Müsste man schon, aber der Nachweis der Psychotherapie kann von der Versicherung dann nicht erbracht werden, wenn diese unter Pseudonym stattgefunden hat.Lupinchen hat geschrieben: ↑Mo., 15.05.2017, 07:00Aber falls, wie oben in einer der Beiträgen berichtet wurde, eine Therapie über private Kostenübernahme nicht in irgendwelchen Akten außerhalb der Therapie dokumentiert wird, dann MUSS man diese doch überhaupt nicht angeben?Scout hat geschrieben: ↑Mo., 15.05.2017, 01:01 Und auch bei privater Kostenübernahme müssen bei Versicherungen, wie z.b. private KK oder BU ja wahrheitsgemäß Daten angegeben werden. Und für diese Anträge wird es zweitrangig sein, ob eine Therapie privat oder über Krankenversicherung bezahlt wurde, sondern die werden wissen wollen, ob überhaupt psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen wurde.
Deshalb würde ein verschweigen nicht auffallen.