Obergutachter lehnt Verlängerung ab

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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candle.
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 17:18

Welche Dinge meinst du gerade. Nein bei mir wurde nie etwas abgelehnt, halte auch eine Ablehnung eher für außergewöhnlich als umgekehrt.

candle
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Lachtränen
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 17:29

candle. hat geschrieben:Welche Dinge meinst du gerade.
Na die Dinge, wegen denen ich die Therapie fortführen will

Ja, soweit ich das gehört und gelesen habe, sind Ablehnungen eher selten. Da wird das Gutachten sicher Aufschluss geben, ob es an meinen nicht vorhandenen Störungen oder den Formulierungen der Therapeutin liegt.


leberblümchen
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 18:46

Könntest du denn zufällig die Therapie privat zahlen?

Wenn das nicht der Fall ist, würde ich mir schon mal einen Anwalt suchen (Sozialrecht???). Könntest du nicht auch bei der Kasse nachfragen?

Ich kann mir nicht vorstellen (hab aber wirklich keine Erfahrung), dass bei Vorliegen einer krankhaften Störung nicht mehr als 25 Stunden bewilligt werden! Dann ist doch nur die Frage, ob du eine Störung hast. Diese Frage müsste dir die Therapeutin, die ja immerhin die Diagnose gestellt hat, doch beantworten können.

Ich hab jetzt nur noch nicht verstanden, wieso es möglich sein soll, den Therapeuten zu wechseln - davon wirst du doch auch nicht 'kränker', oder?

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Stöpsel
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 19:41

Hallo Lachtränen,

hat die Therapeutin denn das Gutachten schon bekommen? Ich würde diese letzte Stunde erst dann machen, wenn das klar ist, damit man weiß, worüber man eigentlich redet. Und dann kann es ja sein, dass die Therapeutin es ungünstig formuliert hat, weil sie noch zu wenig von Dir weiß. Sieht man ja dann anhand von dem, was in dem Gutachten drinsteht. Vielleicht wäre dann eine Möglichkeit, bei ihr einige Stunden selbst finanziert zu machen und in der Zeit erarbeitet ihr noch mal, worum es genau gehen soll und dann kann man hoffentlich einen neuen Antrag stellen (weiß aber nicht, wie das geregelt ist).

Viele Grüße

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leberblümchen
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 19:47

Also, dass man nach dem Prinzip Trial & Error so viele Anträge verfasst, bis mal einer bewilligt wird, kann ich nun nicht glauben. Aber wenn sich etwas Neues ergibt, was besonders belastend ist, sieht das wohl anders aus.

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Stöpsel
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 22:58

Hallo Titus,

ja, das sollte man natürlich schon von Try&Error abgrenzen können. Also halt wirklich erarbeiten, ob was wichtiges gefehlt hat. Aber selbst wenn dem so ist, ist ja nicht klar, ob es trotzdem geht (kann gut sein, dass dann argumentiert wird, dass man sich das nach dem ersten Gutachten eben schon besser hätte überlegen müssen). Ist schwer, so zu spekulieren, wenn man nicht weiß, was in dem Gutachten drin steht.

Viele Grüße

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stern
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Beitrag Mo., 27.02.2012, 23:32

Normal schreibt ein Gutachter ja eine Begründung, meine ich (egal ob Zustimmung oder Ablehnung). Frag' ob du das einsehen kannst (denke, das dürftest du eigentlich auch... bin aber nicht sicher. Wäre aber seltsam, wenn nicht). Ich würde nicht ausschließen, dass der Antrag schrottig formuliert war oder irgendein Formfehler vorlag, das Therapiekonzept nicht passend oder was weiß ich. Will schlichtweg heißen: Da gibt es sicher einige Fallstricke. Finde auch seltsam, dass die Therapeutin nichts dazu gesagt hat.
Auf Kosten der Krankenkasse wird eine Therapie finanziert, wenn die Störungen Krankheitswert haben. Partnerschaftsprobleme sind per se erst mal nichts krankhaftes.
Das stimmt zwar durchaus... aber wenn sie keine Diagnose gestellt haben sollte (die ja im Prinzip dem Krankheitswert einem Namen gibt), nun ja, dann wäre ihr auch nicht mehr zu helfen. Auch würde ich mich nicht mit der Nichtnennung der Diagnose abfüttern lassen - aber das ist ein anderes Thema.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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umso mehr Fliegen sitzen drauf
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Stöpsel
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Beitrag Di., 28.02.2012, 00:03

Frag' ob du das einsehen kannst (denke, das dürftest du eigentlich auch... bin aber nicht sicher. Wäre aber seltsam, wenn nicht). Ich würde nicht ausschließen, dass der Antrag schrottig formuliert war oder irgendein Formfehler vorlag, das Therapiekonzept nicht passend oder was weiß ich.
Stimmt, das ist noch besser.

Viele Grüße

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Lachtränen
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Beitrag Di., 28.02.2012, 07:36

Selbst zahlen kann ich die Therapie leider nicht, der Gedanke kam mir aber auch. Denke, dass die Therapeutin mit 25 Stunden genug von mir weiß, selbst wenn über das anliegende Thema nur in wenigen Stunden gesprochen wurde.

Vom Wechsel der Therapieform hatte die Therapeutin gesprochen, es quasi als Möglichkeit in den Raum gestellt. Legt natürlich nun den Verdacht nahe, dass sie ihre Ansätze nicht gut begründen konnte. Oder eben keine ausreichende Diagnose gestellt hat. Im Zuge meiner damaligen Frage hatte sie auch gesagt, dass sie nicht gerne mit Diagnosen arbeitet. Aber für das Gutachten wird sie sicher eine formuliert haben...
Ich habe damals nicht weiter gebohrt, mir war das unangenehm.

Heute telefoniere ich mit der KK und frage nach meinen Rechten...sofern die damit rausrücken


leberblümchen
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Beitrag Di., 28.02.2012, 08:52

Manchmal lehnen die Gutachter eine Therapie ab, wenn eine andere Therapie erfolgversprechender scheint. Aber auch das setzt das Vorhandensein einer krankhaften Störung voraus.

Ist das denn eine erfahrene Therapeutin? Ich würde auf jeden Fall versuchen ihren Antrag einzusehen. Wenn da z.B. stehen würde: "Frau Lachtränen ist eine sehr fröhliche Person, in deren Leben alles wunderbar läuft, die aber lediglich ein Problem mit ihrem Freund hat, der eine Nervensäge ist", dann würde ich mich bei der Therapeutin darüber beschweren (das war jetzt natürlich übertrieben formuliert).

Ich würde jedenfalls nicht aufgeben, aber zuerst musst du wohl herausfinden, wo der Fehler liegt.

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hippogriff
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Beitrag Di., 28.02.2012, 20:18

titus2 hat geschrieben:Nur leider interessiert es die Krankenkassen nicht, was du oder ich mal so sagen würden. Es gibt da eine Indikationsstellung, und die heißt: Auf Kosten der Krankenkasse wird eine Therapie finanziert, wenn die Störungen Krankheitswert haben. Partnerschaftsprobleme sind per se erst mal nichts krankhaftes.
Stimmt! (Alles andere bitte nicht glauben.)

In den Psychotherapierichtlinien kann man das unter §1 und §2 nachlesen.

LG
hippogriff

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Lachtränen
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Beitrag Di., 28.02.2012, 21:33

Also, die Mitarbeiterin der KK meinte, es könnte durchaus noch ein Wiederspruch eingereicht werden, sofern sich die Therapeutin die Mühe machen will. Werde das in der kommenden Stunde dann ansprechen und hoffe bis dahin...

Erfahrung in der Behandlung ist auf jeden Fall vorhanden, aber da sie neu im Praxisgeschäft ist, vielleicht weniger in der Antragsstellung. Vielleicht liegt das Problem auch in der Umwandlung von der (gutachterfreien) Kurzzeittherapie zur Langzeittherapie.

Mir ist an dieser Stelle noch mal wichtig zu verdeutlichen, dass ich kein Probem mit einem vorhandenen Partner habe. Es geht da um ganz andere Schwierigkeiten...und nach meinem Verständnis wäre §2 des Links erfüllt. Aber mich fragt ja keiner


leberblümchen
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Beitrag Di., 28.02.2012, 21:51

Lachtränen, ich glaube, eine Umwandlung von Kurzzeit- in Langzeittherape ist ein Klassiker. Daran liegt es bestimmt nicht.

ICH glaube dir, dass du gestört bist (wie ich auch). Aber das Problem ist, dass deine Therapeutin diejenige ist, die den Gutachter überzeugen muss. Was wir hier glauben, interessiert leider niemanden...

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candle.
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Beitrag Di., 28.02.2012, 21:56

Lachtränen hat geschrieben:Äh....Danke? Find ich nun ein bisschen unverschämt, aber bitte...
Die Beiträge sind nicht mehr aktuell.
Verstehe den Beitrag nicht und wollte dich da ein wenig in Schutz nehmen, was ist daran bitte unverschämt?

candle
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Lachtränen
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Beitrag Di., 28.02.2012, 21:58

Ok, entschuldige...hatte das anders verstanden

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