Einsichtnahme in die Patientenakte (Psychotherapie)

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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candle.
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:39

sandrin hat geschrieben: Er hat mir vorgeworfen, die Einforderung meiner Akte sei ein Beweis meiner Aggression. Ohne Worte...
Ganz ehrlich gesagt sehe ich es zumindest bei dir ganz genauso. Ich weiß nämlich nicht wo der Sinn steckt seine eigene Akte lesen zu wollen.

Mache es am besten ordentlich auf schriftlichem Wege mit Fristsetzung, dann hast du im Notfall gleich etwas für den Anwalt.

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hope_81
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:50

Sorry Candle, aber bei einer Therapie, die derart schief lief, ist es nur all zu verständlich seine Akte haben zu wollen.
Genau das wollte ich auch- natürlich! Das Ding wird immerhin 10 Jahre aufbewahrt.
Erstaunlich, was in meiner stand
Na gut, ohne Beweise kannst natürlich nichts am Inhalt ändern, dennoch.
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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candle.
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:55

hope_81 hat geschrieben:Sorry Candle, aber bei einer Therapie, die derart schief lief, ist es nur all zu verständlich seine Akte haben zu wollen.
Sorry Hopi , ich sehe es eben anders.... Wir müssen uns hier ja auch nicht einig sein in unserer Sichtweise.

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:56

candle. hat geschrieben: Ganz ehrlich gesagt sehe ich es zumindest bei dir ganz genauso. Ich weiß nämlich nicht wo der Sinn steckt seine eigene Akte lesen zu wollen.
Was soll man dazu noch sagen? Ich finde, das ist ebenfalls ohne Worte...
Kommt halt auch an, als was man sich sieht - als Untergebener oder als mündiger Patient. Das musst du für dich entscheiden, liebe candle. Ich weiß, was ich möchte.

Therapeuten wie mein ehemaliger können nämlich nur deshalb so agieren, weil es eben auch solche unterwürfigen Patienten gibt.
Zuletzt geändert von sandrin am Di., 04.11.2014, 16:57, insgesamt 1-mal geändert.

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hope_81
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:57

Stimmt schon Candle aber Dein Beitrag ist wie eine Ohrfeige. Sorry, aber das muss ich mal sagen.
Das Beste, was du für einen Menschen tun kannst, ist nicht nur deinen Reichtum mit ihm zu teilen, sondern ihm seinen eigenen zu zeigen.
Benjamin Disraeli

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 16:58

Ich bin's gewöhnt, ist eigentlich selten anders.

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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:01

sandrin hat geschrieben: Kommt halt auch an, als was man sich sieht - als Untergebener oder als mündiger Patient. Das musst du für dich entscheiden, liebe candle. Ich weiß, was ich möchte.
Ja ich weiß ja, dass du mich als unmündigen Bürger siehst. Macht ja nichts. Wie gesagt: Mache das schriftlich. Mehr will ich dazu auch nicht sagen.

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:03

Warum hast du dann das andere geschrieben, wenn du nur DAS sagen wolltest?

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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:05

sandrin hat geschrieben:Warum hast du dann das andere geschrieben, wenn du nur DAS sagen wolltest?
Weil du DAS schließlich vorher geschrieben hast. Aber man kann eben eine juristische Angelegenheit nicht emotional angehen, falls du verstehst wie ich meine.

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:08

Nein, candle. Ich verstehe dich nicht.

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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:11

sandrin hat geschrieben:Nein, candle. Ich verstehe dich nicht.
OK.

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chaosfee
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:19

Deine Rechnung hat aber nichts mit der Akte zu tun. Da kann der Therapeut genauso sagen: Bevor sie nicht die Rechnung begleicht, bekommt sie gar nichts. Immerhin steht die Leistung, für die die Rechnung ausgestellt wird, zeitlich vor der Anforderung der Akte.
Hast du die Akte schriftlich angefordert? Eine Frist gesetzt?
An eine Diskussion über das Schwärzen von Inhalten der Patientankte kann ich mich übrigens nicht erinnern. Schick doch bitte mal einen Link dazu, dass das nicht mehr erlaubt sei.
"Die fast unlösbare Aufgabe besteht darin, weder von der Macht der anderen, noch von der eigenen Ohnmacht sich dumm machen zu lassen." Adorno


pandas
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:23

sandrin, welche Rechnung denn?

Aber es ist sicher so, dass Du diese durchaus als Druckmittel rückbehalten kannst, solange er Dir nicht Dein Patientenrecht gewährt.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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sandrin
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:25

www.lpk-bw.de/.../130327_lpk-info_patie ... z_2013.pdf
Und ich hab mich auch erkundigt. Die Therapeuten laufen Sturm, aber das ändert nichts an der derzeitigen Rechtslage.
Die Rechnung ist noch nicht fällig. Ich hab da also noch Zeit.


chaosfee
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Beitrag Di., 04.11.2014, 17:33

Dein Link funktioniert nicht.
Und meine Fragen hast du auch nicht beantwortet.
Ohne Fristsetzung und Schriftform ist deine Anforderung nichts wert.
Der Therapeut kann ja streng genommen nicht ahnen, dass du die Akte jetzt haben willst.
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