Sexueller Missbrauch??

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.

ballpoint
Forums-Gruftie
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 21:10

Vincent hat geschrieben:Wiegt ein ausgesprochenes Nein stärker als der Rest der Kommunikation, die eventuell deutlich für ein Ja spricht?
O ja, nach dem Motto:
Ist doch egal ob die Nein sagen. Die sagen doch nur Nein um dich aufzugeilen. Wenn die enge jeans tragen, geschminckt vor dir rumtanzen, dann isses doch klar: die wollen Sex, tollen Sex im Uniklo.

Sag mal, geht's noch? Du meinst hier allen Ernstes Männer dürfen gegebenenfalls den expliziten Willen von Mädels ignorieren und sie vergewaltigen? Weil sie einen angeblich verwirren? Unglaublich sowas hier zu lesen, in einem Forum wo Opfer solcher primitiver Ansichten sich gut aufgehoben fühlen sollten.
caute

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Möbius
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:02

Hallo Fensch !

Ich muß nochmal auf meine obigen Ausführungen zur Verliebtheit zurückkommen. Ich weiß nicht, wie Du sie (wenn überhaupt) aufgenommen hast. Wenn Du gerade 20 Jahre alt bist, nicht gerade den halben Freud gewälzt hast und auch keine ausgesprochene Zynikerin bist, dann ist Verliebtheit für Dich wahrscheinlich etwas Positives, Natürliches und Schönes. Es wird Dich wahrscheinlich genauso befremdet haben, wie die meisten anderen hier und auch mich selbst, wie ich mich der Entdeckung nicht entziehen konnte: daß Verliebtheit nicht anders zu charakerisieren ist, denn als psychotische Episode, die sich sogar zur regelrechten Psychose auswachsen kann. Der Volksmund weiß das schon lange: "liebeskrank", "liebestoll" und "Liebeswahn" beschreiben diesen Zustand ja auch so - und nicht wenige bringen sich immer noch aus "Liebeskummer" um !

Diese psychotische Episode wird nur deswegen nicht als solche bezeichnet und behandelt, weil sie sozialüblich ist. Auch das ist nichts besonderes - unser Leben ist durchtränkt von psychotischen Verhaltensweisen: von kleinsten Alltagsdingen wie dem Haustürschlüssel, den wir nicht finden und nicht aus der Wohnung gehen können, wenn wir zu einer Klausur müssen, über den Massenwahn bei Fußballspielen bis hin zu den größten Grausamkeiten der Menschheitsgeschichte wie dem Holocaust. Der Mensch ist zwar vernunftbegabt, aber nicht vernunftgesteuert !

Im Zustand der Psychose hat der Mensch kein angemessenes Bild mehr von der Realität. Es ist vielmehr geprägt davon, daß er Inhalte seiner Psyche in die Aussenwelt hineinprojiziert, wie ich es versucht habe, zu umschreiben.

Einem Verliebten kann man sagen und zeigen was man will: wenn der Grad der Verliebtheit eine gewisse Grenze überstiegen hat, sein Rest an Verstand immer schwächer wird, dann wird der Verliebte jedes Handeln von Dir so uminterpretieren, daß eine Bestätigung seines unbewußten Gefühles, seiner unbewußten Gewissheit, daß auch Du ihn tief in Deinem Herzen lieben würdest, dabei herauskommt. Sogar seine Vernunft mißbraucht der Verliebte für diese Uminterpretationen. Die Ohrfeige, die Du ihm gibtst, ist für den Verliebten nur eine Ersatzhandlung für die Zärtlichkeit, die Du ihm in Wahrheit geben wolltest. Der Eimer kaltes Wasser, den Du ihm überkippst, wird zum Symbol für diverse, hocherotische Körperflüssigkeiten von Dir. Dein "Nein!" ist Dir von Deinem Freund, Deinen Eltern oder sonst irgendwem aufdiktiert worden, der irgendeine geheimnisvolle Macht über Dich ausübt, Dich womöglich sogar erpresst - undsoweiter undsoweiter. Der Phantasie sind buchstäblich keine Grenzen gesetzt.

Deswegen ist die Überlegung, daß Du Dich vielleicht deutlicher von ihm hättest abgrenzen können, zwar durchaus plausibel - aber letztlich irrelevant. Du hast ihm - nehme ich an - keinen Eimer kalten Wassers übergekippt, und kannst Dir das heute vorwerfen. Aber es hätte mit allergrößter Wahrscheinlichkeit nichts an dem traurigen Verlauf geändert.

Denn der Punkt ist auf jeden Fall die Schwäche der Affektkontrolle bei Deinem Täter. Denn auch wenn wir normalerweise nicht wissen, welchen Charakter es hat, wenn wir verliebt sind - wir wissen, daß wir auch beim Liebeswerben bestimmte Grenzen nicht überschreiten dürfen. Ein Griff nach Deiner Hand, Deiner Hüfte, Deinem Arm - ein auf die Wange, meinethalben sogar noch ein auf den Mund gehauchter Kuß - das alles wäre wohl nicht nur nach meiner eigenen Meinung "durchaus noch ok" gewesen, und, so schätze ich Dich inzwischen ein, auch von Dir nicht sonderlich krumm genommen worden. Aber den anderen in einen Hausflur zu zerren, festzuhalten, unter die Kleidung an Brust und in Richtung Genital zu greifen - das ist ganz eindeutig im roten Bereich. Der Unterschied ist derjenige zwischen behutsamer Zärtlichkeit und brutaler Gewalt. Und genau das ist es auch, was den Vorwurf im rechtlichen Sinne ausmacht.

Gruß
Möbius

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Solage
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:28

Möbius, Du machst Dir da viele Gedanken über die Motivation des Täters.
Finde das für das Opfer nicht hilfreich.
Und ich kann seinen Übergriff auch nicht mit Verliebtheit in Verbindung bringen. Mit Verliebtheit verbinde ich Romantik und Zartheit und nicht die Demonstration von körperlicher Gewalt.

Klingt für mich wie das widerliche Verhalten eines jungen Mannes, der abgewiesen wurde und eben damit Probleme hat. Es ist in meinen Augen die Abweisung und damit verbundene Verletzung, die ihn so handeln lässt. Bin ich verliebt, dann möchte ich das Liebesobjekt erobern, aber doch nicht gewaltsam erniedrigen.

Was Du beschreibst erinnert mich eher an einen Liebeswahn, dass dann jede (auch abweisende) Handlung des Liebesobjekts als Liebe gedeutet wird und dann zu ensprechendem Stalking und übergriffigem Handeln führen könnte.
Ich würde das nicht mit normaler Verliebtheit gleichsetzen.

Wurscht, was der Täter denkt, glaubt zu fühlen und was er für Probleme hat.
Es geht um die Gefühle der TE und ihre Grenzen, die massiv überschritten wurden.

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Möbius
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:36

Ich überlasse es Fensch, darüber zu befinden, was von dem, was ich schreibe, hilfreich ist, oder nicht. Meine Intention ist hoffentlich auch Dir deutlich geworden: es geht mir darum, Fensch im Rahmen meiner Möglichkeiten Handreichungen zu geben, die ihm möglicherweise helfen können, sich zu orientieren. Insbesondere beim Aspekt des notorischen irrationalen und gefährlichen Schuldgefühls der Opfer sexueller Gewalt ist es unumgänglich, auch auf den Täter einzugehen. Zur "Opferseite" dieses Schuldgefühls habe ich auf der 1. Seite bereits ausführlich Stellung genommen.

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Solage
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:51

Opfer sind auch oft auf Hilfe und Unterstützung angewiesen.

Schlimm, wenn die evtl. durcheinandergebracht werden und und dann nicht mehr wissen, ob sie nicht doch schuldig sind, weil sie sich nicht EINDEUTIG abgegrenzt haben. Also eindeutig verständlich für den Täter.

Oder noch schlimmer, dass sie vielleicht sogar noch Mitgefühl für den Täter aufbringen, weil er doch so einen großen Mangel hat, so verliebt ist, so intensiv gefühlt hat.

Weil ZUERST und ich spreche da aus meiner eigenen Erfahrung, zuerst ist die Erkenntnis wichtig, dass ich eben nicht schuldig bin!!!!!

Warum ist es notwendig auf den Täter einzugehen?

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Solage
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:55

Möbius hat geschrieben: Meine Intention ist hoffentlich auch Dir deutlich geworden: bereits ausführlich Stellung ommen.
Was heißt denn hoffentlich auch Dir?

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Möbius
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 22:57

Weil es bei einem Täter dieses Typus: des unglücklich Verliebten unumgänglich ist, seine psychische Disposition insoweit nachvollziehen zu können, um zu verstehen, warum der notorische Selbstvorwurf, sich nicht hinreichend abgegrenzt, vielleicht nicht deutlich genug "Nein!" gesagt bzw. signalisiert zu haben, nicht zutrifft.

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Fensch
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 23:12

Nein ich habe nichts dieser Situation gewollt.
Ich habe nicht nur einmal Nein gesagt, sondern durchgehend.
Ich habe gesagt er solle mich loslassen und habe mich heftig gewehrt was man leider noch immer an meine n Händen sehen kann.
Also kann wirklich nicht die Rede davon sein das ich das gewollt hätte

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Solage
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 23:16

Möbius, ich habe mehrere solche Erfahrungen wie die TE hinter mir und ich sehe da nicht (nur) den unglücklich Verliebten, sondern auch die flüchtige Bekanntschaft oder sonst was. Das waren nicht immer nur unglücklich Verliebte, sondern auch einfach Grapscher, Zufallsbekanntschaften und so weiter.
Das liegt im Charakter der übergriffigen Person.

Im Gegenteil, die Männer die wahrlich unglücklich in mich verliebt waren und das habe ich erst viel später erkannt, die waren sehr vorsichtig.

Und nein, die psychische Disposition des Täters ist egal, sein Problem!

Ich muss den nicht nachvollziehen können! Überhaupt nicht!
Das Verständnis für mich liegt tiefer, ist evtl. in der Vergangenheit geprägt worden....
Dass ich mich anzweifle usw.
Letztlich hat meine Vergangenheit aber nichts mit dem Aaaschlochverhalten des Täters zu tun. Seine Baustelle!

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Möbius
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 23:23

@ Fensch

Wenn noch Spuren der Gewaltanwendung zu sehen sind, würde ich einen Arzt aufsuchen, sofern Du das noch nicht getan hast. Dabei geht es primär nicht darum, daß etwa eine ärztliche Behandlung erforderlich wäre - kleinere Quetschungen und Prellungen heilen ja normalerweise von selbst. Es geht primär um Beweissicherung. Das kann und sollte man dem Arzt auch ganz offen sagen und man kann auch damit rechnen, daß der Arzt Verständnis für dieses Ansuchen hat, auch wenn keine Notwendigkeit ärztlicher Behandlung besteht. Jetzt während der Weihnachtszeit würde ich mich auch nicht scheuen, den Vertreter Deines Hausarztes aufzusuchen.

Solltest Du Dich nämlich für eine Strafanzeige entscheiden, dann ist so ein Beweismittel von sehr großer Bedeutung. Es erhöht von vorneherein die "Glaubhaftigkeit" Deiner Aussage, wie der Fachausdruck heißt, und das kann Dir die unangenehmen Vernehmungen bei bzw. nach einer etwaigen Anzeigenerstattung beträchtlich erleichtern.

Diese "Beweisssicherung" durch einen Arzt verpflichtet Dich aber auf der anderen Seite zu nichts, weil der Arzt ja an die Schweigepflicht gebunden ist. Dh er darf nicht von sich aus Strafanzeige stellen und wird dies auch nicht tun. Die Entscheidung, ob Du Strafanzeige stellen willst, oder nicht, bleibt weiterhin bei dem einzigen, der sie treffen kann: Dir selbst.

Gruß
Möbius

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Solage
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 23:45

So, jetzt mal ganz realistisch. Was soll denn da noch an Spuren für einen Arzt ersichtlich sein, wenn mir jemand in die Hose langt?

Wenn der Täter Dir einen Finger in die Scheide gesteckt hätte, gilt dies strafrechtlich als VERGEWALTIGUNG!

Bloß, kannst so was nicht beweisen.

Ich weiß von Ärzten, dass sogar eine eindeutige Vergewaltigung von der Gegenseite mit den enstprechenden Anwälten sehr schwer zu beweisen ist. Da wird das Opfer erst einmal so richtig in den Dreck gezogen. Ja, so was machen Anwälte in ihrem Sinne...

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Möbius
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Beitrag Fr., 25.12.2015, 23:49

Solage, das ist wohl ein Mißverständnis: es geht, soweit ich Fensch verstanden habe, um die "Festhaltespuren" an den Handgelenken, und nicht um Spuren im genitalen Bereich - den hat der Täter glücklicherweise nicht erreicht.

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Solage
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Beitrag Sa., 26.12.2015, 00:33

Fensch hat geschrieben:ER schaffte es zwischenzeitlich meine Hose aufzumachen und seine Hand hineinzustecken. DA ich mich wehrte kam er zum Glück nie wirklich weit.
Er versuchte noch mir die Hose runterzuziehen aber auch da gelang es mir dies zu verhindern. Ich wehrte mich weiter und er hörte irgendwann auf.
Meine Handgelenke schmerzen immer noch sehr und ich weiß nicht wie ich das einordnen soll.
War es meine Schuld?
Naja, in die Hose kam er ja. Ist doch schon weit, oder?
Er hat gewaltsam die Hose aufgemacht und versuchte diese runterzuziehen.
Durch die Gegenwehr hörte er dann irgendwann auf.

Hast Du denn blaue Flecken an den Handgelenken etc.?

NEIN, es war nicht Deine Schuld!

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dumbhead
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Beitrag Sa., 26.12.2015, 01:21

Sorry, aber saufst du heimlich Möbius?
Deine Freud'schen Exkurse sind cool zu lesen, hier aber fehl am Platz.
Die Frau hat Nein gesagt. Und hier sollte die Geschichte beendet sein. Nein! Punkt.

Und wenn sie gerade nackt daliegt und Nein sagt, dann heisst das Nein!

Wie kann man ein beinahe Vergewaltigungsopfer, das eh schon an sich zweifelt, in dieser Situation noch mit solchen Texten verunsichern??
Ob der Vogel ein Problem mit Tabus hat - sein Problem! Und wenn Sie diesbezüglich Tabus hat - auch sein Problem.

Ich kenne die Rolle des "unglücklich verliebten" sehr gut, aber nach dem Nein kommt da von mir nicht mal eine SMS. Mein Problem - nicht Ihres. Nette Überschneidung übrigens zu deinem Narzissmus Artikel, Die narzisstische Kränkung. Das ist aber wieder mal, nicht ihr Problem.

Und nein, sie kann nicht ins Krankenhaus gehen und die blauen Flecken mal so checken lassen. Wird da Fremdverschulden angegeben, dann läuft der ganze Justizapparat.

An fensch: Nein, es war selbstverständlich Nicht (!) deine Schuld!


Vincent
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Beitrag Sa., 26.12.2015, 01:22

ballpoint hat geschrieben:
Vincent hat geschrieben:Wiegt ein ausgesprochenes Nein stärker als der Rest der Kommunikation, die eventuell deutlich für ein Ja spricht?
O ja, nach dem Motto:
Ist doch egal ob die Nein sagen. Die sagen doch nur Nein um dich aufzugeilen. Wenn die enge jeans tragen, geschminckt vor dir rumtanzen, dann isses doch klar: die wollen Sex, tollen Sex im Uniklo.

Sag mal, geht's noch? Du meinst hier allen Ernstes Männer dürfen gegebenenfalls den expliziten Willen von Mädels ignorieren und sie vergewaltigen? Weil sie einen angeblich verwirren? Unglaublich sowas hier zu lesen, in einem Forum wo Opfer solcher primitiver Ansichten sich gut aufgehoben fühlen sollten.
Oh ja, genau darauf habe ich gewartet, ballpoint.
Diese Standardantwort muss man (bei oberflächlicher Betrachtung) einfach geben, nicht wahr.
Aber wenn du nochmal nachliest, was ich insgesamt geschrieben habe, musst du zugeben, dass du dir meine Worte ein bisschen zurechtgelegt hast, um exakt das zu sagen, was vermeintlich alle denken.

Ich habe nur mal eine alternative Situation in Erwägung gezogen und dahingehend nachgefragt - nichts weiter.
Natürlich hätte ich auch zum zehnten Mal schreiben können, die TE sei auf gar keinen Fall 'schuld'. Für viele ist damit dann ja schon die Pflicht getan.
"Eigentlich bin ich ganz anders, aber ich komme so selten dazu." (Horvàth)

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