@Mann im Mond: Na dann weisst Du ja jetzt, was Du Deinem "Bekannten" sagen kannst.
Und @Hawi, das was Du ursprünglich meintest bedeutet, dass Du ein "eigenständiges schöpferisches Werk" nicht "nachfotografieren/kopieren" und als "Deine Bildidee" ausgeben darfst, es ist also eine Art "Designschutz" ähnlich wie bei Möbeln. Nur für den Fall dass der Unterschied nicht so ganz klar ist... "Privat" wird das erst mal niemanden so recht interessieren, aber sobald Du damit kommerziell/öffentlich oder künstlerisch agierst wird es kritisch. Ob Du das selbst fotografiert hast spielt dann keine Rolle.
Was tun bei geklautem Avatar?
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Hallo mio,
nur kurz, nähere Erklärung findet sich in dem von mir Verlinkten unter „Der Fotograf als Urheber oder „Lichtbildner““. Dass das Urheberrecht auch den „Lichtbildner“ schützt, war mir unbekannt!
LG hawi
nur kurz, nähere Erklärung findet sich in dem von mir Verlinkten unter „Der Fotograf als Urheber oder „Lichtbildner““. Dass das Urheberrecht auch den „Lichtbildner“ schützt, war mir unbekannt!
LG hawi
„Das Ärgerlichste in dieser Welt ist, daß die Dummen todsicher
und die Intelligenten voller Zweifel sind.“
Bertrand Russell
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