Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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candle.
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Beitrag Mo., 06.02.2017, 22:54

Speechless hat geschrieben:
Das ist das Gleiche
Wie jetzt?

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Speechless
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Beitrag Mo., 06.02.2017, 23:00

Ein unbefristeter Vertrag ist das Gleiche wie ein auf unbestimmte Dauer geschlossener Vertrag.

Ich würde eher mal drauf achten, was da sonst noch so an Änderungen drin stehen. Wenn du keinen juristischen Beistand hast Verträge nebeneinander legen, genau lesen und Unterschiede vergleichen.

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candle.
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Beitrag Mo., 06.02.2017, 23:04

Speechless hat geschrieben:Ein unbefristeter Vertrag ist das Gleiche wie ein auf unbestimmte Dauer geschlossener Vertrag.
Kennst du dich denn genau aus?

Für mich kann "unbestimmt" auch heißen, dass ich übermorgen gekündigt bin, vor allem, wenn dem eine Art Probezeit vorgeschaltet wird.

Aber ich bin eben kein Jurist, sehe es aber dennoch als DEN Pferdefuß.

Das ist eben genau so ein Rätsel wie die Sprache der Zeugnisse.

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Speechless
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Beitrag Mo., 06.02.2017, 23:30

Ja, das Gesetz macht die gleiche Unterscheidung. Für Verträge, die auf bestimmte Zeit geschlossen sind, gilt das Teilzeit und Befristungsgesetz (620 Abs.3 BGB). Für Verträge, die nicht auf bestimmte Zeit geschlossen sind, gelten gesetzliche Kündigungsfristen (620 Abs.2BGB). Ergo: unbestimmte Zeit=unbefristet. Das ist also keine Falle. Zwingen können sie dich natürlich nicht zu unterschreiben und normalerweise will der Arbeitgeber immer nachteilige Verträge unterbringen. Zum Bsp ist jetzt vllt eine ewig lange vertragliche Kündigungsfrist vorgesehen oder so, die vllt nicht toll ist, wenn du mal schnell weg willst. Tausend vorstellbare Haken.

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candle.
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Beitrag Di., 07.02.2017, 14:44

Hallo speechless!

Ich habe mich nochmal bei jemanden erkundigt. Und du hast recht, die Bedeutung soll bei beiden Begriffen die gleiche sein.

LG candle
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Beitrag Mo., 06.03.2017, 21:58

Kleiner Zwischenbericht: Ich hab jetzt nichts unterschrieben, bin noch in der Firma, aber in einer anderen Abteilung
und mache andere Arbeiten als zuvor, bzw. demnächst.
Sonst hätte nur der Firmenname gewechselt für die alte Abteilung. Verstehe das wer wolle.

Aber wahrscheinlich wird das wohl nicht lange gutgehen, fürchte ich mal. Ich weiß nicht ob mir die neue Arbeit so liegt, muss ich sehen.
"Wer nicht weiß wohin er will, der darf sich nicht wundern, wenn er ganz woanders ankommt."
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Beitrag Mi., 04.04.2018, 14:42

Jetzt ist genau das selbe wie vor einem Jahr. Wieder ein neuer Vertrag ist zu unterschreiben mit anderem Firmennamen. Angeblich mit besserem Verdienst,
was eigentlich nicht stimmen kann. Ich bin ratlos. :blass:
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Maskerade
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Beitrag Fr., 06.04.2018, 01:56

Soweit ich informiert bin, bekommst erst mal kein Arbeitslosengeld, wenn Du einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hast.
Ich würde auf gar keinen Fall unterschreiben, bevor Du das Rechtliche geklärt hast.
Liebe Grüße, Maskerade

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

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Beitrag Fr., 06.04.2018, 14:00

Danke.

Ich habe das jetzt nicht unterschrieben und erstmal bleibt alles beim alten.
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Wingardium_Leviosa
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Beitrag Sa., 07.04.2018, 08:49

Ich würde dir raten, nichts sofort zu unterschreiben. Lass dir den Entwurf des Aufhebungsvertrags und den unbefristeten Vertrag geben und zeig die Unterlagen einem Rechtsanwalt oder einer rechtlich versierten Beratungsstelle. Gibt es bei euch in Deutschland rechtliche Beratung von Arbeitnehmern durch die AK zB?

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Beitrag Fr., 10.01.2020, 21:16

Jetzt löst sich die Zeitarbeitsfirma auf und geht zur Hauptfirma über. Jetzt soll ich wieder einen

Auflösungsvertrag unterschreiben und einen Neuvertrag. Wenn sich die Firma auflöst muss ich dann

überhaupt was unterschreiben, also falls ich nicht in der Hauptfirma arbeiten will? Endet das dann

nicht irgendwie automatisch?
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Klein-Ida
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Beitrag So., 12.01.2020, 15:27

Kann man nicht auch Gespräche mit dem Arbeitgeber ablehnen? Ich bin da ganz krank von geworden.

Vor allem weil es hieß, bei Fragen :kopfwand: zu dem neuen Vertrag soll ich mich an die Chefin wenden,

nicht "dass das da so lange rumliegt".

Dann wäre es schon der 4. neue Arbeitsvertrag, der hier

"rumliegt". Bzw. natürlich ordentlich abgeheftet in meinem Ordner dafür.

Und der Vertrag sei juristisch korrekt, das sei mit dem Betriebsrat so abgesprochen, den bräuchte ich

nicht zu fragen und ich sei von den Mitarbeitern am längsten im Betrieb, das sei heutzutage nicht

mehr üblich. :kopfschuettel:
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 12.01.2020, 15:37

Klein-Ida hat geschrieben: So., 12.01.2020, 15:27 Kann man nicht auch Gespräche mit dem Arbeitgeber ablehnen? Ich bin da ganz krank von geworden.
Nein. Aber du kannst verlangen, dass ein Mitglied des Betriebsrates anwesend ist.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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Beitrag So., 12.01.2020, 16:18

Anna-Luisa hat geschrieben: So., 12.01.2020, 15:37 Nein. Aber du kannst verlangen, dass ein Mitglied des Betriebsrates anwesend ist.
Ach gut zu wissen, danke.
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Klein-Ida
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Beitrag Fr., 14.02.2020, 16:21

Jetzt habe ich tatsächlich nochmal einen Aufhebungsvertrag bekommen und einen Neuvertrag
auf einen neuen Firmennamen der Zeitarbeitsfirma mit 6 Monaten Probezeit nach fast 10 Jahren
bei der Firma. Das habe ich alles nicht unterschrieben. Jetzt heißt es dann bekäme ich aber keine Aufträge mehr. Der alte Firmennamen gilt ab dem nächsten Ersten nicht mehr.
Das habe ich aber jetzt alles nur mündlich mitgeteilt bekommen.
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