Regelung Terminabsage Therapeut - wie ist es bei euch?

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lamedia
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 00:15

Bei dieser 14-Tage-Regelung hätte ich persönlich das Gefühl, dass meine Therapeutin mich braucht, von mir finanziell abhängig ist. (Nicht von mir persönlich als Mensch, aber von mir als Kunden mit gewisser Zuverlässigkeit.) Außerdem würde diese Regelung darauf hinweisen, dass sie von rechtlichen Fragen nicht viel weiß (denn 14 Tage sind nicht verhältnismäßig, dieser Vertrag wäre vor Gericht gar nicht gültig).
Und dass sie ein übertriebenes Sicherheits- und Kontrollbedürfnis hat, wahrscheinlich weil sie sehr, sehr wenig Vertrauen in andere Menschen besitzt. Wahrscheinlich ist sie als Kind oft im Stich gelassen worden. *deut* Aber das sind meine Assoziationen zu diesem Fall. Das Wichtigste ist ohnehin die Chemie und wenn ich auf eine Koryphäe treffen würde, die mich versteht und mich weiterbringt, würde ich mich auch auf diese Regelung einlassen.

Ich hatte zwar nie eine klassische Analyse - doch ich kann verstehen, dass bei diesem Setting eine Absicherung sinnvoll sein kann, andererseits kann ich mir auch vorstellen, dass der Laden auch dann finanziell gut läuft, wenn hin und wieder eine Sitzung ausfällt, die nicht in Rechnung gestellt wird. Ich glaube, als Therapeut würde ich erst in Aktion treten mit einer Absage-Regelung, wenn es bei einem Patienten mehrmals vorkommt. Bis dahin würde ich Vertrauensvorschuss gewähren...

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mio
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 00:22

lamedia hat geschrieben:Und dass sie ein übertriebenes Sicherheits- und Kontrollbedürfnis hat, wahrscheinlich weil sie sehr, sehr wenig Vertrauen in andere Menschen besitzt. Wahrscheinlich ist sie als Kind oft im Stich gelassen worden. *deut*
Das nennt man Projektion.

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stern
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 06:42

anna1979 hat geschrieben:2 Tage vorher absagen ist ja noch fair gehandhabt. Allerdings 2 Wochen vorher absagen zu müssen, finde ich ganz schön heftig und auch ein bisschen unfair.
Das ist so auch nicht vorgesehen... wenn mich die Therapeutin ansonsten nicht restlos überzeugen würde, würde ich es wohl lassen. Dazu gibt es auch Material wie Stellungnahmen/Empfehlungen von den Kammern oder Urteile zur Angemessenheit von Fristen. Finde ich aber keine gute Basis, wenn es schon so losgeht. Vielleicht ist auch Unwissenheit (nicht alle sind fit, was Formalkram angeht). Andere legen es zwar fest, sind aber dann (wenn der Patient zuverlässig ist) flexibel und verzichten dann auch mal, obwohl sie es verlangen könnten. In deinem Fall hätte sie eher keine Möglichkeit, das durchzusetzen, wenn du nicht zahlen würdest (Gerichtsurteile sahen regelmäßig kürzeres Fristen vor und auch die Psychotherapeutenkammern empfehlen ähnliche) - aber sowas ist ja in einer Therapie vertrauensschädigend, so dass ich das von Anfang an regeln oder gleich lassen würde. 48h sind nicht unüblich (3 Tage können auch noch gehen, mehr wäre bereits kritisch), aber 14 Tage sind definitiv zu lang. 48h einzuhalten kann schon schwer sein. Aber wenn man krank wird, kann man das kaum 14 Tage vorher absehen... und wäre dann ja jedes Mal dabei.
Sie meinte, dass sie so schnell keine neuen Patienten bestellen kann und es ihr Lohn und Brot wäre. Sie mir das ja vorher sagen müsse. Ist ja auch ok, nur frage ich mich, ob das so fair ist!?
Tja, dann müsste sie sich anders organisieren. Dafür werden einem Therapeuten wie gesagt so 2-3 Tage eingeräumt. Schau mal bei Absagefristen und Psychotherapie, was üblich ist... und evtl. kannst du nochmal mit ihr reden.

Noch nicht alles gelesen.
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stern
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 06:58

lamedia hat geschrieben:Außerdem würde diese Regelung darauf hinweisen, dass sie von rechtlichen Fragen nicht viel weiß (denn 14 Tage sind nicht verhältnismäßig, dieser Vertrag wäre vor Gericht gar nicht gültig).
oder nichts wissen will. Wie auch immer: So sieht's aus. Das hätte nie und nimmer Bestand. Auch nicht vor einer Psychotherapeutenkammer (relevant in D sind die des eigenen Bundeslandes).

Manche Therapeuten regeln das sogar schriftlich. Auch eine Psychoanalyse ist natürlich über Rechtsfragen nicht erhaben... eigentlich (manche versuchen es vielleicht trotzdem). Ist bei mir aber eine absolut übliche Vereinbarung.
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stern
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 07:30

anna1979 hat geschrieben:Ich war nun in der letzten Sitzung natürlich nicht so begeistert darüber, als sie mir das mitteilte mit dieser Ausfallregelung und gab ihr es auch zu verstehen. Dh. auf ihre Frage hin, ob ich das überhaupt hinbekomme, regelmäßig zu erscheinen und im Fall der Fälle die 50 Euro zu zahlen, anwortete ich natürlich nicht gleich sofort mit "JA, natürlich", sondern sagte ihr, dass es bei meiner letzten Thera anders liefe. Daraufhin sagte sie, dass sie nun unsicher sei, ob sie mir noch eine Therapie anbieten wolle, wenn ich das so sage. Sie fühlte sich wohl auf "den Schlips getreten" von meiner Aussage. Im Nachhinein sind wir aber so verblieben, dass ich sie wegen des letzten Termins anrufen solle. Na ich werde sehen. Falls sie nun absagt, dann solls nicht sein.
So ganz fair finde ich ihre Reaktion hier nicht. Denn es ist natürlich zu berücksichtigen, dass sie sie hier unangemessene Bedingungen vorsieht. Du hast zu Recht Bedenken und bist nicht begeistert. Und Sie vermixt dann mit der Frage, ob dir Regelmäßigkeit überhaupt möglich ist. Falls es so ist, würde ich das bejahen (hier weißt du ja auch, wie du dich in der letzten Therapie organisieren konntest). Sonst denkst sie vielleicht, dass du unzuverlässig bist (sie ist ja auch unsicher geworden). Aber du solltest durchaus erwidern können, dass du die Frist unangemessen findest. Ich finde es schwer, Patienten in eine solche Situation zu bringen. Denn soll man jetzt den Therapeuten nahe legen, dass das unangemessen ist. Oder zahlt man dann, wenn man krank wird (oder ein Kind) und man das nicht 14 Tage vorher wusste. Dabei sollte natürlich eine Regelung nicht nur fair für den Therapeuten sein, sondern auch für den Patienten:
[Gestaltung der Vereinbarung
Bei der Gestaltung einer Vereinbarung über eine Honorarzahlung für vakante
Psychotherapiesitzungen sind Psychotherapeuten und Patienten an die dargestellten zivil- und
berufsrechtlichen Vorgaben gebunden. Der Sinn einer Vereinbarung liegt darin, für beide
klarzustellen, um was es sich handelt, die Interessen beider Parteien
erfasst zu haben und festzuhalten, dass eine Einigung gefunden wurde,
wie die Interessen Berücksichtigung finden sollen.
http://www.pknds.de/fileadmin/user_uplo ... ge__2_.pdf
Nur als Anhaltspunkt... wenn man es genauer wissen wollte, was an Fristen vorgesehen ist, müsste man sehen, was die Kammern (PT bzw. Ärzte) des Bundeslandes der Therapeuten vorsehen. Ein Therapeut der nur einseitig Interessen berücksichtigt, wäre mir suspekt (auch wenn er seine eigenen grob vernachlässigen würde). Aber bei manchen liegt es vielleicht auch daran, dass sich mit solchen Fragen gar nicht so befassen und dann "praktisch" denken wie: Na ja, so 14 Tage um einen Ersatz zu bestellen, könnte ich schon gebrauchen.
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lamedia
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 08:54

mio hat geschrieben:
lamedia hat geschrieben:Und dass sie ein übertriebenes Sicherheits- und Kontrollbedürfnis hat, wahrscheinlich weil sie sehr, sehr wenig Vertrauen in andere Menschen besitzt. Wahrscheinlich ist sie als Kind oft im Stich gelassen worden. *deut*
Das nennt man Projektion.
Das war schon augenzwinkernd gemeint. Die Frage, warum ein Analytiker einen so langen Sicherheits-Abstand (finanzielle Absicherung) von 14 Tagen braucht, regt bei mir einfach Phantasien an. Es gab ja auch schon andere Deutungen/Projektionen hier (Machtbedürfnis...) 14 Tage ist jedenfalls außergewöhnlich und auffällig, finde ich.

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lonely69
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 09:25

Also ich hab das aus gegebenem Anlass rechtlich prüfen lassen. Die Kammer hat mir indes noch nicht zurückgeschrieben.

@Anna: a) Die 14-Tage-Regelung ist noch günstig. MEIN Analytiker wollte JEDE versäumte Stunde bezahlt haben. Und meinte, das würden in der DPG eigentlich alle so handhaben.

b) Mich würde es stutzig machen, dass sie sagte, unter diesen Umständen überlegt sie.. Wie brav musst du denn da sein? In der PA soll man doch gerade negative Übertragungen entwickeln, ausleben und überwinden.

LG
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isabe
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 09:35

@mio: Ja, den Sinn für Humor hat er. Das trägt auch ungemein zur Entspannung in schwierigen Situationen bei.

Dass die Therapeutin sagt, sie sei unsicher, ob sie eine Therapie anbieten könnte, wenn der Patient kritisch nachfragt, wäre dann tatsächlich für mich eine Aussage, die ich nicht hinnehmen könnte. Ein Psychoanalytiker sollte es schon aushalten, wenn Situationen unklar sind. Wenn sie da gleich mit Erpressung ankommt, ist das kein gutes Vorzeichen!

Anna, überlege es dir gut, worauf du dich da einlässt. Bist du erst mal verwickelt in der Beziehung zu ihr, ist es schwer, sich davon wieder zu lösen, und du würdest dich vielleicht häufig fragen, ob sie dir gut tut. Dann wird total viel Energie dafür verbraten, über eure Beziehung zu grübeln, und deine Probleme könnten auf der Strecke bleiben. Und am Ende hättest du den Stress mit einer neuen Therapeutensuche und der Übernahme der Stunden. Ich würde eine Therapie nur bei jemandem anfangen, mit dem es sich, wenigstens am Anfang, anfühlt wie "das beste, was mir passieren kann". Später, wenn die Beziehung gefestigter ist, musst du auf so ein Gefühl zurückgreifen können, weil es zwischen Therapeut und Patient automatisch hin und wieder schwierig wird.


kaja
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:03

Einen Therapeuten der länger als 48 Stunden vorher eine Absage will würde ich sofort aussortieren. Das ist für mich vollkommen unseriös.
Es ist das Risiko eines Selbstständigen das mal Aufträge ausbleiben und natürlich kann er nicht verlangen für eine nicht erbrachte Leistung bezahlt zu werden.
Auch den eigenen Urlaub auf den des Therapeuten abzustimmen geht für mich gar nicht.

Ich selbst musste 24 Stunden vorher absagen (was in drei Jahren genau 2x vorgekommen ist) und musste dafür auch nicht zahlen.
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Broken Wing
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:11

Ich wäre damit vorsichtig, dass der Therapeut etwas nicht durchsetzen könne. Grundsätzlich können die Leute vereinbaren, was sie wollen, es gilt die Vertragsautonomie. Empfehlungen und Richtlinien haben nicht viel zu bedeuten, außerdem sind Gerichtsurteile so vorhersagbar wie der Sechser beim Lotto und so logisch nachvollziehbar wie die Deutungen eines Psychoanalytikers.

Grundsätzlich ist ein Vertrag mit dem Einverständnis beider Parteien gültig, auf die Einschränkungen gehe ich bewusst nicht ein. Ich würde auch davon ausgehen, dass ein Vertrag gilt und nur im Bewusstsein unterschreiben oder zustimmen, dass ich die Bedingungen akzeptiere.

Im Übrigen ist der Therapeut auch noch empfindlich, eitel und angeknackst. Warum stört es ihn, dass du die andere Therapie äußerst und deine Unzufriedenheit zum Ausdruck bringst? Finde ich strange, dass er nicht angemessen drauf reagiert. Du bist nicht für seine Existenzsicherung zuständig, es ist seine Sache, wovon er lebt und nachvollziehbar, dass du mit diesen Bedingungen nicht einverstanden bist.

Meine Thera hat übrigens auch solche Absagefristen. Ich habe zugestimmt, würde jedoch im Ernstfall die Therapie beenden, was jederzeit und fristlos möglich ist. Also wenn zB vor 3 Tagen klar wird, dass ich absagen muss, wird einfach die Therapie beendet. Die Therapeutin ist sehr kompetent, aber es gibt auch andere kompetente und davon abgesehen sind ihr die Konsequenzen solcher Verträge klar, nehme ich an.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]

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Noenergetik
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:11

Sehe das ähnlich wie viele andere hier. Die Therapeuten "müssen" es überhaupt nicht verlangen, dass so und so lange vorher abgesagt wird.

14 Tage finde ich ein Unding, die Aussage unter diesen Umständen überlegt sie finde ich manipulativ, ich würde zur Vorsicht raten.
Denn wie schon erwähnt, bist Du erst mal dabei, wird es schwierig.

Wenn es der Patient zu "locker" nimmt, dann kann ich es ja nachvollziehen, das der Therapeut ein Ausfallhonorar verlangt, aber nicht bei Krankheit oder anderen unvorhergesehen Ereignissen.
Ein Vertrauensvorschuß sollte m.E. zu Beginn der Therapie schon gewährleistet sein.
Ist das nicht möglich, würde ich zur Vorsicht raten.


Tränen-reich
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:17

Die Frist von zwei Wochen halte ich auch für sehr unrealistisch.
Wäre für mich auch ein K.o.-Kriterium.
Wo kaja auch das mit dem Urlaub ansprach ... die Kolleginnen meiner Thera in der Gemeinschaftspraxis "verlangen" von ihren Patienten auch den Urlaub abzustimmen. Hab mich schon immer gefragt, was das für einen therapeutischen Zweck haben soll, außer zu bevormunden, wo doch zum ganzen Gegenteil hingearbeitet werden soll: raus aus der Abhängigkeit.

Bei mir gibts auch die 48-Stunden-Regel und einmal Theater zwischen uns, weil ich einen Tag vorher sehr krank wurde. Statt einer Zahlung von 50 Tacken bot sie mir einen anderen Termin an. So war die Zahlung dann vom Tisch.
Ich hab bis heute nicht verstanden, warum Krankheitsfälle (meinetwegen gegen Attest) unter Zahlung des Stundenausfalls fallen. Das liegt doch gar nicht in meiner Macht.


isabe
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:20

Ich glaube, diese Regelung stammt noch aus den verstaubten Zeiten, wo die Patienten den Analytiker sowieso bezahlt haben und wo sowieso nur reiche Leute eine Analyse machten.

Mit der Realität von heute hat das nichts mehr zu tun. Viele arme Menschen sind deshalb arm, weil sie sich nichts zutrauen und deshalb krank geworden sind und / oder arbeitslos oder sich von einem MInijob zum anderen hangeln. Diese Leute haben aber oft keine reichen Eltern im Hintergrund, die eine solche "Kur" bezahlen würden oder könnten, und auch das hat verschiedene Gründe. Heute ist ein Psychoanalytiker nicht unbedingt eine Koryphäe, der man nachreist und die man als letzte Hoffnung für das "hysterische" Töchterlein mit der Kutsche aufsucht. Die Patienten von heute müssen selbst gucken, wo sie bleiben und wovon sie sich ernähren, und da die PT heute eine Kassenleistung ist, halte ich es für altmodisch und völlig unangemessen, die wirtschaftliche Realität der Patienten zu ignorieren und beharrlich davon auszugehen, man könnte mit den Patienten von heute genauso verfahren wie mit denen von vor hundert Jahren.

Wenn ein Patient häufig kurzfristig absagt oder mehrmals hinterinander, ist das schon ärgerlich, aber dann muss darüber gesprochen werden und geguckt werden, ob unter diesen Umständen eine ambulante Therapie überhaupt sinnvoll ist.


kaja
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:43

@Tränen-reich

Der Zweck liegt wohl allein darin nicht 2x Verdienstausfall zu haben. Einmal durch den eigenen Urlaub und dann erneut durch den des Kunden.
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stern
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Beitrag Mo., 16.05.2016, 10:49

Broken Wing hat geschrieben:Ich wäre damit vorsichtig, dass der Therapeut etwas nicht durchsetzen könne. Grundsätzlich können die Leute vereinbaren, was sie wollen, es gilt die Vertragsautonomie. Empfehlungen und Richtlinien haben nicht viel zu bedeuten, außerdem sind Gerichtsurteile so vorhersagbar wie der Sechser beim Lotto und so logisch nachvollziehbar wie die Deutungen eines Psychoanalytikers.
Wie gesagt: Folgendes ist absolut keine Basis für eine Therapie... dann sortiert man den Therapeuten vielmehr besser bereits vorher aus.

Es stimmt, es gibt Vertragsautonomie... aber es gibt auch Vertragssachverhalte bzw. -bestandteile, die gar nicht als wirksam anerkannt werden, da unzulässig oder unseriös, usw. (das würde man auch nachträglich so einordnen können... man würde in einem solchen Fall also nicht sagen: Pech, dass sie unterschrieben und nicht vorher jemanden gefragten haben).

Und was wollte ein Therapeut machen, wenn ein Patient dann einfach nicht zahlt? Er hätte keine Handhabe. Wenn die Kammer klare Empfehlungen hat, würde sich der Patient bei der Kammer beschweren... und diese würde den Therapeuten "aufklären" was er zu tun hat bzw. er fordern kann. Und auch vor einem Gericht würde er nicht durchkommen. Zwar ist richtig, dass immer ein Prozessrisiko besteht. Aber hier gibt die Rspr. eine recht aussagekräftige Tendenz vor, dass sich Fristen um 48h bewegen. Es dürfte für sie auch schwer begründbar sein, dass sie 14 Tage braucht, während anderen diese Fristen auch zugemutet werden können.
Zuletzt geändert von stern am Mo., 16.05.2016, 10:52, insgesamt 1-mal geändert.
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