Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie nach § 11PsychThG zur Verhaltenstherapie
7. Wirksamkeit
Bei Erwachsenen kann nach den vom WBP entwickelten Kriterien für den Nachweis der Wirksamkeit von Therapieverfahren für die verschiedenen Anwendungsbereiche von Psychotherapie dieser Nachweis für alle geprüften 11 Anwendungsbereiche mit Ausnahme des Bereiches "Hirnorganische Störungen" festgestellt werden. Für diesen letztgenannten Indikationsbereich wird die Evidenzlage als noch ungenügend beurteilt. Der Wissenschaftliche Beirat hat demnach die wissenschaftliche Anerkennung der Verhaltenstherapie bei Erwachsenen für die folgenden 10 Anwendungsbereiche festgestellt:
Affektive Störungen (F 3)
Angststörungen (F 40-42)
Belastungsstörungen (F 43)
Dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen (F 44, 45, 48)
Essstörungen (F 50)
Andere Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen (F 5)
Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F 54)
Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (F 6)
Abhängigkeiten und Missbrauch (F 1, F 55)
Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F 2)
Die Wirksamkeit der psychodynamischen Therapien bei:
Affektive Störungen (F 3)
Angststörungen (F 40-42)
Belastungsstörungen (F 43)
Dissoziative, Konversions- und somatoforme Störungen (F 44, 45, 48)
Essstörungen (F 50)
Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F 54)
Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen (F 6)
Abhängigkeit und Missbrauch (F 1, 55)
Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F 2)
http://www.wbpsychotherapie.de/page.asp ... 1.17.73.74
Da stellt sich dann schon die Frage, warum die Krankenkassen mehr Geld für psychodynamische Therapien ausgeben sollen, wenn doch beide Methoden bei den selben Krankheitsbildern hilfreich sind. Bei der Verhaltenstherapie sogar noch eine Störung mehr aufgeführt ist.
Kann mir vorstellen, dass diese Reform durchgeht.
Ich bin jetzt selbst in psychodynamischer Therapie und ich wäre jetzt auch nicht begeistert, wenn die Therapiedauer plötzlich gekürzt wird. Befürchte aber, dass sich die Krankenkassen da durchsetzen.
Dies kann man gut damit begründen, dass das Gesundheitswesen entlastet wird und dies dann wieder der Allgemeinheit zugute kommt.
Um Qualitätskontrolle geht es da vielleicht gar nicht so sehr.