiheit, die Therapie hinsichtlich ihrer Dauer offener zu gestalten (DARF jedoch nicht vergessen, dass auch jene Therapien einen Rahmen haben, also eine Begrenzung, hinsichtlich der Zeit und hinsichtlich dessen, was bearbeitet werden kann).
So ist es therapeutisch unsinnig, den Patienten "erst mal" kommen zu lassen, bis die Finanzierung ausläuft, "und dann gucken wir mal, wie Sie weiterkommen können oder ob die Gesundheit vom Himmel gefallen ist". Viele Therapeuten machen das so, aus eigener Bequemlichkeit und aus Angst vor der Begrenztheit (man müsste sich ja dann selbst auch überprüfen und ggf. feststellen, dass man ein Ziel nicht erreicht hat - also wird dem Patienten und sich selbst gegenüber erst gar kein Ziel formuliert; für die Kasse wird dann irgendwas geschrieben, was offenbar sowieso nicht dem Geschehen entspricht...).
HAT man aber das Ziel formuliert, so sollte man es auch zu erreichen versuchen (ggf. reicht die Zeit nicht ganz; dann zahlen die Kassen auch Stunden über das Kontingent hinaus, wenn es sinnvoll - und nicht verlogen - begründet ist). Dann dürfte es in der Regel (!) kein Problem darstellen, innerhalb des Kontingents zu einer Besserung zu gelangen und den Patienten dann zu entlassen. Es kann aber sein, dass entweder neue Aspekte auftauchen oder neue Traumatiserungen entstehen, und DANN zahlt die Kasse auch innerhalb dieser Frist. Es kann auch sein, dass ein Patient nach einiger Zeit - aber eben nicht noch währen der laufenden Therapie - merkt, dass er weitere Aspekte / Probleme beleuchten möchte, für die vorher vielleicht kein Raum war: Dann wird nach einer angemessenen (und irgendwie nun einmal festgelegten) Zeit ein neuer Antrag gestellt, der nach denselben Prinzipien durchdacht wird: Was wollen wir wie und womit und bis wann erreichen?
So funktionieren ambulante Therapien, die von der Kasse gezahlt werden. Passt man da nicht rein oder möchte man das nicht, gibt es entweder die Möglichkeit, privat zu zahlen (das sind i.a. bei einer einstündigen Therapie ca. 300,- pro Monat) oder andere Einrichtungen aufzusuchen.
Ich würde immer zu einer BKK raten, die sind meiner Erfahrung nach sehr unkompliziert- das aus privater und beruflicher Sicht.Schlendrian hat geschrieben: ↑Fr., 18.08.2017, 22:29 Tja, welche ist die Beste? TK? Ich habe mir die TK rausgesucht, weil die wohl bezüglich Therapie viel genehmigt. Wenn jemand mehr weiß bezüglich anderer Krankenkasse, ich lese gerne.
candle
Now I know how the bunny runs!
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