Welcher GdB ist angemessen?
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- neu an Bo(a)rd!
- , 37
- Beiträge: 1
Ich habe auf Borderline, PTBS und rez. Depressionen einen GdB von 50 erhalten.
Allerdings sind nicht die Krankheiten an sich ausschlaggebend, sondern die Auswirkungen die man dadurch hat.
Ich hatte meine ganzen Klinikberichte zum Antrag hinzugefügt und selbst noch meine Schwierigkeiten ausführlich beschrieben.
Fand den GdB von 50 jetzt nicht viel, kenne welche in ähnlicher Situation die 70 bekommen haben.
Mein GdB gilt aber für die nächsten 7 Jahre, von daher habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
Allerdings sind nicht die Krankheiten an sich ausschlaggebend, sondern die Auswirkungen die man dadurch hat.
Ich hatte meine ganzen Klinikberichte zum Antrag hinzugefügt und selbst noch meine Schwierigkeiten ausführlich beschrieben.
Fand den GdB von 50 jetzt nicht viel, kenne welche in ähnlicher Situation die 70 bekommen haben.
Mein GdB gilt aber für die nächsten 7 Jahre, von daher habe ich keinen Widerspruch eingelegt.
„Radikale Akzeptanz ist der einzige Weg, der aus der Hölle führt – sie bedeutet, den Kampf gegen die Realität sein zu lassen. Akzeptanz ist der Weg, der unerträgliches Leiden in einen erträglichen Schmerz verwandelt.“
Marsha Linehan
Marsha Linehan
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Hi Special Edition,
du schriebst: "Allerdings sind nicht die Krankheiten an sich ausschlaggebend, sondern die Auswirkungen die man dadurch hat.".
Das hab ich mir auch gedacht, und einige heftige Dinge (die ich hier nicht aufzählen will) geschildert, wo man deutlich erkennen kann, dass bei mir zumindest mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten vorliegen. Momentan gehe ich davon aus, dass der Richter der erste sein wird, der das überhaupt liest. Ist traurig, wirkt in Hinsicht auf das vergangene Jahr aber sehr passend.
Von GdB 70 habe ich in ähnlichen Fällen auch schon gelesen. Z. B. weiß ich von einer Frau die allein auf komplexe PTBS GdB 70 sowie Merkzeichen G und B zugestanden bekam.
Danke für die Rückmeldung und FG Inlines!
du schriebst: "Allerdings sind nicht die Krankheiten an sich ausschlaggebend, sondern die Auswirkungen die man dadurch hat.".
Das hab ich mir auch gedacht, und einige heftige Dinge (die ich hier nicht aufzählen will) geschildert, wo man deutlich erkennen kann, dass bei mir zumindest mittelgradige soziale Anpassungsschwierigkeiten vorliegen. Momentan gehe ich davon aus, dass der Richter der erste sein wird, der das überhaupt liest. Ist traurig, wirkt in Hinsicht auf das vergangene Jahr aber sehr passend.
Von GdB 70 habe ich in ähnlichen Fällen auch schon gelesen. Z. B. weiß ich von einer Frau die allein auf komplexe PTBS GdB 70 sowie Merkzeichen G und B zugestanden bekam.
Danke für die Rückmeldung und FG Inlines!
So, heute war ich Zwecks Erwerbsminderung beim VdK, und siehe da: Das Versorgungsamt billigt mir nun einen GdB 50 zu!
Selbst die Leute beim VdK waren überrascht wie schnell das gegangen ist, denn in der Regel dauert das Verfahren wohl 2 1/2 Jahre. Aber in meinem Fall war die Sache wohl relativ klar...
Selbst die 50 ist zwar wohl dennoch eher die Untergrenze dessen was mir zusteht, aber trotzdem bin ich unheimlich erleichtert und froh, nicht gleich kleinbei gegeben zu haben!
In 2 Jahren wird eine Nachuntersuchung empfohlen, aber ich schätze dass dies bei Erstausstellung häufig der Fall ist (?).
Danke auch euch für eure Unterstützung hier! Endlich eine Baustelle weniger...
Selbst die Leute beim VdK waren überrascht wie schnell das gegangen ist, denn in der Regel dauert das Verfahren wohl 2 1/2 Jahre. Aber in meinem Fall war die Sache wohl relativ klar...
Selbst die 50 ist zwar wohl dennoch eher die Untergrenze dessen was mir zusteht, aber trotzdem bin ich unheimlich erleichtert und froh, nicht gleich kleinbei gegeben zu haben!
In 2 Jahren wird eine Nachuntersuchung empfohlen, aber ich schätze dass dies bei Erstausstellung häufig der Fall ist (?).
Danke auch euch für eure Unterstützung hier! Endlich eine Baustelle weniger...
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 25
- Beiträge: 2203
Nein, so ein "Verfahren" beim Versorgungsamt dauert wenige Monate. Du kannst einen erneuten Antrag stellen, um einen höheren GdB zu bekommen. Sie sind bei der Erstausstellung meist sparsam. Aber es kann dir auch passieren, dass du weniger GdB bekommst. Mit 50 bist du ja schon mal auf der sicheren Seite, ich würd's mir also gut überlegen.
Eine Nachuntersuchung wurde bei mir nicht empfohlen, auf meiner grünen Karte steht "Gültigkeit unbegrenzt".
Hast du dein Kärtchen schon?
Woran die das festmachen, das manche die Karte für eine begrenzte Zeit bekommen und andere nicht, kann ich dir allerdings nicht sagen.
Eine Nachuntersuchung wurde bei mir nicht empfohlen, auf meiner grünen Karte steht "Gültigkeit unbegrenzt".
Hast du dein Kärtchen schon?
Woran die das festmachen, das manche die Karte für eine begrenzte Zeit bekommen und andere nicht, kann ich dir allerdings nicht sagen.
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Hallo inlines!
Darf ich fragen was dir der GdB nun einbringt?
LG candle
Darf ich fragen was dir der GdB nun einbringt?
LG candle
Now I know how the bunny runs!
@Schlendrian: Danke für deine Rückmeldung! Schätze, das normale "Verfahren" geht schon schneller, aber ich hatte ja mit Hilfe des VdKs geklagt, und dann erst recht bekommen...
Nee, Kärtchen hab ich noch keins. Muss ja erst noch dem Vergleichsangebot des Versorgungsamtes zustimmen, bevor die mir das zuschicken...
@candle.: Mir ging s vor allem um den Kündigungsschutz (hatte auf der Arbeit viele Probleme wegen meiner Kontrollzwänge) und die Unterstützung (Integrationshilfe?), die man erhält, um überhaupt wieder Arbeiten gehen zu können. Vielen, die den Ausweis beantragen, geht es aber eher um die 5 Tage Zusatzurlaub oder die steuerliche Entlastung.
Eines Liste findest du hier:
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE ... _node.html
und hier (ist für dich vielleicht auch Interessant):
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... 77c469i1p/
Nee, Kärtchen hab ich noch keins. Muss ja erst noch dem Vergleichsangebot des Versorgungsamtes zustimmen, bevor die mir das zuschicken...
@candle.: Mir ging s vor allem um den Kündigungsschutz (hatte auf der Arbeit viele Probleme wegen meiner Kontrollzwänge) und die Unterstützung (Integrationshilfe?), die man erhält, um überhaupt wieder Arbeiten gehen zu können. Vielen, die den Ausweis beantragen, geht es aber eher um die 5 Tage Zusatzurlaub oder die steuerliche Entlastung.
Eines Liste findest du hier:
http://www.behindertenbeauftragte.de/DE ... _node.html
und hier (ist für dich vielleicht auch Interessant):
https://www.integrationsaemter.de/Fachl ... 77c469i1p/
Ja, das wäre auch meine nächste Frage gewesen: Du hast also noch deinen Arbeitgeber?
Manchmal blicke ich das nämlich einfach nicht. Naja, mein Ex hat wohl einen dauerhaften GdB von über 80 soweit ich weiß und sehe da natürlich was er da "bekommt" als Berufstätiger. Und das ging mit der Reha direkt Hand in Hand und war nach kurzer Zeit geregelt. Als Rentner bringt mir das z. B. überhaupt nichts ein.
Willst du denn wieder arbeiten bzw. blöde Frage, aber das Rentenverfahren wird wohl auch nicht leicht. Bei psychischen Erkrankungen fehlt da wohl noch das Verständnis.
Ich finde es super, dass es bei dir geklappt hat, ich habe da kein Vertrauen in den VdK- kostet Geld und bringt meistens nichts.
LG candle
Manchmal blicke ich das nämlich einfach nicht. Naja, mein Ex hat wohl einen dauerhaften GdB von über 80 soweit ich weiß und sehe da natürlich was er da "bekommt" als Berufstätiger. Und das ging mit der Reha direkt Hand in Hand und war nach kurzer Zeit geregelt. Als Rentner bringt mir das z. B. überhaupt nichts ein.
Willst du denn wieder arbeiten bzw. blöde Frage, aber das Rentenverfahren wird wohl auch nicht leicht. Bei psychischen Erkrankungen fehlt da wohl noch das Verständnis.
Ich finde es super, dass es bei dir geklappt hat, ich habe da kein Vertrauen in den VdK- kostet Geld und bringt meistens nichts.
LG candle
Now I know how the bunny runs!
Hi candle.,
ja, meinen Job hab ich noch, und Gott sei dank auch einen Chef der noch hinter mir steht.
Arbeiten ist schwierig. Hab es 5 Monate mit aller Gewalt probiert, aber mehr wie 3 Stunden hab ich nicht gepackt, so dass die Eingliederung schließlich abgebrochen wurde, und ich nervlich am Ende in der Psychiatrie gelandet bin.
Deswegen nun (vorübergehende) Erwerbsminderung, auch weil mich das Arbeitsamt dazu drängt. Meine Hoffnung ist es, dass es in 1 oder 2 Jahren wieder besser klappt, und ich zumindest eine Teilzeitstelle hinbekomme.
Wegen Geld und VdK: Da bin ich jetzt auch gespannt was passiert. Da ich gewonnen habe, könnte es sein, dass mir die Kosten erstattet werden. Mal sehen... Froh über die Unterstützung durch den VdK war ich aber schon.
............................................
Wegen der Gültigkeit des Ausweises: Am Telefon wurde mir erklärt, dass in 2 Jahren eine Nachprüfung stattfinden könnte, es könne aber genauso sein, dass in dieser Hinsicht 10 Jahre lang garnichts passiert. Man muss ihn aber immer wieder verlängern lassen, und dies sei so lange man nicht grade ein Bein verloren hat wohl eher die Regel.
FG
ja, meinen Job hab ich noch, und Gott sei dank auch einen Chef der noch hinter mir steht.
Arbeiten ist schwierig. Hab es 5 Monate mit aller Gewalt probiert, aber mehr wie 3 Stunden hab ich nicht gepackt, so dass die Eingliederung schließlich abgebrochen wurde, und ich nervlich am Ende in der Psychiatrie gelandet bin.
Deswegen nun (vorübergehende) Erwerbsminderung, auch weil mich das Arbeitsamt dazu drängt. Meine Hoffnung ist es, dass es in 1 oder 2 Jahren wieder besser klappt, und ich zumindest eine Teilzeitstelle hinbekomme.
Wegen Geld und VdK: Da bin ich jetzt auch gespannt was passiert. Da ich gewonnen habe, könnte es sein, dass mir die Kosten erstattet werden. Mal sehen... Froh über die Unterstützung durch den VdK war ich aber schon.
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Wegen der Gültigkeit des Ausweises: Am Telefon wurde mir erklärt, dass in 2 Jahren eine Nachprüfung stattfinden könnte, es könne aber genauso sein, dass in dieser Hinsicht 10 Jahre lang garnichts passiert. Man muss ihn aber immer wieder verlängern lassen, und dies sei so lange man nicht grade ein Bein verloren hat wohl eher die Regel.
FG
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- sporadischer Gast
- , 30
- Beiträge: 12
vom Datum her nicht sehr akutell, aber vielleicht liest das doch noch wer. Habe folgendes gefunden: Was welchen GdB nach sich zieht/ziehen sollte (ab S. 18 beginnen die psychischen Störungen)
viewtopic.php?t=37010
viewtopic.php?t=37010
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 33
- Beiträge: 1373
Ich habe auf Akne inversa, Asthma bronchiale, Schmerzsyndrom, schizoide Störung und Depression 100% + Merkzeichen G bekommen - die Gehbehinderung beruht auf einer "stegförmigen OP-Narbe" am unteren Ende der Afterfalte, die praktisch nicht revisibel ist. Mit der "Krüppelkarte" für ÖPNV und seit letztem Jahr wieder dem Fahrrad (ich kann kaum sagen, wie happy ich über's Radeln bin) kann ich das jedoch zumindest in der Großstadt, wo alle paar 100 m ne Haltestelle ist, wo auch alle paar Minuten irgendwas fährt, ganz gut kompensieren.
Neu hinzugekommen sind jetzt komplexe PTBS sowie Borderline/Schizophrenie. Mein "Überpsycho" diagnostiziert Borderline, die Ärzte sind relativ schnell mit Schizophrenie bei der Hand - sogar "Promiskuität" gehört zu meinen ärztlichen Diagnosen ... was mich je nach Stimmungslage ärgert oder amüsiert: nach einem Entlassungsbrief bin ich sogar wegen Promiskuität chirurgisch behandelt worden - aber sie ist leider rezidiv ...
Neu hinzugekommen sind jetzt komplexe PTBS sowie Borderline/Schizophrenie. Mein "Überpsycho" diagnostiziert Borderline, die Ärzte sind relativ schnell mit Schizophrenie bei der Hand - sogar "Promiskuität" gehört zu meinen ärztlichen Diagnosen ... was mich je nach Stimmungslage ärgert oder amüsiert: nach einem Entlassungsbrief bin ich sogar wegen Promiskuität chirurgisch behandelt worden - aber sie ist leider rezidiv ...
-
- Helferlein
- , 36
- Beiträge: 81
Wie funktioniert das denn generell?
Hattet ihr die Diagnosen vorher alle schon durch andere Ärzte sicher gestellt so dass einfach Berichte eingeschickt wurden, oder kommt man da zu einem Gutachter der alles dann beurteilt so dass der Schweregrad festgestellt wird?
Ich überlege auch immer wieder mal sowas zu beantragen, besonders weil mir eigentlich wichtig wäre jederzeit mit den öffentl.Verkehrsmittel zu fahren weil bei mir irgendwas Richtung Rheuma vorliegt, allerdings habe ich keine genauen Diagnosen weil ich einfach nur seltenst zum Arzt gehe und bisher nichts bei rum gekommen ist.
Das würde vermutlich ein Ärztemarathon werden wenn man alles körperliche und psychische diagnostiziert haben wollte?
Hattet ihr die Diagnosen vorher alle schon durch andere Ärzte sicher gestellt so dass einfach Berichte eingeschickt wurden, oder kommt man da zu einem Gutachter der alles dann beurteilt so dass der Schweregrad festgestellt wird?
Ich überlege auch immer wieder mal sowas zu beantragen, besonders weil mir eigentlich wichtig wäre jederzeit mit den öffentl.Verkehrsmittel zu fahren weil bei mir irgendwas Richtung Rheuma vorliegt, allerdings habe ich keine genauen Diagnosen weil ich einfach nur seltenst zum Arzt gehe und bisher nichts bei rum gekommen ist.
Das würde vermutlich ein Ärztemarathon werden wenn man alles körperliche und psychische diagnostiziert haben wollte?
Ich kenne es so, dass man Arztberichte mitschickt, und das Versorgungsamt entscheidet nach diesen Berichten, bzw. falls was unklar ist, schreiben sie die behandelnden Ärzte an. Zum Gutachter musste ich erst im Klageverfahren nach Auftrag des Sozialgerichts.
Ich weiß also nicht, ob die Versorgungsämter auch eigene Untersuchungen machen, wenn man keine Arztberichte hat.
Ich weiß also nicht, ob die Versorgungsämter auch eigene Untersuchungen machen, wenn man keine Arztberichte hat.
Man kann leider nicht sagen, wie es "generell" läuft - ok, die Antragsformulare kann man sich downloaden, abholen, zuschicken lassen, evtl. vorhandene Atteste, Entlassungsbriefe, Befunde, Gutachten usw beifügen und abschicken - aber was dabei herauskommt, ist kaum zu prognostizieren. Weil: es hängt vom "Amtsgebrauch" ab, v.a. den internen Dienstanweisungen, an die sich die Sachbearbeiter "vom Amt" zu halten haben und die ein Aussenstehender normalerweise nie zu Gesicht bekommt. "Generell" kann man sagen, daß es so läuft: die Sachbearbeiter gleichen das Papier, daß man ihnen eingereicht hat, mit ihren Listen ab. Findet sich zB "Depression" auf einem Attest und in der Liste steht "Depression 20-40%", dann kriegt man normalerweise dafür das Mittel, also 30%.
Es ist m.E. sehr sinnvoll, sich für die Antragstellung von kompetenter Seite beraten oder sogar vertreten zu lassen - von Leuten also, die mit den jeweiligen Ämter in ständiger "Geschäftsbeziehung" stehen und von daher wissen, was in den Listen steht, und was nicht. Der VdK zB hat insofern einen guten Ruf.
Es ist ja auch so, daß die Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden. In Thüringen zB wurde die Zuständigkeit für das SchwBG vor einigen Jahren von den Versorgungsämtern auf die Landkreise bzw die kreisfreien Städte übertragen. Das hat für die Betroffenen den Nachteil: jeder Dezernent im Landratsamt kann machen, was er will. Der eine kann zB für "Depression" 40-80% in die Liste schreiben, der andere "max. 20%", weil er meint, daß das eh alles Simulanten sind. Rechtssprechung ? Egal ! "Soll er doch klagen!" Es herrscht also faktisch eine ziemliche Willkür.
Gerade deswegen ist die Beratung durch kompetente Stellen enorm wichtig. Für mich selbst war das kaum ein Problem: das hat meine Betreuerin für mich erledigt, die aus der Natur ihrer Arbeit bei diesen Ämtern sozusagen ihre eigene Kaffeetasse stehen hat.
Es ist m.E. sehr sinnvoll, sich für die Antragstellung von kompetenter Seite beraten oder sogar vertreten zu lassen - von Leuten also, die mit den jeweiligen Ämter in ständiger "Geschäftsbeziehung" stehen und von daher wissen, was in den Listen steht, und was nicht. Der VdK zB hat insofern einen guten Ruf.
Es ist ja auch so, daß die Zuständigkeiten von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt werden. In Thüringen zB wurde die Zuständigkeit für das SchwBG vor einigen Jahren von den Versorgungsämtern auf die Landkreise bzw die kreisfreien Städte übertragen. Das hat für die Betroffenen den Nachteil: jeder Dezernent im Landratsamt kann machen, was er will. Der eine kann zB für "Depression" 40-80% in die Liste schreiben, der andere "max. 20%", weil er meint, daß das eh alles Simulanten sind. Rechtssprechung ? Egal ! "Soll er doch klagen!" Es herrscht also faktisch eine ziemliche Willkür.
Gerade deswegen ist die Beratung durch kompetente Stellen enorm wichtig. Für mich selbst war das kaum ein Problem: das hat meine Betreuerin für mich erledigt, die aus der Natur ihrer Arbeit bei diesen Ämtern sozusagen ihre eigene Kaffeetasse stehen hat.
Wofür hast du denn den GdB beantragt, wenn ich mal fragen darf? Ich habe mal so recht lapidar "gehört", dass es einem Rentner nichts bringt. Das hat mich bisher immer davon abgehalten das zu beantragen.
candle
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