Papa-Tochter
@ Phönixia
wenn meine Antwort darauf aggressiv rüber gekommen ist dann tut es mir leid so sollte das nicht ankommen.
natürlich muss man solche Sachen hinterfragen logisch ihr wart ja nicht dabei *g*
wenn meine Antwort darauf aggressiv rüber gekommen ist dann tut es mir leid so sollte das nicht ankommen.
natürlich muss man solche Sachen hinterfragen logisch ihr wart ja nicht dabei *g*
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Weisst du ndw, ich hatte vor einiger Zeit auch gegen die Mutter meines Kindes und fuer meinen Sohn zu kaempfen. Ich habe damals halt bei allen mir zur Verfuegung stehenden Aemtern, Vereinen und Initiativen, Informationen eingeholt, war laestig und habe Praesenz gezeigt. Auch vor dem Vormundschaftsgericht und vor der Fuersorge hab ich mich keineswegs zurueckgehalten und irgendwann hat es sich dann ausgezahlt und sie haben mir geglaubt.
Lass dich nicht abwimmeln, kaempfe weiter.
[m]
Lass dich nicht abwimmeln, kaempfe weiter.
[m]
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich
Da glaubst du falsch, aber macht nichts.Nico hat geschrieben:Um ehrlich zu sein, glaube ich nicht, dass dir hier irgendjemand auch nur einen Milimeter weiterhelfen will/kann.
Zumindest mit dem Wollen. Können sei mal dahingestellt.
@ndw
Welche Möglichkeiten zur Adressbeschaffung hast du denn bisher ausgeschöpft?
Lilly
... as stubborn as a mule.
@Nico
ich werde nie aufgeben!!!
@Lilly111
angefangen vom Jugendamt über das Einwohnermeldeamt,Diakonie, in den mir bekannten Ortschaften alle Möglichkeiten versucht wo wir und sie gewohnt hat...
ich werde nie aufgeben!!!
@Lilly111
angefangen vom Jugendamt über das Einwohnermeldeamt,Diakonie, in den mir bekannten Ortschaften alle Möglichkeiten versucht wo wir und sie gewohnt hat...
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Hm. Großes Fragezeichen bei mir im Kopf.
Das Einwohnermeldeamt findet deine Frau + Kind nicht?
Sind die beiden untergetaucht, unbekannt verzogen, wohnen bei Freunden, oder ins Ausland gegangen?
Zumindest die zuletzt bekannte Adresse muss man dir dort sagen können.
Lilly
Das Einwohnermeldeamt findet deine Frau + Kind nicht?
Sind die beiden untergetaucht, unbekannt verzogen, wohnen bei Freunden, oder ins Ausland gegangen?
Zumindest die zuletzt bekannte Adresse muss man dir dort sagen können.
Lilly
... as stubborn as a mule.
@lilly111
bei dem Amt ist das so wo ich da angefragt habe wurde mir nicht eine info gegeben es wurde nur gesagt das ich einen schriftlichen Antrag auf Auskunft stellen muss und dann wird die Person angeschrieben ob sie damit einverstanden ist vorausgesetzt das sie noch in der Gegend Wohnt.
aus Datenschutzrechtlichen Gründen.
bei dem Amt ist das so wo ich da angefragt habe wurde mir nicht eine info gegeben es wurde nur gesagt das ich einen schriftlichen Antrag auf Auskunft stellen muss und dann wird die Person angeschrieben ob sie damit einverstanden ist vorausgesetzt das sie noch in der Gegend Wohnt.
aus Datenschutzrechtlichen Gründen.
Ne, das geht anders.
Du stellst einen schriftlichen Antrag (ist ein Formblatt, das du ausfüllen musst, also keinen seitenlangen selbstverfassten Text) und dann erhälst du wenige Tage später die Auskunft. Kostet 7,50 € Bearbeitungsgebühr.
Die Zustimmung der erfragten Person ist ganz ausdrücklich nicht erforderlich. Was (eigentlich) gemacht werden soll (und oft aus Bequemlichkeit darauf verzichtet wird) ist, die erfragte Person im Nachhinein darüber zu informieren. Also dass und wer die Auskunft der Adressdaten angefordert hat.
Mit in der Gegend wohnend ist insofern richtig, als das es da Eingrenzungen gibt. Du fragst also bspw. beim zuletzt bekannten Wohnort an. Wenn deine Frau da bzw. im Landkreis nicht mehr wohnt, fällt die Anfrage zunächst negativ aus. Dann musst du eben um bundesweite Auskunft / Suche bitten. (Keine Ahnung, ob es nochmal neue Gebühren kostet, aber vermutlich.)
Lilly
Du stellst einen schriftlichen Antrag (ist ein Formblatt, das du ausfüllen musst, also keinen seitenlangen selbstverfassten Text) und dann erhälst du wenige Tage später die Auskunft. Kostet 7,50 € Bearbeitungsgebühr.
Die Zustimmung der erfragten Person ist ganz ausdrücklich nicht erforderlich. Was (eigentlich) gemacht werden soll (und oft aus Bequemlichkeit darauf verzichtet wird) ist, die erfragte Person im Nachhinein darüber zu informieren. Also dass und wer die Auskunft der Adressdaten angefordert hat.
Mit in der Gegend wohnend ist insofern richtig, als das es da Eingrenzungen gibt. Du fragst also bspw. beim zuletzt bekannten Wohnort an. Wenn deine Frau da bzw. im Landkreis nicht mehr wohnt, fällt die Anfrage zunächst negativ aus. Dann musst du eben um bundesweite Auskunft / Suche bitten. (Keine Ahnung, ob es nochmal neue Gebühren kostet, aber vermutlich.)
Lilly
... as stubborn as a mule.
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- [nicht mehr wegzudenken]
- , 38
- Beiträge: 9792
Ich würde das ganze einem Fachanwalt übergeben. Es gibt auch Selbsthilfegruppen für Väter die um ihre Kinder kämpfen.
@Lilly111
das hab ich ja gemacht nur das mir gesagt wurde das die Person gefragt wird aber ohne Erfolg
das hab ich ja gemacht nur das mir gesagt wurde das die Person gefragt wird aber ohne Erfolg
Hallo ich nochmal .
Ich vestehe nicht. Du zahlst doch Unterhalt und hast nicht die Adresse? Nur eine Kontonummer, auf die Du überweist?
Was heißt hier ohne Erfolg? Hat die Mutter abgelehnt?das hab ich ja gemacht nur das mir gesagt wurde das die Person gefragt wird aber ohne Erfolg
Ich vestehe nicht. Du zahlst doch Unterhalt und hast nicht die Adresse? Nur eine Kontonummer, auf die Du überweist?
Chaosbehörden.
Dann stelle nochmal bei irgendeinem x-beliebigen Amt (also LEA in einer anderen Stadt) denselben Antrag.
Oder lass Profis suchen. Das kostet ab 49,- €, nach oben offen, je nach Aufwand.
Einen entsprechenden Link (ist alles vollkommen legal), könnte ich dir per PN schicken.
Lilly
Dann stelle nochmal bei irgendeinem x-beliebigen Amt (also LEA in einer anderen Stadt) denselben Antrag.
Oder lass Profis suchen. Das kostet ab 49,- €, nach oben offen, je nach Aufwand.
Einen entsprechenden Link (ist alles vollkommen legal), könnte ich dir per PN schicken.
Lilly
... as stubborn as a mule.
@ Phönixia
ich zahle das Geld an das Jugendamt!
ob die abgelehnt hat oder nicht wurde mir nicht gesagt hab einen Brief bekommen wo mir gesagt wird das sie mir leider nicht helfen können bzw keiner Auskunft geben.
@Lilly
das klingt gut =) wäre super wenn du mir den schicken könntest =)
ich zahle das Geld an das Jugendamt!
ob die abgelehnt hat oder nicht wurde mir nicht gesagt hab einen Brief bekommen wo mir gesagt wird das sie mir leider nicht helfen können bzw keiner Auskunft geben.
@Lilly
das klingt gut =) wäre super wenn du mir den schicken könntest =)
Hallo ndw,
Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kann jeder stellen. In einigen Gemeinden o. Städten gibt es Formulare dafür, mit denen Du bereits die Auskunftsgebühr bezahlst, aber dann nur noch ein/zwei Kreuzchen machen muss und die Dir bekannte(n) Anschrift einsetzen musst. Man kann aber auch einen Zweizeiler schreiben.
lalala.... bitte ich um Mitteilung der aktuellen Anschrift nachgenannter Person:
Frau b
......
......
Gebühren bitte ich mir aufzugeben.
Vermutlich bekommst Du dann erstmal die Rechnung und nach Ausgleich die Anschrift.
Nach dem Meldegesetz kann die Auskunft nur verweigert werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht und dass muss die Person auch nachweisen und beim entsprechenden Meldeamt hinterlegen (und auch da gibt es Möglichkeiten, die Anschrift dennoch in Erfahrung zu bringen). Gilt dann einstweilen für ein halbes Jahr, wenn nicht "nachgelegt" wird.
Dir viel Erfolg, auch für den "Rest"
Else
Wenn es so ist, wie Du beschrieben hast, dann hast Du eine falsche Auskunft erhalten.ndw hat geschrieben:das hab ich ja gemacht nur das mir gesagt wurde das die Person gefragt wird aber ohne Erfolg
Eine Einwohnermeldeamtsanfrage kann jeder stellen. In einigen Gemeinden o. Städten gibt es Formulare dafür, mit denen Du bereits die Auskunftsgebühr bezahlst, aber dann nur noch ein/zwei Kreuzchen machen muss und die Dir bekannte(n) Anschrift einsetzen musst. Man kann aber auch einen Zweizeiler schreiben.
lalala.... bitte ich um Mitteilung der aktuellen Anschrift nachgenannter Person:
Frau b
......
......
Gebühren bitte ich mir aufzugeben.
Vermutlich bekommst Du dann erstmal die Rechnung und nach Ausgleich die Anschrift.
Nach dem Meldegesetz kann die Auskunft nur verweigert werden, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht und dass muss die Person auch nachweisen und beim entsprechenden Meldeamt hinterlegen (und auch da gibt es Möglichkeiten, die Anschrift dennoch in Erfahrung zu bringen). Gilt dann einstweilen für ein halbes Jahr, wenn nicht "nachgelegt" wird.
Dir viel Erfolg, auch für den "Rest"
Else
Wenn du damit beginnst, dich denen aufzuopfern, die du liebst, wirst du damit enden, die zu hassen, denen du dich aufgeopfert hast..... (G.B. Shaw)
hallo ndw,
sag mal wo ist denn die plötzliche Unterhaltungsforderung von der Mutter hergekommen. Telefonisch, Brief, übers Amt. Wenn sie Geld nimmt, muss das doch zurückverfolgbar sein. Oder läuft das alles übers Amt?
du hast ganz oben ein video erwähnt. Finde ich als Idee nicht so toll, ehrlich. Das wird kaum einer verstehen, die Tochter, die Mutter interessiert es nicht. Und den ev. anderen Mann auch nicht. bisschen weihnachtlich gedacht ))
lg s
sag mal wo ist denn die plötzliche Unterhaltungsforderung von der Mutter hergekommen. Telefonisch, Brief, übers Amt. Wenn sie Geld nimmt, muss das doch zurückverfolgbar sein. Oder läuft das alles übers Amt?
du hast ganz oben ein video erwähnt. Finde ich als Idee nicht so toll, ehrlich. Das wird kaum einer verstehen, die Tochter, die Mutter interessiert es nicht. Und den ev. anderen Mann auch nicht. bisschen weihnachtlich gedacht ))
lg s
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