Gesundheitskarte ohne Foto?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Hiob
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Beitrag Di., 14.01.2014, 20:10

vom Sternchen:
Ich verstehe es, ehrlich gesagt, auch nicht ganz... warum denn nicht? Protest oder gibt es reale Gründe, die das verunmöglichen?


Protest magst du als Ungehorsam gegenüber deinen Eltern empfinden. Mithin bist du ohne Protest, also Gehorsam.

Kannst du die ganze Welt um dich herum an deinem Gehorsam deinen Eltern gegenüber messen? Oder gibt es zwischen Himmel und Erde noch etwas anderes als dein Spiel mit deinen Eltern?

Gibt es Freiheit? Oder ist das ein unrealer Grund?

Deine Texte, liebes Sternchen, machen mir irgendwie Freude.
Liebe Grüße
Hiob

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stern
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Beitrag Di., 14.01.2014, 20:14

Und btw.:
Carla1 hat geschrieben:Und falls ja, wie? Reicht das aus, wenn ich "psychische Probleme" angebe? Oder muss ich da ein Gutachten von einem Facharzt vorlegen? (das ich ja dann auch erst mal aus eigener Tasche bezahlen müsste - in der Hoffnung, dass ich die Kohle irgendwann von der KK zurückbekomme...)
Atteste sind in vielen Fällen (vielleicht sogar in allen, weiß ich nicht) eh selbst zu zahlen... warum sollte dir die Kasse das auch erstatten, eine Kasse zahlt medizinisch obligatorisches.

Foto ist Pflicht
E-Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß

http://www.n-tv.de/ratgeber/E-Gesundhei ... 45966.html
sprich: jemand hat geklagt, Klage gescheitert.

Braucht wohl einen längeren Atem, wenn man das durchsetzen will...
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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stern
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Beitrag Di., 14.01.2014, 20:26

Hiob hat geschrieben:Gibt es Freiheit? Oder ist das ein unrealer Grund?

Deine Texte, liebes Sternchen, machen mir irgendwie Freude.
Ich weiß nicht, was du dir zusammenreimst (so von wegen Gehorsam, etc.).

Man kann ja das Bild verweigern, wenn einem die eigene Freiheit so hoch und heilig ist ... nur braucht es dazu wohl einen längeren Atem und viel Kampf mit KK und Ärzten: Wem es das wert ist: bitteschön... wer keine Scheu vor Papierkram und evtl. Privatrechnungen hat, kann das ja gerne tun... gerichtlich scheint man nicht durchzukommen, aber auch das kann man ja sicherheitshalber nochmals versuchen. Vielleicht gelobt ein anderes Gericht die Freiheit. Und wenn das noch nicht langt, kann man sich ja noch engagieren, dass auch auf dem Personalausweis, Führerschein, etc. die Lichtbilder entfernt werden. Viel Spaß!
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cucaracha
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Beitrag Di., 14.01.2014, 20:39

Aussage des GKV Spitzenverbands (zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen) vom 01.10.2013: "Grundsätzlich wird ab Beginn nächsten Jahres nur noch die eGK genutzt werden können. Selbstverständlich wird aber kein Versicherter, der ohne die neue Karte zum Arzt geht, wieder nach Hause geschickt. In diesem Fall gilt das gleiche Ersatzverfahren, das bereits heute zum Beispiel bei verloren gegangener Versichertenkarte zum Einsatz kommt. Danach kann der Versicherte innerhalb von zehn Tagen nach der Behandlung einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Ansonsten ist der Arzt berechtigt, dem Versicherten die Kosten der Behandlung privat in Rechnung zu stellen. Erstattet werden die Kosten einer bereits bezahlten Privatrechnung allerdings nur dann, wenn spätestens bis zum Ende des Quartals ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegt."
Quelle: http://www.gkv-spitzenverband.de/presse ... _81024.jsp

Macht Sinn, denke ich, denn solange man seine Beiträge zahlt, muss die Kasse auch die Leistung erbringen. Es wird halt nur verdammt kompliziert und bürokratisch, wenn man beim Arzt keine gültige Karte vorlegen kann.

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stern
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Beitrag Di., 14.01.2014, 20:45

Dagegen ein Urteil eines Sozialgerichtes, nachdem jemand die Bescheinigung über den Versicherungsschutz einklagen wollte, denn die Kasse anscheinend verweigerte (vgl. auch kompletten Link für die weitere Begründung):
Der Mann rief im Rahmen eines Eilverfahrens das Sozialgericht Berlin an. Er beantragte, die Krankenkasse zu verpflichten, ihm eine Bescheinigung über seinen Versicherungsschutz auszustellen, die er anstelle der elektronischen Gesundheitskarte bei seinen Ärzten vorlegen könne.

Ohne Erfolg. Das Sozialgerichts Berlin wies das Ansinnen zurück. Demnach ist der Antragsteller gesetzlich verpflichtet, ab dem 1. Januar 2014 zum Nachweis seines Versicherungsschutzes die elektronische Gesundheitskarte zu nutzen. Diese Nutzungspflicht sei durch das Interesse der Solidargemeinschaft an einer effektiven Leistungserbringung und Abrechnung der Behandlungskosten gerechtfertigt. Der Antragsteller ist auch zur Mitwirkung verpflichtet. Ohne die Übersendung der Personaldaten und eines Lichtbildes könne die Krankenkasse seine Karte nicht erstellen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/E-Gesundhei ... 45966.html
Ist halt ein Spiel mit dem Feuer.

M.W. ist der Arzt verpflichtet zu behandeln, im Notfall... aber ist damit gleichzeitig geregelt, wer die Kosten zu tragen hat?
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montagne
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Beitrag Di., 14.01.2014, 21:21

Im Notfall ja, das sind aber Notfälle der Art, bei denen man eh in eine Notaufnahme kommt und zwar nicht auf den eigenen Beinen...
Die meisten nötigen Arztbesuche, auch ernstere, sind jedoch keine solchen Notfälle.

Es sollte eigentlich kein problem sein. Ich habe, weil meine KK ziemlich Druck gemacht hat mit dem Bild und ich mich damit nicht abgeben wollte (Foto machen, skalieren, usw.), ein wirklich hässliches Foto von mir per Post hingesand, schlechte Qualität auf mehreren Ebenen. Selbst das wurde anstandslos akzeptiert.
Es sollte also locker möglich sein, ein selbst geknipstes zu versenden. Das könnte auch jemand schaffen, der bettlägerig ist.

Ich frage mich, wo das Probem ist, ein bisschen Kooperationsbereitschaft und Good will zu zeigen. Man will ja auch was von denen. (Als Frau mit psychischen Problemen stehen die Chancen ja gut, dass man mehr bekommt, als man einzahlt.)
amor fati


Panthauer
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Beitrag Mo., 07.04.2014, 14:55

Es scheint mir eher so zu sein, daß die alte Versichertenkarte durchaus ihre Gültigkeit bis zum jeweils aufgedruckten "Gültigkeitsdatum" behält:
h***://***.heise.de/newsticker/meldung/Kassenaerztliche-Vereinigung-Alte-Versichertenkarten-bleiben-gueltig-2064106.html

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