Getötete Elfjährige: Mutmaßlicher Täter auf Video weit

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.

leberblümchen
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Beitrag So., 01.04.2012, 10:42

Also, du meinst, alle Eltern sind deiner Meinung? Und wie genau sieht nun der 'Schutz' aus?

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Nico
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Beitrag So., 01.04.2012, 10:43

Du weisst aber schon, dass 99% der Kinder von den Schutzbeauftragten geschaendet werden ?
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

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Beitrag So., 01.04.2012, 10:55

@titus: Volle Ausschöpfung des legitimen gesetzlichen Strafmass.
@nico: Oh ja, der Anteil ist hoch. Da sehe ich natürlich handlungsbedarf
bezogen auf "Schutzbeauftragte". Sage wir mal die, die ihr Herz am rechten Fleck haben?
Otto-Normal-Verbraucher? Eltern die ihre Kinder schützen wollen?
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
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leberblümchen
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Beitrag So., 01.04.2012, 10:57

Und was wäre das dann konkret, wenn es darum geht, die Kinder zu schützen? Was haben denn die Eltern mit der Ausschöpfung des "legitimen gesetzlichen Strafmass" zu tun?

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Beitrag So., 01.04.2012, 11:02

Tja, das ist ne gute Frage.
Da ja angeblich alle Macht vom Volke ausgeht, müssen Urteile die
auf Unverständnis bei Betroffenen und Mitfühlenden stossen, erneut
verhandelt werden.
Ganz klar ist, eine Kinderschändung kann und darf nicht mit einer
Bewährungsstrafe belegt werden! Und es gibt leider verschiedene
Strafbewertungen. Verstosse gegen das BTMG zum Beispiel werden weitaus härter bestraft
als eine Kinderschändung. Und da muss man als Bürger, in Form von Petitionen, einhaken, oder?
Ich verlass´ mich auf meine Sinne!
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Nico
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Beitrag So., 01.04.2012, 11:08

Also ich bin schon einmal grundsaetzlich dagegen, dass mir irgendjemand sagt wo ich als Buerger einzuhaken habe.
Aber dir ist es selbstverstaendlich voellig freigestellt einzuhaken.
Warum du das BTMG allerdings mit Kinderschaendungen vergleichst entzieht sich meinem Verstaendnis.
Auch ist mir nicht bekannt, dass ein Verstoss gegen das BTMG jemals mit einer Einweisung in eine Anstalt fuer geistig abnorme Rechtsbrecher geahntet wurde, oder dass nach dem BTMG eine besondere schwere der Tat festgestellt wurde.
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Beitrag So., 01.04.2012, 11:13

Bei einer 80%igen Rückfallquote von Sexualstraftätern bleibt es natürlich jedem freigestellt wofür er plädiert.
Bis er ein Betroffener ist.
Und wenn man sich erkundigt, sieht man das bei Verstössen gegen das BTMG das Strafmass höher ist als im Vergleich
zu verurteilten Sexualstraftätern. Bei BTM sind es so gut wie nie Bewährungsstrafen. Und warum soll dieser in eine Anstalt?
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Beitrag So., 01.04.2012, 11:20

Ach weisst du so mancher Schutzbeauftragter eines in die Drogenszene abgerutschten Kindes wuerde sich auch viel haertere Strafen fuer diejenigen die sein Kind mit Drogen versorgten wuenschen.
Daher ist das wohl alles eher relativ und subjektiv, oder ?
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Beitrag So., 01.04.2012, 17:43

Nico hat geschrieben:Ach weisst du so mancher Schutzbeauftragter eines in die Drogenszene abgerutschten Kindes wuerde sich auch viel haertere Strafen fuer diejenigen die sein Kind mit Drogen versorgten wuenschen.
Das sehe ich auch so.
@titus: unter vorgehaltener Hand und rein nur meine Meinung / Ansicht
wenn´s eins meiner Kinder treffen würde und der Täter widererwarten eine Bewährungsstrafe
erhalten würde, dann würde ich nicht in seiner Haut stecken wollen.
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Beitrag So., 01.04.2012, 17:59

Wieso schreibst du in Zusammenhang mit diesem Threadtitel immer von Bewaehrungsstrafe ?
Das steht in dem Fall doch ueberhaupt nicht zur Debatte und erscheint mir reine Polemik.
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Beitrag Mo., 02.04.2012, 04:35

47-facher Kinderschänder bleibt in Freiheit
Daniel P. (26) aus Berlin verging sich 47-mal an kleinen Jungen – und läuft trotzdem weiter frei herum!
Der Ehemalige Mitarbeiter eines Berliner Freizeitparks zeigte Reue im Prozess – und bekam deshalb nur eine
Bewährungsstrafe von 2 Jahren.
Kinderschänder wohnt im selben Haus wie Opfer
Hilfsdrucker Andreas S. (42) Schändete die Tochter (4) seiner Nachbarn,
zwang das unschuldige Kind zum Oralsex!
Doch weil er die Tat gestand,
machte die Staatsanwaltschaft Dresden einen Deal mit dem Pädophilen.
Urteil: 22 Monate auf Bewährung.
Und: Er darf weiter im selben Haus wohnen wie sein Opfer!
Die kleine muss ihrem Peiniger also weiter im Treppenhaus begegnen.


Vielleicht die Angst davor? Mir geht´s auch nicht um meine Meinung oder Ansicht.
Mir geht es um die Kinder und deren Schutz vor Wiederholungstätern. Polemik hin
oder her, die Wahrscheinlichkeit erneuter Misshandlungen und fehlender Abschreckung
durch o.g. Urteile, lassen wahrscheinlich Eltern nicht ruhig schlafen.
zitat:"Das steht in dem Fall doch ueberhaupt nicht zur Debatte.."
Ich hoffe, Du hast recht.
LG
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Beitrag Mo., 02.04.2012, 06:19

Ich möchte mich ehrlich gesagt hier auf keine Diskussion einlassen, weil diese 1. zu weit gehen würde und 2.niemals zu einem Ergebnis führen kann.
Aber an- und fürsich könnte kein Strafrahmen ( auch nicht die Todesstrafe) Eltern so ruhig schlafen lassen wie die nötige Aufmerksamkeit seinem Kind gegenüber.
Was machen kleine Jungen u n b e a u f s i c h t i g t in einem Freizeitpark ?
Wie kann ein 4 jähriges Mädchern einem Nachbarn in die Hände fallen ?
WO waren denn da bitte die ach so besorgten Eltern ??
Wenn das kleine Mädchen statt zum Nachbarn, auf die Straße und ins Auto läuft, töten wir den Autofahrer, oder ?

Abschreckende Urteile kannst du bei Triebtätern vergessen, aber ich wäre auch dafür diesen weitere Übergriffe unmöglich zu machen.
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Beitrag Mo., 02.04.2012, 07:26

Zum Freizeitpark: Ich weiss nur, dass der Junge ( wie viele Andere auch ) dort zur
"Ausbildung" zum Lokführer (denke die Freizeitparkeigene) war. Und bei dem Täter
es sich um einen Ausbilder handelte. Beim zweiten Fall müsst´ ich googlen.
Zitat:Wenn das kleine Mädchen statt zum Nachbarn, auf die Straße und ins Auto läuft, töten wir den Autofahrer, oder ?
Bei allem nötigem Respekt, aber dieser Vergleich hinkt. Traurig wäre der UNFALL allemal,
aber hier fehlt in erster Linie der Vorsatz. Wäre ihm dieser nachzuweisen, dann .... vielleicht.
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Nico
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Beitrag Mo., 02.04.2012, 07:37

Ausbildung zum Lokführer ?
Ein kleiner Junge ??

Siehst du jetzt sind wir genau dort wo ich es hingehen hab sehen.
Diskussionen über dieses Thema sind sehr schwer da die Problematik eine sehr vielschichtige ist, die Bewertung aber stets extrem vereinfacht wird.
Fazit ist meist: Weg mit diesen Schweinen.
Wie der Mensch zum Schwein wurde interessiert niemanden.
Hab schon öfter gehört und gelesen, dass Sexualverbrecher meist selbst Opfer waren bevor sie zum Täter werden.
Das soll keine ENtschuldigung sein, zum Nachdenken könnte es aber schon anregen.
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Beitrag Mo., 02.04.2012, 08:09

Das ist so eine kleine Freizeitparkbahn. Mit Bahnhöfen, Zugabfertiger und natürlich Fahrgästen. Meist Kinder.
So eine Art "Spielend lernen", denk` ich. FEZ-Berlin Kinder-, Jugend- und Familienzentrum
Ich will doch auch garnicht diskutieren.
Wie der Mensch zum Schwein wurde interessiert niemanden.
Ich wohnte in einer Gegend, wo zwei "Male"-Häuser ( betreutes wohnen sexuell/pädophiel auffälliger Jugendlicher )
entstanden. Also ein frühes Interesse besteht bereits. Was kurios war und ist, eine Grundschule und
ein Kindergarten gleich nebenan. Eine elternhäusliche Unabhängigkeit (spielen auf dem Hof, auf dem Schulgelände
....) gehört zur Erziehung sowie zur Entwicklung dazu. Da können die Eltern nicht immer dabei sein.
Das einige Täter in früheren Tagen auch Opfer waren, zeigt auf jeden Fall Handlungsbedarf. Und
da sehe ich unseren Staat in der Pflicht.

Die Todesstrafe für Kindermörder wird nie kommen, aber der Gedanke spaltet die Nation.
Ich denke, dass man für gefühlsbedingte Äusserungen in diese Richtung genausoviel Toleranz
entgegenbringen sollte, wie man es einem Täter gestattet, sich auf die ihm zustehenden Rechte zu
berufen.
Alles meine Meinung und da da sich nichts ändern wird, erübrigt sich logischerweise eine spekulative Diskusion.
Soviel ist mir bewusst.
LG
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