Mit jemandem Frieden schließen

Nicht jedem fällt es leicht, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, "einfach" mal jemanden kennenzulernen oder sich in Gruppen selbstsicher zu verhalten. Hier können Sie Erfahrungen dazu (sowie auch allgemein zum Thema "Selbstsicherheit") austauschen.

mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 17:45

Alyssa hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 17:36 Oder eben nächtens einen Zettel in den Briefkasten werfen, da ist die Gefahr geringer, dass der gleich im Müll landet, weil man ja schon Text erkennen kann.
Puh, das würde ich echt nicht machen. Ich war mal in so einer "Position" - also derjenigen die verzeihen sollte - und auf dem Brief stand kein Absender. Ich habe es zwar geahnt, von wem er ist, aber sicher wissen konnte es nicht. Mich hat das aufgebracht, dass ich so "gezwungen" werden sollte ihn zu lesen. Also "heimlich" würde ich da gar nix versuchen, dass fördert das verloren gegangene Vertrauen mit Sicherheit nicht...

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Alyssa
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 17:54

Naja, heimlich im Sinne von ungesehen was in den Briefkasten werfen, denn es gibt ja die Auflage, sich dem Haus nicht zu nähern. Und da finde ich so einen Zettel ohne Umschlag schon besser als nen Brief (selbst mit Absender), denn der landet dann fix im Müll.
Tja, wie sich derjenige fühlt, der das dann bekommt und wie er damit umgeht, hängt wohl sehr von der individuellen Situation und der Persönlichkeit ab. Mehr als Ideen geben können wir hier nun nicht.

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Beitrag Mo., 24.04.2017, 17:55

Juristisch gesehen ist sollte das ganze verjährt sein. Ich habe mich schlau gemacht, und bei Bedrohungen ist die Verjährungsfrist 3 Jahre.

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The_Sorrow
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 17:57

Alyssa hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 17:36 Wie sonst, wenn kein Vermittler da ist?
Oder eben nächtens einen Zettel in den Briefkasten werfen, da ist die Gefahr geringer....
sie hat vor ihren haus ne überwachungskamera. da weiß sie sofort dass ich da war

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mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:02

Alyssa hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 17:54 Naja, heimlich im Sinne von ungesehen was in den Briefkasten werfen, denn es gibt ja die Auflage, sich dem Haus nicht zu nähern. Und da finde ich so einen Zettel ohne Umschlag schon besser als nen Brief (selbst mit Absender), denn der landet dann fix im Müll.
Wenn die Person keinen Kontakt wünscht, dann ist das erst mal zu respektieren. Und das wäre das Gegenteil davon, da eine "größere Nähe" hergestellt würde, als durch einen mit der Post transportieren Brief. Da geht es ja um Grenzverletzungen, die verziehen werden sollen. Wie, wenn derjenige erneut Grenzen so "hintenrum" verletzt. Das ist echt kontraproduktiv.


mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:07

The_Sorrow hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 17:57 da weiß sie sofort dass ich da war
Auch ohne Überwachsungskamera, wie willst Du ihr Deine Bitte um Verzeihung zukommen lassen ohne erkenntlich zu machen, dass Du es bist? Dann kann sie sich doch denken, dass Du das warst. Und selbst wenn Du ihn nicht eingeworfen hättest, Du würdest immer noch gegen die "Auflage" auch keinen schriftlichen Kontakt aufzunehmen verstossen.

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The_Sorrow
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:07

mio hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:02 Wenn die Person keinen Kontakt wünscht, dann ist das erst mal zu respektieren.
ob es jetzt noch so ist frage ich mich auch. ich habe sie immerhin 4 jahre nicht gesehen und nichts gehört von ihr.

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The_Sorrow
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:10

mio hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:07 ...du würdest immer noch gegen die "Auflage" auch keinen schriftlichen Kontakt aufzunehmen verstossen.
ich glaube es sollte wenn dann rein zufällig sein wenn ich ihr begegne, im supermarkt, ubahn,.... aber ausspionieren will ich sie auch nicht. vielleicht treffe ich sie mal zufällig irgendwo und kann dann mit ihr vielleicht sprechen. Gerichtliche ''Auflagen'' gibt es keine.


mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:12

The_Sorrow hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:07 ob es jetzt noch so ist frage ich mich auch. ich habe sie immerhin 4 jahre nicht gesehen und nichts gehört von ihr.
Ja, es kann sich geändert haben. Aber wenn sie selbst Kontakt wünschen würde, dann hätte sie sich auch melden können. Von daher würde ich da wenn ich mein "Ziel" erreichen wollen würde echt sehr sehr behutsam mit umgehen.

Grenzverletzungen können tief sitzen, dann den Kontakt über eine Grenzverletzung herzustellen erscheint mir wirklich kontraproduktiv.


mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:14

The_Sorrow hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:10 Gerichtliche ''Auflagen'' gibt es keine.
Ja, aber es gibt ihre Auflagen, denen Du zugestimmt hast. Und da sie darüber bestimmt mit wem sie umgeht und mit wem nicht gelten die auch. Das zu missachten wäre Stalking.

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The_Sorrow
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:15

mio hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:12 Grenzverletzungen können tief sitzen, dann den Kontakt über eine Grenzverletzung herzustellen erscheint mir wirklich kontraproduktiv.
ich habe das auch nicht vor. aber was wenn ich sie wirklich mal zufällig wo sehe außerhalb ihres wohnplatzes? im supermarkt, ubahn, oder dergleichen.


Alyssa
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:18

Wenn das verjährt ist, sollte es ja zumindest juristisch keine Folgen habe, wenn du dich dem Haus näherst/anderweitig Kontakt aufnmmst. Ein Hausbesuch wäre aber evtl. zu überfallartig für die Tante. Vielleicht doch mal anrufen oder Emailschreiben? Mit dem Hinweis, die Sache ist verjährt, strafrechtlich ist alles im Reinen, und dass eben du nun auch ins Reine kommen möchtest.

Ich glaube, ich würde einfach hingehen und einen Zettel (auf dem ich um Aussprache auf neutralem Boden bitten würde) in den Kasten werfen. Mehr als probieren kann man es ja nicht.
Und wer weiss, vielleich hat die Tante keine Ahnung, dass nach 3 Jahren alles verjährt ist? Oder sie weiss auch nicht wirklich, wie sie sich nun nochmal annähern soll, nachdem ja sie die Auflagen erwirkt hat?

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Krümmelmonster
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:19

The Sorrow,
nach 4 Jahren kann man einen neu Anfang probieren. Ich weiß natürlich nicht ,wie die beziehung vorher war. Nur mit der Familienberatung, das fand ich von der mio eine tolle Idee. Du verlierst nichts dabei, du kannst aus Erfahrung wachsen Wenn deine Patentante überhaupt das will, kannst du es mit der Therapeutin abklären, was du schreiben möchtest, vielleicht hilfestellung, wie man so was am besten anstellt. Ein Versuch ist es Wert und wenn nicht du hast es Probiert und das zählt schon. Wünsche dir viel Glück dabei.


mio
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:23

Es ist doch unerheblich ob es verjährt ist. Wenn es zu einer Versöhnung kommen soll, dann muss die Person sich dazu freiwillig bereit erklären.

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The_Sorrow
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Beitrag Mo., 24.04.2017, 18:24

Alyssa hat geschrieben: Mo., 24.04.2017, 18:18 Vielleicht doch mal anrufen oder Emailschreiben?
ihre handynummer hat sie geändert, festnetz besitzt sie auch keines mehr. eine mailadresse ist mir nicht bekannt. auch besitzt sie kein facebook, twitter oder dergleichen.

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