'Ungeklärte Zeiten' bei der Rentenversicherung

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...

kaja
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 20:09

Die Bescheinigungen bringen dir nur überhaupt nichts im Bezug auf die Zeitspannen in denen Du nichts eingezahlt hast.
Man hätte da auch freiwillig einzahlen können, aber der Zug ist abgefahren. Solltest Du jemals vorzeitig in Rente gehen wollen/müssen geht das mit Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Rentenversicherung und der fordert dann ggf. auch Unterlagen der behandelnden Ärzte/Therapeuten an.
After all this time ? Always.

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Tamila
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Beitrag Mo., 25.12.2023, 21:28

Die Kontenklärung ist einfach üblich....da die DRV regelmäßig an ihre Kunden "Rentenverlauf" zusenden mit den Beträgen bei "was wäre wenn: Erwerbsminderungsrente, Altersrente usw. "waren Sie jetzt erwerbsgemindert voll, erhalten Sie diesen Betrag" , "würden Sie weiterhin wie bisher arbeiten, einzahlen etc., erhalten Sie zur Altersrentenzeit diesen Betrag".

Wenn du nicht eingezahlt hast, kannst du das ganz ehrlich beschreiben wie es war, das sind dann halt "versicherungsfreie Zeiten" (also nur auf Rentenversicherung bezogen, nicht auf Krankenversicherung, AL Versicherung, Pflegeversicherung)
Du kannst auch nur "Zuhause ohne Bezug von Geldern, daher gab es keine Einzahlungen in die Rentenversicherung".

Ich habe irgendwann im Rentenverlauf gesehen, dass manche Studienzeiten gefehlt haben und hier und da ein Ferienjob, wo auch Pflichtbeiträge eingezahlt wurden. Außer Pflichtbeiträgen gibt es Beiträge die beim ALG I gezahlt werden, beim Krankengeld. Dann gibt es auch Höchstgrenzen von anerkannten Zeiten beim Schulbesuch (zweiter Bildungsweg zb) oder beim studieren.

Teils fehlten bei mir hier und da Beiträge auf dem Rentenverlauf, der einfach vergessen wurde. Daher ist eine Kontenklärung immer dann fällig, wenn wahrscheinlich das Computersystem beim Ausdruck vom Rentenverlauf, Lücken aufzählt. Wenn man daheim alle Belege, auch von höherem Schulbesuch oder Berufsfachschulen U.ä. hat und dir auffällt, ah hoppla, da hab ich doch Oberschule besucht oder Ausbildung in BFS, dann sucht man den Beleg der Schule raus oder fordert diese bei der Schule an und reicht sie ein.

Und einige solcher Kontoklärungen hat mir gleich einige hundert Euro mehr auf dem Rentenkonto eingebracht.

Ist klar, wenn man null Geld hat, dass man da nicht für freiwillige Rentenbeiträge sorgen kann.
Es gibt beim alten Minijob, heute Midijob, die Möglichkeit im Moment für den Job mehr ausgezahlt zu bekommen und auf Beiträge zur Rentenversicherung verzichtet. Dann bringt das auch nichts auf dem Rentenkonto. Das ist eine vielleicht fürs hier und jetzt Entscheidung wesentlich, wenn man jeden Cent braucht. Aber leider, wenn man dann nach solchen mehreren Jahren feststellt, man wird oder ist krank und bräuchte eine Erwerbsminderungsrente, dann bereut man vielleicht im Nachhinein diese Entscheidung.

Ich habe gesehen, der Beitrag ist schon bald zehn Jahre alt. Ich wollte trotzdem antworten, da ja viele vielleicht auf diese Frage von carla1 stoßen und daher vielleicht meine Antwort ihnen helfen konnte 😉

LG Tami
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Carla1
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Beitrag Mo., 25.12.2023, 22:26

Ups! Ich habe mich gerade über die Benachrichtigung gewundert, weil ich mich überhaupt nicht mehr an den Beitrag erinnern kann. Hab paarmal geschaut, ob ICH das auch wirklich geschrieben habe. :lol:

Also für mich hat sich das Thema inzwischen erledigt, da ich nun schon seit 2015 wieder "inoffiziell erwerbsunfähig" bin. Und leider bekomme ich wie befürchtet keinen Cent Rente oder andere Sozialleistungen, da sich wieder niemand für irgendwas zuständig gefühlt hat. Ich habe nur anderthalb Jahre Krankengeld bekommen und dann war Schluss. :-(

Aber das ist mir jetzt auch egal. Es bringt ja nichts, sich über Sachen aufzuregen, die man eh nicht ändern kann. Ich muss nur sehen, dass ich es irgendwie bis zur Altersrente schaffe...

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candle.
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Beitrag Mo., 25.12.2023, 22:46

Also wenn du durch die Rentenversichrung voll erwerbsgemindert bist, aber nicht genügend eingezahlt hast und nicht gerade Geld wie Heu hast, bekommst du "Hilfe zum Lebensunterhalt".

candle
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reddie
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Beitrag Mo., 25.12.2023, 23:13

Ja, oder halt Wohngeld. Viele wissen z B. nicht, dass man Vermögen haben darf (bis 60.000 für 1 Person). Hatte so viele ältere Klienten, die meinten: ich kriege doch nichts.

Und es gab wohl eine Wohngeld-Reform, also immer erneut prüfen, ob man vielleicht doch berechtigt ist.

Grüsslis
reddie

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Carla1
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Beitrag Di., 26.12.2023, 01:59

Ich falle da wie gesagt durch alle Raster. Da fühlt sich niemand zuständig und leider hat sich auch niemand um den Rentenantrag gekümmert. Scheinbar bin ich auch an die falschen Leute geraten und jetzt ist es eh zu spät. Da kann ich nur noch hoffen, dass das später mit der Rente besser klappt und ich nicht noch im hohen Alter auf der Straße lande.

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reddie
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Beitrag Di., 26.12.2023, 02:47

"Inoffiziell erwerbsunfähig", ich könnte mir vorstellen, dass es daran liegt. Das Bürgergeld oder wie das gerade heißt, würde dir nur gezahlt, wenn du offiziell erwerbsunfähig bist und zu wenig oder keine EU-Rente kriegst.

Deine Ärzte schreiben dann berichte und ein Gutachter der Rentenversicherung urteilt dann nach einem Gespräch mit dir (selten auch nach Aktenlage).

Die Ämter sagen schnell, sie sind nicht zuständig, weil VORHER ein anderes Amt (Jobcenter) zuständig ist). Man braucht erst einen ABLEHNENDEN Bescheid und DANN sind sie zuständig. Also nicht abwimmeln lassen.

Offiziell bist du ja im Moment nicht erwerbsunfähig erklärt (ganz wichtig im Antrag nicht "erwerbsunfähig" ankreuzen, da ja noch nicht bescheinigt). Krankschreibung ist keine Erwerbsunfähigkeit.

Dann müsste also zunächst das Jobcenter zuständig sein. Bei längerer Krankschreibung durch den behandelnden Arzt fordern sie einen dann irgendwann auf, einen Antrag auf REHA/EU-Rente zu stellen. Auch wenn keine Rente zu erwarten ist, ist dieses Prozedere notwendig, um z.B. Grundsicherung zu beantragen.

Irgendwo müsste auf jeden Fall was zu holen sein. Ich bin leider aktuell nicht auf dem neuesten Stand der Gesetzeslage und bei Freiberuflern könnte das komplizierter sein (als es eh schon ist). Aber es geht immer darum, das vorrangig zuständige Amt zu wählen und sich mit dem ablehnenden Bescheid beim dann zuständigen Amt vorzustellen. :->


reddie

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Carla1
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Beitrag Di., 26.12.2023, 03:31

Ich war wie gesagt anderthalb Jahre krankgeschrieben. In der Zeit hat sich niemand bei mir gemeldet wegen Reha/Rente.
Danach hätte ich wohl theoretisch noch ein Jahr Arbeitslosengeld bekommen können, aber das war so kompliziert, dass ich am Ende keinen Antrag gestellt habe. Die hatten mir auch keine große Hoffnung gemacht, weil ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Gleiches gilt wohl für das Bürgergeld.

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Kirchenmaus
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Beitrag Di., 26.12.2023, 09:09

Aber wovon lebst du dann?

Ich beziehe als Freiberuflerin seit einem Jahr Bürgergeld. Corona hat die Auftragslage zerstört, die Ersparnisse waren aufgebraucht, ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt. Ich war erwerbsfähig.
Danach bin ich krank geworden, meine Ärztin hat mich krankgeschrieben. Trotzdem kann/darf ich bis zu drei Stunden täglich arbeiten. So bin ich nicht ganz raus, kann also meine Stammkundschaft bedienen, bin aber trotzdem aufstockend abgesichert.
Es ist in Ordnung, mich zu akzeptieren.


Bluemoon123
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Beitrag Di., 26.12.2023, 09:52

Carla1 hat geschrieben: Di., 26.12.2023, 03:31 weil ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müsste, um Arbeitslosengeld zu bekommen. Gleiches gilt wohl für das Bürgergeld.
Nein, tut es nicht. Um Bürgergeld zu beantragen musst du nur generell erwerbsfähig sein. D.h. so lange die Rentenversicherung bei Dir noch keine Erwerbstätigkeit festgestellt hat, kannst du Bürgergeld beantragen. Ob du "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst" oder nicht ist nicht relevant. Wenn du weiterhin krankgeschrieben bist ist das somit kein Problem.

Sollte dann irgendwann mal wirklich Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden fällst du dann nicht mehr unter die Zuständigkeit des Jobcenters sondern des Sozialamtes und das nennt sich dann Grundsicherung für Erwerbsunfähige.

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Carla1
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Beitrag Di., 26.12.2023, 16:47

Ich lebe von Ersparnissen und verschiedenen kleineren Einnahmequellen. Außerdem lebe ich extrem sparsam.
Mir bleibt nichts anderes übrig, als zu versuchen, irgendwie mit der Situation klarzukommen - und solange nicht wieder so eine brutale Inflation kommt, sollte das bis zur Rente auch kein Problem sein. Wenn die Inflation meine Ersparnisse auffrisst, sieht's allerdings finster aus. Das macht mir wirklich Angst.

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candle.
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Beitrag Di., 26.12.2023, 16:50

Dann meldest du Bürgergeld an, wenn es eng wird.
Naja, wenn du nichts einzahlst, wird die Rente auch nicht gerade üppig.

candle
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Carla1
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Beitrag Di., 26.12.2023, 17:45

Ich darf mich auf ca. 100 Euro Rente freuen. :lol:

Viel wichtiger als die Rente an sich wäre mir allerdings, dass ich die über 200 Euro für die Krankenkasse nicht mehr zahlen muss. Das zehrt doch arg an meinen Ersparnissen.


Bluemoon123
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Beitrag Di., 26.12.2023, 18:28

Bluemoon123 hat geschrieben: Di., 26.12.2023, 09:52 D.h. so lange die Rentenversicherung bei Dir noch keine Erwerbstätigkeit festgestellt hat, kannst du Bürgergeld beantragen. Ob du "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst" oder nicht ist nicht relevant. Wenn du weiterhin krankgeschrieben bist ist das somit kein Problem.
Sehe gerade, dass mir heute morgen die Autokorrektur meines Handys einen groben Fehler eingebaut hat: "Erwerbstätigkeit" soll natürlich "Erwerbsunfähigkeit" heißen. Leider kann ich es oben in meinem Beitrag nicht mehr ausbessern.

Also nochmal: Bürgergeld kannst Du beantragen, wenn Du entsprechend bedürftig bist, sprich keine Einnahmen und auch kein erhebliches Vermögen hast. "Erheblich" heißt im ersten Jahr 40.000 EUR und danach 15.000 EUR. Du musst also nicht alle Deine Ersparnisse aufbrauchen, bevor Du Sozialleistungen beantragst.

Dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, muss man nicht. So lange keine offizielle Erwerbsunfähigkeit festgestellt wurde, bist Du berechtigt. Bürgergeld (oder vorher Alg2 bzw. Hartz IV) ist eine Sozialleistung und da gelten andere Regeln als beim Arbeitslosengeld, das ja eine Versichertenleistung ist.

Und übrigens, weil Du oben schreibst, dass sich bei Dir niemand gemeldet hat wegen Reha/Rente. Das wird auch in Zukunft niemand tun. Das muss man alles selbst beantragen. Die Rentenversicherung läuft einem da nicht nach.

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Carla1
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Beitrag Di., 26.12.2023, 20:19

Reddie hatte geschrieben: "Bei längerer Krankschreibung durch den behandelnden Arzt fordern sie einen dann irgendwann auf, einen Antrag auf REHA/EU-Rente zu stellen."
... und das wurde mir auch von allen Bekannten, die EU-Rente bekommen, so gesagt, dass die sich sehr schnell bei mir melden würden. Daher hatte ich damit anderthalb Jahre lang fest gerechnet, aber es ist nichts passiert. Ich vermute mal, weil mein Krankengeld so niedrig war.

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