Verlangt Euer Therapeut ein Ausfallhonorar?

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titus
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 11:05

Ich selbst kann das auch nachvollziehen, aber ich meine dennoch, dass es immer Möglichkeiten geben sollte, finanzschwachen Menschen entgegenzukommen. Und wenn es eine Ratenzahlung ist o.ä. Ich hatte mal eine Therapeutin (für drei Stunden), die da knallhart war. Damit wollte ich mich nicht befassen.
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*Dannie
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 11:13

Wenn ich eine Psychotherapie mache, dann ist das eine Notwendigkeit.
Nein titus, da muss ich dir widersprechen. Eine Therapie ist eine Dienstleistung, welche an der Bedinung geknüpft ist, dass der Therapeut von der Kasse nur dann bezahlt wird, wenn er die Stunde abgehalten hat.

Würde der Therapeut diese Regelung die für alle Patienten gleichermaßen gillt nicht einhalten, dann könnte er seine Praxis gleich schließen. Denn dann bestünde für Patienten theoretisch gar nicht die Notwendigkeit eine Stunde abzusagen oder überhaupt eine Stunde wahr zu nehmen. Dann würde jeder Patient theoretisch seine Stunden dann wahrnehmen wann er will, vielleicht auch erst in 2 Monaten oder in 2 Jahren.

Diese Regelung ist dazu da, damit die Patienten auch regelmäßig ihre Stunden einhalten.

Dannie

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titus
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 11:23

Aber die Therapie ist trotzdem eine Notwendigkeit und kein Luxusprogramm für Leute mit zuviel Langeweile.

Ich sehe da im Ansatz schon einen Unterschied, was die Bewertung betrifft. Vielleicht fehlt mir da auch einfach die Erfahrung, denn wenn ICH mal eine Stunde absage, dann denke ich in dem Moment nicht daran, dass, wenn gerade eine Grippewelle umgeht, vielleicht auch noch zehn andere Patienten absagen (theoretisch, jedenfalls) und dass das dann für die Praxis ein großer finanzieller Verlust wäre.

Trotzdem finde ich es - aus eigener Erfahrung - schwierig, dass der Patient dann wirklich im Extremfall aus finanzieller Not heraus auf die Therapie verzichten muss. Ich durfte damals ja auch nicht meine Tochter mitnehmen. Ehemann musste arbeiten. Großeltern waren ebenfalls berufstätig. Dann kann man einafch nur sagen: "Pech gehabt, also keine Therapie". Da finde ich individuelle Vereinbarungen schon irgendwie angemessen. Ein Manager kann die 60,- ja problemlos zahlen.

Bei mir hatte das mit der Regelmäßigkeit überhaupt nichts zu tun. Mich hat es ja selbst gestört, dass ich nicht kommen konnte, aber es mag natürlich auch Leute geben, die das etwas lockerer sehen. Das ist dann natürlich problematisch.

Vielleicht (?) muss man sich dann auch als Therapeut überlegen und so ehrlich mit dem Patienten sein, dass man sich fragt, ob man es finanziell verkraften würde, wenn eine alleinerziehende Mutter von vier kleinen Kindern alle sechs Wochen mal kurzfristig absagt. Es gibt da vielleicht auch Theras, die mehr finanziellen Spielraum haben als andere? Ist ja in anderen Berufen auch so, dass die Honorarfrage relativ flexibel ist.

Ich habe einmal absagen müssen, ohne dass das Konsequenzen hatte (wurde mir auch vorher so vermittelt). Wenn ich nun innerhalb weniger Wochen nochmal absagen müsste, hielte ich es für selbstverständlich, dann ein Ausfallshonorar anzubieten. Ich denke, das ist ein Geben und Nehmen auf beiden Seiten. Wenn der Therapeut den Eindruck hat, man nehme die Behandlung nicht ernst, haben die beiden sowieso ein Problem miteinander.
Zuletzt geändert von titus am Fr., 09.12.2011, 11:42, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 11:40

Wobei ich nochmals anfüge: Das Ausfallhonorar wird ja nur dann fällig, wenn dann TATSÄCHLICH eine Ausfall entstanden ist... also der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann. Der Therapeut ist dabei sogar gehalten, sich um Ersatz zu bemühen, egal wie kurzfristig die Absage war (wobei das faktisch vielleicht nicht immer geht).

Also die Kombi: KURZFRISTIG nicht zu können (also innerhalb der Frist, dann aber egal aus welchem Grund=verschuldensunabhängig) UND TATSÄCHLICHER Ausfall, da Termin nicht anderweitig belegt werden kann (z.B. auch durch Terminverschiebungen) macht das Ausfallhonorar ja nochmals unwahrscheinlicher.

Vielleicht lässt sich der Thera ja auf eine "Sozialtarif" ein (wenn man seine Not deutlich macht)... allerdings IST die Höhe schon UNTER dem Kassensatz (was auch nicht sein müsste, sondern derselbige könnte ebenfalls verlangt werden).

Jemanden zu finden, der kein Ausfallhonorar verlangt, dürfte schwer werden... es ist schlichtweg üblich - ungerecht hin oder her.

Höhö ich war z.B. (bei meinem ersten Thera) IMMER zuverlässig... EINMAL irrte mich in einem Termin (dachte er sei am nächsten Tag). Plötzlich: Anruf, wo ich den bleibe. Ich: *schock*, Terminzettel gesucht... help, geirrt. Gerade DA ich immer so zuverlässig war, war im Dunstkreises diese Theras nicht als erstes, ich könnte mal einen Termin vergessen haben (sagte er dann auch später)... sondern da es in der Sitzung zuvor ein paar Reiberein gab, gehe ich schwer davon aus, dass mein Fernbleiben (erstmal) anders interpretiert wurde (deutlich insbes. an den anfänglichen Reaktionen ). Ich war einigergem. geschockt und aufgelöst... und versicherte mehrmals mich im Termin zu verlesen zu haben... glaubte er dann auch. Und da er wohl so kurzfristig niemanden hat einbestellen können, wäre das ein Fall für eine Ausfallhonorar (zumal innerhalb der Frist eh wurscht ist, warum ich ausfallle). Zahlen musste ich dennoch nicht.
Ich selbst kann das auch nachvollziehen, aber ich meine dennoch, dass es immer Möglichkeiten geben sollte, finanzschwachen Menschen entgegenzukommen.
Da könnten sich auch die aufregen, die ohne Verschulden ausfallen (z.B. Krankenhausnotwendigkeit oder jemand fährt mir ins Auto oder oder oder)... Honorar wird dennoch fällig, iss einfach so - egal wie ungerecht man das finden mag. Und wenn etwas "einfach so ist" versuche ich meine Energien nicht gerade da hinein zu stecken, was ich eh nicht ändern kann. Gleichwohl besteht evtl. die Möglichkeit abweichender Regelungen, allerdings im Vorhinein, nicht erst wenn bereits der Fall eingetreten ist. Thera muss sich natürlich nicht darauf einlassen.
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*Dannie
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 11:41

titus hat geschrieben:Ich selbst kann das auch nachvollziehen, aber ich meine dennoch, dass es immer Möglichkeiten geben sollte, finanzschwachen Menschen entgegenzukommen. Und wenn es eine Ratenzahlung ist o.ä. Ich hatte mal eine Therapeutin (für drei Stunden), die da knallhart war. Damit wollte ich mich nicht befassen.
titus, das ist wiederum auch eine Geschmacksfrage. Ja, es gibt auch kullante Therapeuten. Ich zB musste bisher noch nie eine nicht rechtzeitig abgesagte Stunde bezahlen. Selbst dann nicht wenn ich sie verschludert habe. Meine Thera hat mich auch schon Mal angerufen und mich gefragt: "Wir haben einen Termin. Wie sieht es bei Ihnen aus?" und dann hat sie mir dennoch einen späteren Termin gegeben. Ich konnte auch manche Sitzung gar nicht bezahlen und dann hat sie mir das Angebot gemacht die Stunden einen Monat später zu zahlen.
Und das sehe ich nicht als selbstverständlich an, gerade weil meine Thera nicht mit den Kassen abrechnet. (Obwohl sie das das als iplompsychologien könnte, hätte sie sich als VT oder PA spezielisiert.) Die ist auf ihre monatlichen Einnahmen schlicht und einfach angewiesen. Und sie verdient weniger als ein Therapeut der mit den Kassen abrechnet, weil das auch gewissermaßen zur sozialen Ideologie der Gestalttherapie gehört.

Gut ich mache auch eine humanistisch orientierte Therapie und Gestalttherapie hat auch von dem philosophischen Hintergrund her auch einen sozialen Auftrag und dahinter steht auch eine gewisse gesellschaftliche (wenn man so will auch eine politische) Haltung. Diesen Weg geht meine Therapeutin auch sehr bewusst, weil sie auch im humnistischen, gesellschaftlichen und politischen Sinne überzeugte Gestalttherapeutin ist.

Von der Ideologie her, ist das genau auch meine Ding, deswegen funktioniert Gestalttherapie für mich auch so gut.

Und gerade deswegen, liegt mir auch was daran, dass diese Frau, die ihre Arbeit mit dieser inneren Überzeungung macht und auch eine großartige Leistung erbringt, dass die auch im Zweifel ihr läppisches Honorar bekommt.

Diese meine Haltung ist für mich auch eine Art Wertschätzung ggü. ihrer Arbeit und ggü. dieser therapeutischen Methode in deren Geiste ich mittlerweile auch selbst stehe.

Und wenn ich ihr diese Wertschätzung entgegenbringe, so ist es für meine Thera auch um so einfacher mir auch entgegen zu kommen. Denn sie weiß, wie sehr ich ihre Arbeit schätze und sie weiß auch meine Arbeit zu schätzen.

Ich will damit sagen, ich erwarte das nicht automatisch nur weil sie humanistisch orientierte Psychologin ist. Ich bringe da auch was entgegen, was nichts mit Geld zu tun hat.

Dannie

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münchnerkindl
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:18

petrapan hat geschrieben:Ich hatte einige Probestunden bei einem Therapeuten. Beim letzten Mal sagte er mir dass er wenn ich krank bin ein Ausfallhonorar von 57 Euro berechnet wenn ich nicht mindestens 2 Arbeitstage vorher Bescheid gebe..

Glaube ich nicht daß das angemessen ist wenn es sich um eine Krankheit handelt und man eine Krankmeldung vom Arzt (oder Kinderarzt für das zu betreuuende Kind) bringt.

Die Absagefrist samt Ausfallhonorar gilt nur für Absagen aus persönlichen Gründen.

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stern
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:25

münchnerkindl hat geschrieben:Glaube ich nicht daß das angemessen ist wenn es sich um eine Krankheit handelt und man eine Krankmeldung vom Arzt (oder Kinderarzt für das zu betreuuende Kind) bringt.

Die Absagefrist samt Ausfallhonorar gilt nur für Absagen aus persönlichen Gründen.
Das stimmt so nicht... bzw. besser formuliert: Das kann strittig werden, vgl.:
Ausfallursache unerheblich
Auch das Amtsgericht Mainz hat in einer
Entscheidung vom 23.09.2003 (AZ: 81 C
221/03) bestätigt, dass Psychotherapeuten
für fest vereinbarte, aber nicht wahrgenommene
Sitzungstermine ein Vergütungsanspruch zusteht. ...
Der Anspruch des Therapeuten
sei gem. § 615 BGB (Annahmeverzug)
begründet. Darauf, ob der Patient
die Säumnis verschuldet habe oder nicht,
komme es nicht an.
http://www.lpk-bw.de/archiv/news2008/pd ... berlin.pdf
Um Klarheit zu schaffen, kann man evtl. eine entsprechende Klausel vereinbaren, dass das Honorar nicht fällig wird, wenn man Nicht-Verschulden nachweist... IM VORHINEIN.

solche Fragen stellten sich jedoch noch nie bei mir...
Zuletzt geändert von stern am Fr., 09.12.2011, 12:36, insgesamt 3-mal geändert.
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titus
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:26

Ich meine auch, dass man immer noch den Montags-Aspekt berücksichtigen sollte. Es IST doch nun mal eine Benachteiligung für die, die dann vier (!) Tage vorher wissen müssen, ob sie am Montag krank sein werden. Das ist nahezu unmöglich, behaupte ich. Wenn man am Montag um 9 Uhr einen Termin hat und am Freitagnachmittag krank wird, dann kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden. Der Patient hat also keine Chance.

Während sein Patienten-Kollege, der einen Termin am Mittwoch hat, doppelt so viel Zeit hat, abzusagen. Wenn der Therapeut da nicht irgendeine Lösung findet (Montagstermine nur an Manager...), dann ist das schon irgendwie schwierig.
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stern
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:53

titus hat geschrieben:Ich meine auch, dass man immer noch den Montags-Aspekt berücksichtigen sollte. Es IST doch nun mal eine Benachteiligung für die, die dann vier (!) Tage vorher wissen müssen, ob sie am Montag krank sein werden. Das ist nahezu unmöglich, behaupte ich. Wenn man am Montag um 9 Uhr einen Termin hat und am Freitagnachmittag krank wird, dann kann der Termin nicht anderweitig vergeben werden. Der Patient hat also keine Chance.
Man kann ja versuchen da eine individuelle Lösung abzusprechen... wie gesagt im Vorhinein ist das sinniger als im Nachhinein über etwas zu streiten. Ob sich der Therapeut darauf einlässt ist eine eine andere Sache. Meinetwegen auch, dass man dann um einen Terminierung an einem anderen Wochentag bittet... über Verschuldensabhängigkeit übereinkommt, etc. (FÜR MEINEN TEIL käme ich mir da allerdings blöd vor, ezessive Verhandlungen über an sich übliche Rahmenbedingungen anzustreben). UND: Ich weiß wüsste auch nicht unbedingt schon an einem Mittwoch, dass ich freitags krank sein werde.

Für meinen Teil erhielt ich manchmal schon am WE einen Anruf zwecks Terminverschiebung (nicht weil ich absagt hatte, sondern wohl offensichtlich ein anderer Patient...). Kann also auch sein, dass manche Theras auch hin- und wieder am WE in der Praxis sind oder zumindest Zugang zu Nachrichten haben (kann, muss natürlich nicht).
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mitsuko
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:57

stern hat geschrieben: Um Klarheit zu schaffen, kann man evtl. eine entsprechende Klausel vereinbaren, dass das Honorar nicht fällig wird, wenn man Nicht-Verschulden nachweist... IM VORHINEIN.
Richtig. Alles andere ist ein bisschen unsinnig. Natürlich kann man sich die Frage stellen, was man selbst nun für gut und nicht gut hält, aber letztendlich setzt diese Regel der Therapeut fest und wenn man es so wie er es handhabt nicht tolerieren kann, dann wäre es evtl. anzudenken, ob ein anderer Therapeut mit anderer Regelung nicht evtl. besser wäre. Es gibt ja auch solche, die da gar nicht unbedingt ein Honorar verlangen. Zwingen kann der Patient den Therapeuten zu einer ihm genehmen Regelung jedenfalls nicht. Alllenfalls könnte man es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, aber das will wohl kaum jemand wirklich. Ich persönlich finde zwei Tage Absagefrist ziemlich ok. Ich hatte da schon längere Fristen, wo ein Krankheitsausfall demnach im Prinzip immer bezahlt werden musste. und wie gesagt, manche nehmen das Honorar grundsätzlich immer.

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*Dannie
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 12:58

Ja, titus. Alle Kassenpatienten werden von den Kassen gleich behandelt, auch die Montagspatienten die am WE häufiger Grippe bekommen.

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titus
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 13:02

Wenn ich krank bin, dann bekomme ich etwas von der Kasse. Nämlich eine Leistung. Wenn ich beim Psychologen krank bin und so doof war, mir einen Montagstermin andrehen zu lassen, dann muss ich dafür zahlen. Das ist schon ein Unterschied.
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mitsuko
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 13:04

So ist es.
Immerhin in dem Fall noch besser einen Montags- als einen Dienstagstermin zu haben, würde ich sagen....

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stern
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 13:27

titus hat geschrieben:Wenn ich krank bin, dann bekomme ich etwas von der Kasse. Nämlich eine Leistung. Wenn ich beim Psychologen krank bin und so doof war, mir einen Montagstermin andrehen zu lassen, dann muss ich dafür zahlen. Das ist schon ein Unterschied.
That's life, dass es teils so so gesehen wird, dass das in deinen Risikobereich fällt, ob du krank wirst oder nicht (und nicht in den des Theras.. wäre auch seltsam, irgendwie), vgl. auch eine neuere Urteilsbegründung:
Letztlich ist hierbei auch zu berücksichtigen, dass die Therapiestunden ausschließlich aus Gründen ausgefallen sind, die ausschließlich in den Risikobereich der Beklagten fallen. Auch der kurzfristig erkrankte Musikliebhaber, der für eine Oper eine Eintrittskarte gekauft hat, kann wegen des ausgefallenen Opernbesuchs nicht die Erstattung des Kaufpreises für die Eintrittskarte verlangen. Auch im Reiserecht bewirken kurzfristige Absagen aus Krankheitsgründen nach Ablauf bestimmter Fristen, dass der Reisende zumindest einen Teil der vereinbarten Vergütung auch ohne Rücksicht auf sein Verschulden selbst tragen muss.
http://www.vpp.org/meldungen/08/80825_h ... sfall.html

Der Punkt ist: Wenn vorher nicht Klarheit besteht, woran man ist (und ob man damit invididuell leben kann, sei es Thera oder Patient), kann es strittig werden... und wie mitsuko schrieb: Mit einem Rechtstreit ist dann niemandem gedient. Dass zu beanstanden ist, wenn man mit Rücksicht auf das WE nicht 48h sondern 2 Werktage vereinbart (was in der Tat einen Unterschied macht, aber nicht unüblich ist in vielen Bereichen, im Gegenteil), kann ich mir nun wirklich kaum vorstellen.

Man MUSS sich ja nicht auf best. Rahmenbedingungen einlassen...
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*Dannie
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Beitrag Fr., 09.12.2011, 13:32

titus hat geschrieben:Wenn ich krank bin, dann bekomme ich etwas von der Kasse. Nämlich eine Leistung. Wenn ich beim Psychologen krank bin und so doof war, mir einen Montagstermin andrehen zu lassen, dann muss ich dafür zahlen. Das ist schon ein Unterschied.
Ja, nur das ist so von der Kasse geregelt, keine Ausnahme für Montagspatienten die regelmäßig Grippe kriegen. Da kann doch der Thera nichts dafür. Dswegen gleich zu sagen, ER sei unsympathisch ist ein wenig realitätsfern.

titus, man kann nicht für jeden Einzelfall eine Ausnahmeregelung einrichten.

Übrigens wenn ich hier lese, wie viele Stunden PA und VT die Kassen bezahlen mit einem Stundensatz zwischen 70 und 100 Euro, wenn ich dann noch lese dass Leuten hier 3 Jahre auf der Couch liegen und das ihnen das nix gebracht hat ........whow!!!... und dann 5 Stunden probatorische Sitzungen pro Thera geschenkt..... WHOOOOW!!!...

Ich hatte genau eine einzige kostenlose Probesitzung, weil meine Thera es sich nicht leisten kann über einen Monat umsonst Schnupperstunden anzubieten.

Ich finde es auch ungerecht, dass Gestalttherapie obwohl es eine anerkannte und erfolgreiche Methode ist nicht von den deutschen Krankenkassen gezahlt wird.

Aber deswegen stelle ich mich doch nicht gleich hin und mache meiner Thera Vorwürfe und sage auch noch: "Sie sind mir aber unsympathisch, weil ich bei Ihnen nur eine einzige Probesitzung bekomme und noch unsympathischer finde ich Sie, weil Sie von mir erwarten meine Therapie selbst zu zahlen."

Dannie

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