Ärzte verklagen nach fehlgeschlagener Reanimation?

Hier können Sie sich über Belastungen durch eigene oder fremde schwere Erkrankungen, aber auch den Umgang mit Tod und Trauer austauschen.
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Gisi
Helferlein
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 05:50

Hallo Yumi,

das liest sich ja alles wie in einem schlechten Krimi. Es ist nicht in Ordnung, einfach nur schlimm, was da passiert ist.

Dennoch frag ich mich auch, was du dir von einer Klage versprichst... wie du das durchstehen willst - seelisch u. ggf. finanziell -.... und deine Mutter bringt es dir leider nicht zurück.

Wenn du dir die Mühe machst, alles zu Papier bringst, dies an die Ärztekammer sendest? Somit hast du etwas getan, vielleicht hilft dir das über deinen Schmerz ein wenig?

Gisi
Manchmal muss man Menschen aufgeben. Nicht weil sie dir egal sind, sondern weil du es ihnen bist.

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Ratlosigkeit
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 06:07

biber hat geschrieben:Es gibt für Arztfehler in Krankenhäusern und Kliniken eine Schlichtungsstelle. Die ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet.
Eben.
Die Schlichtungsstellen wurden aus guten Gründen eingerichtet: Im Interesse der Patienten, weil es eben sauschwer ist, eine gerichtliche Verurteilung zu erreichen, ohne dass dem Kläger finanzieller/nervlicher Schaden entsteht. Im Interesse der Krankenhäuser, um das Aufsehen und den Reputationsschaden in der Öffentlichkeit zu vermeiden. Im Interesse der Justiz übrigens auch, um die Gerichte zu entlasten.
Es gibt auch Bürger- bzw. Patientenanwälte - dort würde ich übrigens als erstes Mal hingehen um herauszufinden, wie man vorgehen soll.

Der Punkt ist, dass Schlichtungsverfahren immer auf eine finanzielle Einigung herauslaufen. Das Krankenhaus räumt quasi "im vertraulichen Rahmen" ein, dass ein Fehler möglicherweise passiert ist und bietet Geld dafür, dass man die Sache auf sich beruhen lässt. Ist die Frage, ob man das als Ziel hat, oder ob es einem ja gerade darum geht, dass Missstände öffentlich gemacht werden.
Alles ist gut, wenn es aus Schokolade ist.


pandas
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 12:17

Ratlosigkeit hat geschrieben: Es gibt auch Bürger- bzw. Patientenanwälte - dort würde ich übrigens als erstes Mal hingehen um herauszufinden, wie man vorgehen soll.
Richtig, dazu habe ich yumi auch bereits ganz oben im Thread einen Tip gegeben. Nichtsdestotrotz ist der Hinweis auf die Schlichtungsstelle genauso wichtig. Wie wann sie bei wem vorgeht, entscheidet yumi ja selbst.
Ratlosigkeit hat geschrieben: Der Punkt ist, dass Schlichtungsverfahren immer auf eine finanzielle Einigung herauslaufen. Das Krankenhaus räumt quasi "im vertraulichen Rahmen" ein, dass ein Fehler möglicherweise passiert ist und bietet Geld dafür, dass man die Sache auf sich beruhen lässt. Ist die Frage, ob man das als Ziel hat, oder ob es einem ja gerade darum geht, dass Missstände öffentlich gemacht werden.
? ich sehe da keine Widersprüche. Das Schlichtungsverfahren geht über die Bundesärztekammer; ja, im Vergleich kann es sein, dass bereits hier ein Schmerzensgeld (o.ä.) angeboten wird. D.h. Patient muss keinerlei Anwalts- und/oder Gutachterkosten vorschiessen etc. Gut so; was hierdurch erreicht wird, ist das es niedrigschwelliger ist, diesen ersten Schritt zu gehen. Und es ist der erste Schritt dazu, die Missstände öffentlich zu machen. Ich würde das nicht als "vertraulichen Rahmen" bezeichnen. Das Geld fällt dann ja auch nicht aus dem Ärztegoldesel. Nein, da ist die Ärztehaftpflichtversicherung eingebunden, und was passiert wenn man eine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen muss? Ärger. Dass heisst es kann hier durchaus entweder durch die Vorgesetzen oder die Ärztekammer eine Abstufung/Aberkennung für den verursachenden Arzt in die Wege geleitet werden. Und bei schweren Fällen wird die Ärztekammer selbst die Staatsanwaltschaft einschalten.

Und dann kann man es auch weiter öffentlich machen. Und zwar besser, denn durch die Bestätigung der Schlichtungsstelle ist man vertrauenswürdiger; wenn man es öffentlich machen möchte (wo denn eigentlich?), aber sagt, "na, rechtlich habe ich gegen den Arzt nichts gemacht", wird das wohl von der Öffentlichkeit weniger ernst genommen werden ...
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


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Yumi
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 18:37

biber hat geschrieben:Das kann ja wohl nicht sein?? Das muss doch ein ganz anderer Text sein. Wem bevollmächtigt sie denn in der GV?
Also in dem Brief steht folgendes:

Sehr geehrte Frau .......,
Ihre Aussage,dass es von Seiten Ihrer Mutter keine Patientenverfügung gibt,
ist korrekt.
Ich habe in dem von Ihnen zitierten Brief(sein Brief an den Hausarzt meiner
Mutter) fälschlicher Weise die in Kopie vorliegende Generalvollmacht als
Patientenverfügung bezeichnet.

In dieser Generalvollmacht wird ihre Schwester,Frau......, explizit bevollmächtigt,
in allen gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Als
zweitbevollmächtigte sind Sie in der Generalvollmacht ebenfalls benannt worden.(Für den Fall,dass meine Schwester nicht da ist haben wir das so gemacht).

Aus der mir vorliegenden Dokumentation der Intensivstation geht hervor,
dass mit Ihrer Schwester und Ihnen wiederholt Gespräche geführt
worden sind, in denen die Erkrankung ihrer Mutter erläutert und die Konsequenzen dargestellt worden sind .

( Meine Mutter war wegen Erbrechen und Blutzuckerkontrolle eingeliefert,
weil bei Diabetes bei Erbrechen der Blutzucker absinken kann, ansonsten
waren alle ihre Organe in Ordnung).

Meine Mitarbeiter und ich haben als vorrangiges Ziel, in Angehörigengesprächen
die klinische Situation eines Patienten klar und verständlich darzustellen.
Wir möchten vermeiden, im positiven wie im negativen Sinne, nicht
gerechtfertigte Erwartungen hervorzuheben.

(Nur wir haben anders entschieden, das entsprach nicht den Vorstellungen
der Ärzte und sie haben sich nicht daran gehalten, sie wollten uns ihre
Entscheidung aufdrängen im Gespräch und haben uns garnicht ernstgenommen).

Wir versuchen zu vermeiden,eine zu optimistische oder zu pessimistische
Bewertung der Situation abzugeben,sondern versuchen das, was nach medizinischen Erkenntnissen die Realität darstellt, wiederzugeben.

Mit freundlichen Grüßen
.......................
Chefarzt

In dem Brief des Chefarztes an den Hausarzt meiner Mutter stand klar und deutlich dass aufgrund ihrer vorliegenden Patientenverfügung( die es ja nicht
gab) nicht alles medizinisch mögliche gemacht worden ist, z.B. keine
kreislaufstabilisierenden Mittel gegeben worden sind.

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Yumi
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 19:03

Dampfnudel hat geschrieben: lass Dich erstmal das ist ja ein Alptraum, was Du da erlebt hast!!!
Ich war zum Glück noch nie in so einer Situation, deshalb verzeih mir bitte, wenn die Frage dumm ist: Was versprichst Du Dir von einer Klage? Lebendig wird Deine Mutter wird davon ja nicht wieder,
Danke Dampfnudel.

Lebendig wird meine Mutter davon natürlich nicht wieder, das ist mir schon klar.
Aber es tut mir auch so leid was mit alten Menschen so alles angestellt wird,
vor allem gibt es noch die Frage: warum ist sie nicht im Krankenhaus von Anfang an intensiv überwacht worden, wenn es ihr doch auch vorher schon so schlecht
ging und sie nicht mehr ansprechbar nachts aus dem Heim in das Krankenhaus
eingeliefert worden ist, nein da muß sie da auch noch aus dem Bett fallen,
dann ist sie da einfach so liegen gelassen worden, die Kopfplatzwunde ist nicht versorgt worden außer mit einem nassen Waschlappen, ich glaube sie hat auch keine Medikamente wegen ihres Bluthochdruckes dort mehr bekommen, wir
Angehörigen sind nicht informiert worden dass unsere Mutter im Krankenhaus
ist, erst am nächsten nachmittag, aber auch nicht vom Krankenhaus,sondern
vom Heim aus.Das wahrscheinlich alles aus Zeitmangel, bzw. Personalmangel.
Ich möchte einfach wissen was dahinter steckt, vielleicht hat das Krankenhaus
auch Rücksprache mit dem Heim gehalten und die haben irgendetwas negatives
über meine Mutter gesagt, ich fühle mich da als Angehörige einfach total übergangen.


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Yumi
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 19:07

biber hat geschrieben:Also, da möchte ich einschieben, dass der Sinn so einer Klage ist: a) der Klinik zu zeigen, dass es so absolut nicht geht! sonst machen die das wieder und wieder.
Denk ich auch, die Ärzte meinen sie haben das Recht über Leben und Tod zu entscheiden, welches Leben noch lebenswert ist und welches nicht,
wer zu alt ist, wer behindert ist, wer noch rehafähig ist.
Sowas geht einfach nicht!


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Yumi
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 19:26

Ratlosigkeit hat geschrieben: Man tritt allein gegen ein ganzes System an,
Wenn es sein muß trete ich auch alleine gegen das ganze System an.

Ich habe eine sehr gute Rechtsschutzversicherung!

Und wenn es sein muß habe ich auch sehr starke Nerven!
Ratlosigkeit hat geschrieben: Ich würde so einen Schritt nicht ohne gute Rechtschutzversicherung und ausführliche anwaltliche Beratung unternehmen.
Den Termin bei der unabhängigen Patientenberatung habe ich noch diesen Monat.
Kostet nur 10 Euro, das kann ich mir wohl noch leisten.
Ist bei einer Juristin.

Einen Brief an die Ärztekammer zu schreiben habe ich auch schon überlegt.
Gisi hat geschrieben: Wenn du dir die Mühe machst, alles zu Papier bringst, dies an die Ärztekammer sendest? Somit hast du etwas getan, vielleicht hilft dir das über deinen Schmerz ein wenig?
Ja, am liebsten würde ich die ganze Geschichte meiner Mutter an die Ärzte-
kammer schicken, es ist seit ca. 1 Jahr sehr viel schief gelaufen,
was meine Mutter und dieses Krankenhaus betrifft, in dem sie letztes Jahr
auch schon zwei mal war, immer wegen Erbrechen und ihrem Blutzucker.
Aus Zeitmangel ist sie dort unter starke Beruhigungsmittel gestellt worden,
statt richtig behandelt worden und vieles mehr.
Ein Tropfen Liebe hat mehr Bedeutung als ein Ozean von Wissen.
Blaise Pascal


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Yumi
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 20:03

Der Stationsarzt, mit dem ich telefoniert hatte an dem nachmittag sagte,
meine Mutter würde zuviel Insulin verbrauchen ( was auch immer das heißen
sollte), dabei hat es im Heim keine zuckerfreie Kost für Diabetiker gegeben.


pandas
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Beitrag Fr., 03.05.2013, 21:03

Yumi hat geschrieben: In dem Brief des Chefarztes an den Hausarzt meiner Mutter stand klar und deutlich dass aufgrund ihrer vorliegenden Patientenverfügung( die es ja nicht
gab) nicht alles medizinisch mögliche gemacht worden ist, z.B. keine
kreislaufstabilisierenden Mittel gegeben worden sind.
Ja, das mit der GV klingt vorgeschoben und schwammig und wie sie es da in dem Brief formuliert, zeigt doch zwischen den Zeilen, dass ihr gar keine Entscheidung getroffen habt; höchstens dass sie versucht hat, Euch zu überreden. Schon dass sie zuerst einfach die GV zunächst als PV bezeichnet hat, vermutlich um Rechtmässigkeit zu suggerieren, ist doch absolut manupulativ.

Reich doch die beiden Briefe bei der Schlichtungsstelle ein und schildere den gesamten Verlauf und Sachverhalt; wenn Du mit der Entscheidung von dort nicht zufrieden bist, kannst Du danach den weiteren Rechtsweg gehen, finanziell geht das ja auch, wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast.

Und ich vermute auch, dass es Dir seelisch besser geht, wenn Du alles Dir von der Seele wegschreiben kannst und dann bei den Experten der Schlichtungsstelle einreichen - quasi die Last nach dort weiterreichen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


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Yumi
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Beitrag So., 05.05.2013, 10:26

Ja,danke biber, ich werde später mal weiter berichten.

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Wurstel
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Beitrag Fr., 01.03.2024, 18:08

Wurstel


Wie ist diese Sache denn eigentlich ausgegangen?

Öffentlich machen kann man sowas bei den Zeitungen und Zeitschriften (auch bei deren Online-Ausgaben), die stürzen sich auf solche Berichte.

Beispiele dazu:

https://www.heute.at/s/aerzte-unter-dru ... -120002993

https://www.heute.at/s/damir-w-demo-geg ... h-57623452

https://www.heute.at/s/patientenanwalts ... -100276582


Wurstel

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